Tagfahrlicht
Hi hab mir ja in dem TFSI den ich nächsten Monat bekomme dass Xenon Plus Paket mitbestellt.
Nun wollte ich mal wissen wie ganu das Tagfhrlicht funtioniert? Ist es immer automatisch an wenn ich dass auto einschalte oder wie kann ich es mir vorstellen?
Beste Antwort im Thema
Das sind 5 LEDs auf einem Kühlkörper und eigenem Reflektor.
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@BennyTT,Zitat:
Original geschrieben von BennyTT
Allerdings verstehe ich nicht wieso dann Xenon erlaub ist? ):???
Wohl aber supertolle Blender mit nicht geprüften und daher auch nicht zulässigen Scheinwerferfunzeln 😠
Das ist das eigentliche Problem dabei. Dass man aufgrund einer Blendwirkung den Gegenverkehr in einen Unfall zwingt.
PS: es ist mir durchaus klar, dass auch zugelassene Xenon Lampen blenden. Allerdings nur bei Falscheinstellung.. und wenn man damit einen Unfall verursacht, steht man dafür auch in der Haftung.
Meine Güte, was für ein Quatsch. 🙂 🙂
Am besten finde ich den mit dem Gegenverkehr in den Unfall zwingen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von BennyTT
Da frage ich nur warum blaues Standlicht auch verboten ist??????
Denk mal drüber nach..
@BennyTT,
da braucht man nicht großartig drüber nachzudenken:
99,99% aller Fahrzeuge stehen mit weißem Standlicht auf der Straße?
Was denkt die Mehrheit aller Verkehrsteilnehmer also in einer verkehrsbedingten Situation , wenn da Nachts eine blaue Funzel leuchtet?
Na logischerweise nichts oder schon mal nicht viel. Man nimmt eine blaue Standlichtfunzel einfach nicht als Standlicht wahr....
Somit ist der Sinn einer Standlichtfunzel eigentlich nicht mehr gegeben und die daraus folgende Fehleinschätzung einer an sich einfachen Situation kann fatale Folgen folgen haben.
Ein Standlicht war immer weiß, ist immer weiß und sollte eigentlich immer weiß bleiben. Dann klappt das auch mit der Wahrnehmung.
Aber is schon klar.. einige tolle Typen müssen sich immer ihre eigenen Basteleien verwirklichen.
Vielleicht sollte man sich auch einmal Gedanken darüber machen, dass nicht alles Hero`s auf der Straße unterwegs sind sondern auch Verkehrsteilnehmer die nicht mehr 1oo%ig fit sind.
Der Nächste kommt dann mit grünen Standlichtern oder violetten Xenon`s daher, nur weil es ihm schick erscheint.
Wo sind die Grenzen?
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Meine Güte, was für ein Quatsch. 🙂 🙂
Am besten finde ich den mit dem Gegenverkehr in den Unfall zwingen. 😁
@Kastrati,
Deine auch ansonsten schwachen Ansagen kenne schon... 😁 😁
Aber ich akzeptiere Deine Meinung.
Baue Deine Scheinwerfer meinetwegen um... Hoffe aber gleichzeitig darauf, dass Du auf Grund dessen niemals in einen Unfall verwickelt wirst, nach dem der Geschädigte sagt, er wäre durch Deine Scheinwerfer geblendet worden.
Den Versicherungsschutz bist Du mit nicht genehmigten Leuchtmittel auf jeden Fall los....
Ich würde da auch die Finger von lassen. Warum für nix so ein Risiko eingehen? Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, was an dem standardmäßigen TFL so schlimm sein soll...
Klar wären fünf kreuzförmig angeordnete LEDs an dieser Stelle toll gewesen, aber so wie es ist, finde ich es auch gut.
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@moerf
ich schätze deine Beiträge, Antworten und Fragen in diesem Forum sehr. In diesem Fall muss ich dir jedoch wiedersprechen.
Wer wegen irgendwelchen minimalen unterschieden in der Farbe der Standlichter eine unsicherheit beim Fahren entwickelt, dem gehört meines erachtens die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Fahren mit einem Auto macht zwar spaß, ist im enddefekt jedoch ne ernst zu nehmende Sache mit der man andere Teilnehmer schwer in Gefahr bringen kann.
100% Fit sein am Steuer muss eigentlich eine Vorraussetzung sein. Aus meiner Sicht (ich will niemanden diskriminieren) sollten Menschen ab 70 Jahren einmal geprüft werden. Ich würde mal Schätzen das 40% durchfallen würden. Mit Testen meine Ich nicht Bögen lernen, sondern eine rein körperliche und psychische Kontrolle.
Zitat:
Original geschrieben von schapar
Wer wegen irgendwelchen minimalen unterschieden in der Farbe der Standlichter eine unsicherheit beim Fahren entwickelt, dem gehört meines erachtens die Fahrerlaubnis entzogen.
@schapar,
hast Du es nicht gelesen oder nur mißverstanden?
Das Standlicht in weiß ist letztendlich eine Frage der Wahrnehmung..
Zitat:
Das Fahren mit einem Auto macht zwar spaß, ist im enddefekt jedoch ne ernst zu nehmende Sache mit der man andere Teilnehmer schwer in Gefahr bringen kann.
mußt Du erstens mir nicht erzählen und zweitens ist das ja nicht die Frage..
Zitat:
100% Fit sein am Steuer muss eigentlich eine Vorraussetzung sein. Aus meiner Sicht (ich will niemanden diskriminieren) sollten Menschen ab 70 Jahren einmal geprüft werden. Ich würde mal Schätzen das 40% durchfallen würden. Mit Testen meine Ich nicht Bögen lernen, sondern eine rein körperliche und psychische Kontrolle.
netter Vorschlag für den Gesetzgeber.
Die Lobby der Pensionisten, graue Panther?, würde sich über Diskrimminierung freuen wie nur was..
Abgesehen davon gibt es fehlsichtige Blindschleichen auch schon mit weit weniger als 40 Jahren 😉
Es geht doch prinzipiell nur darum, dass man veränderte Beleuchtungsmittel an einem Fahrzeug nicht mehr als das wahr nimmt , was sie eigentlich darstellen sollen.
Ist das so schwer zu verstehen?
Leuchtmittel ohne Prüfzeichen entsprechen aus gewissen Gründen nicht den Vorschriften und haben somit nichts in einem für den öffentlichen Verkehr zugelassenem Fahrzeug zu suchen 🙂
Als kleines Beispiel: Es kommt einem in der Nacht, bei schlechten Sichtverhältnissen ein einzelner Scheinwerferkegel entgegen.
Als was würde man so etwas auf die Ferne hin identifizieren?
Gedankengang... oh, leider Falsch!
Es ist meistens ein PKW, dessen linkes Standlicht und Hauptscheinwerfer ausgefallen sind.
Was vermutet man, wenn jetzt ein einzelner Scheinwerferkegel und knapp daneben ein kleines blaues Funzelchen, Standlicht leuchtet ja nicht ohne Grund mit dem Fahrlicht tzusammen, entgegenkommt?
Gedankengang?
Oh, leider wieder falsch, ....denn dieses Bild passt nun mal in absolut kein Schema, dass wir aber leider alle in uns haben.
Und darin liegt das Problem 🙂
Nun, das ist aber nicht das Thema hier. Wer mag, kann dazu gerne einen eigenen Thread aufmachen.
Ich bin jedenfalls erklärter Gegner von Kirmesleuchten aller Art
Ich dachte es geht hier um Tagfahrlicht und nicht um Standlicht.
Ich hab mir die xenonwhite gestern auch ins Tagfahrlicht eingebaut und bin begeistert.
Verstehe die Bedenken, dass man die auf Grund ihres weißen Lichtes nicht als Scheinwerfer erkennt, gar nicht. Denn die leuchten jetzt wie Xenon-Scheinwerfer.
Wie kann man diese Leuchten denn mit Blaulichtern von Einsatzfahrzeugen vergleichen?!?
Hatte in meinem vorigen Auto noch H4 Scheinwerfer welche eben mit normalen Lampen gelblich geleuchtet haben. Mitlerweile gibt es aber auch H4 / H7 Birnen welche weiß-blau (wie die Xenonwhite) leuchten auch MIT E-Prüfzeichen (solche hab ich in meinem Toyota Aygo). Ich denke es wird nicht mehr lange dauern bis es auch solche Tagfahrbirnen mit E-Zulassung gibt. Außer Audi bringt vorher LED-Tagfahrlampen für den TT raus, dann hat sich das Thema für mich eh erledigt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von LAU-TT
Wie kann man diese Leuchten denn mit Blaulichtern von Einsatzfahrzeugen vergleichen?!?
..das hatte ich mich zwischendurch auch schon gefragt 😉
Zitat:
Original geschrieben von LAU-TT
Ich dachte es geht hier um Tagfahrlicht und nicht um Standlicht.
naja.. ab und an kommt es vor, dass ein Tema mal ein wenig zerrissen wird 😉
@D.Watson,
wie schauts denn aus? Schon was passiert in Richtung umprogrammieren?
Also wenn es noch interessiert der sollte sich mal das passene Gesetz dazu mal durchlesen da steht es hal drin das Blau licht ausschließlich für Sonderfahrzeuge ist (da zu zählt auch die kleinen Standlichter)! http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf geht ab §49a los und geht bis §52! Viel Spass beim lesen!!😁
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Kastrati,Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Meine Güte, was für ein Quatsch. 🙂 🙂
Am besten finde ich den mit dem Gegenverkehr in den Unfall zwingen. 😁
Deine auch ansonsten schwachen Ansagen kenne schon... 😁 😁
Aber ich akzeptiere Deine Meinung.
Baue Deine Scheinwerfer meinetwegen um... Hoffe aber gleichzeitig darauf, dass Du auf Grund dessen niemals in einen Unfall verwickelt wirst, nach dem der Geschädigte sagt, er wäre durch Deine Scheinwerfer geblendet worden.
Den Versicherungsschutz bist Du mit nicht genehmigten Leuchtmittel auf jeden Fall los....
Das stimmt so nicht. Erstens baue ich ganz sicher nichts an meinem Auto um. Mir gefällt alles so wie es ist.
Zweitens kann nicht jeder Depp daherkommen und behaupten, er habe einen Unfall gebaut, weil er geblendet wurde. Das kann er zwar schon, aber es wird ihm nicht so unheimlich viel nützen. Zur Not klärt das ein Gutachter. Vor Gericht geht keine stramme Behauptung vor dem schwachen Beweis. Drittens wird man den, der blendet (so es denn so ist) zu 99,9% nicht erwischen. Das Nummernschild erkennt man im Dunkeln von vorn in der Regel nicht, selbst wenn man nicht geblendet wird. Viertens passiert es höchst selten, daß ein Unfall durch blenden anderer Verkehrsteilnehmer geschieht. Wir alle kennen doch die Situation, da blendet so ein Hornochse auf, weil er meint, man hätte Fernlicht an. Dabei ist es nur eine ordentliche und korrekt eingestellte Beleuchtung. Wie oft ist dir das schon passiert und wie oft hast du dadurch einen Unfall gebaut? Ich wette null Prozent.
Also was soll die dramatische Übertreibung mit dem Gegenverkehr in den Unfall zwingen. Mit ein paar anderen Lämpchen zwingt man noch lange niemanden in einen Unfall. 😁
Abschließend noch etwas zur Polizei. Die haben in der Tat in einigen Städten (besonders München) besondere Streifen, die auf getunte Fahrzeuge aller Art achten und die gnadenlos aus dem Verkehr ziehen. Da geht es aber meistens um Geräusch und nicht zugelassenen Anbauteile. Die haben auch richtig Ahnung und man kann denen nicht einen vom Pferd erzählen. Dazu kommt, daß selbst wenn die sich irren, du trotzdem erstmal zu Fuß weitergehst. 😁 Die bemängeln aber ganz sicher keine Glühlampen, wenn sie halbwegs normal leuchten und nicht gerade auf Kopfhöhe die Helligkeit von Flutlichtmasten haben. Davon ganz abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit den Jackpot im Lotto zu knacken wesentlich höher, als so einem von der Rennleitung zu begegnen, der dann auch noch so ein Glühlämpchen bemängelt. Ich denke, daß der Wechsel der Lämpchen weder eine Verkehrsgefährdung noch ein unheimliches Risiko für den Fahrer darstellt. Das ist ähnlich dem Freischalten des Pieps beim abschließen der Türen. Schon daran kann man sehen, daß die in Deutschland schwer einen an der Waffel haben, wenn man das wegen Geräuschbelästigung verbietet. Der Vorteil durch die Flut der ganzen schwachsinnigen Bestimmungen liegt bei den Leuten, die sich auch an sinnvolle Bestimmungen nicht halten, weil die keiner mehr überwachen kann. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
(.......) Zur Not klärt das ein Gutachter. (........)
@Kastrati,
jo.. genau darum geht es ja in meinen Aussagen: wenn der gute Mann feststellt, dass Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in z.B. Deinem TT eingebaut wurden, hält sich die Versicherung schadlos und Du hast die Mütze auf.
Da kannst Du Dich dann auf den Kopf stellen und Männchen machen, es wird Dir nichts nützen 😁
Jede bauliche Veränderung an einem Fahrzeug verlangt nach einer TÜV Abnahme, sofern keine ABE für das Bauteil vorliegt.
Für Leuchtmittel ohne Prüfzeichen gibt es meines Wissens aber keine ABE....
Kannst Du meinetwegen auch anzweifeln oder wieder als Blödsinn abtun. Die Realität sieht leider so aus..
Lese mal so ein bisschen in Gerichtsurteilen zu Verkehrsunfällen oder, noch besser, frage mal bei Deiner Versicherung nach.
Und damit bin ich auch schon raus aus dem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Zur Not klärt das ein Gutachter.
strenggenommen gibt es sogar zwei gutachten...
1. das gutachten, dass du jemanden geblendet hats (oder auch nicht)
2. das gutachten, dass du unzulässige bauteile an deinem fz verbaut hast....was darin endet, dass dien kaskoschutz komplett (unabhängig von der unfallursache) weg ist, und die haftpflicht sofern ein zusammenhang des veränderten bauteiles mit dem unfall besteht fordert auch nochmal bis zu 5000€...
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Kastrati,Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
(.......) Zur Not klärt das ein Gutachter. (........)
jo.. genau darum geht es ja in meinen Aussagen: wenn der gute Mann feststellt, dass Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in z.B. Deinem TT eingebaut wurden, hält sich die Versicherung schadlos und Du hast die Mütze auf.
Da kannst Du Dich dann auf den Kopf stellen und Männchen machen, es wird Dir nichts nützen 😁
Jede bauliche Veränderung an einem Fahrzeug verlangt nach einer TÜV Abnahme, sofern keine ABE für das Bauteil vorliegt.
Für Leuchtmittel ohne Prüfzeichen gibt es meines Wissens aber keine ABE....
Kannst Du meinetwegen auch anzweifeln oder wieder als Blödsinn abtun. Die Realität sieht leider so aus..
Lese mal so ein bisschen in Gerichtsurteilen zu Verkehrsunfällen oder, noch besser, frage mal bei Deiner Versicherung nach.
Und damit bin ich auch schon raus aus dem Thema.
Das stimmt so auch nicht. Erstens muß nachgewiesen werden, daß ein Schaden durch nicht zugelassene Teile entstanden ist. Dann wird geprüft, in welchem Umfang der Schaden dadurch eingetreten ist, danach wird geprüft, ob der Einbau nicht zugelassener Teile vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist und überhaupt von wem.
Da muß eine ganze Menge passieren und zusammen kommen, bevor eine Versicherung aus so einer Nummer rauskommt.
Wer sagt denn, daß der Fahrer von nicht zugelassenen Lämpchen weiß? Soll schon vorgekommen sein, daß falsche Lampen durch einen Lehrling in der Werkstatt eingebaut worden sind. Vielleicht auch vom Vorbesitzer. Vom ADAC, der an der Autobahn nichts besseres parat hatte. Vielleicht wurden die Dinger im guten Glauben gekauft. Der Händler vom Flohmarkt hat eidesstattlich versichert, daß die Teile zugelassen sind. Bin ich Ingenieur und kann das überprüfen? Ich weiß nicht einmal, was ABE heißt. Die Dinger paßten und leuchteten wie die davor, also war ich überzeugt, daß es die richtigen waren. Es gibt tausend Möglichkeiten. Also immer schön cool bleiben. So einfach ist das alles nicht und wie ich schon sagte, es muß doch erstmal dadurch etwas passieren. Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null.
In einem gebe ich dir recht. Wer gar kein Risiko eingehen möchte, läßt die Finger davon.
Mir persönlich ist es völlig egal, ob die TFL gelblich oder weiß leuchten, zumal ich selbst die sowieso nicht sehe. Nur selten komme ich meinem TT entgegen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Kastrati,
jo.. genau darum geht es ja in meinen Aussagen: wenn der gute Mann feststellt, dass Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in z.B. Deinem TT eingebaut wurden, hält sich die Versicherung schadlos und Du hast die Mütze auf.
Da kannst Du Dich dann auf den Kopf stellen und Männchen machen, es wird Dir nichts nützen 😁
Jede bauliche Veränderung an einem Fahrzeug verlangt nach einer TÜV Abnahme, sofern keine ABE für das Bauteil vorliegt.
Für Leuchtmittel ohne Prüfzeichen gibt es meines Wissens aber keine ABE....
Kannst Du meinetwegen auch anzweifeln oder wieder als Blödsinn abtun. Die Realität sieht leider so aus..
Lese mal so ein bisschen in Gerichtsurteilen zu Verkehrsunfällen oder, noch besser, frage mal bei Deiner Versicherung nach.
Und damit bin ich auch schon raus aus dem Thema.
Das stimmt so auch nicht. Erstens muß nachgewiesen werden, daß ein Schaden durch nicht zugelassene Teile entstanden ist. Dann wird geprüft, in welchem Umfang der Schaden dadurch eingetreten ist, danach wird geprüft, ob der Einbau nicht zugelassener Teile vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist und überhaupt von wem.
Da muß eine ganze Menge passieren und zusammen kommen, bevor eine Versicherung aus so einer Nummer rauskommt.
Wer sagt denn, daß der Fahrer von nicht zugelassenen Lämpchen weiß? Soll schon vorgekommen sein, daß falsche Lampen durch einen Lehrling in der Werkstatt eingebaut worden sind. Vielleicht auch vom Vorbesitzer. Vom ADAC, der an der Autobahn nichts besseres parat hatte. Vielleicht wurden die Dinger im guten Glauben gekauft. Der Händler vom Flohmarkt hat eidesstattlich versichert, daß die Teile zugelassen sind. Bin ich Ingenieur und kann das überprüfen? Ich weiß nicht einmal, was ABE heißt. Die Dinger paßten und leuchteten wie die davor, also war ich überzeugt, daß es die richtigen waren. Es gibt tausend Möglichkeiten. Also immer schön cool bleiben. So einfach ist das alles nicht und wie ich schon sagte, es muß doch erstmal dadurch etwas passieren. Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null.
In einem gebe ich dir recht. Wer gar kein Risiko eingehen möchte, läßt die Finger davon.
Mir persönlich ist es völlig egal, ob die TFL gelblich oder weiß leuchten, zumal ich selbst die sowieso nicht sehe. Nur selten komme ich meinem TT entgegen. 😁
wie war das was...? Unwissenheit schütz vor strafe nicht...
Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man sich über den ordnungsgamäßen Zustand des Fahrzeuges VOR der Fahrt überprüfen muss... ganz zu schweigen bei übernahme...
Sonst kauf ich mir demnächst nen richtigen Sportwagen ohne Zulassung und sag dann vor Gericht, dass mir der Vorbesitzer gesagt hat, ich könnte damit fahren...
ist natürlich überzogen trifft aber den Sinn...
Zitat:
Original geschrieben von Lando2081
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Zitat:
Original geschrieben von Lando2081
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Das stimmt so auch nicht. Erstens muß nachgewiesen werden, daß ein Schaden durch nicht zugelassene Teile entstanden ist. Dann wird geprüft, in welchem Umfang der Schaden dadurch eingetreten ist, danach wird geprüft, ob der Einbau nicht zugelassener Teile vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist und überhaupt von wem.
Da muß eine ganze Menge passieren und zusammen kommen, bevor eine Versicherung aus so einer Nummer rauskommt.
Wer sagt denn, daß der Fahrer von nicht zugelassenen Lämpchen weiß? Soll schon vorgekommen sein, daß falsche Lampen durch einen Lehrling in der Werkstatt eingebaut worden sind. Vielleicht auch vom Vorbesitzer. Vom ADAC, der an der Autobahn nichts besseres parat hatte. Vielleicht wurden die Dinger im guten Glauben gekauft. Der Händler vom Flohmarkt hat eidesstattlich versichert, daß die Teile zugelassen sind. Bin ich Ingenieur und kann das überprüfen? Ich weiß nicht einmal, was ABE heißt. Die Dinger paßten und leuchteten wie die davor, also war ich überzeugt, daß es die richtigen waren. Es gibt tausend Möglichkeiten. Also immer schön cool bleiben. So einfach ist das alles nicht und wie ich schon sagte, es muß doch erstmal dadurch etwas passieren. Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null.
In einem gebe ich dir recht. Wer gar kein Risiko eingehen möchte, läßt die Finger davon.
Mir persönlich ist es völlig egal, ob die TFL gelblich oder weiß leuchten, zumal ich selbst die sowieso nicht sehe. Nur selten komme ich meinem TT entgegen. 😁
wie war das was...? Unwissenheit schütz vor strafe nicht...
Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man sich über den ordnungsgamäßen Zustand des Fahrzeuges VOR der Fahrt überprüfen muss... ganz zu schweigen bei übernahme...
Sonst kauf ich mir demnächst nen richtigen Sportwagen ohne Zulassung und sag dann vor Gericht, dass mir der Vorbesitzer gesagt hat, ich könnte damit fahren...
Ich geb zu ist überzogen trifft aber den Sinn...
Das ist jetzt wirklich der unsinnigste und naivste Beitrag zu diesem Thema. Rechtswissen aus der Fahrschule. Geil. 😁
Bei den meisten Fahrzeugen müssen die Glühlämpchen mittlerweile von einer Werkstatt gewechselt werden. Aber wenn du deine Lämpchen vor Antritt jeder Fahrt auf Zulassung überprüfst, ist es ja gut. 😁
Trotzdem hast du da was falsch verstanden. Vielleicht liegt deine Fahrschule ein wenig lange zurück. Es reicht zu prüfen, ob die Lämpchen brennen (damit ist kein Feuer gemeint). 😁 Mehr kann der Normalbürger in der Regel auch nicht. Selbst bei Übernahme. 😁
Muß ich dir jetzt auch noch den Unterschied zwischen deiner Unwissenheit und einem Sportwagen ohne Zulassung erklären oder geht dir da von allein ein Lämpchen auf? 😁