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Tagfahrlicht regeln und gesetze

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 7:03

hallo.ich will bei meinem seat toledo tfl vom audi s6 einbauen.meine frage ist.zickt der tüv dann rum weil es ja keine von seat sind und wie mussen ein bau maße sein.gibt es da regeln oder so.

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26 Antworten
am 25. Juli 2007 um 9:36

Na ja, im Fabia RS passt es auf jedenfall nicht, die S6 TFL sind einfach zu groß, da müsste man die NSW sonst entfernen, was ich natürlich nicht will.

 

Und Direkt in die Stoßstange verbauen wäre ein Riesenakt, abgesehen müsste man dann noch schauen ob das mit den Schläuchen von SWRA passt.

 

Im neuen Polo, Touran, Audi A3 scheinen die ja optimal reinzupassen von der Größe.

 

Na ja, mal schauen was noch so demnächst auf den Markt kommt, LED Tagfahrlicht wird ja die Nachfrage immer größer.

am 25. Juli 2007 um 10:45

Also ich habs sein lassen, egal wie mans macht, ohne zerschneiden der stoßfänger gehts beim GP01 nicht - hab nun dafür aus Frust heut den Nachrüstsatz fürn Tempomat bestellt :p weil dann hat er Vollausstattung :D

am 25. Juli 2007 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von IbizaTDi

nur sind deine keine zugelassenen tagfahrleuchten, das wäre mein problem... wenn, dann soll alles defintiv legal sein, an meinem auto ;).

Also langsam kenn ich mich nicht mehr aus...in dem anderen Thread hat jemand gesagt, es muss ein Kürzel dabeistehen, damit sie als TFL zugelassen sind.

Unser DEKRA-Prüfer hat sie sich letztens nochmal angeschaut und hat gesagt: E-Prüfzeichen reicht, braucht also nicht einmal eine Abnahme.

am 26. Juli 2007 um 6:14

Die Leuchten müssen laut unserer Dekra zusätzlich zum E-Prüfzeichen (was ja leider immer öfters einfach kopiert und illegal aufgedruckt wird) aus Sicherheitsgründen auch mit ECE-Siegel und der "RL" Kennzeichnung versehen sein, ansonsten ist nix mit eintragungsfrei verwenden.

am 26. Juli 2007 um 6:16

Die Leuchten müssen laut unserer Dekra zusätzlich zum E-Prüfzeichen (was ja leider immer öfters einfach kopiert und illegal aufgedruckt wird) aus Sicherheitsgründen auch mit ECE-Siegel und der "RL" Kennzeichnung versehen sein, ansonsten ist nix mit eintragungsfrei verwenden.

am 26. Juli 2007 um 11:40

Na ja, stimmt eigentlich schon. Aber wenn Ibizafan sein Prüfer sagt ist Okay, dann würde ich notfalls wenn mein Prüfer das auch sagt die Dinger eintragen lassen, dann ist man wieder auf der sicheren Seite :D

am 27. Juli 2007 um 7:54

Ich habe mir beim Leon TFL (NAR) auf die Nebler gelegt. Ist legal weil die Funzeln ´ne "RL"- Aufschrift haben und gut aussehen tut´s mM nach auch noch!

Vom Sicherheitsaspekt ganz zu schweigen!

am 27. Juli 2007 um 8:02

Das höre ich zum ersten mal das NSW als TFL erlaubt sein sollen. Es ist ja eigentlich verboten mit NSW zu fahren, wenn kein Nebel ist. Da die angeblich etwsa dolle blenden, hast Du die etwas weiter nach unten ausgerichtet? Hast Du sie so angeschlossen, das sie nur alleine brennen wenn Zündung angeht und wenn  Du Abblendlicht einschaltest, das sie wieder ausgehen? Oder mit einem extra Schalter allein anschalten kannst?

 

Hast Du zuvor ne Prüfstelle gefragt ob das OK ist?

am 27. Juli 2007 um 8:26

das ist vollkommener schwachsinn...

Die RL-Kennung gilt für die Nebelscheinwerferfunktion und nicht für Tagfahrlicht. Hatte mich diesbezüglich umfassend bei den Prüfstellen informiert, wer die Nebler als Tagfahrlicht einsetzt und diese auf den TFL-Kontakt klemmt, sorgt dafür, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

=> eingeschränkter Versicherungsschutz, Geldbuße, Punkte...

 

Kann doch auch nicht gehen, Tagfahrlicht hat 21W, Nebler haben 55W und blenden wie verrückt... Bei Tagfahrleuchten haben die Reflektoren ein ganz anderes Spiegelverhalten als Nebelscheinwerfer.

Anders gesagt, du hast eine nicht bauartgeprüfte Modifikation an den Neblern vorgenommen, Betriebserlaubnis ist weg.

 

@SvenRS: ich vermute, er hat den TFL-Kontakt des Lichtschalters genutzt, der gibt automatisch ab Zündung ein 12V Plusspannung her, solange bis man das Standlicht oder das Abblendlicht einschaltet, dann erlischt das Tagfahrlicht automatisch...

haben alle neuren VW-Konzernfahrzeuge, auch dein Fabia müsste im Lichtschalter einen unbelegten Kontakt mit "TFL" haben.

am 27. Juli 2007 um 9:13

Ja, denke ich mal auch das da noch ne Pinbelegung frei ist im Lichtschalter.

 

Es gibt aber die Möglichkeit die NSW durch TFL-LED zu ersetzen von Hella. Sind erlaubt. Die Polizei wird zwar erst mal blöd schauen, warum fährt der mit NSW rum und dann noch LED, aber die werden es dann auch bald begriffen haben.

 

Hier ein Thread drüber.

 

Das sind Universelle, die haben bestimmte Maße, müsste eigentlich bei einigen Autos passen. Bloß man muß dann halt auf die NSW verzichten. Bei mir nicht so das Problem, da die eh nicht viel bringen, da ich Xenonlicht habe.

Zitat:

Original geschrieben von ibizafan

Unser DEKRA-Prüfer hat sie sich letztens nochmal angeschaut und hat gesagt: E-Prüfzeichen reicht, braucht also nicht einmal eine Abnahme.

das e-zeichen alleine reicht NICHT aus....

es muss neben dem e-zeichen (davon gibt es allein schon zwei stück (e) und [e] ) auch die länderkennzahl sowie die prüfnummer (aus der auch der bestimmungsgemäße verwendungszweck hervorgeht) aufgedruckt sein.....

am 29. Juli 2007 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von groepaz

Ich habe mir beim Leon TFL (NAR) auf die Nebler gelegt. Ist legal weil die Funzeln ´ne "RL"- Aufschrift haben und gut aussehen tut´s mM nach auch noch!

Vom Sicherheitsaspekt ganz zu schweigen!

da du dich leider bis jetzt noch nicht geäußert hast, mich würde mal eine fundierte Erklärung deinerseits interessieren, lies dir mal die weiteren posts durch, legal ist dein Unterfangen sicherlich nicht. Und seit wann haben Nebler ne RL-Kennzeichnung? (==> Mach mal ein Foto!)

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