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Tagfahrlicht mit LED's

Opel Tigra TwinTop

Hallo erst mal.
(Falls die Überschrift nicht so dolle Passt, sorry mir ist nichts besseres eingefallen.)
Ich grübele jetzt schon einpaar Tage darüber nach wie ich das mit dem Tagfahrlicht an meinem Corsa löse.
Dazu hab ich erst mal ne Frage:
Und zwar hat einer von euch Erfahrungen mit dem Spritverbrauch wenn man den ganzen Tag mit bzw. ohne Abblendlicht fährt. Ich fahr leider nicht so viele Kilometer um da irgend nen unterschied zumerken.
Wenn es nämlich 1l auf 100km mehr ist würde ich das so lösen wollen wie im A6, (mein ich doch das der das hat) zusätzlich LED Scheinwerfer. Da fällt mir auch direkt die nächste Frage ein:
Das Tagfahrlicht ist ja nur dafür da um gesehen zu werden und nicht wie mit Abblendlicht um etwas zusehen, oder versteh ich das falsch? Also würden LED’s die nur ein Licht erzeugen welches zwar auf größere Entfernung zusehen ist, aber keinen Blenden kann reichen.
Als Ideen hatte ich bisher:
1. Die Standlichter raus und dafür LED Leuchten einsetzen.
Wobei ich glaube das der TÜV was dagegen haben wird, ich schätze doch einfach mal jedes Auto muß erkennbares Standlicht haben und das währe dann ja nicht mehr der Fall
2. Neben den Nebelscheinwerfern, zur mitte versetzt, zusätzliche „Nebelscheinwerfer“ mit solchen LED’s einsetzen.
Zum einen sieht das besser aus, zum andern würde ich dann die restlichen Lampen behalten nicht wie bei der 1. Idee.
Ich komme auf die LED’s da sie weniger Strom ziehen, nicht so teuer sind, länger halten und da sie nur ein punktuelles Licht erzeugen einen nicht blenden.
Ich weiß ja nicht was der TÜV oder die Polizei von so was hält, deswegen frag ich jetzt auch einfach mal hier, weil ihr euch mit so was besser auskennt als ich.
Weiteren Anregungen lese ich natürlich gerne, vielleicht hat einer von euch ja noch ein oder zwei bessere Ideen.
THX im vorraus

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36 Antworten

Ich krieg da immer die Kriese....
Da ist es mal ein wenig Trübe, da schlatense alle ihre Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchten ein. Ich mach da höchstens das Ablendlicht an, was ja auch völlig reicht...
Aber egal ist ja Trübe... also die Festbeleuchtung an und mit 200km/h über die AB donnern... Jetzt mal ganz ehrlich wenn jemand in der lage ist von der Sichtweite her 200 oder mehr zu fahren dann bracuht diese Person bestimmt KEINE Nebelschwinwerfer weil er so schlecht sieht.
Und wenn ich mich nicht täusche darf man die sowieso nur bis Geschwindigkeiten bis 50km/h benutzen. Ich bin dafür das die Dinger von selbst z.B. bei spätestens 70km/h ausgehen. Wenn ich schneller fahren kann ist es auch nicht so düster das ich sie brauchen würde.....
Wollt ich einfach mal gesagt haben.... :D
Gruß Wendigo

Zitat:

Original geschrieben von Wendigo2002


Ich krieg da immer die Kriese....
Da ist es mal ein wenig Trübe, da schlatense alle ihre Nebelscheinwerfer und Nebelschlußleuchten ein.
Gruß Wendigo

Du solltest mal genauer lesen. Wenns Trübe ist, schalte ich nicht alles ein, sondern nur die Nebels. Abblendlicht bleibt aus und die Nebelschluss sowieso. Ich gaube die hatte ich nie an, weil bei uns noch nie so nebelig war. Die Nebels haben dann den selben Effekt wie ein Tagfahrlicht und das die blenden kann mir keiner erzählen. Zumindest die am Corsa nicht wenn sie richtig eingestellt sind. Das is reine Einbildung. Das is der selbe Effekt wie bei Xenon. Die leute sehen was verbotenes oder denken boh is das hell und schauen dadurch genau ins Licht. Logisch das das dann blendet. Bei normalem Abblendlicht blendet es auch wenn man genau reinguggt, nur macht das keiner, weils ja was normales ist (Übringes ist das durch Forschungen belegt). Finde das immer lustig, wiese alle Lichthupe machen wennse einem entgegenkommen oder die Nebelschlussanmachen wenn sie vor einem fahren. Selbst bei regen (wo es erlaubt ist sie einzuschalten) blinken die einem auf. DIe sollten die Lampen vielleciht mal umbenenne. Der Begriff NEBELlampe verwirrt wohl viele Leute und sie meinen die darf man NUR bei Nebel einschalten.

Und wer hat hier was von 200 über die Autobahn gesagt. Ich habe in Waldstücken keine Lust auf einen WIldunfall und die Nebler lecuhten doch schon en STück breiter als das Abblendlicht. Das langt um rechts und links mehr zu erkennen und vielleciht ein Reh die nötige Sekunde früher zu erkennen.

Das wollte ich nur mal gesagt haben.

@Corsa-Heizer
Ich wollte dich auch nicht damit persönlich ansprechen und hab auch nicht direkt bezug auf deinen Beitrag genommen.
War etwas off topic.
Nur ich hatte es erst heute morgen auf der AB.
Da kommen ein oder zwei Tropfen runter da machen viele die Festbeleuchtung an und denken se haben damit nen Freifahrts-Schein zum Rasen im Regen oder Nebel.
Ich habe überhaupt nichts dagegen (ganz im gegenteil) wenn diese Einrichtungen am Fahrzeug sinnvoll genuzt werden.
Nur ich stelle halt immer wieder fest daß 75% der Fahrer (zumindest auf der AB) ehr nach dem Moto handeln: Es ist Nebel oder es Regnet, dann mach ich doch die Nebellampen (oder sagen wir mal Schlechtwetterbeleuchtung)an dann kann ich wieder schnell Fahren.
Wie gesagt... ich wollte /will niemanden damit angreifen.
Gruß Wendigo

Da haste aber grad nomma Glück gehabt *G* ;-)

Hi Wendigo,
es gibt noch eine Alternative:
wenn die NSL an ist wird der Wagen automatisch auf 50 Km/h gedrosselt....
Ich hab schon Leute bei über 200 die NSL einschalten und dann weiterballern sehen.

MfG Stefan.

Mal zum Thema Nebelscheinwerfer bei 200, also der 1,4er schafft das ja so im normal ja eh nicht, aber komischerweise werde ich auf der Autobahn mit Abblendlicht sehr sehr gerne übersehen, wenn ich mit so knapp 170 über die Ab schleiche.
Mit den NSW passiert mir das längst nicht so oft, meist ist es dann das die kurz zucken und direkt wieder rein ziehen.
Auch inner Ortschaft brauchte ich die NSW häufig aus dem selben grund. Ich bin ne ganze weile für die FFW Einsätze gefahren und um zügig zum Gerätehaus zukommen währe halt nen Unfall etwas schlecht, damit die anderen mich dann halt besser sehen NSW an.
@Corsa-Heizer: hast du nen glück, bei uns kacken die einen schon an wen man im Auto falsch furzt. NSW bei relativ normalen Lichtverhältnissen geht da gar nicht.
Bei der Thematik blenden: Also NSW's haben mich bisher nur einmal von nem Passart (TAXI) geblendet, aber von Xenon werd ich täglich abgeschlossen. Wie kann das sein der Typ fährt mit bei 60km/h ca 2-3m hinter mir und ich habe den ganzen Wagenhimmel erleuchtet (neuer BMW 3er oder 5er) oder das die Leuchtweiten Regulierung erst abschaltet wenn ich etwa 2m vor dem bin kann doch auch nicht sein, meist Mercedes oder halt BMW, sonst fährt hier kaum einer mit Xenon oder man sieht es nicht.
@Okatomy: es ging sich bei der Aussage "nur mit Standlicht fahren" darum nur dieses an zuhaben kein NSW oder Abblendlicht dabei. Das Standlicht ist ja schließlich auch bei beiden immer an, geht halt net ohne. Die Grünen Stoppen einen auch für gewöhnlich wenn man "nur" mit Standlicht fährt weil es halt STANDlicht ist.

@Corsa-Heizer
ist bei uns auch so ;) wohne im Landkreis Mainz-Bingen und da gilt offenbar: NSW am tage? wen interessierts... NSW bei klarer nacht? grüne fühlen sich daran erinnert ihre eigenen NSW anzumachen. haben die wohl vergessen, sonst düsen die auch oft damit rum. das macht es zwar nicht legaler, aber hier lässt sichs echt aushalten (mit NSW ;) )
@Blade
ich habe das schon so gemeint. standlicht allein ist erlaubt bei hellichtem tage. (laut meiner quelle). eben dann wenn kein abblednlicht vorgeschrieben ist.
in der nacht ist es verboten mit standlcht zu fahren. weil die beleuchtung dann der witterung angepasst werden muss. also abblendlicht an.
überigends heißt das nicht standlicht sondern begrenzungslicht ;)
keine ahnung was eure grünen haben, vielleicht zuviel zeit?!

Zitat:

Original geschrieben von Okatomy


@Corsa-Heizer
ist bei uns auch so ;) wohne im Landkreis Mainz-Bingen

Scheint am Bundesland zu liegen... ;-)

Und hier nochmal für alle die nicht wissen wann man welches Licht einschaltet.

BELEUCHTUNG
§ 53 (bisher § 17) Das Abblendlicht ist die normale Fahrbeleuchtung bei Dunkelheit, in der Dämmerung, bei Nebel, auch bei starkem Schneefall oder Regen.
§ 54 (bisher § 17/2) Das Fernlicht darf nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, und auch dort nicht auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Das Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße dies aus anderen Gründen erfordert. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Fernlicht als Lichthupe verwendet werden (§ 33).
§ 55 (bisher § 17/2, 3, 4) Das Standlicht wird beim Halten außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet. Beim Halten innerhalb von Ortschaften genügt eine Parkleuchte auf der linken Seite; bei ausreichender Straßenbeleuchtung ist eigenes Licht entbehrlich. Als Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs ist Standlicht unzulässig, außer bei gleichzeitiger Benutzung der Nebelscheinwerfer.
§ 56 (bisher § 17/3+6) Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, starkem Regen oder dichtem Schneefall eingeschaltet werden, Nebelrücklichter nur bei weniger als 50 Meter Sicht. Suchscheinwerfer dürfen nur kurz benutzt werden und niemals zum Beleuchten der Fahrbahn.

Gruss Haribo11

Zitat:

Original geschrieben von Haribo11


Und hier nochmal für alle die nicht wissen wann man welches Licht einschaltet.

§ 55 (bisher § 17/2, 3, 4) ... Als Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs ist Standlicht unzulässig, außer bei gleichzeitiger Benutzung der Nebelscheinwerfer.

Auf deutsch, ich darf mit Standlicht und Nebels fahren. SO versteh ich das jetzt.

@Corsa-Heizer
So sehe ich das auch....

Ja ist erlaubt, wäre ich aber bei Dämmerung, Schnee und Regen vorsichtig da ist meist Abblendlicht von nöten.

Der meißt gemachte Fehler, das Standlicht nur >Standlicht zu nenen. Die STVO bezeichnet dieses gar nicht mal mehr so, und es ist auch während der Fahrt erlaubt!! Nur müssen die Lichtverhältnisse passen, also bei Sonnenschein z.B. Gelernt bei der Fahrschule und auch von der Polizei bestätigt. Obwohl du imer Polizisten abbekommen wirdt die das nicht wissen.
Ich versteh die ganze Diskusion die jetzt um das Tagfahrlicht läuft gar nicht. Das sind 0,2l mehr als mit Abblendlicht, was z.B. in der jetzigen Jahreszeit so oder so immer an sein sollte, vor allem vor Weihnachten, sonst verwechslet man auf der Bundesstraße das Tagfahrlicht mit nem Weihnachtsbaum.:-) Das schlimme an der Sache, das Tagfahrlicht ist bei der STVO wie ein Standlicht eingestuft, so das du bei entsprechender Dunkelheit, wie jetzt bei mir hier grade um 11 Uhr Mittags nur mit Abblendlicht fahren dürftest. Also einfach immer Abbelndlicht ein und schon ist alles in Ordnung und es wird nie Streß geben, und die kostn fährts du bei deiner vermutlichen Jahreslaufleistung eh nie wieder rein.
Wenn du schon Nebelscheinwerfer hast, würd ich mir die da nicht nebendran machen, sieht sch... aus. Im Scheinwerfer darfst du nicht.
Was ich für viel angebrachter halte und bei mir selbst verbaut hab sind Seitenmarkierungslampen mit LED´s, wie bei Volvo. Das bringt auch Tagsüber etwas und Nachts erst recht.

Zitat:

Original geschrieben von LuckyB80


Der meißt gemachte Fehler, das Standlicht nur >Standlicht zu nenen. Die STVO bezeichnet dieses gar nicht mal mehr so, und es ist auch während der Fahrt erlaubt!! Nur müssen die Lichtverhältnisse passen, also bei Sonnenschein z.B. Gelernt bei der Fahrschule und auch von der Polizei bestätigt. Obwohl du imer Polizisten abbekommen wirdt die das nicht wissen.

wie oben schon zitiert ist das falsch.
Hab mir jetzt gerade die Mühe gemacht die STVO zu suchen.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Steht in §17. Dort ist sowohl Standlich als auch Begrenzungsleuchten erwähnt und die alleine dürfen nicht als Beleuchtung verwendet werden.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Dort steht das mit den Nebelscheinwerfern.

Stand: StVO Ende 2005

Irgendwie wiederspricht sich das aber.
- Bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht
einzuschalten.
- bei ERHEBLICHER Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee,
REgen dürfen auch die Nebels eingeschaltet werden, dann
genügt es auch diese in kombi mit dem Standlicht
(Begrenzungslicht) anzuhaben
Ich bin verwirrt....

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