Tagfahrlicht Civic FK
Hallo,
gibts denn mittlerweile so cooles tagfahrlicht (wie bei audi) mit leds oder auch normales für den fk? schon irgendjemand irgendetwas gesehen?! :-)
low
33 Antworten
Es gibt Module die die Nebler dimmen und somit zulässig als Tagesfahrleuchten machen.
www.tagfahrlicht.at
nur zur info...
eine tagfahrlicht lampe hat auch benfalls nur 6watt. die amis haben das auch sehr oft, und zum teil auch jetzt deutsche...aber nebelscheinwerfen dafür zu nehmen...LOL zu hell, und benuttzung nur bei regen, schnee und natürlich nebel.
In Österreich darf man Nebler als TFL verwenden! (stimmt doch?)
und
das neu verkabeln würd mich reizen damit ich nicht als Christbaum herumfahr...
Habt ihr einen Vorschlag für die Schaltung:
wenn AUTO nicht schaltet weils zu hell ist nur Nebler,
wenn AUTO schaltet weil ich im Tunnel bin oder es Nacht ist eben Nebler aus?!
sowas kann man mit einer logikschaltung versehen. UND oder ODER glieder. entweder in einem cmos oder konventionel über stinknormale schaltungen mit widerständen und transitoren oder ein Relais.
Ähnliche Themen
In Deutschland wird keiner was dagegen haben wenn man am Tag die Nebelscheinwerfer einschaltet. Sie brennen dann zusammen mit dem Standlicht. Nebelscheinwerfer sind tief angebracht um den Nebel zu unterwandern.Sonst sind sie ähnlich wie das Abblendlicht.
Bei uns gibt es kein Gesetz, tagsüber mit Licht zu fahren.
Vielleicht kann mir jemand den Paagrafen in der Strassenverkehrsordnung nennen, wo drin steht, daß man tagsüber und nachts nicht mit Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren darf.
Anders ist es bei der Nebelrückleuchte. Die darf man wegen Blendwirkung nur bei dichten Nebel (50m) einsetzen, dann aber auch nur 50 km/h fahren. Gruss Hardi
Zitat:
Original geschrieben von Hardi41
In Deutschland wird keiner was dagegen haben wenn man am Tag die Nebelscheinwerfer einschaltet. Sie brennen dann zusammen mit dem Standlicht. Nebelscheinwerfer sind tief angebracht um den Nebel zu unterwandern.Sonst sind sie ähnlich wie das Abblendlicht.
Bei uns gibt es kein Gesetz, tagsüber mit Licht zu fahren.
Vielleicht kann mir jemand den Paagrafen in der Strassenverkehrsordnung nennen, wo drin steht, daß man tagsüber und nachts nicht mit Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren darf.
Anders ist es bei der Nebelrückleuchte. Die darf man wegen Blendwirkung nur bei dichten Nebel (50m) einsetzen, dann aber auch nur 50 km/h fahren. Gruss Hardi
Einen Paragraphen kann ich Dir leider nicht nennen, aber ich wurde vor ca. 5 Jahren mal von der Polizei angehalten mit dem Kommentar "so nebelig ist es heute aber nicht!", nachdem ich tagsüber im Sommer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern gefahren bin. Und dann musste ich ein Verwarn- oder Bußgeld bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Hardi41
In Deutschland wird keiner was dagegen haben wenn man am Tag die Nebelscheinwerfer einschaltet. Sie brennen dann zusammen mit dem Standlicht. Nebelscheinwerfer sind tief angebracht um den Nebel zu unterwandern.Sonst sind sie ähnlich wie das Abblendlicht.
Bei uns gibt es kein Gesetz, tagsüber mit Licht zu fahren.
Vielleicht kann mir jemand den Paagrafen in der Strassenverkehrsordnung nennen, wo drin steht, daß man tagsüber und nachts nicht mit Nebelscheinwerfer und Standlicht fahren darf.
Anders ist es bei der Nebelrückleuchte. Die darf man wegen Blendwirkung nur bei dichten Nebel (50m) einsetzen, dann aber auch nur 50 km/h fahren. Gruss Hardi
Da gibt es was dazu:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach §17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.
cu Willy
Das man wegen eingeschalteten Nebelscheinwerfern bestraft werden kann hat mich überzeugt. Ok,werde sie eben nicht am Tage verwenden.Das man sie am Tage bei Regen oder schlechter Sicht anmachen kann war mir klar.
Gruss Hardi
www.oeamtc.at
So nennt sich der "Gelbe Engel" in Österreich
da steht´s für Ö beschrieben.
Nur mal zur Info:
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../hxcms_article_501947_14151.hbs
http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html
nur mal so ne Frage:
Was macht eigentlich Hond in Skandinavien, wo TFL Pflicht ist.
Die drehen ja sicherlich nicht alle täglich den Schalter von "Auto" auf "Abblendlicht"...
Jemand hier, der Schwedisch spricht? 😉
Die haben das integriert im Civic...
Zitat:
Original geschrieben von Tripsi
Die haben das integriert im Civic...
WAS genau haben sie integriert?
Das kann ich Dir leider auch nicht sagen. Schau doch mal hier rein: civinfo (einfach googeln) . Dort sind ein paar mehr Niederländer & Co.. Kannst ja dort mal fragen.