Tagfahrleuchten am C-Max nachrüsten
Hallo C-Mäxer,
hat von euch schon jemand Tagfahrleuchten nachträglich einbauen lassen?
Meine Gedankenrichtung wären Tagfahrleuchten, die mit Einschalten der Zündung angehen und wo auch die Heckleuchten gleich mitfunzeln.
Die andere Variante ist der Lichtschalter in Stellung "P" Parklicht - benutze ich so gut wie nie.
Hat schon wer was dazu erlebt?
72 Antworten
@habakuk
sicher eine gute Lösung, aber wenn du damit in AT unterwegs bist, gibt's Probleme mit der Exekutive (letzter Absatz):
Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:
-- (normales) Abblendlicht
-- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):
Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Be-trieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Schein-werfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht für die Verwendung bei Tag:
Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungs-leuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuch-ten müssen, nicht.
Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
Auszug aus dem Erlass des BMVIT vom 27.10.05
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von odie8950
@habakuk
sicher eine gute Lösung, aber wenn du damit in AT unterwegs bist, gibt's Probleme mit der Exekutive (letzter Absatz):
Auszug aus dem Erlass des BMVIT vom 27.10.05Gruß
Wenns vom FFH kommt, sollte es ein (E) Zeichen haben, dann passt das chon.
@alex
ich hab eigentlich das gemeint, da habakuk etwas von 35% Dimmung geschrieben hat:
}
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
{
Gruß
Lichtpflicht
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Genau hier setzt das Produkt offenbar ein, allerdings ist es mir nicht gelungen, irgendwo herauszufinden, welche gesetzlichen Grenzwerte der Leuchtstärke erreicht werden müssen, bzw. was das in % der normalen Abblendlichtleistung heißt. Samma gespannt.
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Hallo,
ich habe mir jetzt ja das R15 gesteckt und es hat wunderbar funktioniert.
Was sagt der TÜV aber dazu? Ich habe ja an der Lichtanlage was verändert...... muß ich da noch irgendwas ändern?
Grüßle
Marco
Ging bei mir genauso einfach. Bin nachher sowieso beim Tüv und frag die mal, ob es da was positives oder negatives gibt.
So, wieder zurück vom TÜV, die haben nur Unterlagen über die Nachrüstversion von Hella u. Co. mit extra Scheinwerfern. Er will sich schlau machen und mir Bescheid geben.
Hallo
Ich habe nun seit 1 Woche die Nachrüstung gem. TSI 84/2005 für meine Xenons. Seit dem habe ich keine Probleme mehr gehabt. Alles funktioniert wie es sein muss. Perfekt.
@mechanik74, @gebrauchtwagen
Vielen Dank für diesen Tipp.
Gruß
pinbreaker6
@pinbreaker6: also zünden sie jetzt immer? was wurde genau gemacht?
Tagfahrleuchten
Hallo, ich grüße Euch
Ein Frage: ist es gesetzlich erlaubt die Nebelscheinwerfer als
Tagfahrlicht zu verwenden?
Es ist doch ein leichtes, die NBS mit der Zündung zu verbinden
Die NBS vom Cmax find ich sowiso nicht besonders effektiv.
Cmax TDCI Trend DPF ,graphitmetallic, Klimaautomatik
Fhb V/H, Bi_Xenon,
Re: Tagfahrleuchten
Zitat:
Original geschrieben von astat
Hallo, ich grüße Euch
Ein Frage: ist es gesetzlich erlaubt die Nebelscheinwerfer als
Tagfahrlicht zu verwenden?
Es ist doch ein leichtes, die NBS mit der Zündung zu verbindenDie NBS vom Cmax find ich sowiso nicht besonders effektiv.
Hai,
gerade auf der ÖAMTC-Seite nachgeschaut. Erlaubt ist (zumindest bei uns in Österreich), so wie weiter oben von Habakuk beschrieben. Zusätzlich auch:
Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)lg
Rob
Re: Re: Tagfahrleuchten
Zitat:
.....gerade auf der ÖAMTC-Seite nachgeschaut. Erlaubt ist (zumindest bei uns in Österreich), so wie weiter oben von Habakuk beschrieben. Zusätzlich auch:
Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)
Nachdem auf der anderen Autoclub-Seite steht, daß Nebelscheinwerfer verboten sind, habe ich um Stellungnahme vom Öamtc gebeten.
Antwort:
Dankend bestätigen wir den Erhalt Ihrer email Anfrage betreffend der Verwendung von Nebellicht alleine.
Leider war unsere Redaktion etwas zu schnell mit der Verlautbarung des im Nationalrat am 29.3.2006 beschlossenen Abänderungsantrages.
Künftig dürfen nun auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind. Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten - ein genaues Datum steht derzeit leider noch nicht fest.
_______________________
Wurde inzwischen auf der Homepage vom Öamtc ausgebessert.
rob
@ schoc
Hallo
Wie bereits oben geschrieben, werden die Xenons mit Einschaltung der Zündung gezündet, werden dann für den Startvorgang ausgestellt unfd anschließend, wenn konstante Spannung mit laufendem Motor abgegeben wird, erneut gezündet.
Lichtschalter muss auf "Auto" stehen und es geht weder die Instrumentenbeleuchtung noch die Heckbeleuchtung. Die Xenons sind nach unten gekippt.
Der Lichtsensor erkennt Dunkel-/Helligheit und bringt die Xenons in Stellung Abblendlicht, schaltet die Instrumenten- und Heckbeleuchtung ein, bzw. auch wieder aus. Das ist besonders mit Navi praktisch.
Gruß
pinbreker6
Hallo. Habe gerade im Ford FocusII Forum gesehen, das da ein freundlicher Focus Fahrer geschrieben hat das man nur ein besonderes Relais in die Relaisbox einstecken muß und schon brennen im Auutomodus nur die Frontxenons. Alles andere Schaltet sich erst bei Dunkelheit zu.
habe es ausprobiert. Und siehe da. Es klappt.
prima Sache. Lest nach wer will. Kostet etwa 10€