Tageszulassung noch auf Händler zugelassen

Hallo,
ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:


Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?

Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr

Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden

102 weitere Antworten
102 Antworten

Deine Z'B 2 ist die vom Hersteller ausgegeben oder von der Zulassungsstelle?
Rechts im Feld neben den technischen Daten steht die Ausgabestelle.
Antwort: Dort steht der Hersteller also Ford Werke und März 2020.

 

Was steht oben bei Anzahl der Vorhalter? Eine 0 oder ein Strich? Dort steht eine 0.

 

Ist EZ Datum und Zulassungsdatum auf den Händler identisch.
Antwort: Ja

EZ steht in Feld B und das Zulassungsdatum steht in Feld I.

Ich möchte auch gerne das haben was ich bestellt habe. Das eine Tagezulassung 2 Monate auf den Händler zugelassen ist und so geben kann, war mir echt nicht bewusst bzw. klar. Dachte eine Tageszulassung ist höchstens 1-2 Tage auf den Händler zugelassen und wird dann abgemeldet. Mist. Das wusste ich nicht und habe deswegen auch nicht gefragt. Werde aber Morgen nochmal nachfragen.

Und dann wird man Dir das hier verlinkte Urteil unter die Nase reiben.
"Hat nur 10 km , ist also Neuwagen obwohl schon zwei Monate zugelassen"

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 21:01:24 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. November 2020 um 20:48:08 Uhr:


Und ehrlich,ganz egal was ein Gericht befindet, wenn ich einen Neuwagen kaufe, dann will ich auch der erste Halter sein.


Das wird bei einer Tages-Kurzzulassung schwer möglich sein.
Und genau das hat der TE bewusst gekauft.

Deshalb bezeichne ich das auch als Gebrauchtfzg und nicht als Neuwagen.
Dass die Hersteller so einen Humbug veranstalten, das Quoten erfüllt werden müssen, Rabatte nur gegeben werden,wenn auf den Händler zugelassen wird etc pp interessiert mich nicht.

@TE
Gucke mal in die ZB1 ob das nicht noch als Selbstfahrervermiet.Fzg zugelassen war.
Feld 21

Bei Feld 21 ist ein Strich, wie ein Bindestrich zu sehen.

Ich sehe das pers. auch als Gebrauchtfahrzeug an, da schon mal 1 Halter vorhanden war. Bei einem Neufahrzeug würde ich pers. davon ausgehen, dass es noch nie einen Halter in der Zulassungsbescheinigung gab.

Ich möchte nur keinen ehemaligen Miet- Leihwagen oder dergleichen, deswegen ist mir wichtig, dass wirklich wie im Vertrag steht nur 10 km gefahren wurden und nicht nachher mehrere 100 oder gar 1000 oder gar am Tacho gedreht wurde.

Ähnliche Themen

Also kein Vermieter

Dann ist das einzige worüber Du Dich mukieren könntest, der Zulassungszeitraum.

Das kannst nett ansprechen, Druck baust damit nicht auf. Das Urteil gibt dem AH ja Recht.

Danke. Ich werde auf jeden Fall mal nachhören, warum er so lange zugelassen ist.

So kann man sich die Vorfreude auf sein neues Auto natürlich auch kaputt machen, bzw. kaputt machen lassen.
Einfach locker bleiben, Auto bei der Abholung genau anschauen und wenn alles passt, happy sein.

Das nächste Mal dann vielleicht einen richtigen Neuwagen kaufen, dann braucht es die ganzen Threads samt schlaflosen Nächten nicht.

Das ist echt eine Wissenschaft für sich...

Nicht wirklich.
Aber die Händler werden solche Infos nie von selbst auf den Tisch legen.

Ja, das stimmt.

"Ich habe eine verbindliche Bestellung "Neuwagen" unterschrieben, mit km 10 und EZ 9/20."

dann bezeichnet er eine tageszulassung als neuwagen (was laut urteil ja nicht falsch zu sein scheint)
ob das fahrzeug dann nur einen tag zugelassen sein darf, wenn man sich auf dieses urteil bezieht was ich nicht.

defacto:
->hast du im vertrag nichts mit "tageszulassung" drinstehen also sollte es schwer zu bemängeln sein, dass er eben nicht einen tag sondern 2 monate zugelassen war
->natürlich steht "neuwagen" in diesem vertrag was heißt du du einen neuen erwarten darfst, aber eben offenbar einen der schonmal zugelassen war. gefahren sind die meist gar nicht (die 10km sind halt irgendwo im werk oder beim verladen...hast du überhaupt mal geschaut ob es 10 sind...es können auch 5 oder 60 sein...keine ahnung wo da die grenze dessen liegt was man tolerieren muss...klar wäre es schlau seitens des händlers die korrekte zahl reinzuschreiben....macht man ja selbst beim gebrauchten aus wichtigen gründen so)

"So kann man sich die Vorfreude auf sein neues Auto natürlich auch kaputt machen, bzw. kaputt machen lassen.
Einfach locker bleiben, Auto bei der Abholung genau anschauen und wenn alles passt, happy sein."
->das sehe ich ganz genauso
->vorteil für dich gegenüber einem bestellfahrzeug ist sogar, dass du dir vorher dein konkretes auto anschauen konntest. also auf dinge wie lackfehler, nachlackierungen usw überprüfen kannst (manch einer mit bestellfahrzeug bekommt ja "nachbesserungen" ab auslieferung...und hat bzgl dessen keinen hebel bzw nur wenn es schlecht ausgeführt ist)
->einen späteren gebrauchtkäufer wird es kaum interessieren. du preist das auto sicherlich aus "erste hand" an. bei besichtigung oder vertragsunterzeichnung offerierst du halt dass es eine "kurzzulassung" auf den händler gab und deshalb ein vorhalter im brief drinsteht. dass er nicht als vorführwagen benutzt wurde kannst ja per llaufleistung mit deinem altem kaufvertrag nachweisen.....oder wenn du diesen warum auch immer nicht zeigen möchtest ggf auch mit deinem versicherungsvertrag (wo du die laufleistung zu versicherungsbeginn angegeben hast)

das thema versicherung ist evtl auch mal ein interessantes. bei einem neuwagen hast du je nach vertrag in der kasko 12-24 monate neuwertersatz (ggf bei manchen sogar erweiterbar auf 36 monate da bin ich grad nicht sicher). wie sieht es hier bei tageszulassungen aus? werden die gleich behandelt? wie sieht es hier bei "kurzzulassungen aus? geht es da überhaupt nicht oder ist es dort auch möglich nur eben verkürzt um zb 2 monate? (hier könnte mal evtl einen nachteil ableiten....aber in diesem fall abhaken und gut)

manche versicherer geben auch 10% neuwagenrabatt im versicherungsbeitrag? auch hier wäre mal interessant wi es sich da bei tageszulassungen oder kurzzulassungen für den käufer (gemeint 2.halter) verhält. möglich oder nicht?

Bei der Versicherung ist das EZ Datum entscheidend. Die kümmern sich nicht drum, ob das Teil einen oder 60 Tage scheinzugelassen war.
Ebenso verhält es sich mit der Herstellergarantie,die mit EZ beginnt.
Haben sich schon viele mit vertan, die einen "Neuwagen" mit Tageszulassung erworben haben und das Schnäppchen stand schon ein Jahr oder länger auf Halde.

Ich habe noch mal mit dem Händler gesprochen und er meinte die längere Anmeldezeit als Tageszulassung wäre deshalb, weil sie dann einen besseren Preis anbieten könnten.
Mit wurde aber versichert, dass der Wagen keinesfalls mehr als 10 km auf dem Tacho hat und auch nicht gefahren wurde.

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 25. November 2020 um 14:59:25 Uhr:


Ich habe noch mal mit dem Händler gesprochen und er meinte die längere Anmeldezeit als Tageszulassung wäre deshalb, weil sie dann einen besseren Preis anbieten könnten.
Mit wurde aber versichert, dass der Wagen keinesfalls mehr als 10 km auf dem Tacho hat und auch nicht gefahren wurde.

Stellt dich das denn jetzt zufrieden?
Und wieviel Rabatt um Vergleich zum LP gab es denn eigentlich?
Handelt es sich um einen Ford, wie den anderen Threads zu entnehmen ist?

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 25. November 2020 um 14:59:25 Uhr:


.....
Mit wurde aber versichert, dass der Wagen keinesfalls mehr als 10 km auf dem Tacho hat und auch nicht gefahren wurde.

Na, dann wäre ja alles in Ordnung, wenn sich bei der Abholung die 10 km bestätigen, denn dann ist es

- ein Neuwagen
. mit, wie im Kaufvertrag vereinbarten 10 km,

..... und einen ordentlichen Preisnachlass im Vergleich zu dem Kauf eines neuen Bestellfahrzeugs beim offiziellen Ford-Händler gab es hoffentlich auch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen