ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Tageszulassung noch auf Händler zugelassen

Tageszulassung noch auf Händler zugelassen

Themenstarteram 24. November 2020 um 15:39

Hallo,

ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:

Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?

Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr

Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen

das Fahrzeug keine Mängel aufweist

das Modell unverändert hergestellt wird

weniger als 10 Kilometer gefahren wurden

 

102 weitere Antworten
Ähnliche Themen
102 Antworten

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 27. November 2020 um 10:17:54 Uhr:

Einer z.B. EZ 10/20. Aber dafür Produktionsdatum 7/20.

Tja, hätte man alles vorher abklären können.

Warum sich jetzt darüber noch einen Kopf machen?

Tauschen wird der Händler mit Sicherheit nicht, wenn du bereits angemeldet hast.

Themenstarteram 27. November 2020 um 9:21

Es ist noch nichts angemeldet.

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 27. November 2020 um 10:21:14 Uhr:

Es ist noch nichts angemeldet.

Warum fragt man dann nicht, ob man der anderen haben kann?

Falls das für mein Wohlbefinden einträglich ist, würde ich das zumindest versuchen.

Ansonsten melde den anderen endlich an und sei happy mit dem "neuen" Wagen.

Themenstarteram 27. November 2020 um 9:29

Weil dieser ein Mildhybrid ist und etwas teurer.

@Zizou12 Deine genannten Definitionen von Neuwagen seitens von LG und des BGH beziehen sich auf "Neuwagen", die noch nie(!) zugelassen worden sind oder eben als Sonderfall auch noch als Neuwagen gelten, wenn Sie "kurz" zugelassen worden sind..., sogenannte Tageszulassungen...

All das ist doch völlig unstrittig!

Aber wie viele Tage soll denn eine TAGESZULASSUNG zugelassen sein, sodass man es noch unter den TAGESzulassung subsumieren kann?

Sicherlich nicht wie hier 60 oder gar 90 Tage. Insofern ist das Auto keine Tageszulassung (es ist ja noch immer zugelassen) mehr, insofern ist es kein Neufahrzeug in rechtlicher Hinsicht. Darum geht es.

Dass das Auto de facto neu ist und für den TE keinen nennenswerten Nachteil inne hat/haben wird, auch völlig unstrittig.

Es geht eben um das Gebahren des Händlers "Neufahrzeuge" anzuspreisen, die er sooo nicht liefert...

Wie gesagt, wenn mir das als Käufer alles bewusst ist und ich es evtl. gerne in Kauf nehme (da der Abschlag deutlich größer ist als bei Neuwagen), auch dann ist alles tutti...

Themenstarteram 27. November 2020 um 9:38

Ist denn Produktionsdatum 3/20 und EZ 9/20 von den Abständen normal? Deutsches Fahrzeug, kein Reimport übrigens.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 27. November 2020 um 10:32:11 Uhr:

@Zizou12 Deine genannten Definitionen von Neuwagen seitens von LG und des BGH beziehen sich auf "Neuwagen", die noch nie(!) zugelassen worden sind oder eben als Sonderfall auch noch als Neuwagen gelten, wenn Sie "kurz" zugelassen worden sind..., sogenannte Tageszulassungen...

All das ist doch völlig unstrittig!

Aber wie viele Tage soll denn eine TAGESZULASSUNG zugelassen sein, sodass man es noch unter den TAGESzulassung subsumieren kann?

Sicherlich nicht wie hier 60 oder gar 90 Tage. Insofern ist das Auto keine Tageszulassung (es ist ja noch immer zugelassen) mehr, insofern ist es kein Neufahrzeug in rechtlicher Hinsicht. Darum geht es.

Dass das Auto de facto neu ist und für den TE keinen nennenswerten Nachteil inne hat/haben wird, auch völlig unstrittig.

Es geht eben um das Gebahren des Händlers "Neufahrzeuge" anzuspreisen, die er sooo nicht liefert...

Wie gesagt, wenn mir das als Käufer alles bewusst ist und ich es evtl. gerne in Kauf nehme (da der Abschlag deutlich größer ist als bei Neuwagen), auch dann ist alles tutti...

Nein, die Definition steht im Zusammenhang mit der Frage "Ist eine Tageszulassung ein Neuwagen?". Das hat der BGH hier grob definiert.

Es gibt keiner Vorgabe hinsichtlich der Tage und du nimmst das Wort "Tages" zu voll. Deiner Meinung nach, wäre es ja dann auch keine Tageszulassung wenn der Wagen 3 Tage angemeldet wäre und das wäre eine ganz schöne Katastrophe, wenn dann ein Fahrzeug an einem Freitag angemeldet wird und frühestens Montag abgemeldet werden könnte. Daher macht das keinen Sinn.

Dein angeführtes "kurz" stammt eher von den bekannten "Kurzzeitzulassungen", welche unter anderem aufgrund des BGH mittlerweile aus dem Vokabular in Ganze verschwunden ist.

Ja, die Zeitspanne ist total normal.

Dauert alles, bis es beim Händler ist...

Und dann versucht der Händler das Auto erst als Neuwagen (ohne TZ) zu verkaufen etc., oder der ursprüngliche Kunde/Besteller ist abgesprungen etc.; aber wirklich total normal.

Was kostet denn der Mild-Hybrid mehr? Der hat ja auch einen höheren BLP, er ist zudem (i.d.R.) dauerhaft günstiger in der Steuer, er verbraucht ggfs. dauerhaft einen Viertelliter weniger..; er bringt bei einem Verkauf evtl. 300-500€ mehr etc.

Also wie hoch ist die Differenz?

Themenstarteram 27. November 2020 um 9:52

2000 Euro Preisunterschied, Ausstattung bis auf Mildhybrid gleich.

Ok, das ist dann doch schon eine Summe...

Anyway, um was für ein konkretes Auto geht es denn überhaupt??

Themenstarteram 27. November 2020 um 9:59

Ford Puma

Benny,freu dich auf dein neues Auto und verschwende nicht Gedanken an irgendwas Schlechtes.Der Preis stimmt und alles Andere ist ganz normal für meine Begriffe.

Es gibt doch viel schwerere Probleme.

D.

Themenstarteram 27. November 2020 um 10:46

@Dietmario: Habs mir auch überlegt, bleibe bei meinem und melde ihn jetzt an.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Tageszulassung noch auf Händler zugelassen