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Tageszulassung noch auf Händler zugelassen

Themenstarteram 24. November 2020 um 15:39

Hallo,

ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:

Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?

Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr

Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen

das Fahrzeug keine Mängel aufweist

das Modell unverändert hergestellt wird

weniger als 10 Kilometer gefahren wurden

 

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doppelt

Themenstarteram 24. November 2020 um 17:33

Steht in meinem Post zuvor drin.

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 24. November 2020 um 18:29:44 Uhr:

Wie schon zuvor erwähnt:

EZ 9/20

Im Kaufvertrag steht nur Verbindliche Bestellung " Neuwagen" mit 10 km.

Deutsches Fahrzeug.

Im KFZ Brief steht nur der Autohändler als 1. Besitzer, sonst niemand. Im Kaufvertrag steht nichts bzgl. Vorbesitzer. Im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief sind die EZ identisch.

Abgemeldet ist er noch nicht, dass mache ich zusammen mit der Anmeldung auf mich. Habe die aktuellen Nummernschilder mit bekommen.

Dann war dir also bewusst, dass das Fahrzeug von 09/2020 bis jetzt auf den Händler zugelassen war?

Warum dann deine Frage? Du hast das Fahrzeug doch vorher sicherlich besichtigt, oder?

Sehr merkwürdig das Ganze...

Themenstarteram 24. November 2020 um 17:36

Nein, das war mir nicht bekannt, dass es noch angemeldet war.

Ich hatte es als Tageszulassung gekauft, Nummernschilder waren vor Ort keine auf dem Fahrzeug.

Ich bin davon ausgegangen, dass es wie üblich mal einen Tag oder mehrere Tage angemeldet war und wieder abgemeldet wurde vom Händler.

Und was hättest du für einen Nachteil, wenn es statt einem Tag für 60 Tage auf den Händler angemeldet war?

Wichtig ist doch, dass das Fahrzeug nicht gefahren wurde.

Ein Gespräch mit dem Händler bringt sicherlich Licht in s Dunkel.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 18:43:13 Uhr:

Und was hättest du für einen Nachteil, wenn es statt einem Tag für 60 Tage auf den Händler angemeldet war?

Wichtig ist doch, dass das Fahrzeug nicht gefahren wurde.

...

naja, WENN das Auto in 3 oder 5 Jahren weiterverkauft werden sollte, könnte man eine "echte" Tageszulassung leichter als de-facto Erstehand-Auto verkaufen

bei 2 Monaten Zulassung auf das Autohaus würde ich als Gebrauchtwagenkäufer annehmen, dass die Kiste in der Zeit als Vorführ- oder Werkstattersatzwagen von 20 oder 40 verschiedenen Kunden gefahren wurde ... und einen entsprechenden "Mietwagen-Abschlag" beim Preis einfordern ...

wenn das Auto 15 Jahre gehalten werden soll, macht das natürlich keinen Unterschied ;)

Das wird der TE ja am Tacho ablesen können.

Spekulationen bringen doch nix.

Ob "echte Tageszulassung" oder 2 Monate ist letztlich sooo wichtig nicht bei einem Wiederverkauf.

Es bleibt ja immer noch bei einem Vorbesitzer bzw. dann zwei.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 24. November 2020 um 18:47:04 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 18:43:13 Uhr:

Und was hättest du für einen Nachteil, wenn es statt einem Tag für 60 Tage auf den Händler angemeldet war?

Wichtig ist doch, dass das Fahrzeug nicht gefahren wurde.

...

bei 2 Monaten Zulassung auf das Autohaus würde ich als Gebrauchtwagenkäufer annehmen, dass die Kiste in der Zeit als Vorführ- oder Werkstattersatzwagen von 20 oder 40 verschiedenen Kunden gefahren wurde ... und einen entsprechenden "Mietwagen-Abschlag" beim Preis einfordern ...

Das kann der TE ja jederzeit mit einer vertraglich bestätigten Laufleistung von 10 km entkräften. Viel Probefahrten kann es da nicht gegeben haben.

Und ob 1 Tag oder 60 Tage interessiert in 3 oder 5 Jahren keinen mehr.

Themenstarteram 24. November 2020 um 18:01

Wichtig ist mir nur, dass er nicht als Vorführwagen oder Werkstattersatzwagen durch die Gegend gekurvt ist und die km stimmen.

Das werde ich bei Abholung noch überprüfen. Außerdem wurde das in der verbindlichen Bestellung Neuwagen festgehalten mit den 10 km.

Ein paar Tips für die Überprüfung:

Bei einem Tachokilometerstand von 10 km sollte

- der Auspuff außen noch wie neu aussehen

- die Reifen noch keinen Abrieb haben

- das Motoröl noch ganz hell sein

- der Wagen sollte innen noch neu riechen

Wäre nett, wenn es nach Abholung des Fahrzeugs hier ein feedback gebe.

Ich denke, eine mögliche Ursache für die Anmeldedauer von 30-50 Tagen könnte ganz simpel darin liegen, dass Coronanazeiten auch lange Wartezeiten auf der Zulassungsstelle mit sich bringen und/oder das Fahrzeug von einer Niederlasung in die nächste gefahren wurde.

Dann ist doch alles gut, wenn der Kaufvertrag so aussieht.

 

Man sollte die Pferde nicht vorher schon scheu machen, so wie in diesem Thread von Dir:

https://www.motor-talk.de/.../...anderer-zweigstelle-t6987957.html?...

Ich möchte ja nicht kleinkariert sein, aber eine TZ ist (innerhalb einiger Nebenbedingungen) ein Neuwagen...

Ihr habt Euch vertraglich auf eine TZ (als Neuwagen) geeinigt, und Du hast Dich zur Zahlung der dazu vereinbarten Summe verpflichtet...

Jetzt bekommst Du eben offenbar keinen Neuwagen mehr, sondern eben sowas wie einen recht kurz zugelassenen Wagen...

Ich würde das lediglich mit einem Abschlag tolerieren...; jedem das Seine; aber ich möchte schon das haben, was ich grds. bestellt habe.

Und wenn es dann nur das eine oder andere Goodie on top gibt...;-)

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 24. November 2020 um 19:01:51 Uhr:

Wichtig ist mir nur, dass er nicht als Vorführwagen oder Werkstattersatzwagen durch die Gegend gekurvt ist und die km stimmen.

Das werde ich bei Abholung noch überprüfen. Außerdem wurde das in der verbindlichen Bestellung Neuwagen festgehalten mit den 10 km.

Deine Z'B 2 ist die vom Hersteller ausgegeben oder von der Zulassungsstelle?

Rechts im Feld neben den technischen Daten steht die Ausgabestelle.

Was steht oben bei Anzahl der Vorhalter? Eine 0 oder ein Strich?

Ist EZ Datum und Zulassungsdatum auf den Händler identisch.

EZ steht in Feld B und das Zulassungsdatum steht in Feld I.

Und ehrlich,ganz egal was ein Gericht befindet, wenn ich einen Neuwagen kaufe, dann will ich auch der erste Halter sein.

Warum der so lange zugelassen war,kann nur der Händler wissen,normal melden die eine Tages(Schein-)Zulassung am gleichen oder am nächsten Tag ab.

Ob der 10 oder 500km runter hat,sollte man sehen können.

Das mit dem zurück drehen bis zu einem bestimmten km stand kenne ich auch,wenn die Fzg über die Häfengelände gekarrt werden,kommen mehr als 10 km zusammen. Nur ob man das ggf mehrmals machen kann,muss ich mal nachfragen. Könnte mir aber schon vorstellen,dass das geht(bspw bei unter 100km zurück auf 10)

'Gruß M

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 24. November 2020 um 20:46:53 Uhr:

 

aber ich möchte schon das haben, was ich bestellt

. . Und bezahlt

Zitat:

habe grds.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. November 2020 um 20:48:08 Uhr:

Zitat:

@BennyWinter schrieb am 24. November 2020 um 19:01:51 Uhr:

Wichtig ist mir nur, dass er nicht als Vorführwagen oder Werkstattersatzwagen durch die Gegend gekurvt ist und die km stimmen.

Das werde ich bei Abholung noch überprüfen. Außerdem wurde das in der verbindlichen Bestellung Neuwagen festgehalten mit den 10 km.

Und ehrlich,ganz egal was ein Gericht befindet, wenn ich einen Neuwagen kaufe, dann will ich auch der erste Halter sein.

Das wird bei einer Tages-Kurzzulassung schwer möglich sein.

Und genau das hat der TE bewusst gekauft.

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