Tageszulassung noch auf Händler zugelassen
Hallo,
ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:
zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden
102 Antworten
Zitat:
@camper0711 schrieb am 24. November 2020 um 18:47:04 Uhr:
naja, WENN das Auto in 3 oder 5 Jahren weiterverkauft werden sollte, könnte man eine "echte" Tageszulassung leichter als de-facto Erstehand-Auto verkaufenbei 2 Monaten Zulassung auf das Autohaus würde ich als Gebrauchtwagenkäufer annehmen, dass die Kiste in der Zeit als Vorführ- oder Werkstattersatzwagen von 20 oder 40 verschiedenen Kunden gefahren wurde ... und einen entsprechenden "Mietwagen-Abschlag" beim Preis einfordern ...
wenn das Auto 15 Jahre gehalten werden soll, macht das natürlich keinen Unterschied 😉
Ein Käufer sieht nicht wie lange die erste Zulassung auch tatsächlich angemeldet war bzw. wann die Abmeldung erfolgt ist. Man sieht in der ZB II nur das Datum der Erstzulassung und das Datum der Zulassung auf den Händler (hier identisch). Das nächste nachvollziehbare Datum ist die Anmeldung auf den TE als zweiten Halter. Dies wird ebenfalls in der ZB II ersichtlich.
Die Abmeldung der ersten Halters, welche auf der alten ZB I notiert ist, wird nicht mehr nachvollziehbar sein. Die alte ZB I wird bei der Ummeldung auf den TE eingezogen. Es bleibt also immer ein Zeitraum von 2 Monaten zwischen Anmeldung auf den Händler und Anmeldung auf den TE. Was anderes ist nicht nachvollziehbar außer man hat die Quittung der Abmeldung vom Händler oder ähnliches als Nachweis erhalten und aufbewahrt.
@TE: Wäre das geschilderte Problem nicht vorhanden, wenn die Abmeldung 1-2 Tage nach der Neuzulassung erfolgt wäre und die Neuzulassung dennoch im September 2020 gewesen wäre?
Mir sind die 2 Monate eigentlich relativ unwichtig, da ich das Auto so lange wie es geht fahren möchte. Verkaufen möchte ich es nicht.
Mir war nur wichtig, es ist in der Zwischenzeit nicht gefahren, als Mietwagen etc. genutzt worden oder als Vorführwagen. Finde das zwar nach wie vor etwas seltsam, dass das Auto jetzt 2 Monate auf das Autohaus angemeldet zugelassen war, aber dann ist das eben so.
Ich finde es insofern auch etwas merkwürdig, dass der Händler offenbar "Tageszulassungen" verkauft und es de facto ja gar nicht kann/will...
Und um einen Neuwagen handelt es sich ja dann eh nicht mehr! Damit wird doch auch (sicherlich) geworben, oder?
@In Deinem konkreten Fall sehe ich jetzt dennoch "kein Problem", aber dennoch finde ich das ganze Vorgehen etwas unseriös...
Was steht denn exakt im KV zum Auto? Neuwagen/Bestellwagen/TZ? (Trifft ja alles nicht zu! {Ok, Bestellwagen schon irgendwie, aber eben kein neuer mehr}...
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Bei mir steht im Kaufvertrag: Verbindliche Bestellung Neuwagen.
Hatte auch nochmal gefragt bzgl. des langen Zeitraums, als Antwort kam vom Autohaus, dass sie das gemacht hätten, um einen besseren Preis anbieten zu können.
Ich kenne das auch so nicht und hoffe, dass alles ok ist.
Bestellt hast Du einen Neuwagen, bekommen einen gebrauchten.
2 Monate Haltedauer aufs AH.
Und ob der für Probefahrten etc verwendet wurde und die km im Anschluss auf 10 herab gedreht wurden,weiß nur Dein Verkäufer
Der Verkäufer hat mir noch mal bestätigt, dass das Auto max. 10km drauf hat.
Er soll lt .Autohaus auch nicht gefahren worden sein. Wenn zurück gedreht worden ist, kann ich das als Laie ja nicht überprüfen
Das wäre dann wirklich heftig.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. November 2020 um 09:30:37 Uhr:
Bestellt hast Du einen Neuwagen, bekommen einen gebrauchten.
2 Monate Haltedauer aufs AH.Und ob der für Probefahrten etc verwendet wurde und die km im Anschluss auf 10 herab gedreht wurden,weiß nur Dein Verkäufer
Versuche zu erfahren wann ein Wagen als "neu" bezeichnen werden darf - dann schreibst so ein Blödsinn vielleicht nicht....
Woow,
besser wäre, wenn Du es machen würdest!
Ein 2 Monate bereits zugelassenes Auto ist kein(!) Neuwagen...
Tageszulassungen (max. 5 Tage) sind noch Neuwagen lt. BGH...
Ein Neuwagen darf nicht zugelassen sein! (Ausnahme eben die TZ bis zu 5 Tage). Er darf aber unter Umständen schon einige KM auf dem Tacho haben (zwecks Überführung); die Höhe der KM ist strittig. Einige (Gerichte) sagen sogar, bis zu 1000km wären noch zu akzeptieren, egal.
Aber der Neuwagen darf eben nicht zugelassen sein...
(Es gibt auch noch weitere Nebenbedingungen, die den Status Neuwagen de facto eingrenzen: U.a die Zeitspanne zwischen Produktion/Verkauf =max. 1 Jahr; keine Fahrten im öffentlichen Verkehr; keine Standschäden und das Modell muss noch "aktuell" sein (ergo produziert werden)...
Zitat:
@gumajan schrieb am 26. November 2020 um 10:38:59 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. November 2020 um 09:30:37 Uhr:
Bestellt hast Du einen Neuwagen, bekommen einen gebrauchten.
2 Monate Haltedauer aufs AH.Und ob der für Probefahrten etc verwendet wurde und die km im Anschluss auf 10 herab gedreht wurden,weiß nur Dein Verkäufer
Versuche zu erfahren wann ein Wagen als "neu" bezeichnen werden darf - dann schreibst so ein Blödsinn vielleicht nicht....
Danke Darky,
Aber so schlaue Sprüche wie von Guma höre ich hier ständig, insbesondere von Autoverkäufer, wenn es um die Anzahl der Vorhalter bei importierten Kisten geht.
Ein Auto welches 2 Monate zugelassen war,ist für mich kein NEUWAGEN, mir vollkommen egal, wie das die Verkäufer Garde sieht.
Und das auf dem Tacho nur 10 km stehen werden, streite ich nicht ab. Ob der Wagen die tatsächlich auch nur gelaufen ist, steht auf einem weiteren Blatt.
Schlussendlich muss der Erwerber mit seinem Kauf zufrieden sein, ob nun Neu- oder Gebrauchtwagen.
Hab Spaß an dem Wagen und beim nächsten mal holst du wirklich einen Neuwagen.
Selbst zusammengestellt und nach deinen Wünschen und dann abholen im Werk mit
Besichtigung. Das ist dann ein richtiger Neuer
@BennyWinter Wie gesagt, Du willst den Wagen ja jetzt eh lange selbst fahren...; insofern entsteht Dir jetzt kein wirklicher Nachteil...
(Aber es können ja auch unvorhersehbare Dinge geschehen (Unfall/Arbeitslosigkeit etc. pp)).
Je nach konkretem KV würde ich (wie aber auch schon bereits von mir geschrieben!) ein paar Goodies aushandeln...
Sollte aber der KV wasserdicht sein (i.S. von, dass Du auch vertraglich einen "Gebrauchtwagen" und keinen Neuwagen inkl. TZ erwirbst), dann hast Du wohl auch argumentativ wenig Ansatzpunkte...
Nichtsdestotrotz ist das Vorgehen des Händlers (die Warum-Argumente liegen ja auf der Hand) eher etwas "solala"...
Zitat:
@BennyWinter schrieb am 26. November 2020 um 12:06:16 Uhr:
Was würdest du mir denn raten Windelexpress?
Genau wie über mir geschrieben, hab Spaß am Wagen und wenn Du wirklich noch mal einen neuen kaufen willst, klärst Du Deine Fragen vorher.
Denk dran,dass die Garantie schon begonnen hat zu laufen und berücksichtige das bei Beanstandungen,die evtl auftreten.
Mit den km musst Dir angucken, sollte man sehen,wenn es mehr als tatsächlich 10 sind.
Danke. Ich werde mir das Fahrzeug auf jeden Fall nochmal genau anschauen.
Blöderweise hatte ich bei Kauf als Tageszulassung auch gar nicht gefragt, wie lange er schon auf das Autohaus zugelassen war, denn ich bin von 1-mehreren Tagen ausgegangen da Tageszulassung.
Kenne bisher auch keinen Händler, der eine Tageszulassung 2 Monate auf sich zugelassen hatte. Und ich habe schon einige Autos vorher angesehen.
Wenn am Tacho was gemacht wurde, kann ich das als Laie eh wohl nicht erkennen. Ich kann nur den tatsächlichen Stand vor Übergabe checken, was ich auf jeden Fall machen werde.
Noch habe ich übrigens nicht angemeldet bzw. den Wagen umgemeldet.