Tagesfahrlicht und Instrumentenbeleuchtung

Saab 9-5 I (YS3E)

Hallo,
Wieder mal eine Tagesfahrlichtfrage: Ich hab mich gestern dazu entschieden, die ominöse Sicherung ??35?? einzusetzen um von den "Vorteilen" des Tagesfahrlicht zu provitieren. Da hab ich aber schnell festgestellt, das dies nicht den erhofften Vorteil bringt. Und zwar geht es mir darum, dass ich vom Tagesfahrlicht erhofft habe, dass nur die Aussenlampen brennen, nicht aber das Instrumentenlicht. Sobald dieses auch brennt, blendet mein Blaupunkt die Displayhelligkeit ab und man sieht tagsüber fast gar nichts mehr 🙁
Frage: Kann man es irgendwieundwo einstellen lassen, dass bei aktiviertem Tagesfahrlicht die Instrumentenbeleuchtung nicht mitbrennt? Oder muss ich da tatsächlich zu einem LDR greifen und den Lötkolben einfeuern?
Gruss Hans

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TIK


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@HANS: warum dann nicht einfach nur die standleuchten anmachen? ist da nicht die instrumentenbeleuchtung auch aus (nicht probiert)?

Ich weiss nicht wie es bei andern 9-5 ist, aber bei meinem, JG 2000, brennt bei via Sicherung ?35? aktiviertem Tagesfahrlicht die Instrumentenbeleuchtung mit. Und somit dunkelt mein Blaupunktradio auf Nacht ab. Fast nicht abzulesen. Das ist eigentlich der Hauptgrund für die ganze Schreiberei.
Natürlich könnte man auch so was einbauen. Nur weiss man da nie so recht was die Überwachungselektronik macht wenn da an der Ausgangsseite Spannung anliegt wo eigentlich gar keine Spannung sein dürfte. Und eine Diode in den Lichtkreis einbauen will ich nicht da der Spannungsabfall zu weniger Lichtleistung führt. Ausserdem fummle ich nicht gerne an so wichtigen Teilen wie der Hauptbeleuchtung rum. Was wenn die Lötstelle im falschen Moment den Geist aufgibt? Dunkel war's, der Mond schien helle 🙁
Genug aufgeklärt? Oder muss ich bei den Bienchen und den Blumen anfangen 🙂
Gruss vom Feierabend
Hans

Zitat:

Original geschrieben von Hans.J



Genug aufgeklärt? Oder muss ich bei den Bienchen und den Blumen anfangen 🙂

nee 😉

was ich meinte:
- sicherung 35 raus
- lichtschalter in standlichtposition
- losfahrn und gut

dann hast du am tage vorn und hinten licht und die instrumentenbeleuchtung ist (soweit ich mich erinner) aus.
alles ohne basteln.

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


wenn ich mir dein getippsel so durchlese dann wundere ich mich dass du um diese zeit noch auf sein darfst ..

ich glaube es gibt keinen grund jemanden durch aufblenden vorsätzlich die sicht zu nehmen und evt einen unfall zu verursachen nur weil der sich nach den geltenden gesetzen verhält....

ja, ich habe die lizenz dafür 😁

ne mal im ernst: ich hab vergessen zu sagen, dass ich aus DE komme. hier hat sich in den letzten jahren die unsitte durchgesetzt, selbst bei strahlendem wetter mit nebelscheinwerfer zu fahren (schönen gruss an die bwm-fraktion!).
in der dämmerung oder im dunkeln blendet das ungemein und stellt eine ähnliche gefahrensituation dar! nicht ohne grund ist fahren mit neblern bei den nicht vorhandenen bedingungen hier verboten und wird auch dementsprechend geahndet.

jut, bei euch isses halt erlaubt, daran sollte ich mich evtl. erinnern, wenn ich mal wieder innen skiurlaub fahre. wusst ich nicht, deshalb auch meine frage nach dem warum des ganzen.

aber nebelscheinwerfer, die wie der name schon sagt eigentlich dafür ausgelegt sind, auch so per gesetz missbrauchen zu dürfen... naja mich blendets halt 🙁

Zitat:

Original geschrieben von TIK


......
aber nebelscheinwerfer, die wie der name schon sagt eigentlich dafür ausgelegt sind, auch so per gesetz missbrauchen zu dürfen... naja mich blendets halt 🙁

hallo

aber wohl net so sehr wie einen aufgeblendete xenonbatterie ...
;-)

lg
g

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So, die Antwort des Experten ist gekommen. In der Schweiz sind die Nebellampen als Tagesfahrlicht nicht erlaubt.
Mal schauen was ich mache. Ich geh mal auf die Suche nach Tagesfahrlichtlampen welche an Stelle der Nebelpfunzeln passen könnten. Vielleicht bau ich auch die Instrumentenbeleuchtunng um. Bin im Moment zu müde um zu entscheiden. Muss mich auf die Arbeit konzentrieren. So eine Woche Nachtschicht schlaucht doch ein wenig 🙁
Hans, bald Feierabend

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159


aber wohl net so sehr wie einen aufgeblendete xenonbatterie ...
;-)

ich fahr ja auch nicht mit aufblendlicht rum. und den gegenverkehr mit lichthupe mal kurz anzublinken und auf seine "unsinnigkeit" hinzuweisen halte ich für angebracht.

In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
- wenn man sich oder andere gefährdet sieht - ( § 16 (1) Nr. 2 StVO)
- ...

@HANS:
ok probiert: bei standlicht und zündung geht die instrumentenbeleuchtung auch mit an.
also basteln 😉
na wenigstens sind die schweizer vernünftiger und verbieten auch die nebler zu missbrauchen 🙂

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