Tachomanipulation und Service-Historie
Hi Leute ich habe ein großes Problem.
Und zwar habe ich vor ca. 7 mon eine BMW X5 gekauft und nach einem Monat wieder verkauft weil der Verbrauch einfach zu hoch war für mich.
Nun nach 6 Monaten kommt ein Brief von einem Rechtsanwalt ins Haus geflattert. In dem wird mir vorgeworfen. Das Fahrzeug sei ein Unfallfahrzeug und ich hätte an den Kilometer gespielt. Ich soll das Fahrzeug zurück nehmen und mehr als 1000€ zusätzlich zurück zahlen. In dem schreiben steht auch das laut Service Historie das Fahrzeug 10.2010 ca. 205.000 km gehabt hat.
Ich habe allerdings das Fahrzeug mit 193.xxx km gekauft und mit 195.xxx km verkauft.
Ich habe das Fahrzeug ohne Service Historie gekauft und auch so weiter verkauft.
Leider habe ich den Kaufvertrag vom Vorbesitzer nicht mehr. Der Vorbesitzer hat mir auch gesagt das Fahrzeug sei Unfallfrei.
Meine Frage woher hat er bitte eine Service Historie? Und wieso kommt er plötzlich nach 6 Monaten mit sowas hier an?
Beste Antwort im Thema
@ TE: Such Dir einen Anwalt, sonst wird das nichts. Die Gegenseite ist juristisch beraten, da solltest Du es auch sein. Wenn man ehrlich ist klingt es schon etwas verdächtig, wenn man nach einem Monat feststellt, dass der X5 viel verbraucht (wer hätte damit bloß gerechnet?) und ihn dann weiterverkauft aber den Kaufvertrag verliert...
43 Antworten
Deiner Meinung nach wäre es ja ganz einfach den Kopf aus der Schlinge zu ziehen sobald der Passus im Vertrag ist wie abgelesener Kilometerstand, dem ist aber nicht so, wenn ein Auto z.B. anstelle von 100.000 km 180.000 km aufweist hat der Käufer ja unter ganz anderen Bedingungen das Auto gekauft, der Käufer kann auch bei einem abgelesenem Kilometerstand davon ausgehen, daß dieser grob stimmt +/-, liegt er deutlich höher, basiert der Kaufvertrag auf falschen Fakten und ist somit anfechtbar und der Käufer muss sich da nicht durch irgendwelche Vorbesitzer durchhangeln, es geht ausschliesslich um den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer der rückabgewickelt werden soll, der Verkäufer kann nachher ggf. seinen Vorbesitzer in Regress nehmen.
Wenn ich ein Auto habe, ich habe einen Oldtimer, wenn ich den verkaufen wollte, da ist defintiv kein Kilometerstand bekannt, kann ich nicht abgelesener Kilometerstand reinschreiben und das passt, ich muss defintiv den Passus aufnehmen, daß dem Verkäufer kein Kilometerstand bekannt ist und ich den Käufer darüber aufgeklärt habe und dann trägt man in die Felder Kilometerstand garnichts ein.
Und ein weiterer wichtiger Faktor, es geht ja nicht nur im die Kilometer sondern auch um einen Unfallschaden der anscheinend verschwiegen wurde bzw. dem Käufer nicht bekannt war.
Genau so einen Fall hatte ich selber, ich hatte meinen alten Wagen verkauft an einen Händler und bei einer Reparatur stellte dieser dann einen Unfallschaden fest der mir nicht bekannt war, ich hatte ihn als Vorführwagen gekauft, ich musste den Wagen zurücknehmen und mein Anwalt hat dann meinen vorherigen Händler strammstehen lassen wo ich ihn angeblich unfallfrei gekauft hatte und dieser hat den Wagen dann wieder zurückgenommen.
Nicht jeder Unfall macht ein Fahrzeug zu einem Unfallfahrzeug, welcher angegeben werden muss. Wenn ich nen Kotflügel verbeule und diesen tausche, ist der Wagen kein Unfallfahrzeug.
Dem Verkäufer muss zumutbar sein, die Kilometerleistung zu prüfen. Wenn er keine Auskunft von BMW bekommt, nicht alle HU-Berichte hat, sondern nur die beim damaligen Kauf gegebenen Unterlagen, ist es ggf. nicht zumutbar, die gesamte Fahrzeughistorie mit der Waffe in der Hand bei BMW zu erpressen. Theoretisch ist sonst jeder Fahrzeugverkauf grob fahrlässig und eigentlich unverantwortlich.
Ich geh davon aus, ein Gericht muss hier entscheiden, wie schwer jedes Detail wiegt und entsprechend urteilen. Hier gibt es keine eindeutige Schuld mit den genannten Fakten. Es gibt hier kein schwarz oder weiß.
Deiner Meinung nach, könnte ich jetzt los gehen und auf dem Hof von einem Gebrauchtwagenhändler Zettel in Autos legen, wo ich irgendwelche Kilometerstände drauf schreibe... Monate später findet der Käufer diese Zettel und kann einfach mal die Rückabwicklung einfordern. Mit nur einem alten Bericht von 2010 kann man sicher nicht ausreichend nachweisen, der Kilometerstand sei manipuliert worden. Dazu gehört schon etwas mehr. Bis jetzt ist dies nur ein Indiz.
Es gibt auch die umgekehrte Möglichkeit: Der Käufer merkt nach 6 Monaten, dass das Fahrzeug nicht so das richtige für ihn ist. (Vielleicht verbraucht er zu viel.) Jetzt überlegt er sich einen Plan, den Wagen möglichst ohne Verlust wieder los zu werden. Am besten noch Geld raus zu schlagen. Hierzu fakt er einen Servicebericht.... Alles schon vorgekommen. Vielleicht ist nicht der TE der Betrüger!
MfG
Mit dem Kilometerstand ist doch einfach, man fährt mit dem BMW zu BMW, legt der Fahrzeugschein vor und schon können sie am Rechner die komplette Fahrzeughistorie einsehen zu allen Sachen die bei BMW gemacht worden sind ob nun Inspektion, Rückruf oder Unfallschadensreparatur, dazu gibt es dann jeweils noch die Händlernummern und somit kommt man auch an die Rechnungskopien.
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 28. April 2016 um 12:42:43 Uhr:
wenn es nach deinem auffassen kein mangel darstellt, braucht nur noch jeder abgelesen reinschreiben und sich zurücklehnen.
Es ist immer ein Mangel, aber als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen, die einen verpflichten würde, Mängel ggf. zu beheben.
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Zitat:
@M.Watson schrieb am 29. April 2016 um 11:29:42 Uhr:
Mit dem Kilometerstand ist doch einfach, man fährt mit dem BMW zu BMW, legt der Fahrzeugschein vor und schon können sie am Rechner die komplette Fahrzeughistorie einsehen zu allen Sachen die bei BMW gemacht worden sind ob nun Inspektion, Rückruf oder Unfallschadensreparatur, dazu gibt es dann jeweils noch die Händlernummern und somit kommt man auch an die Rechnungskopien.
Die Daten darf BMW aber nicht raus geben, wenn der Kunde nicht auf der Rechnung bzw. dem Servicebericht steht! Wenn man dies macht, ist dies ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Damit wären die Dinger vor Gericht nicht mal mehr zulässig. Das Gericht kann diese Daten aber anfordern.
MfG
Wie kann man nur keinen Kaufvertrag besitzen?!
Da bist du jetzt in einer miesen Lage, wo es höchste Priorität hat, einen Anwalt aufzusuchen - Rechtschutz hin oder her!
Es wird nicht anders sein wie bei den anderen Autoherstellern auch, als Halter des Fahrzeuges kann man sicherlich auch bei BMW jederzeit alles einsehen an Servicehistorie, der Verkäufer kann dies natürlich nun nicht mehr da er nicht mehr der Halter des Wagens ist.
Das man es einsehen kann ohne Probleme sieht man ja daran, daß dem Käufer Unterlagen vorliegen und dieser nun zurecht ziemlich verärgert ist.
Ich bekomme beim Service bei Mercedes jedesmal wenn ich ihn zum Service bringe eine komplette Servicehistorie von Anfang an mit, da steht jeder Service, jede Aktion alles haargenau drin, Datum, Kilometerstand, welcher Händler von Anfang an.
Was sollte da gegen den Datenschutz verstossen ? Es stehen keine Halter drin oder sonstige persönlichen Daten zu den Haltern.
An die Rechnungen selber wird nur ein Anwalt oder Gericht kommen, da gilt natürliich Datenschutz, die Rechnungen werden wenn auch nur interessant sein um den Kilometerstand dingfest machen zu können wiel man davo nausgehen kann, das eine Werkstatt da keine falschen Stände einträgt.
Der Käufer scheint aber nur einen einzelnen Servicebericht (Personenbezogen) zu haben. Er hat keine Fahrzeughistorie und entsprechend keinen Nachweis, wann und ob eine Manipulation erfolgt ist. Denn: Ein einzelner Bericht kann Fehlerhaft sein.
MfG
In seinem Text steht:
"In dem schreiben steht auch das laut Service Historie das Fahrzeug 10.2010 ca. 205.000 km gehabt "
Daraus würde ich ableiten, daß die Historie vorliegt und selbst wenn nicht, dann muss das Gericht bewerten ob die Werkstatt die den Eintrag gemacht hat glaubwürdig ist oder nicht bzw. ob der Kilometerstand plausibel erscheint oder warum eine Werkstatt hätte einen höheren Kilometerstand als tatsächlich eintragen sollen ohne, daß der damalige Halter dies hätte korrigieren lassen.
Mit erscheint ein Serviceintrag wesentlich plausibler als ein Auto wo alle Unterlagen zum Service fehlen und der Kaufvertrag, ich denke es ist unbestritten, daß irgendjemand an dem Auto deutlichst am Tachostand gedreht hat was eine Reisensauerei ist.
Da kommt jemand, der nen Wisch von 2010 hat und verlangt komplette Rückabwicklung + 1000€... Die 1000€ sind ohne jede Rechtsgrundlage, da dem TE die Manipulation oder das Wissen um die Manipulation nicht nachzuweisen ist.
Okay, geht vor Gericht und man einigt sich. Der TE nimmt das Auto abzüglich der Nutzungspauschalen zurück. Der Käufer bekommt 3/4 von seinem Kaufpreis wieder. Gerichtskosten gehen 50:50...
Sprich: Der Käufer steht mit einer Anwaltsrechnung und 50% der Gerichtskosten da. Hat nur 75% seines Geldes wieder bekommen. Der TE macht den vorherigen Verkäufer ausfindig und weist ihm die Manipulation nach und erlangt die Rückabwicklung und kann Schadensersatz fordern. Der TE bekommt 100% aller seiner Kosten wieder rein. Vielleicht erlangt er noch Schadensersatz für den Stress.
Der Käufer steht mit nur 75% der Kaufsumme da und hat noch den Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen. Auto weg und locker noch mal die Hälfte vom Geld ist futsch. Wer steht am Ende besser da?
Dem TE einfach Betrug zu unterstellen ist einfach!! (Zudem begibt man sich da auf ganz dünnes Eis! klick!)
MfG
Man hat ja garnicht alle Infos die der Käufer hat und der Verkäufer, man hört ja hier nur eine Seite und die auch nicht vollständig, es könnte ja gut sein, daß der BMW inzwischen sogar mehr als echte 350.000 km runter hat oder der Unfallschaden z.B. inzwischen durch Rost bemerkt wurde, man weiss es nicht.
Der TO habe ich keinen Betrug unterstellt, ich habe bewusst geschrieben irgendjemand, wer in der ganzen Kette gedreht hat weiss man ja garnicht. Letztendlich ist alles hier reine fiktive Spekulation weil man nichts in der Hand hat noch alles weiss.
Ich würde so einen "Beschiss" auch rückabwickeln, ich denke wenn er den Wagen dann mit echtem Kilometerstand und mit Angabe des Unfallschadens weiterverkaufen wollte + Halterzahl bzw. Wechsel in so kurzer Zeit, könnte der Wertverlust wesentlich grösser sein als das was für die Nutzung abgezogen wird.
Reicht der Ausdruck des digitalen Serviceheftes + Stempel und Unterschrift vom Händler als Nachweis über den tatsächlichen km-Stand aus?
Alternativ hätte man ja noch, Servicerechnungen, TÜV-Berichte.
Gruß Andy
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 27. September 2017 um 12:52:27 Uhr:
Reicht der Ausdruck des digitalen Serviceheftes + Stempel und Unterschrift vom Händler als Nachweis über den tatsächlichen km-Stand aus?Alternativ hätte man ja noch, Servicerechnungen, TÜV-Berichte.
Gruß Andy
..sollte reichen..ist ja besser, als so ein "Papier"-Serviceheft..
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 27. September 2017 um 14:19:09 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 27. September 2017 um 12:52:27 Uhr:
Reicht der Ausdruck des digitalen Serviceheftes + Stempel und Unterschrift vom Händler als Nachweis über den tatsächlichen km-Stand aus?Alternativ hätte man ja noch, Servicerechnungen, TÜV-Berichte.
Gruß Andy
..sollte reichen..ist ja besser, als so ein "Papier"-Serviceheft..
Grüße
Hmm?? In den altbackenen Serviceheften sind ja auch nur Stempel und Unterschriften drin.
Und ich hätte ja genau nur ein Blatt Papier wo draufsteht was mit dem Wagen los war.
Am besten ich lasse das noch auf MB-Briefkopfpapier ausdrucken.