Tachomanipulation und Service-Historie
Hi Leute ich habe ein großes Problem.
Und zwar habe ich vor ca. 7 mon eine BMW X5 gekauft und nach einem Monat wieder verkauft weil der Verbrauch einfach zu hoch war für mich.
Nun nach 6 Monaten kommt ein Brief von einem Rechtsanwalt ins Haus geflattert. In dem wird mir vorgeworfen. Das Fahrzeug sei ein Unfallfahrzeug und ich hätte an den Kilometer gespielt. Ich soll das Fahrzeug zurück nehmen und mehr als 1000€ zusätzlich zurück zahlen. In dem schreiben steht auch das laut Service Historie das Fahrzeug 10.2010 ca. 205.000 km gehabt hat.
Ich habe allerdings das Fahrzeug mit 193.xxx km gekauft und mit 195.xxx km verkauft.
Ich habe das Fahrzeug ohne Service Historie gekauft und auch so weiter verkauft.
Leider habe ich den Kaufvertrag vom Vorbesitzer nicht mehr. Der Vorbesitzer hat mir auch gesagt das Fahrzeug sei Unfallfrei.
Meine Frage woher hat er bitte eine Service Historie? Und wieso kommt er plötzlich nach 6 Monaten mit sowas hier an?
Beste Antwort im Thema
@ TE: Such Dir einen Anwalt, sonst wird das nichts. Die Gegenseite ist juristisch beraten, da solltest Du es auch sein. Wenn man ehrlich ist klingt es schon etwas verdächtig, wenn man nach einem Monat feststellt, dass der X5 viel verbraucht (wer hätte damit bloß gerechnet?) und ihn dann weiterverkauft aber den Kaufvertrag verliert...
43 Antworten
Die Service-Historie kann der Händler einsehen, die wird hinterlegt, wenn der Service bei BMW gemacht wird.
Ich habe bei 2 verschiedenen BMW Händler nachgefragt konnten sie bei nicht. Dann war ich bei der BMW Niederlassung in Nürnberg, die konnten es auch nicht. Die haben die Fahrgestellnummer eingegeben aber keine Daten stehen da. Laut ihrer Aussage.
Das kann nur die BMW Werkstatt die auch den Service gemacht hat.
Dann habe ich die Kundenbetreuung angeschrieben, die meinten die können mir nur durch richterlichen Beschluss diese Daten Rausgebrn.
Die einen sagen so, die anderen so 😉
Dass es ausgelesen werden kann ist aber eine Tatsache. Einige (oder mittlerweile sogar die meisten) Händler machen es wohl nicht (Datenschutz!?).
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Genau wegen Datenschutz gründen.
Aber wie kommt man nach nem halben ja drauf sowas zu behaupten?
Ist ihm des ganz plötzlich eingefallen?
So auf die Art ach ich hab keine Lust mehr auf des Auto jetzt verlang ich mein Geld zurück?
Wer weiß was er alles mit dem Auto angestellt hat.
Vielleicht war er nur zum Service in der Werkstatt und dort ist es einfach aufgefallen!?
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, wird man die Daten wohl herausgeben müssen.
Habe es dir mal in das Allgemeine Kaufberatung Forum verschoben.
Solange der Service bei BMW gemacht wurde, kann jeder Händler das an seinem PC nachvollziehen. Unser Verkäufer konnte auch sehen, was in anderen BMW Autohäusern an unserem Wagen gemacht wurde.
PS schreib doch mal BMW München an und schicke per Mail das Schreiben des Anwalts. Vielleicht können die den Anwalt direkt kontaktieren und etwas zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Als du dein Auto nach dem Kauf versichert hast, hast du einen Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Da hast du schon mal ein Schreiben, welches dir helfen kann. Zumindest kannst du damit nachweisen, nicht direkt vor dem Verkauf manipuliert zu haben.
MfG
Was für einen Vertrag hast du benutzt und was steht in dem Feld Laufleistung bzw. Kilometerstand?
Wenn dort "abgelesener Kilometerstand" oder ähnlich steht, muss man dir das Nachweisen, das du arglistig getäuscht hast. Sprich: Du auch die Manipulation nachweislich vorgenommen hast.
Vorher brauchst du keine Panik haben. Das Schreiben vom Anwalt brauchst du nicht einmal beantworten. Würde ich auch so nicht machen. Da kannst du dich nur selber um Kopf und Kragen reden/schreiben.
Erstmal alle Dokumente suchen und ordnen. Dann ggf. ab zum Anwalt bzw. Rechtsberatung, wenn noch was kommt!
Die 10.000km Abweichung bei der so hohen Laufleistung, rechtfertigen sicher keine Rücknahme und keine weiteren 1.000€ als Schadensersatz. Wie hoch ist wohl die Differenz im Verkaufspreis zwischen 205.000 und 195.000km...? Gibt es überhaupt einen Unterschied? Vielleicht sind auch mal die Fahrzeuge mit weniger Laufleistung billiger, als einer mit höherer Laufleistung. Dann gibt es ja nicht mal einen Schaden.
Weil der Wagen 2010 einen Kilometerstand von 205 tkm hatte, bedeutet dies nicht, es hätte 2015 einen Kilometerstand von 300 tkm haben müssen. Man kann also nur die belegbaren Werte berücksichtigen und kann nicht einfach "Interpolieren"... Autos können auch viel rum stehen und wenig fahren!
PS: Frag doch noch mal beim TÜV/Dekra nach, ob diese Daten gespeichert haben! (Hast du noch HU-Unterlagen?)
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 23. Apr. 2016 um 23:46:15 Uhr:
Die 10.000km Abweichung bei der so hohen Laufleistung, rechtfertigen sicher keine Rücknahme und keine weiteren 1.000€ als Schadensersatz. Wie hoch ist wohl die Differenz im Verkaufspreis zwischen 205.000 und 195.000km...?
Sicher ein guter Einwand allerdings hatte er schon 2010 diese Laufleistung... Ich glaube hier geht es um mehr.
Kannst du das nachweisen? Mein Wagen steht ca. 22h am Tag rum! (Meistens jedenfalls!) Manche Fahrzeuge stehen auch 24/7... Vielleicht war dem Vorbesitzer der Verbrauch auch zu hoch und er hat den Wagen kaum genutzt.
Man muss dem Verkäufer die Manipulation nachweisen. (Oder, die Kenntnis von der Manipulation und das arglistige Verschweigen!)
Bei der HU werden die Kilometerstände abgeschrieben. Da wird sicher noch bei TÜV/Dekra & Co. was gespeichert sein.
MfG