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Käufer unterstellt Tachomanipulation

Themenstarteram 2. Juni 2022 um 22:12

Hallo,

habe vor ein paar Tagen einen BMW mit etwas über 200k auf dem Tacho verkauft.

Alles mit Mustervertrag in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

 

Jetzt ruft der Käufer an und sagt dass das Auto mindestens 300kk gelaufen ist und ob ich den Tacho manipuliert habe.

 

Das habe ich natürlich verneint weil ich selbst das Auto letztes Jahr mit ungefähr 6k weniger gekauft habe und der Kilometerstand vom Verkäufer im Vertrag schriftlich festgehalten wurde.

 

Der Käufer sagt daß er jetzt erstmal Anzeige bei der Polizei erstatten möchte.

Ich habe ihm alles Gute gewünscht.

 

Wie hättet ihr reagiert?

 

Vielen Dank im voraus

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52 Antworten

Auflegen und Rufnummer auf die Sperrliste ...

Wenn im Vertrag steht KM-Stand lt. Tacho oder ähnlich kannst dich zurücklehnen.

Hast du sowas wie der hat xxx KM gelaufen drin stehen könnte es wenn der tatsächlich abweicht knifflig werden.

Aber ich denke der will nachträglich Geld zurück erpressen.

Daher einfach abwarten und sich nicht einschüchtern lassen.

Stellt sich auch die Frage wie er die Aussage belegen will...

Sicher ein guter Kumpel der voll die Ahnung hat :-)

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 5:04

Vielen Dank für die Antworten .

 

Im Kaufvertrag vom Dezember, wo ich der Käufer war steht: Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von 208Tkm auf.

Ist ein ADAC Kaufvertrag welcher die Sachmängelhaftung ausschließt.

 

Im Kaufvertrag wo ich der Verkäufer bin steht der selbe Wortlaut mit einer Gesamtfahrleistung von 213Tkm.

 

Ebenfalls ein ADAC Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.

 

Ich habe die Nummer von dem Käufer erstmal blockiert.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung nützt doch aber nichts, wenn der Wagen eine zugesicherte Eigenschaft (= Laufleistung) nicht erbringt? Oder?

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 5:36

@CivicTourer

 

Hab auch ein bisschen im Netz gestöbert.

 

Wenn ich arglistig eine falsche Laufleistung angegeben hätte, müsste ich haften.

 

Das Auto war aus sechster Hand.

Wer weiß ob die Vorbesitzer was gemacht haben.

Und ob die Anschuldigungen des Käufers nur dazu dienen mir Geld anzuknöpfen.

 

Der Onkel von Käufer meinte dass er vom Fach ist und die Manipulation ganz schlecht ausgeführt wurde.

 

Stellt sich jetzt die Frage ob er nicht selbst ein Tachotrickser ist.

 

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, dann lehn dich entspannt zurück. Und für zukünftige Käufe setzt du dann immer ein "Abgelesen" vor den KM Stand.

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 6:10

@Fett_Esser_Boy

 

Das Auto wurde über eBay Kleinanzeigen verkauft.

 

Und ich habe auch ein Foto reingestellt wo der Kilometerstand auf dem Tacho deutlich zu sehen ist.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 07:04:04 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten .

Im Kaufvertrag vom Dezember, wo ich der Käufer war steht: Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von 208Tkm auf.

Ist ein ADAC Kaufvertrag welcher die Sachmängelhaftung ausschließt.

Im Kaufvertrag wo ich der Verkäufer bin steht der selbe Wortlaut mit einer Gesamtfahrleistung von 213Tkm.

Ebenfalls ein ADAC Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Ich habe die Nummer von dem Käufer erstmal blockiert.

Wenn das der alleinige Wortlaut bzw. die alleinigen Angaben zum km-Stand im Vertag sind, ist das schon etwas unglücklich gewählt.

Es wundert mich aber auch dass das so ohne weitere Zusätze wie z.B. "abgelesen" drinsteht - hatte diese Musterverträge anders in Erinnerung.

Ob es sich allerdings überhaupt tatsächlich um einen falschen Tachostand handelt, oder ob das nur eine Masche ist um nachträglich Kohle abzuschöpfen ist natürlich auch fraglich.

Edit, grad mal gegoogelt.

Im ADAC Musterkaufvertrag steht bei der Laufleistung "soweit ihm bekannt" - alles andere hätte mich auch sehr gewundert. Von daher kannst du dich wirklich zurücklehnen, selbst wenn der Tachostand tatsächlich ohne dein Wissen manipuliert wurde.

am 3. Juni 2022 um 8:15

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 07:36:17 Uhr:

Hab auch ein bisschen im Netz gestöbert.

Wenn ich arglistig eine falsche Laufleistung angegeben hätte, müsste ich haften.

Ja, aber:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. Juni 2022 um 07:21:01 Uhr:

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung nützt doch aber nichts, wenn der Wagen eine zugesicherte Eigenschaft (= Laufleistung) nicht erbringt? Oder?

Der Vertrag - so wie Du ihn zitiert hast - sichert eine Laufleistung von 213.000 KM zu. Dafür hättest Du einzustehen.

Wenn der Wagen nachweislich(!) mehr gelaufen hat, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche.

Sollte es sich aber um den üblichen Mustervertrag handeln ("laut Tacho") haftest Du nur im Falle einer arglistigen Täuschung und kannst Dich daher zurücklehnen.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 3. Juni 2022 um 08:10:39 Uhr:

 

Und ich habe auch ein Foto reingestellt wo der Kilometerstand auf dem Tacho deutlich zu sehen ist.

Das spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist, ob Du im Kaufvertrag erklärt hast

a)"laut Tacho hat er x KM gelaufen (und mir ist auch nicht bekannt, dass das falsch ist)"

oder

b)"der Wagen hat X KM gelaufen".

Auch dann egal, denn im Vorvertrag wurde der KM Stand schon zugesichert. Wenn er jetzt nicht gepfuscht hat dann fällt das auf den Vor-Verkäufer zurück.

Aber ich würde erst mal einfach abwarten, da wird meist nur gebrüllt um Kohle zurück zu holen.

Auch wenn der BMW Soft hat und hat in irgendeinem STG einen KM-Stand gefunden der abweicht heißt das noch lange nicht das manipuliert wurde. Das kann schon mal vorkommen.

Also zurück lehnen und abwarten was da kommt.

am 3. Juni 2022 um 8:52

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Juni 2022 um 10:47:18 Uhr:

Auch dann egal, denn im Vorvertrag wurde der KM Stand schon zugesichert. Wenn er jetzt nicht gepfuscht hat dann fällt das auf den Vor-Verkäufer zurück.

Nein.

Der jetzige Käufer hält sich an seinen Vertragspartner, den TE.

Der wiederum kann sich natürlich an den damaligen Verkäufer halten. Wenn der noch greifbar ist. Und dann ist noch zu beweisen, dass der Kilometerstand damals schon falsch war.

Richtig. Möglicherweise kann aber auch das Durchgriffsrecht zum tragen kommen.

 

Aber das ist jetzt ne vage Aussage.

Da der Sachmangel ausgeschlossen wurde muss der Käufer erst mal die Tachomanipulation nachweisen.

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 12:37

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Unter Punkt 3.2 im ADAC Mustervertrag steht tatsächlich: Soweit ihm bekannt.

 

 

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