T8 laden

Volvo XC90 2 (L)

Was ist besser: mit 13A oder mit 6A laden. In der Nacht ist es mir nicht so wichtig wie schnell es geladen wird, aber für den Wagen könnte es sogar besser sein langsam zu laden oder?

Beste Antwort im Thema

Es gibt viele Geistergeschichten über das Laden von Hybriden. Die Leute wissen oft gar nicht die technische Unterscheidung zwischen zB Bleibatterien, NiCd AA-Batterien und Li-ion-Batterien die in einem Hybrid verwendet sind.

Der Ladestrom (6A oder 13A) hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer oder das Laden der Hybrid Akku. Nur die Ladezeit variiert ;-)

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Zitat:

@zettzett schrieb am 18. Oktober 2019 um 13:33:41 Uhr:


Hallo,

hier wurde ja schonmal über den Juice Booster diskutiert. Ich habe mir einen bestellt und werde ihn an einer roten CEE16 betreiben (In Garage). Eine Wallbox kommt nicht in Frage, weil ich mal in, mal neben der Garage parke,
und das Typ2 Kabel durch die Garagenwand durchführen werde. Zudem habe ich dann einen zukunftsfähigen mobilen Lader (Tesla, XC 40 recharge, Audi E-tron... who knows) mit dabei wenn es mal elektrisch nach Spanien oder so geht.
Nun zur Frage: Es gibt ja seit Anfang des Jahres die neue "TAR Niederspannung", nach der Ladepunkte ab 3,6 bis 12 KW beim Netzdienstleister angemeldet (NICHT genehmigt!) werden müssen. Da der Juice bei mir ja theoretisch an der CEE16 11KW laden könnte (z.B. den Tesla von meinem Kumpel) würde ich ihn wohl anmelden. Theoretisch wären die 3,7 KW (größer 3,6KW) beim T8 auch schon meldepflichtig. Bin mir allerdings unsicher ob "mobile Ladeeinrichungen" überhaupt angemeldet werden müssen. Das Formular "Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" sieht das irgendwie gar nicht vor. Ein "Zertifiziertes Fachunternehmen" werde ich jedenfalls nicht beschäftigen um den Juice Stecker in meine CEE Dose zu stecken. Die Dose selbst ist ja eh nicht genehmigungspflichtig und ohnehin fachgerecht montiert.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit der Anmeldung gemacht, oder weiß mehr hierzu?

Der Juice Booster scheint wohl eine normale "Wallbox" zu sein. Das das Teil nicht fest installiert ist, gibt es dafür aber keine Förderung.

Das mit dem Anmelden hängt von dem EVU ab, von dem Du den Strom beziehst.

In NRW war das keine Problem, da reichte eine Mitteilung per Mail.

Hallo,
der Juice Booster kann keine normale "Wallbox" sein, denn wäre er dies würde er unter die Ladesäulenverordnung fallen. Und diese besagt, dass Wallboxen etc. KEINEN Stecker (also z.B. zum CEE 16) haben dürfen sondern FEST angeschlossen werden müssen.
Der Juice ist ein IC-CPD (Ladeleitungsintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen für die Ladebetriebsart 2 von Elektro-Straßenfahrzeugen), was es jetz nicht einfacher macht :-)

Zitat:

@zettzett schrieb am 18. Oktober 2019 um 16:13:14 Uhr:


Hallo,
der Juice Booster kann keine normale "Wallbox" sein, denn wäre er dies würde er unter die Ladesäulenverordnung fallen. Und diese besagt, dass Wallboxen etc. KEINEN Stecker (also z.B. zum CEE 16) haben dürfen sondern FEST angeschlossen werden müssen.
Der Juice ist ein IC-CPD (Ladeleitungsintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen für die Ladebetriebsart 2 von Elektro-Straßenfahrzeugen), was es jetz nicht einfacher macht :-)

Hast Du auch noch die DIN Norm und die Blatt-Nr. beim Beuth Verlag zur Hand 🙂

Hm, der JB ist beim T8 zwar Perlen vor die Säule geworfen, aber seis drum.

Du kannst ihn gar nicht anmelden, da Du, wie Du ja schon selbst festgestellt hast dafür eine Bescheinigung eines zertifizierten Elektrikers bräuchtest.

Das ist ein klassischer Fall von: Ohne Kläger auch kein Richter.

Was passiert schlimmstenfalles: Ein böser Nachbar ruft den EVU an, die kommen raus. Du ziehst das Ding von der CEE und die können Dir nix mehr.

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Zitat:

@stelen schrieb am 18. Oktober 2019 um 17:34:32 Uhr:


Hm, der JB ist beim T8 zwar Perlen vor die Säule geworfen, aber seis drum.

Du kannst ihn gar nicht anmelden, da Du, wie Du ja schon selbst festgestellt hast dafür eine Bescheinigung eines zertifizierten Elektrikers bräuchtest.

Das ist ein klassischer Fall von: Ohne Kläger auch kein Richter.

Was passiert schlimmstenfalles: Ein böser Nachbar ruft den EVU an, die kommen raus. Du ziehst das Ding von der CEE und die können Dir nix mehr.

Sicher ist der JB für den T8 etwas "oversized", aber eine 11KW Wallbox wäre das auch. Mir gehts ja auch um die Vorbereitung für nachfolgende BEV´s und Tesla-Gäste... und etwas schneller als mit dem 13A Riegel gehts beim T8 auch.

Ja, ich denke auch es könnte sein, dass man den JB gar nicht anmelden KANN. Obwohl der ADAC in seinem Test bemängelt, dass ein Hinweis auf die Anmeldepflicht bzw, sogar Genehmigungspflicht (bei 22KW) fehlt.
Zitat: "kein Hinweis auf Genehmigungspflicht bei Stromnetzbetreiber gemäß VDE-AR-N 4100:2019-04".
Link: ADAC

Ich werde ihn vielleicht mal anmelden und das Standard-Formular entsprechend "uminterpretieren". Anmelden deshalb, damit irgendwie dokumentiert ist, dass an diesem Haus eine 11KW Ladeeinrichtung besteht, bevor die Verordnung doch wieder geändert wird (Bestandsschutz). Mein Versuch VOR der neuen Regelung eine 11KW Wallbox fest zu installieren führte zu ganz abstrusen Vorstellungen mit Leerrohr für Netzwerkkabel, späterer Fernregelung etc. Das ist ja bei 11KW nun feierlich vom Tisch dank der neuen Verordnung.

Wenn sich bei diesem 11KW Anmeldeprozess am Ende rausstellt, dass der JB NICHT anmeldepflichtig/würdig ist, könnte man ja auch einfach eine CEE32 installieren lassen, schon hätte man 22KW Ladeleistung (die oft nicht genehmigt werden, wie bei mir). Schon komisch das ganze.

Zitat:

@eva4400 schrieb am 18. Oktober 2019 um 16:31:33 Uhr:



Zitat:

@zettzett schrieb am 18. Oktober 2019 um 16:13:14 Uhr:


Hallo,
der Juice Booster kann keine normale "Wallbox" sein, denn wäre er dies würde er unter die Ladesäulenverordnung fallen. Und diese besagt, dass Wallboxen etc. KEINEN Stecker (also z.B. zum CEE 16) haben dürfen sondern FEST angeschlossen werden müssen.
Der Juice ist ein IC-CPD (Ladeleitungsintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen für die Ladebetriebsart 2 von Elektro-Straßenfahrzeugen), was es jetz nicht einfacher macht :-)

Hast Du auch noch die DIN Norm und die Blatt-Nr. beim Beuth Verlag zur Hand 🙂

Gerne doch 😁:

https://www.beuth.de/de/norm/din-en-62752/265416852

Du brauchst auf der anderen Seite einen fähigen Netzbetreiber, der sich zumindest ansatzweise schon mit dem Thema Ladeinfrastruktur beschäftigt hat. Und dann musst du auch noch zu genau diesem Mitarbeiter den Kontakt herstellen...

Grundsätzlich hast du Recht, der Juice Booster ist keine Ladeeinrichtung im eigentlichen Sinne und kann daher nicht angemeldet werden wie eine fest montierte Wallbox. Dennoch ist es etwas anderes, ob man an eine CEE16 oder CEE32 mal eben eine Kreissäge anschließt oder ein Auto über Stunden laden will.

Wichtig aus Netzbetreibersicht sind folgende Punkte:
Ist die installierte Hausanschlussleistung zu keinem Zeitpunkt überschritten?
Wird die Leistung am gesamten Strang am Trafoabgang bzw. Kabelverzweiger nicht überschritten?

Daher ist es aus Netzbetreibersicht wünschenswert, dass zumindest gemeldet wird, dass dort ein E-Fahrzeug geladen wird, damit dieser es bei der Netzauslegung berücksichtigen kann und bei Bedarf eine Netzverstärkung durchführen kann.

Natürlich läufst du mit dem T8 nicht in Gefahr, hier irgendwelche Grenzwerte zu reißen (1 Phase mit 16 Ampere). Aber wenn alle Nachbarn dies tun und zufällig auf der gleichen Phase laden, dann muss der Netzbetreiber ggf. eingreifen. Dafür dient die Anmeldepflicht (und eben nicht Genehmigungspflicht).

Natürlich kannst du an eine CEE16 anschließen, was du willst, ist ja ein mobiler bzw. abnehmbarer Verbraucher. Aber die nettere Variante ggü dem VNB ist ein kurzer Hinweis auf den Ladebetrieb.

Und streng genommen muss auch schon das Laden eines Autos an einer Schuko mit 16 Ampere angemeldet werden...

Danke für die Ausführungen. Ich wäre da voll bei Dir. Habe aber nun ein paar weitere Infos gefunden: In den "Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)" werden wohl Ladeeinrichtungen definiert die Meldepflichtig sind (3,7 bis 11 KW): Explizit Wallboxen UND Mobile Lader die an einem hierfür errichteten Stromkreis betrieben werden. Etwas unklar ist die Situation, ob die Steckdose oder das Ladekabel oder beides gemeldet werden sollen.
Ab 12 KW braucht man definitiv die Erlaubnis, egal ob via CEE32 oder festinstalliert. Zudem besteht man wohl dann auch auf Konformitätserklärungen nach VDE-AR-N4100:2019-04, die m.W. kein mobiles Ladekabel derzeit beibringen kann.

Ich schicke den 22KW JB nun zurück und bestelle ein NRGkick 16A (11KW) Ladekabel. Dies ist mit max. 11KW definitiv und unter allen Umständen nur Meldepflichtig und läuft nicht Gefahr wegen theor. 22KW vom Netzbetreiber als Genehmigungspflichtig betrachtet zu werden. (Manche EVU sind vor nix fies um Netzausbaukosten zu sparen)

Grundsätzlich denke ich, dass man das ganze Thema besser ignoriert bis die Vorgaben eindeutiger sind.
Ich möchte über die Anmeldung hauptsächlich einen "quasi Bestandsschutz" erreichen, da hier grad viele Wohnungen gebaut werden, inkl. Ladeeinrichtungen.

Wozu eigentlich das Ganze?

Ich habe vorhin den i3 angesteckt und das Kabel auf 6A runtergeregelt, damit er nicht morgen schon vor Abfahrt auf 100% geht, was bei einem echten E-Auto schlecht für den Akku wäre.

Beim D6 und T8 hatte ich auf 350.ooo km noch nie die Not mit 16A laden zu müssen. Normalerweise habe ich da die Kabel inzwischen auf 8A begrenzt reicht zumindest bei mir völlig.

Zitat:

@stelen schrieb am 20. Oktober 2019 um 23:33:54 Uhr:


Wozu eigentlich das Ganze?

Anderes Fahrprofil?
Ich lade derzeit mit 13A über Schuko (knappe 3KW). Bei 16A sind es dann 3,7 KW. Da Wohn- und Arbeitsstätte identisch sind mit viel Kurzstrecken lade ich auch häufig zwischendurch wieder voll. Das ginge bei 3,7 KW 23% schneller.
Zudem schrieb ich ja, dass es mir auch um Besucher mit Teslas und meinen zukünftigen E-Wagen geht. Und um die legale Anmeldung von 11KW nach TAR Niederspannung (=Bestandsschutz) , bevor sich das bei uns noch weiter verschärft. 22KW wurden mir schon untersagt, betrachte ich aber für mich auch nicht als wirklich notwendig.

Zitat:

22KW wurden mir schon untersagt, betrachte ich aber für mich auch nicht als wirklich notwendig.

Darf ich fragen mit welcher Begründung? Viele VNB (auch mein örtlicher) lehnen mangels Wissen und Lust, sich mit dem Thema zu befassen, auch erstmal pauschal alles ab. Mit dem richtigen Ansprechpartner findet sich dann meistens eine Lösung. Wobei ich allerdings in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsam genutztem Hausanschluss wohne.

Aber du hast Recht, in der Regel sind 11 kW (dreiphasig) für heimisches Laden völlig ausreichend, auch langfristig. In der Regel wird niemand mit komplett leerem Akku spät heimkommen und muss diesen am nächsten Morgen wieder komplett voll haben (ja, ich weiß, es wird die eine oder andere Ausnahme geben, aber in 97% der Fälle...). Üblicherweise ist jedes Auto mit 11kW über Nacht vollgeladen (11kW x 8h = 88kWh abzgl. Wandlungsverluste und Ladeleistungsverlust bei den letzten Prozent).

Ergänzung:
Was die Meldepflicht (3,7 - 11 kW) und Genehmigungspflicht (>11 kW) angeht: Dies ist in der Anwendungsregel zwar pauschal geregelt, jedoch darf jeder Netzbetreiber hier noch einmal "nachschärfen" und auch eine Genehmigungspflicht bei unter 11kW vorschreiben. Dies wird er in den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen (TAB) tun bzw. die TAR des VDE/FNN mit einem Beiblatt versehen.

VG
Martin

Zitat:

@Alfa.Tiger schrieb am 21. Oktober 2019 um 10:57:29 Uhr:



Zitat:

22KW wurden mir schon untersagt, betrachte ich aber für mich auch nicht als wirklich notwendig.

Darf ich fragen mit welcher Begründung?
Ergänzung:
Was die Meldepflicht (3,7 - 11 kW) und Genehmigungspflicht (>11 kW) angeht: Dies ist in der Anwendungsregel zwar pauschal geregelt, jedoch darf jeder Netzbetreiber hier noch einmal "nachschärfen" und auch eine Genehmigungspflicht bei unter 11kW vorschreiben. Dies wird er in den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen (TAB) tun bzw. die TAR des VDE/FNN mit einem Beiblatt versehen.

VG
Martin

Es gab eigentlich gar keine Begründung. Der Elektriker hatte für 2 Häuser in derselben Straße je eine 22 KW Wallbox beantragt (Dezember 18). Genehmigt wurden dann je nur 11KW mit Auflagen wie Leerrohr für Netzwerkkabel etc, aber nur 2 Monate gültig. Irgendwie hatte ich (und der Elektriker irgendwie auch) dann die Lust drann verloren und jetzt gibts ja die neue Verordnung.

Das mit dem "nachschärfen" versteh is nicht ganz: Im Gesetzestext https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html steht doch klar Genehmigungspflicht erst ab 12 KW.
Aufgrund welchen Gesetzes sollte hier ein Netzbetreiber doch eine Zustimmungpflicht oder gar Auflagen geltend machen? Die alten TAB wurden doch 04/2019 von den TAR ersetzt.
Naja, mal sehen was kommt. Meine "Stadtwerke" sind eh für jede Überraschung gut.
Ich meld das Ding einfach mal an.

Du hast schon Recht, in dem von dir zitierten Abschnitt der NAV ist beschrieben, wie Anmelde- und Genehmigungspflicht liegen. Dennoch kann jeder Netzbetreiber in seinen Anschlussregeln weitergehende Bedingungen festschreiben. In der Praxis wird dies wohl keiner machen, da sie sich ja im VDE/FNN auf die Version geeinigt haben. Ich habe kurz herumgeschaut und überall die originalen TAR gefunden, ggf. versehen mit einem Deckblatt, mehr nicht. Einige haben noch gar nicht gemerkt, dass neue TAR gelten und sind noch auf dem Stand von 2007 ;-)

Weiter gehts: Habe also nun die 11KW moble Ladebox NRGkick angemeldet. Und wurde gleich mit Vorschriften und Zetteln vollgemüllt. Laut Telefongespräch können sie zwar die max 11 KW nicht (mehr) verbieten, aber dafür bestehen sie auf einen Elektriker Stempel (zugelassen von EVUs), der nun, da die CEE Dose zur Ladeeinrichtung wurde, die CEE Dose selbst und den Anschluß im Schaltkasten nach VDE-AR-N 4100 etc. zu überprüfen bzw zu erneuern hat. Und angeblich muss JEDE Ladeeinrichtung, egal wie viel KW gemeldet werden.. ;-) Begründung: Dauerlast.
Die CEE Dose "infiziert" sich quasi am Ladekabel und wird somit selbst genehmigungspflichtig.

Falls Du ein älteres Haus hast -> Viel Spaß ....

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