T6 Neuwagen bei Händler gekauft - Reimport verschwiegen
Hallo, wir haben im September 2018 einen VW T6 Caravelle gekauft. Nach Auslieferung stellte sich heraus, dass nur ein Handbuch in spanischer Sprache vorhanden war. Der Händler meinte, es sei ein versehen und er würde das deutsche Handbuch nachbestellen. Als nun 4 Monate später immer noch kein deutsches Handbuch nachgereicht wurde, wollte ich dieses über VW in Wolfsburg ordern. Dort erfuhr ich dann über Angabe der Fahrzeugidentnummer, dass es sich bei dem Caravelle um ein Reimport Fahrzeug aus Spanien handele.
Auf Nachfrage beim Händler hieß es, er sei nicht verpflichtet darauf hinzuweisen.
Beim Kauf sagte uns der Verkäufer, der günstige Preis könnte nur gemacht werden, da dieses Autohaus nicht 2 dieser Autos bestelle, sondern gleich 50 oder mehr und daher der günstige Preis resultiert. Wir könnten das Auto somit in 3 Jahren immer noch gebraucht zum gezahlten Kaufpreis verkaufen. In meinen Augen ist das doch Betrug, oder ?
Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich rechtlich auskennt, bevor wir weitere Schritte einleiten. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !
23 Antworten
Und nicht vergessen: Ein EU-Fahrzeug muss gar nicht zwingend schlechter sein - eine genaue Gegenüberstellung der Ausstattungsmerkmale kann das klären: Vollständige PR-Listen vom Händler geben lassen und vergleichen.
Die Preisunterschiede können sich u.U. aber auch einfach nur aus unterschiedlichen Rabattierungen von VW in verschiedenen Ländern ergeben, z.B. weil in einigen Ländern eine Art Luxussteuer die Autos so teuer macht, dass die Käufer sie nicht mehr bezahlen würden (in Benelux z.B.).
Tatsächliche technische Unterschiede, z.B. bei der Zahl der Airbags, Reifen, Felgen etc. muss man dann eben im Detail gegenüberstellen.
Als Käufer eines EU Reimportfahrzeuges muss man sich sogar im Klaren darüber sein, daß die Werksgarantie schon mit dem Tage der Erstzulassung im Auslieferungsland begonnen hat bzw. haben kann. Wann das Auo dann in Deutschland seine "Erstzulassung" erhält ist unerheblich, da das Fahrzeug dann schon beim Hersteller registriert worden ist. Habe das Thema schon einmal durch inkl Anwalt, da machst du als Käufer gar nichts.
Mehrere Erstzulassungen? Mein Belgier hat nur eine und die ist von mir. Vorher hatte der belgische Händler das Fahrzeug eh nur ein paar Tage, ist ja ein Bestellfahrzeug...
Steht im Serviceheft - ganz einfach.
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Zitat:
@nanimarc schrieb am 29. Januar 2019 um 20:41:00 Uhr:
Als Käufer eines EU Reimportfahrzeuges muss man sich sogar im Klaren darüber sein, daß die Werksgarantie schon mit dem Tage der Erstzulassung im Auslieferungsland begonnen hat bzw. haben kann. Wann das Auo dann in Deutschland seine "Erstzulassung" erhält ist unerheblich, da das Fahrzeug dann schon beim Hersteller registriert worden ist. Habe das Thema schon einmal durch inkl Anwalt, da machst du als Käufer gar nichts.
Das stimmt Werksgarantie beginnt mit Auslieferung im ursprünglichen Verkaufsland (z.B. Belgien). Das sollte beim Bus kaum ein Problem darstellen, die haben sicherlich keine lange Standzeit. Sollte nur bedacht werden, wenn man kurz vor Ende der Garantie noch etwas regulieren möchte.
Darüberhinaus hat man ganz normal 24 Monate Gewährleistung ggü. dem Verkäufer. Diese kann er mMn auch nicht verkürzen, da es sich um ein neues Produkt handelt! Da gilt dann natürlich das Kaufdatum und nicht die Auslieferung in Belgien.
Zitat:
@Multilo schrieb am 29. Januar 2019 um 23:36:53 Uhr:
Steht im Serviceheft - ganz einfach.
Genau, Übergabeinspektion, bei mir war es damals sogar eine Kurzzulassung ein dreiviertel Jahr vor Kauf und trotzdem stand in meinem Brief / Schein das Datum der "Erstzulassung" in Deutschland, also der Tag an dem ich das Auto dann abgeholt hatte vom EU Händler. Als es zu Garantiereklamationen kam, war diese "auf einmal" abgelaufen obwohl ich das Auto erst 16 Monate besessen habe. Beim Hersteller eben schon registriert und 24 Monate vorbei, dann gab es zum Glück noch Kulanz.
Nix mit Gewährleistung, zu dem Zeitpunkt muss man schon selbst nachweisen, da? der Mangel schon bei Übergabe existierte. Kann man nicht.
Zitat:
@boxor schrieb am 29. Januar 2019 um 16:01:02 Uhr:
Die 11. Stelle der FIN beschreibt den Herstellungsort: H = Hannover, X = Poznan.
Die T6 sind als Reimport identisch, würde es aber dennoch wissen wollen. Habe bewusst einen T6 als EU Fahrzeug gekauft. Ein Belgier in meinem Fall, gebaut in Hannover (Trapo Kombi als PKW mit EU6d-Temp-Evap - besser gehen auch die DE Modelle nicht).
Genau so habe ich das auch gemacht. Das lustige ist ja, er wird hier gebaut, über die Grenze gefahren, kommt wieder zurück, und schwupp haste 23-25% Rabatt.
Das lohnt sich schon. Garantiefälle usw. müssen hier alle Werkstätten annehmen.
Wäre der dt. Händler zu so einem Preis fähig gewesen, hätte ich da bestellt, aber die können leider nicht.
Egal, Auto ist da wie bestellt.
Gruß
Zitat:
@stratoman schrieb am 31. Januar 2019 um 11:41:09 Uhr:
Garantiefälle usw. müssen hier alle Werkstätten annehmen.
Gruß
Ja schon, aber wenn die Werkstatt für die nächste 6 Wochen gerade "leiiider" ausgebucht ist, macht man da auch nichts..
Allerdings war das wohl vorwiegend eher nur früher so, ich glaube kaum, dass heute noch viele Werkstätten sich eine so vergnatzte Haltung leisten können. Sie verdienen ja wohl auch ganz gut daran. Was sie dir aber neben der Garantie noch an Zusatzleistungen verkaufen wollen, solltest du dir dann schon immer genau ansehen. Aber das sollte man wohl auch als Käufer in Deutschland immer tun.
freu dich über dein auto und gut.
garantieleistungen sind gleich. wenn ein paar monate garantie fehlen wärs sicherlich pech aber wirkt sich ja auch nur aus wenn wirklich dann so spät ein fall eintritt. gewährleistung oder kulanz können dann ggf weiterhelfen.
basisaustattung ist bei reimportmodellen häufig besser als hier in deutschland. desweitern klingt es ja so als stand das fahrzeug bei kauf eh auf halde? von daher konntest du dir ja genau anschauen was du da kaufst.
vertragswerkstätten die kunden mit reimporten oder bei anderen händlern gekauften fahrzeugen schlechter behandeln als kunden die beim dortigen händler gekauft haben sollte man eh meiden. sprich wenn man sich schlecht aufgehoben fühlt eben den nächstbesseren aufsuchen - das ist weniger ein problem des reimport sondern eher ein von der werkstatt verursachtes.
es mag sein dass sich werkstätten mit garantieleistungen keine goldene nase verdienen aber ein kunde ist ein kunde, drauflegen werden sie vermutlich auch nicht (und falls doch sollten sie halt mal ein wort mit WOB reden..) und mit der inspektion oder reperatur die du bei ihnen machen läßt verdienen sie in jeden fall geld.
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"Beim Kauf sagte uns der Verkäufer, der günstige Preis könnte nur gemacht werden, da dieses Autohaus nicht 2 dieser Autos bestelle, sondern gleich 50 oder mehr und daher der günstige Preis resultiert."
->das ist schon stimmig. der gewinn liegt im einkauf.
->klar ist's nicht schön, wenn man den re-import quasi verschweigt. schau mal auf deinen kaufvetrag oder auf deine 'fahrzeugbestellung' ob da irgendwo ein passenden kreuz ist (das wäre, sofern nicht angekreuzt ein passende rechtliche handhabe)
"Wir könnten das Auto somit in 3 Jahren immer noch gebraucht zum gezahlten Kaufpreis verkaufen. In meinen Augen ist das doch Betrug, oder ? "
->wer als kunde solchen mist glaub ist selbst schuld. bei solchen sätzen kann man sich überlegen ob man das einfach komentarlos anhört oder ob man dem 'pfifigem' verkäufer doch gleich mal über den mund fährt und ihm anbietet einen rückkaufpreis zu garantieren der dem jetzigem kaufpreis entspricht.
->aus einem mündlichem 'konjunktiv' einen betrug nachzuweisen (oder indirekt den versprochenen rückkaufpreis) dürfte auch nicht so ganz einfach sein