T5 2.0 TDI BiTurbo CFCA - hoher Ölverbrauch
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen T5 Multivan 2.0 TDI BiTurbo beim VWService weil der Ölverbrauch extrem hoch ist.
Ölverbrauchsmessung ergab 0,5 l auf 1.000 km und damit genau an der Schwelle, die lt. VW noch i.O. ist.
Kulanzanfrage wurde von VW abgelehnt - keine Reparatur/Austausch notwendig.
Schöner Mist, und nu? Jemand Ideen? Ich will nicht ständig Öl in die Mühle nachfüllen.
Sind da Reparaturen möglich, von jemanden, der mehr kann als austauschen, mein ich...?
Der Wagen ist von EZ Feb 2010, damit aus der Garantie draußen und hat 110.000 km runter.
Viele Grüße,
yommt
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
kurzes Update zu diesem Thread.
VW hat jetzt nach langem hin und her (zwei Ölverbrauchsmessungen, Brief an den Vorstand und wiederholtem Vorstellen in der Werkstatt) einen Motortausch auf Kulanz durchgeführt. Einbau geht auf mich Teile auf VW. Dank des sehr engangierten VW Kundenbetreuers, hat eine neue VW Werkstatt zu der ich nun gewechselt bin, sich den Motor zum ersten mal gescheit angeschaut. Siehe da, Turbo verölt. Eine zusätzliche Druckmessung (nicht über das Onboardsystem) hat zudem ergeben, das bei zwei Zylindern der Druck nicht okay war. Bisher wurde mir von VW immer versichert, ein Ölverbrauch in dieser Höhe sei normal und kein Schaden... Aufgrund dieser Diagnose wurde nun statt nur der Turboeinheit der gesamte Rumpfmotor ausgewechselt.
Der Aufwand war zwar groß, aber das Resultat geht für mich so in Ordnung. Ich hoffe damit hat sich das Thema hoher Ölverbrauch für mich nun erledigt.
Viele Grüße,
yommt
895 Antworten
Gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmangelhaftung genannt) hast du 2 Jahre lang jedoch darf sie bei Gebrauchtgütern auf 1 Jahr verkürzt wurde. Das wurde gemacht also hast du 1 Jahr Gewährleistung.
->nach 6 Monaten bis zm Ende der Gewährleistung bist du in der Nachweispflicht, dass der Mangel bereits bei Kauf existierte, die ersten 6 Monate er Händler.
Spar dir bitte dein eigenkreiertes Wort Namens GewährleistungsGarantie. Soetwas gibt es nicht. Es gibt Gewährleistung die ist gesetztlich vorgeschrieben und es gibt Garantie (die ein Hersteller mitunter Freiwillig gibt oder bei älteren Gebrauchtfahrzeugen gerne als zusatzleistung dazuverkauft wird meist über einen Garantiedienstleister, eine Art versicherer). Garantie und Gewährleistung sind also 2 Paar Schuhe die man bitte nicht durcheinanderhauen sollte.
In meinen Augen solltest du mit deiner Rechtschutz telefonieren und um einem Termin beim Rechtsanwalt bitten. Ihm schildest du deinen Fall und er wird sich der Sache vermutlich annehmen und den Händler zur Nachbesserung auffordern.
Du hattest ganz offenbar von Anfang an Ölverbrauch was durch die Reperaturversuche wohl irgendwie beweisbar ist. Damit sollte klar sein, dass der Mangel seit Kauf bereits bestand.
Klar wäre es besser gewesen direkt einen defekten Motor als Mangel zu benennen, geschädigt durch ein sich auflösendes AGR aber zu dieser Diagnose bist du ja als Nichtfachmann gar nicht in der Lage. Stadtdessen hat der Händler/seine Werkstatt den von Anfang an vorliegenden Mangel offenbar nicht beseitigt sondern drumrumrepariert. Dinge wie ein defekter Turbo oder DPF sind im übrigen Folgeschäden die eben auftreten, wenn der Mangel nicht rechtzeitg abgestellt wird. Man hat dich mit dem defektem Motor incl dem defektverusachendem AGR offenbar immer weiter fahren lassen.
Ich denke du hast gute Karten das per Anwalt und notfalls auch Gericht und Sachverständigen zu deinen gunsten klären zu lassen. Korrekte Reperatur wäre dann ein frischer Motor mit neuem AGR (was sich nicht mehr auflöst), neuem DPF und falls nötig auch neuem Turbolader.
Normal sollte der Händler schon beim Brief vom Anwalt einlenken und nach einer Lösung suchen. Das kann ggf auch die Rücknahme des Fahrzeugs sein (im Rahmen eines vergleichs so dass er ggf eine Nutzungsgebühr für den Zeitaum fordert bzw ihr euch auf eine einigt). Findet ihr keinerlei vergleich wirst halt ggf vor Gericht gehen müssen.
Gerichtlich zur Nachbesserung verdonnert kannst du fast davon ausgehen, dass dir der Händler in dieses alte Fahrzeug nur einen gebrauchten Motor einbauen wird. Da wird man sehen müssen inwiefern er dann einen Ölverbraucht hat der in der toleranz liegt (was leider ja auch schon recht hoch ist) und ob dort weiterhin ein Mangelhafter AGR Kühler verbaut ist oder schon der verbesserte. Ob du ein solches billig repariertes Fahrzeug dann weiter fahren möchtest oder lieber verkaufst (wobei die meisten einen Bogen um Fahrzeuge mit diesem Motor machen werden) ggf im Rahmen der geplanten Reperatur eine zuzahlung deinerseits in Aussicht stellst um eben einen NEUEN/sauber überholten Motor zu bekommen (was leider ein verdammt teures spiel ist auch wenn vw diesen Rumpf vergleichsweise günstig anbietet).
Schau dir mal dieses Video an dort ist die Problematik beschrieben und du siehst auch wie schön kompliziert das arbeiten an so einer neumodischen Karre ist:
https://www.youtube.com/watch?v=vrGXyzB1cR8
Problem für dich ist der Faktor Zeit - du wirst halt beweisen müssen dass in der Geäwhrewährleistung von dir geltende Mangel unzureichend /nicht abgestellt wurde - nur dann wird eine Reperatur im Rahmen der Gewährleistung noch möglichglich sein (denn über den eigentlichen Zeitraum von 6 und 12 Monaten bist du ja hinaus).
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Im Grunde hätte hier ein Rückruf hergemußt so wie VW damals beim 1.4er Frostmotor (vereisendes KW-Entlüftung) viele Jahre nach verkauf der Fahrzeug dazu verdonnert wurde (Egal wievielte Hand das Fahrzeug wurde und egal obsauberes VW SchecCheckheft oder nicht).
Leider ist VW hierzulande so halbwegs unantastbar wie man auch gut im Dieselgate gesehen hat. Von daher braucht man diesbezüglich wenig Hoffnung haben - man sitzt dort solche Dinge einfach aus, zu Lasten der Kunden aber auch zu Lasten der Händler die eben hier und dort im Rahmen der Gewährleistung solche Fahrzeuge auf ihre Kosten nachbessern müssen, sofern der Kunde die Mängel rechtzeitig geltend gemacht hat)
Ich kann zu dem Thema selbst nicht viel beitragen, dazu hat Redhead Motorentechnik, das Forum, diverse andere Werkstätten usw. schon genug beigetragen, aaaaber:
VW ist so ziemlich der widerlichste, asozialste Hersteller den ich Kenne. Die Fertigungsqualität bei den Volumenmodellen ist der allerletze Dreck, egal ob Bus, Golf, Passat, Octavia, usw. Der Rotz läuft trotzdem, weil er so teuer ist und trotzdem wieder repariert wird. Stellt man sich mal Kia mit den 1.4 Steuerketteproblemen, oder Ford mit massenhaft einlaufenden PDE vor, Opel wo bei den ganzen volumenmotoren sich der Ölpumpenatrieb rund dreht, bei Ctröen würden die Nockenwellen reihenweise aufgrund mangelnder Härtung einlaufen, ....
Es ist einfach zum Kotzen. Und wir kaufen es trotzdem alle... wohl aufgrund der doch relativ durchdachten Technik.
Im Krassen gegenzug hierzu, sind die Exklusivmodelle, W12 hat z.B. 6 Steuerketten. Der Wagen kann 2 Jahre stehen, springt auf den ersten Dreh an, und es rasselt nichts. Die Ketten laufen tweilweise doppelt und haben je nachdem wo ausmasse einer Motorradkette. Die 4.2 Benziner im A8 laufen problemlos, die 4.2 Diesel auch, alles wa sgeld kostet und in kleinen Serien gefertigt wird ist gut und zuverlässig.... schon seltsam iwie...
egal, Schluss mit OT.
Moin.
Soweit ich weiss werden die A8 Motoren 4,2 noch in D gefertigt, entwickelt u. geplant von AUDI , auch wird der A 8 in Neckarsulm gefertigt, und die Endmontage verläuft auch noch mit rel. hohem Personaleinsatz ... .
Bessere Qualität wäre auch bei Volumgenmodellen machbar. Bezahlbar für Normalverdiener bei Neuanschaffung dann die andere Frage. Bei den vielen (teils unnötigen) Reperaturen kommt halt schnell der Frust.
Eine Führung dort ist echt sehenswert!!!
Zitat:
keiner will Autos für die Ewigkeit bauen, aber jeder könnte es.
Der Bi-TDI ist allerdings noch mal eine andere Eskalationsstufe - da wurde einfach Murks konstruiert und VW sitzt das Thema aus...
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T5-Fahrer haben eine Zeitbombe
https://www.autobild.de/.../...r-motorschaeden-vw-t5-15679429.html?...
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Ausser irgendwelche Links zu setzen, mit reißerischer Überschrift, die
meistens keinerlei Mehrwert haben, da sie den betreffenden Fraktionen
bekannt sind oder unsinnige Beiträge zu verfassen bekommst du nicht
viel auf die Reihe, armselig das soetwas Forenpate ist.🙄
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Es gibt auch schon einen Thread zum Thema.
https://www.motor-talk.de/.../...cfca-hoher-oelverbrauch-t4359143.html
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Na ja er wollte halt mal auf den Artikel der Bild hinweisen.
Seitens VW, wenn man den Artikel so liest und dem Glauben schenken kann, würde man meinen, VW wartet ab, bis die Garantie abgelaufen ist. So sind sie bei einem späteren Motorschaden eh aus dem Schneider.
So sparen sie sich ebenfalls bei vorzeitiger Endstörung des Problems, ebenfalls etwaige Beteilungskosten an Austauschteilen und Reparatur. Auch die Garantieverlängerung gilt glaube ich nur bis 3 oder 5 Jahre, oder höchstens bis 100.000 km !?
Danach kann es VW ebenfalls egal sein, wenn ein Motorschaden anfällt.
So spart man halt als Unternehmen beim kleinen Kunden.
Aber wenn es so gravierend ist, gibt es da keine Sammelklagen, von zig tausend Betroffenen, mit denen man doch eigentlich Erfolg bei den Gerichten haben müsste, obwohl das Problem VW doch wohl bekannt zu sein scheint ?
Beim Dieselskandal funktioniert es doch wohl auch mit Sammelklagen.
Gruß,
Olli
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 21. August 2021 um 13:51:36 Uhr:
Ausser irgendwelche Links zu setzen, mit reißerischer Überschrift, die
meistens keinerlei Mehrwert haben, da sie den betreffenden Fraktionen
bekannt sind oder unsinnige Beiträge zu verfassen bekommst du nicht
viel auf die Reihe, armselig das soetwas Forenpate ist.🙄
Da stehts du wohl mit deiner Meinung alleine da.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Dann frage ich mich, wie die Bild darauf kommt so einen Bericht öffentlich zu verfassen, wenn es doch Grimms Märchen sein soll.
Schon komisch.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Zitat:
@OliOla schrieb am 21. August 2021 um 15:50:21 Uhr:
Aber wenn es so gravierend ist, gibt es da keine Sammelklagen, von zig tausend Betroffenen, mit denen man doch eigentlich Erfolg bei den Gerichten haben müsste, obwohl das Problem VW doch wohl bekannt zu sein scheint ?
Beim Dieselskandal funktioniert es doch wohl auch mit Sammelklagen.
Gruß,
Olli
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Zeitbome' überführt.]
Es gibt keine Klagen, weil VW nichts gemacht hat, was rechtlich zu beanstanden wäre. Es ist nicht verboten Autos zu bauen, in denen schlechte Bauteile verbaut sind, jedenfalls solange dadurch keine Sicherheitsrisiken entstehen und das tut es ja hier nicht. Normalerweise legen Hersteller Wert darauf, ihre Kunden nicht zu vergraulen, was bei VW anders zu sein scheint. Denen ist es scheinbar egal.