T4 zum Hänger umbauen...

VW T4 T4

Hallo,

ich habe vor meinen Vollfrontschaden T4 zu einem Anhänger für meinen anderen T4 umzubauen. Die iDee hatte ich mir bei unserem Datenfreund google abgeschaut.
Das grobe Vorgehen ist mir da schon klar. Das ich den Anhänger nicht für Lasten nutzen kann ebenfalls. In den Hänger soll einfach nur ein Bettausbau fürs Campen. Meiner Meinung nach ideal...
Zu meiner Frage:
Was schätzt ihr wieviel das ganze wiegen wird? Was benötige ich wohl ungefähr für eine Deichsel?
Hat einer Erfahrung mit dem Umbau der normalen Bremse auf eine Auflaufbremse?

Bin für alle (sinnvollen) Antworten dankbar...

Danke
Chris

19 Antworten

Du hast an der AHK nur eine max. Stützlast von 100 KG ...

Zitat:

Original geschrieben von Neuer-Messias


Du hast an der AHK nur eine max. Stützlast von 100 KG ...

Wenn eine entsprechende Konstruktion gewählt wird, wird dies sicherlich einzuhalten sein. 🙂

Es baut bereits jemand einen T4 mit (ehemaligem) Frontschaden um - mit Drehschemellenkung.

Grüße, Martin

hm...drehschemellenkung?
würd mich stören wenn ich nur wegen dem anhänger alle 5 jahre gezwungen wär meinen lkw lappen zu verlängern 🙂

oder darf man mittlerweile mehrachs-anhänger mit be/c1e ziehen?
war bislang der meinung das man ohne ce nur 3-achszüge fahren darf

Mangels AHK habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.

Ich hatte damals noch den »rosa Lappen« bekommen. Daher jetzt: C1E bis 12 t zul.GG.

Die Formulierung lautet quasi immer:

Zitat:

Mit der Klasse C1E können Gespanne geführt werden, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 750kg aber weniger als die Leermasse des Zugfahrzeugs bestehen. Die Gesamtmasse des Gespanns darf nicht mehr als 12t betragen.

Leider steht nichts zu den Achsen mit drin. Die Anzahl der Achsen ist bei mir im Führerschein mit L <= 3 angegeben.

Demnach müsste deine Vermutung richtig sein? *kopfkratz*

Grüße, Martin

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Die Sache mit der Drehschemellenkung ist auch fein.
Unser Meister hier vor Ort klärt es mit dem TÜV in den nächsten Tagen ab, ob man nicht den gesamten Bus hinterhängen kann.
Die Vorderachse dementsprechend umgebaut, den Hauptbremszylinder weiter nutzen und so weiter und so fort. Von der Anhängelast wäre das ja dann lächerlich.
Meiner Meinung nach kann eben diesen Hänger (4 Achsen) jeder fahren der früher noch den rosa Schein bekommen hat.
Habe ja selber noch 2 2achsige Hänger die ich regelmässig fahre.

Ich habe jetzt noch mal genau (!) nachgeschaut:

Die Begrenzung ist bei meinem CE drin, nicht bei C1E.

CE : 79(C1E>12000kg, L<=3)

Wenn ich das per Google gefundene Posting hier bei verkehrsportal.de richtig verstehe:

C1E -> Ich darf "Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t" fahren.

Das sollte mal locker dafür reichen, dass ich einen T4 (2,8 t) samt T4-Anhänger (sicherlich weniger als 1 t) bewegen kann.

Somit müsste jeder mit einem C1E einen T4 mit T4-Anhänger und Drehschemeldeichsel fahren können?

Oder habe ich etwas missverstanden?

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von despe79


Meiner Meinung nach kann eben diesen Hänger (4 Achsen) jeder fahren der früher noch den rosa Schein bekommen hat.
Habe ja selber noch 2 2achsige Hänger die ich regelmässig fahre.

mit dem rosalappen darfst keinen mehrachsanhänger ziehen

der erlaubt nur 1-achs (tandem bis achsabstand 99cm zählt als 1-achser)

dies hier mal ergoogelt :

"Die neuen Berechtigungen (Besitzstände) der alten Führerscheinklasse 3 beim Umtausch
Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
Kleinkrafträder bis 50 ccm
Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)
Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
B, BE, C1, C1E, M, L
Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte
Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,
sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.
CE(79),
allerdings nur auf besonderen Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen
Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to."

also mit karte darf man gespanne mit mehr als 3 achsen fahren
mit rosa lappen (oder grauen) nicht

dafür aber mit rosa bis 18,5t (zugwagen und anhänger) und karte dagegen nur 12t ohne weitere genehmigung

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


mit dem rosalappen darfst keinen mehrachsanhänger ziehen
der erlaubt nur 1-achs (tandem bis achsabstand 99cm zählt als 1-achser)

Das beißt sich dann jedoch mit dem hier (über das ich auch gestolpert bin, siehe oben):

Zitat:

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
B, BE, C1, C1E, M, L
Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte
Fahrzeug-Kombinationen
(Gespanne) bis 12t geführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


also mit karte darf man gespanne mit mehr als 3 achsen fahren
mit rosa lappen (oder grauen) nicht

____

Hier noch eine Erklärung:

Zitat:

Da die alte Klasse 3 gesetzlich so definiert war, dass sie alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erfasste, „die nicht in eine der anderen Klassen“ fielen, und Züge mit mehr als drei Achsen, unabhängig von der zGM, als unter die Klasse 2 fallend definiert waren, durfte man mit der Klasse 3 durchaus dreiachsige Züge (darunter fielen auch Kombinationen aus zweiachsigem Zugfahrzeug und sogenannten Tandemachsanhängern mit mehr als einer Achse, deren Nabenabstand ? 1,00 m war) geführt werden, die schwerer waren als die in der Klasse C1E festgelegten 12 Tonnen. [...]

Quelle:

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090720110942AALDE7J

Also:

Wer den alten Klasse 3 hatte, durfte schon damals Gespanne mit gleich oder weniger (was wohl kaum geht) als 3 Achsen lenken.

Wer jetzt den C1E beim Umschreiben erhalten hat und sich den Eintrag für den CE geholt hat (siehe oben) darf nun also mehr lenken als zuvor mit "rosa" oder "grau".

In jedem Fall entfällt beim Besitz vom C1E eine Beschränkung der maximalen Anzahl der Achsen - sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Richtig?

Beispiel (mit C1E):

T4 mit 2,0 t Leergewicht + Anhänger mit zwei Achsen (Abstand größer als 1 m)

-> Der Anhänger darf mehr als 0,75t haben, aber nicht mehr als 2,0 t.

Grüße, Martin

das ist ja das leicht unverständliche

theoretisch darf jemand der zu "rosa" zeiten den lappen gemacht hat einen mehrachsanhänger fahren
praktisch aber nur wenn er seine pappe gegen die karte getauscht hat

in der kontrolle gilt immer das was man schriftlich (anhand des fs) belegen kann

wer also noch den rosa lappen hat , darf kein mehrachs-anhänger ziehen weil der mehrachs-anhänger da unter klasse 2 steht

ich muss mir mal nen blöden suchen der das freiwillig testet 😉
ich falle raus weil ich kl. C/CE hab und ohnehin alle anhänger ziehen darf :/

Und ich falle raus, da ich meinen Führerschein schon umschreiben lassen habe. Also hat die Aktion ja doch noch was Positives gebracht... 😁

Grüße, Martin

Darf ich mal anmerken, daß es besonders viel Freude macht mit einer Drehschemellenkung rückwärts zu rangieren !
Dann nehme ich lieber einen "normalen" Pkw Anhänger mit einer Achse.

Bei den Einachsern hat man dafür aber ständig das Problem mit der Überschreitung der zulässigen Stützlast für die AHK.
Das Problem dürfte bei dem Hänger mit Drehschemellenkung und langem Radstand entfallen.

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Die Fahrerkabine abtrennen, eine TÜV geprüfte Deichsel zwischen den Holmen montieren, die Böckmann-Aufnahme zB. lässt sich leicht einpassen, die Hinterachse kann bleiben wo sie ist, um die 100kg Stützlast nicht auszureizen, eine Waage unter das Stützrad legen, eine entsprechende Stahlplatte hinter der Hinterachse des Trailers fest verschrauben, diese mit Löchern versehen,. sodass der Trailer mit weiteren Gegengewichten auch zum Transport von Lasten genutzt werden kann.
Die Hinterachse des T4 ist bereits TÜV zugelassen, die Deichsel ist es auch, sodass der "Kastenanhänger" insgesamt nur eine Abnahme über sich ergehen lassen muss, sprich, die ordnungsgemässe Montage der Deichsel. Das zGG des Anhängers gibt die HA des T4 vor.
Stützlast ist keine Anhängelast, diese geht in das zGG Zugfahrzeugs ein.
Anders ist es bei den T2, T3- Anhängerumbauten, die ihre eigene Hinterachse behalten haben, auch nicht gemacht worden.
[Edit]
Die Auflaufbremse betätigt die ehem. Handbremse, wie auch die Feststellbremse an der Deichsel.

Die Lösung beim Drehschemel-T4 welchen ich oben erwähnt habe:

Eigenständiges Chassis beim Anhänger. Die Karosserie vom T4 wird nur aufgesetzt, ist daher nicht tragender Teil der Konstruktion -> kann abgenommen werden.

Somit wird genau genommen nur der neu gebaute Anhänger (also das Chassis) vom TÜV abgenommen. Der Aufbau ist nicht nur flexibel sondern für den TÜV auch nicht weiter relevant. 🙂

Grüße, Martin

Statt einer Drehschemellenkung, bleibt noch die Alternative eines Gelenkbusses, man darf dann sogar die letzten Bänke im Nachläufer als Sitzplatz nutzen, die Anzahl der Sitzplätze bleibt auf 9 für den verlängerten PKW beschränkt.
Die Zwangslenkung der Hinterache im Nachläufer entfällt, man braucht sie seit einigen Jahren nicht mehr zu montieren.
Nachteil dabei, man muss auch den Zugwagen umbauen, einen Faltenbalg zwischen Zugwagen und Nachläufer wasserdicht montieren und zum Abschluss das Gesamtfahrzeug tüven lassen.
Vorteil, beide Schiebetüren behalten ihre Funktion, der Laderaum ist nahezu unendlich variabel.

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