1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter & Multivan
  6. T1, T2 & T3
  7. T3 Syncro - wie anmelden?

T3 Syncro - wie anmelden?

VW T3

Hallo,

ich war vor einiger Zeit schonmal kurzzeitig im Forum aktiv, bin jetzt seit längerem aber wieder -nur- mitleser, da damals der Bulli-Kauf nicht geklappt hatte. Hatte schon einen T3 luftgekühlt, einen T3 Diesel, einen T4 Diesel und möchte nun endlich zum T3 zurückkehren, nach 5 Jahren normalem PKW.

Ein guter Freund verkauft seinen T3 Syncro, Baujahr 1992 (glaube ich), 70 PS TD, Syncro. Den möchte ich haben.

Jetzt bin ich ziemlich verunsichert, wie ich diesen Wagen anmelden kann. Seit seiner Erstanmeldung läuft er als LKW. Er hatte ursprünglich Sitze hinten und hat ab Werk eine Trennwand mit Durchgang. Die Sitze hinten kamen raus und es wurde eine Westfalia-Womo-Ausstattung eingebaut, allerdings ohne Küchenbestandteil. Also die Klappsitzbank und Schränke. Er hat übrigens ein Heckfenster und Fenster in den Schiebetüren (von denen er zwei hat, geil!!). Das damals als LKW anzumelden war kein Problem und er läuft bis heute so.

Nun werde ich den Wagen neu anmelden - als was? So wird das ja sicher nix mehr als LKW, ein Wohnmobil ist er ohne Küche auch nicht.

Eine der ursprünglichen Sitzbänke ist noch vorhanden und könnte auch wieder eingesetzt werden, da keine Platte auf dem Boden ist und die Verschraubung somit zugänglich.

Jetzt sind als LKW aber nur zwei Sitze eingetragen.

Hat jemand eine Idee??

Vielen Dank und Gruß, Silke

26 Antworten

Also ich habe meinen T3 vor 1,5 Monaten zugelassen (er war bereits als LKW zugelassen und nur 3 monate abgemeldet), ich musste den Wagen niemanden zeigen oder irgendwelche Bilder machen!

Außerdem: Stauraum (sprich:Westfalia Schränke) gehören auch in einen LKW! Und wenn es nur an den nicht zugemachten Sitzbefestigungen liegt, dann schmierste da halt Silikon oderso rein, und gut ist! (Dafür sparste halt ne Menge Geld!)

Da der Wagen ja schon vorher als LKW Zugelassen war, wird wohl auf eine Vorführung oder ähnliches verzichtet werden.

genau! außer er war länger als 18 monate abgemeldet :-)

Also, Steuerhinterziehung möchte ich nicht betreiben, aber offensichtlich sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass man auch mit den besten Absichten ein wenig durcheinanderkommen kann...

Ich hoffe das Auto dieses Jahr noch zu bekommen. Werde ihn noch angemeldet erhalten und dann auf direktem Wege auf mich ummelden. Es wird also keine Abmeldungszeit dazwischenliegen.

Dazwischen liegen allerdings einige Bundesländer, er läuft jetzt in Baden-Württemberg und wird dann ein Niedersachse. (Obwohl, ich bin auch trotz des Umzugs noch Schwabe geblieben!!)

Dann werde ich wohl einfach erstmal als LKW anmelden, da ich ihn ja auch als solchen bekomme.

Habe mal schon versucht online Versicherungen zu vergleichen, aber mit der TSN 129 wird man da irgendwie nicht viel, wegen LKW denke ich.

Danke nochmal für eure Hilfe!!

Gruß Silke

Ähnliche Themen

Bei der Versicherung musste nur deine Zuladung angeben! Die ist im (alten) Fahrzeugschein noch eingetragen.

Darfst dann halt nicht auf "PKW-Vewrsicherung" klicken, sondern auf LKW-Versicherung bzw Transporter. Bei huk24.de sind die unter andere Fahrzeuge und dann Transporter unter 1t Nutzlast

Zitat:

Original geschrieben von PoldiMcCoy


Da der Wagen ja schon vorher als LKW Zugelassen war, wird wohl auf eine Vorführung oder ähnliches verzichtet werden.

woher nimmst Du diese Weisheit? Die Finanzämter sind keinesfalls verpflichtet, die Angaben im KFZ-Brief ungeprüft zu akzeptieren und können in der Besteuerung sehr wohl abweichen.

Wenn ein Auto in einem bestimmten Zulassungsbezirk bereits als LKW zugelassen war, kann es gut gehen. Bei Umschreibungen gehen aber immer mehr Finanzämter dazu über, sich die Autos anzuschauen.

Klar kann man Glück haben. Selbst dann kann ein wacher Polizist bei einer Polizeikontrolle aber immer noch eine Mängelkarte schreiben.

Und eine Campingausrüstung gehört in einen LKW allenfalls als Ladung. Dann darf sie aber nicht fest verschraubt sein. Ein einzelner Schrank ist sicher kein Problem, aber was macht eine Schlafbank darin? Ausserdem ist eine Trennwand zum Fahrerraum vorgeschrieben, die in einem WoMo sehr lästig ist.

Im Übrigen: Es bleibt Steuerhinterziehung. Anhänger ziehen am Sonntag darf man mit einem LKW übrigens auch nicht.

Grüße

Kai

Die Trennwand muss aber nur halbhoch sein...

Und eine Sitzbank hat da hinten drinne genauso wenig zu suchen wie eine fest eingebaute Küche!

Natürlich hat eine LKW-Zulasung einschränkungen, sonst würde es ja jeder machen! Aber dafür spart man halt echt ne Menge Geld! Man kann die Schlafbank ja auch durch ein Brett ersetzen, wo dann ne Matraze raufpasst. Dann gibbet da nix einzuwenden!

@Gibbel: hast Du denn Deinen Steuerbescheid schon? NIcht, dass da noch etwas nachkommt.

Grüße

Kai

In meinem Fall war es so, dass ich den Wagen vorführen musste weil ich ihn zum LKW umgerüstst habe, sonst hätten die sich wohl nie gemeldet. Hier beim FA Osnabrück war der Beamte auch ganz gut drauf, der fands es sogar lustig, dass ich vorbeikommen sollte und er fragte auch "und, wird das jetzt ein Wohnmobil" dem ging das alles am Arsch vorbei

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


@Gibbel: hast Du denn Deinen Steuerbescheid schon? NIcht, dass da noch etwas nachkommt.

Grüße

Kai

Und wenn... dann muss ich nur die Klappbank rausverfrachten, und schon kann ich losfahren! (Eventuell noch die Trennwand zumachen *gg*)

Diesel-Kat

Da ich sowieso noch ein paar Tage (oder Wochen) Zeit habe, bis es losgehen soll mit dem Auto, bin ich immer weiter am lesen. Da außer der LKW-Zulassung auch noch PKW mit Kat interessant wäre, habe ich diesbezüglich gegraben.

Gibt es inzwischen einen verlässlichen Stand, dass die Nachrüst-Kats für Euro 3 (z. B. von Jäger oder Bihler) nach Einbau auch tatsächlich anerkannt werden??

Wenn man hier per Google oder Foren 15 mal sucht, findet man 16 verschiedene Meinungen.

Wenn die Händler Euro 3 versprechen nach sachgerechtem Einbau und das stimmt dann nicht, da müsste ja schon richtig Alarm sein, oder?

Wie immer Danke und Gruß, Silke

Diesel-Kat

...noch ein Nachsatz: Habe eben nochmal geschaut, bei Jäger ist der Kat für Euro 3 offensichtlich doch nicht drin. Man soll nix schreiben, was man nicht selbst gesehen hat.

Aber auf jeden Fall bei Auto Technik Bihler. Man sieht ja Kats bis 200 Euro für Euro 1 und eben die für über 600 Euro für Euro 3.

Deine Antwort
Ähnliche Themen