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T reifen?

Audi A3 8L

Darf ich mit meinem Audi a 3, 2000 BJ Mit T reifen fahren ohne das eintragen zu lassen?
Im Fahrzeugschein steht das ich 195/65/R15 H reifen fahren darf! Und aufen Auto sind V- Reifen drauf, aber müssten mal neue drauf! Darf ich ohne weiteres T-Reifen drauf (achja ist von Sommerreifen die rede) ziehen?
mfg

At5e

Beste Antwort im Thema

Die Reifen, die der TE in Aussicht hat dürften aber von einer Qualität sein, bei der selbst 190 schon Wahnsinn ist.

Könnte bitte Jemand meine Beiträge im Threat positiv bewerten? Der Schlechtbewerter ging mal wieder um 🙄 

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Der T Reifen ist nur bis 190km/h zugelassen... 

Mehr als 190 km ist eh ned mehr möglich heutzutage! Also kann und darf ich damit fahren? und mein Auto schafft ned mal 200.......
mfg

At5e

Die eingetragene Geschwindigkeit muß unter der zulässigen Geschwindigkeit des Reifens liegen. Welcher Motor ist das? 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
* die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
* die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.

Zu deutsch: Sommerreifen müssen min. der angegebenen v-max. im Fahrzeugschein genügen. ob du die jemals fahren wirst ist schei*** egal

ich seh grad, laut hier: nen 1.6er geht laut Audi nur 188, damit könnte er theoretisch sogar T-Reifen nehmen (hab W, billiger als V ( : )

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Beim 1.6er und beim 1.9 TDI 90Ps (181km/h) darf der Reifen gefahren werden. 

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Beim 1.6er und beim 1.9 TDI 90Ps (181km/h) darf der Reifen gefahren werden. 

Nein, das stimmt so nicht. Es zählt das was in den Papieren steht. Außerdem kommt es hier nicht nur auf die Geschwindigkeit an sondern auch auf die gesamte Stabilität. Es ist nur erlaubt bei M+S Bereifung bei dir auf T runterzugehen, und auch nur dann, wenn ein Warnhinweis am Fahrzeug angebracht ist.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100



Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Beim 1.6er und beim 1.9 TDI 90Ps (181km/h) darf der Reifen gefahren werden. 
Nein, das stimmt so nicht. Es zählt das was in den Papieren steht. Außerdem kommt es hier nicht nur auf die Geschwindigkeit an sondern auch auf die gesamte Stabilität. Es ist nur erlaubt bei M+S Bereifung bei dir auf T runterzugehen, und auch nur dann, wenn ein Warnhinweis am Fahrzeug angebracht ist.

Das ist mir zu hoch. Wenn die Tragfähigkeit erzielt wird und die zuässige Geschwindigkeit unter der des Fahrzeugs liegt, was spricht dagegen. Ich denke mal, da der TE eh ein Fahrzeug hat, daß schneller als 190km/h fahren kann(!) und deswegen stehen H Reifen drin. Ich wußte garnicht, daß T Reifen in dieser Dimensionierung als Sommerreifen gebaut werde. Sid sicher günstig...

Werden bestimmt irgendwelche günstigen, chinesische Nachbauten sein, denn ein Sommerreifen in dieser Abmessung mit Geschwindigkeitsindex T hab ich noch nie in Natura gesehn. 

@at5e
natürlich ist noch mehr als 190 heutzutage möglich. Also ich fahr das regelmäßig auf der Autobahn bei uns. Ist immer wieder ein riesen Spaß!😁 (vorallem wenns nicht dein Auto ist)

Ich fahr auch regelmäßig deutlich schneller...zumindest laut Tacho 😁

Ich hatte übrigens werksseitig bei mir (207km/h eingetragen) T-Reifen drauf!

da_baitsnatcha

siehe Paragraph StVO oben, Thema erledigt
zusätzlich gilt, sicherer geht immer, alles was darunter ist, nachfragen, und zwar direkt beim Tüv oder Dekra

Wenn ich könnte würde ich 500 Fahren , aber die Reifen!

Papiere > STVO> hätte, könnte, wollte, ist nicht dürfen😁

Oder Eintragen lassen wenn es die Kriterin erlauben.

Die Reifen, die der TE in Aussicht hat dürften aber von einer Qualität sein, bei der selbst 190 schon Wahnsinn ist.

Könnte bitte Jemand meine Beiträge im Threat positiv bewerten? Der Schlechtbewerter ging mal wieder um 🙄 

Zitat:

Original geschrieben von schabuty


Wenn ich könnte würde ich 500 Fahren , aber die Reifen!

Naja, beim Bugatti Veyron halten die Reifen bei Höchstgeschwindigkeit (ca. 407 km/h) nur 15 Minuten (!) Andererseits ist das egal, denn der Tank reicht bei der Geschwindigkeit nur für 12 Minuten... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Es zählt das was in den Papieren steht.

Auch das ist nicht absolut richtig. 🙂

Welcher Geschwindigkeitsindex der Sommerreifen mindestens aufweisen muss, lässt sich nach folgender Formel errechnen:

Vmax (km/h) + Vmax (km/h) x 0,01 + 6,5 km/h

Am Beispiel des A3 1.6 (188 km/h als Vmax laut Fz.-Papiere):

188 km/h + 188 km/h x 0,01 + 6,5 km/h = 196,38 km/h

Der A3 1.6 benötigt demzufolge einen Sommerreifen, dessen Speedindex berechnete 196,38 km/h nicht unterschreitet. Die Eintragung im Fz.-Schein entspricht dieser Forderung.

Allerdings gibt's auch (seltene) Fälle, in denen die Eintragung über dem notwendigen Speedindex liegt, z. B. ist ein "Z-" oder "W-"Index eingetragen, obgleich der Wagen gemäß obiger Formel mit einem "V"-Reifen auskäme ... dann müsste der Eintragung im Fz.-Schein beim Reifenkauf nicht Folge geleistet werden.

Hier kann man alles genauer nachlesen:
BRV - Zulässige Bereifung (pdf)

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