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SW Updates

Ford C-Max 2 (DXA)
Themenstarteram 17. Juni 2015 um 16:58

Hab heute mein Max in der Werkstätte wegen manchmal rumspinnender (Komfort)Elektronik.

Das reicht vom gelegendlichen Aussetzen der USB Wiedergabe über fehlender Beleuchtung des Navidisplays bis hin zu falsch ausgeführten automatischen Einparken (Lückenmeldung obwohl keine da ist, einlenken Richtung Hinterachse eines parkenden Autos) usw.

Man sagte mir, es müssen 4 SW Updates durchgeführt werden, die nicht durch die Garantie abgedeckt seien.

Mein Einwand, daß ich die Updates nicht aus Spaß an der Freud bestellt habe, sondern daß sie zur Behebung eines Mangels von der Werkstatt vorgeschlagen werden, ändert angeblich daran nichts.

SW Updates seien prinzipiell keine Garantieleistung! Basta.

Ich seh die Sache anders. Wie seht ihr das?

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21 Antworten

Hallo,

Das Updates grundsätzlich keine Garantieleistung sind stimmt mal nicht.

Die Frage ist nur ob die bei deinem Auto nötigen Updates im Rahmen der Garantie liegen oder als reine Softwarepflege seitens Ford gesehen werden.

Wenn Updates von Ford vorgeschrieben werden sind Sie auch eine Garantieleistung so lange das Auto noch in der Garantie ist. Aber wenn Ford in einem Update keinen Grund für eine Garantieleistung sieht dann kann sich der Händler auf den Kopf stellen, bekommt aber kein Geld von Ford.

Da aber der Aufwand um ein Update als Garantiefall abrechnen zu können teurer kommt als das Update an sich machen Das einige Händler Kulanzweise auf ihre Rechnung, Andere könnten natürlich auf die Idee kommen mit dem Kunden abzurechnen statt mit Ford.

Das Blöde ist das kein Außenstehender sagen kann ob dein Problem als Garantiefall durchgehen könnte oder nicht.

am 17. Juni 2015 um 17:11

Das gleiche Thema habe ich schon bei VW durch. Habe mich direkt an Wolfsburg gewandt und genau die gleichen Einwände gehabt. Bei Windows oder anderen Programmen gibt es ja schliesslich auch kostenlose Updates zur Fehlerbehebung und genau so etwas erwarte ich hier auch. Nicht umsonst wird von den Programmierern ein Update erstellt wenn es keine Fehler gibt,oder? Habe ihm auch klar gemacht das ich hier nicht um ein Leistungs Update bettel oder einen neuen Motor haben möchte,sondern lediglich die Beseitigung eines "Fehlers".

Ein freundliches Gespräch sah anders aus da ich schon etwas gereizt war,hat sich aber immer noch alles im Rahmen gehalten.Letztendlich kam er von seinem hohen Ross aus der (Wolfs) Burg herunter und gab mir gnädigerweise sein okay und das ich mich bitte an die Werkstatt meines Vertrauens wenden sollte,aber so eine Aktion nicht ein weiteres Mal erwarten könne! Saftladen!

Bleib am Ball,schreib höflich Ford in Köln an und erkläre ihnen den Standpunkt. Und vor allem,sei hartnäckig. Wir reden ja hier nicht über ein 5 Euro Matchbox Auto ;-)

Bei mir wurden ausstehende Updates mit der 1. Inspektion gemacht!

Ich würde auf Beseitigung der Mängel bestehen. Das ist eine Garantieleistung wenn das Fz noch in der Garantie ist.

(kann hier ich leider nicht beurteilen). Wenn das Auto aus der Garantie raus ist, dann ist es evtl. noch eine Frage von Kulanz (vom FFH oder Ford). Wird Dir keine Kulanz gewährt, dann ist das halt Pech wie mit jedem anderen Defekt auch den Du selbst zahlen musst.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 18:42

Upps, ihr seit ja schnell....

So, mal der Reihe nach.

Das nicht einfach jede Änderung der SW konstenfrei aufgespielt werden soll und kann ist mir freilich bekannt und m.E. auch sinnvoll so. Darum geht es mir ja auch garnicht.

Ob das ev. in Frage kommende Update vorgeschrieben ist oder nicht interessiert mich nicht. Ich habe ein mängelbehaftetes Fahrzeug während der Garantiezeit (ProtectGarantie bis 11/15) mit Bitte um Behebung der Mängel abgegeben. Mir ist absolut egal, wie das bewerkstelligt wird. Es kann von mir aus die SW neu aufgespielt werden oder auch eine Häkelgarnaufwickelmaschine :D eingebaut werden. Hauptsache die Mängel sind behoben.

Ich könnte mir vielleicht noch denken, daß die Werkstätte eine Beweisnot gegenüber den Hersteller hat.

Denn ich weis nicht, ob Fehler abgelegt sind.

Bei der Übergabe heute früh hat dann natürlich alles bestens funktioniert.

Und der Geheimdienst hat glaube diesmal nicht mitgefilmt, als ich beim automatischen Einparken fast den anderen gerammt hätte.

Na warten wir mal morgen früh ab. Da ist der GF von der Werkstatt wieder da. Wenn der sich auch quer stellt, laß ich erstmal nur die mechanischen Dinge reparieren.

Als Softwaremensch habe ich dazu folgende Einschätzung:

Nachdem es hier um die Beseitigung von Mängeln geht, sehe ich das als Patch (die schöne deutsche Übersetzung "der Flicken" sagt eigentlich alles) nicht als Upgrade im Sinne der Verbesserung oder Erweiterung von Funktionalität. Ist der Wagen noch in der Garantie ist das zu beheben, Punkt!

Ansonsten hast Du wohl Pech, ähnlich wie wenn nach der Garantiezeit bspw. ein Türschloss defekt wird.

Was mich noch interessieren würde: Sind die Probleme neu oder von Anfang an vorhanden?

monegasse

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 18:47

Die Probleme sind das ersta mal Anfang des Jahres aufgetreten, haben sich mit der Zeit vermehrt.

Zitat:

@Rolli 3 schrieb am 17. Juni 2015 um 20:47:48 Uhr:

Die Probleme sind das ersta mal Anfang des Jahres aufgetreten, haben sich mit der Zeit vermehrt.

hmm,

das deutet eigentlich nicht auf ein durch Software behebbares Problem hin. Software verschleißt ja nicht über die Zeit, so dass eine Verschlechterung eintreten würde. Das riecht eher nach elektrischem Hardwareproblem z.B. in der Energieversorgung, nachdem es so viele unterschiedliche Fahrzeugkomponenten betrifft.

monegasse

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 18:54

Bei der Abgabe wurde noch "durch den USB Stick unbeabsichtigte Aufspielung von Schadsoftware" ins Feld geführt.

Zitat:

@Rolli 3 schrieb am 17. Juni 2015 um 20:54:49 Uhr:

Bei der Abgabe wurde noch "durch den USB Stick unbeabsichtigte Aufspielung von Schadsoftware" ins Feld geführt.

naja, wenn das Windows wäre ....

Ich glaube nicht, dass jemand Schadsoftware für Ford Automobile programmiert hat (außer Ford selbst ;)), die dann auch noch den Weg auf Deinen USB-Stick gefunden hätte. Schon ein wenig sehr konstruiert.

monegasse

Zitat:

@Rolli 3 schrieb am 17. Juni 2015 um 20:54:49 Uhr:

Bei der Abgabe wurde noch "durch den USB Stick unbeabsichtigte Aufspielung von Schadsoftware" ins Feld geführt.

:D:):D:) o.K. verleihst Du Dein Auto an die NSA oder den BND? Wenn dass funktionieren würde dann hat Ford einfach die "Firewall" verschlampt. Und das bei sicherheitsrelevanten Sytemen ????????????????

Zitat:

@Maxuser schrieb am 17. Juni 2015 um 21:06:30 Uhr:

 

:D:):D:) o.K. verleihst Du Dein Auto an die NSA oder den BND? Wenn dass funktionieren würde dann hat Ford einfach die "Firewall" verschlampt. Und das bei sicherheitsrelevanten Sytemen ????????????????

Wenn natürlich Ford die eigene Originalsoftware als Schadsoftware einstuft, könnte das eine valide Ausrede sein :D

Auf Windows-Systemen hat man ja auch manchmal diesen Eindruck ;).

monegasse

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 19:30

Ja, sowas haben die mir eben erzählt. Sogar noch das es von Ford eine Anweisung gibt, wonach beim Verdacht auf SchadSW der USB Stick an Ford geschickt werden soll.

Wenn sie das bei mir machen würden, wäre es für mich Grund genug, wenigstens die Werkstatt zu wechseln, später sicher auch den Hersteller.

Die haben doch alle einen Vogel dort.

Ich sehe das ähnlich wie Monegasse. Software verändert sich nicht von Geisterhand. Wenn an der Programmierung nichts manuell verändert wurde und bisher funktionierende, softwaregesteuerte Dinge plötzlich nicht mehr oder fehlerhaft funktionieren, dann hat wohl die Hardware oder die Elektrik einen Schaden bekommen.

Rolli, du hast es ja eigentlich selber schon richtig festgestellt:

1. Es funktioniert etwas nicht mehr so wie vorher und wie es sollte.

2. Deine Aufgabe ist einzig zu beweisen, dass Punkt 1 vorliegt (nicht warum!).

3. Schadenanalyse und -Behebung ist allein Aufgabe des FFH.

4. Wie er das anstellt, kann dir vollkommen egal sein (technische Diskussionen gleich abwürgen, "Der Fachmann sind Sie!").

5. Ob ein Software-Patch/Update/Upgrade zur Behebung überhaupt nötig ist, kannst und willst du als Laie auch gar nicht beurteilen. Du verlangst auch keine Verbesserungen, sondern lediglich Wiederherstellung des vorherigen, fehlerfreien Zustands. Wenn man glaubt, eine Reparatur von "Version XY 1.0" nur durch Aufspielen von "Version XY 2.0" hinzukriegen, dann bitte gern, aber nicht auf deine Kosten.

6. Rückdelegationsversuche jeder Art rigoros abblocken. Abwicklungsprobleme des FFH mit Ford sind nicht deine Probleme. Du hast einen vertraglichen Anspruch auf Fehlerfreiheit (Garantie) und pochst auf dessen Erfüllung, nicht mehr und nicht weniger.

7. Die Virustheorie ist ein lächerlicher Abwehrversuch. Wollte man damit eine Ablehnung begründen, wären FFH bzw. Ford in jedem Fall beweispflichtig und nicht du als Kunde. Als möglicherweise Benachteiligter bist du auch nicht verpflichtet, der Gegenseite Mittel in die Hand zu geben (USB-Stick), die evtl. gegen dich verwendet werden könnten. Wenn tatsächlich Schadsoftware an Bord gekommen wäre, dann ließe sich das per Systemanalyse feststellen. Und selbst dann wäre fraglich, ob daraus ein Garantieverweigerungsgrund konstruiert werden könnte, der aus den Garantiebedingungen (und nicht aus sonst irgendwas) konkret begründbar sein müsste.

Also, standhaft bleiben und nicht kirre machen lassen. :)

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