Stützlast - Fahrrad auf AHK
Hi zusammen,
Ich spiele aktuell mit dem Gedanken eine abnehmbare anhängerkupplung an meinem jetzigen Auto nachzurüsten. Es handelt sich um einen Audi A1 sportback aus 2011. Leider sind in den fahrzeugpapieren nur 50 kg stützlast eingetragen. Da meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen ein E-Bike fahren muss und wir öfter drei Fahrräder transportiert haben würde das mit Gewicht der Fahrräder und dem Eigengewicht des Fahrradträgers eigentlich zu viel sein.
Sind diese Lasten extrem konservativ kalkuliert und ich kann auch problemlos 60 oder 70 Kilo drauf machen?
Mein Vater hat damals auf seinem a4 sogar einen Moped Träger auf der AHK gehabt und ich war echt schockiert, als ich von den 50 Kg Bein A1 gelesen habe....
124 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 14. Juni 2023 um 20:52:49 Uhr:
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Bist du nur 1kg über der Stützlast zahlst du bis an dein Lebensende wenn etwas passiert. Da versaut man sich sein gesamtes restliches Leben.Es ist vollkommen egal, was das Ding theoretisch aushält; maßgeblich ist nur das, was auf dem Papier steht.
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Das ist nicht richtig. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt einen evtl. Schaden, auch, wenn das Fahrzeug 17% überladen ist. Den Vorsatz der Überladung kann sie nur nachweisen, wenn sie diesen Thread auf MT vorher findet und liest 😁.
Vielleicht würde die Versicherung im Haftpflichtschadenfall Regress fordern (5000€) und im Kaskoschadenfall die Leistung verweigern, was ich aber stark bezweifeln würde.
Selbst die Einrede der groben Fahrlässigkeit wäre ausgeschlossen, wenn der TE nicht den allerbilligsten Tarif gewählt hat und diese Klausel nicht in den AKB inkludiert ist.
Grob fahrlässig im Sinne der AKB ist i.d.R. nur Alkohol am Steuer, Diebstahl des Fahrzeugs unter bestimmten Umständen und das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schildes.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 14. Juni 2023 um 20:52:49 Uhr:
Bist du innerhalb des Limits der Stützlast und das Ding macht sich selbstständig zahlt deine Versicherung den Schaden beim Hinterherfahrenden... und ggf das Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen (So ein Schreck wegen dem eBike, dass plötzlich auf einen zukommt kann schonmal im Gegenverkehr oder am Baum enden... bei Landstrasssentempo ist das "nicht gut"😉. Mir kam schonmal "Ladung" unvermitelt entgegen...nicht schön.Bist du nur 1kg über der Stützlast zahlst du bis an dein Lebensende wenn etwas passiert. Da versaut man sich sein gesamtes restliches Leben.
Da das ganze ein Kfz-Haftpflichtfall wäre, ist die Regresssumme auf 5000 Euro begrenzt. Ich meine ich will das Verhalten nicht gutheißen, aber bis ans Lebensende zahlt man nun auch nicht.
Zitat:
@Phil liebt Audi schrieb am 14. Juni 2023 um 19:57:54 Uhr:
Laut schein. Aber jetzt mal im Ernst, selbst großzügig ausgelegt wiegen wir mit dem Gepäck und Rädern zusammen nichtmal 250kg, daran soll es wirklich nicht scheitern
Lass dich nicht verrückt machen. Es gibt hier Tipps, bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann. Es ist doch klar, dass du dir jetzt wegen der paar Fahrten im Jahr weder ein neues Auto kaufen wirst, noch die vorhandenen E-Bikes verkaufen und dir ein Klapprad kaufen wirst, noch einen Lastenanhänger kaufen wirst.
Und dann gibt es natürlich noch das ewige Schreckgespenst des angeblichen Verlustes des Versicherungsschutzes. Sei beruhigt, denn wenn etwas passieren sollte (was natürlich zu vermeiden ist), dann zahlt deine Haftpflichtversicherung auch, wenn die Stützlast überschritten war.
Das mit der Erhöhung der Stützlast scheint mir der sinnvollste Weg zu sein. Ist natürlich kurios, wenn man so viel Geld zahlen muss, obwohl technisch nichts verändert wird. Ob wirklich gar nichts verändert werden muss (D-Wert der AHK?) würde ich noch mal erfragen.
Einen gebrauchten HP350 gibts ab ca. 150,- zu kaufen. Mieten kann man das auch für einen schmalen Taler. So droht nichts abzukippen und man kommt noch gut an den Kofferraum. Wird man mit überschrittener Stützlast erwischt, muss man zwingend abladen bis es passt. Wohin dann mit dem überzähligen Fahrrad? Allein schon diesen Stress zu risikieren wäre mir nichts.
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Wenn man abladen muss, kann einer ja mit dem Bike weiterfahren................😁
Kommt er halt etwas später an 🙄
Mal so nebenbei:
wie bekomme ich 3 Bikes auf einen gemieteten Hänger?
Stapeln mit Decken und Pappe???
Ne ne da wären mir die Bikes zu schade, also 600€ investieren und die Stützlast erhöhen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 14. Juni 2023 um 21:52:35 Uhr:
Ist natürlich kurios, wenn man so viel Geld zahlen muss, obwohl technisch nichts verändert wird. Ob wirklich gar nichts verändert werden muss (D-Wert der AHK?) würde ich noch mal erfragen.
Der Sachverständige will auch von irgendetwas leben und hält im Falle des Falles den Kopf dafür hin.
Auch möglich, dass er einfach nur ein Papier aus der Schublade zieht, auf dem alles fertig ist; das hat entweder er irgendwann so begutachtet, oder das Schreiben kommt ursprünglich von Audi.
Ob 600€ gerechtfertigt sind steht auf einem anderen Blatt Papier. Je nachdem, wie aufwendig die ursprüngliche Prüfung war und auf wieviele Gutachten er die Kosten aufteilen kann.
Randbemerkung: Man könnte eigentlich jedem wünschen, der hier die Folgen herunterspielt, dass derjenige wegen der groben Fahrlässigkeit eines Anderen einen "nicht mehr ganz so leichten Unfall" hat.Da freut sich der Verunfallte bestimmt auch, dass der Unfallgegner leicht davonkommt und dass es ja gar nicht so schlimm ist grob fahrlässig zu handeln.
Steinschlag war gestern. 20kg Fahrrad bei 100km/h in die Scheibe bekommen ist heute "in".
Bei den Trägern habe ich auch immer ein ungutes Gefühl, aber tatsächlich passiert erstaunlich wenig damit. Bei der Stützlast bin ich nicht sicher, ob beim Fahrradträger die Paragraphen für Anhänger zutreffend sind. Vielleicht wird es eher auf Ladungssicherung hinaus laufen, so wie wenn man die Dachlast überschreitet, die der Autohersteller angibt.
Überladen würde ich die Dinger trotzdem nicht. Weniger wegen der Anhängerkupplung, denn die ist vermutlich besonders bei Tandem-Anhängern einer viel höheren dynamischen Belastung ausgesetzt als mit einem Fahrradträger. Eher wegen der Träger. Neulich habe ich einen vor dem Zusammenbruch gerettet, wahrscheinlich 5 vor 12:
https://www.motor-talk.de/.../...upplung-ahk-traeger-t2609626.html?...
Ist zwar nicht das Thema, aber bei der Strecke...... würde ich mit der Bahn fahren.
Oder daraus eine Tagestour machen mit dem Fahrrad. Warum muss man unbedingt in einem Kleinwagen fahren, das zudem noch 3 Fahrräder transportieren muss?
Ansonsten: bei 3 Rädern bin ich auch für Anhänger.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 15. Juni 2023 um 05:52:21 Uhr:
Wenn man abladen muss, kann einer ja mit dem Bike weiterfahren................😁
Kommt er halt etwas später an 🙄Mal so nebenbei:
wie bekomme ich 3 Bikes auf einen gemieteten Hänger?
Stapeln mit Decken und Pappe???
Ne ne da wären mir die Bikes zu schade, also 600€ investieren und die Stützlast erhöhen.
Reinlegen und mit Decken gegeneinander abpolstern, dann ein Netz drüber und alles dezent niederzurren, das geht mit einem Mietanhänger sicher problemlos. Kauft man einen, so kann man den aufbau verändern und einen Fahrrad/Mopedtrailer mit einem Schienensystem draus machen (wenn man ihn nur dafür nutzen möchte).
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2023 um 05:56:39 Uhr:
Man könnte eigentlich jedem wünschen, der hier die Folgen herunterspielt, dass derjenige wegen der groben Fahrlässigkeit eines Anderen einen "nicht mehr ganz so leichten Unfall" hat.
Manche Aussagen erschüttern mich immer wieder und lassen einen sehr tief in menschliche Abgründe blicken. Da ist man entsetzt, obwohl man von diesem Forum eh schon nicht viel erwartet.
Ich frage mich, was diejenigen, die dem TE vorschlagen, ein neues Auto zu kaufen, selbst in dieser Situation machen würden. Ich bin mir aber zu 100% sicher, dass sie selbst kein neues Auto kaufen würden 😉
Man muss sich hier im klaren sein, dass die 50kg weit überschritten werden!
Standardfahrrad ~ 15kg
Standardfahrrad ~ 15kg
E- Bike ohne Akku ~ 25kg
Fahrradträger leer ~ 22kg
Summe knapp 80kg.
Von der Überladung der Stützlast abgesehen, ist auch der Betrieb so nicht zulässig.
Schau ins Handbuch des A1. Da steht der maximale Abstand des Schwerpunkt bei einem Fahrradträger. Der ist weit überschritten
Wie schön geschrieben, entsteht eine große Hebelwirkung, welche die AHK Beschädigen könnte.
Ist wohl das falsche Fahrzeug für solche Touren.
Alternativ kann man einen Fahrrad Dachgepäckträger aufbauen?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 12:40:41 Uhr:
Man muss sich hier im klaren sein, dass die 50kg weit überschritten werden!
Man muss sich auch im klaren sein, das der TE die Gewichte schon genannt hat.
Zitat:
@Phil liebt Audi schrieb am 14. Juni 2023 um 11:05:14 Uhr:
Danke für eure schnellen Antworten 🙂 Gesamtgewicht wären 58,5kg wenn wir den Akku im Innenraum transportieren. Als Laie klingen diese 8,5kg mehr nach nichts ??
Ja, das glaube ich aber nicht!
Schon aus Erfahrung vor allem der beruflichen...
58kg mit Träger und drei Fahrräder ist wohl eher ein Wunsch.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 13:31:44 Uhr:
58kg mit Träger und drei Fahrräder ist wohl eher ein Wunsch.
Lass' ihn doch! Der TE weiß um die zulässige Stützlast und deren Überschreitung.
Mehr als reden und schreiben und dabei auf mögliche Gefahren sowie Konsequenzen hinweisen kann man doch hier nicht. 😮