Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!
hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!
als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...
wie interpretiert ihr dieses schild?
http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg
ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...
und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!
wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!
ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!
ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!
121 Antworten
Also echt, welcher normalsterbliche Bürger soll sich denn da selber über Gesetze und Regelungen informieren, wenn selbst relativ eindeutige (oder leicht definierbare) Begriffe hier schon so quer schiessen?
Ich sag nur "Dosenpfand", auch komisch, warum das auf "Flaschen" erhoben wurde. Verstehe ich gar nicht, wie sich solch unpassenden Begriffe so leicht durchsetzen.
Naja, ohne diese verbalen Verunstaltungen bräuchten wir auch nicht so viele Anwälte und hätten noch mehr Arbeitslose.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Also echt, welcher normalsterbliche Bürger soll sich denn da selber über Gesetze und Regelungen informieren, wenn selbst relativ eindeutige (oder leicht definierbare) Begriffe hier schon so quer schiessen?
Beschilderung hat eindeutig zu sein. Nur in Ihren Wahn den sie oft erliegen, meinen sie das es eindeutig sei.
Z.B. Eindeutige Quellen von Lärm, werden mit Hilfe von Schildern versucht zu überdecken.
Auf die Idee die Strasse mal mit einer ordentlichen Teerdecke zu versehen kommt keiner.
Re: Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!
Zitat:
Original geschrieben von E55 AMG
hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!
als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...
wie interpretiert ihr dieses schild?
http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg
ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!
wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!
ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!
Yo,
also haben viele anderen bestimmt auch schon gesagt, aber du hast da völlig zurecht geparkt. Denn am Samstag gilt ja nur das normale Halteverbot bis 14 Uhr. Und danach darf man da solange stehen wie man will, jedenfalls bis Montags um 8 Uhr, weil man am Sonntag ja den ganzen Tag völlig normal da stehen darf.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Es kann aber auch sein, dass die beiden Zusatzschilder als EIN Schild zu betrachten sind, dass es also heißt: In den angegebenen Uhrzeiten ist Be- und Entladen usw. erlaubt --- sonst ist GAR NICHTS erlaubt. Dann hätte Günther tatsächlich recht.
Genau das und nichts anderes lese in in dieser Kombination. Wie jemand darauf kommt, dass in der angebenen Zeit Parken erlaubt ist, verstehe ich nicht.
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Genau das und nichts anderes lese in in dieser Kombination. Wie jemand darauf kommt, dass in der angebenen Zeit Parken erlaubt ist, verstehe ich nicht.
Moin,
das sehe ich nicht so und macht auch im Zusammenhang mit dem etwas entfernter stehenden Schild, welches in unsere Richtung zeigt keinen Sinn.
Die Zusatzschilder entfalten ja nur Wirkung auf ein "Hauptschild".
Das Hauptschild gibt ein Halteverbot für die angegebenen Zeiten an, jedoch ist dann immer noch das Ein- und Aussteigen wie auch das Be- und Entladen erlaubt.
Grundsätzlich ist die Beschilderung aber trotzdem falsch, denn ein Parkverbotszeichen mit den Zeitangaben hätte gereicht und ein Zusatzschild entbehrlich gemacht.
Ich würde gegen das Knöllchen vorgehen und das Foto ist wirklich Gold wert.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Grundsätzlich ist die Beschilderung aber trotzdem falsch, denn ein Parkverbotszeichen mit den Zeitangaben hätte gereicht und ein Zusatzschild entbehrlich gemacht.
Was für ein Schild? "Parkverbotszeichen" gibt es gar nicht.
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Das Hauptschild gibt ein Halteverbot für die angegebenen Zeiten an, jedoch ist dann immer noch das Ein- und Aussteigen wie auch das Be- und Entladen erlaubt.
Hallo!
Das macht aber keinen Sinn. Be- und Entladen dürfte man auch im Parkverbot. Wieso sollte man dann ein Halteverbot aufstellen und dies durch Zusatzschilder zu einem Parkverbot erklären?
Es macht Sinn, dass man in den Geschäftszeiten ausladen darf und sonst garnichts.
Im eingeschränktem Halteverbot kann ich aber auch 3min Zeitung lesen. Deswegen das absolute und nur zum zwecke des Be-und Entladen+ein und Aussteigen.
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Auf die Idee die Strasse mal mit einer ordentlichen Teerdecke zu versehen kommt keiner.
Doch, Stadt Essen. An der A40 wurde die komplette alte Teerdecke entsorgt und neu versehen. Subjektiv ist das Fahrgeräusch nun 50% niedriger.
Gruß
Ercan
N'Abend,
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Doch, Stadt Essen. An der A40 wurde die komplette alte Teerdecke entsorgt und neu versehen. Subjektiv ist das Fahrgeräusch nun 50% niedriger.
Jo. Der Flüsterasphalt bringt wirklich was.
Zum Ursprungsthread: Wenn die Zusatzschilder wirklich als ein Schild gelten würden, hätte man sicher auch eins daraus gemacht.
Als weiterführende "Literatur" sei http://www.jochen-schoenfisch.de/fotos/schilderwald/index.html
empholen. Lustige Beispiele aus dem Ruhrpott...
MfG, Till
Hallo.
Habe mal eine ähnliche Frage.
Habe gestern im eingeschränkten Halteverbot gehalten. War die ganze Zeit am auto also kurz eine geraucht und mich dann wieder ins auto gesetzt dann kamm ein älterer Herr und wollte das ich da weg fahre sonst würde er mich aufschreiben. Ich wollte von ihm wissen wer er ist und ob er einen Ausweiss mir zeigen kann wo drin steht das er das darf, also mich aufschreiben. Er meinte darauf hin das er das nicht bräuchte und hat mich aufgeschrieben. Darauf hin habe ich heute den Bescheid bekommen wegen Parken im eingeschränkten Halteverbot ohne Ladetätigkeit und soll 15Euro zahlen.
Nun meine Frage ist es erlaubt das er mich aufschreibt ohne sich auszuweisen und da ich die ganze Zeit im wagen sas und gewartet habe ist es ja auch kein Parken oder wie seht ihr das?
Soll ich den Wisch zahlen oder wie sehen die chancen aus das ich vor Gericht damit durch komme?
MfG Badboy.
Also der Typ hätte dir wenigstens einen Ausweis zeigen können. Dazu sind die verpflichtet.
Und das halten gilt glaube ich nur in Verbindung mit Be- und Entladung.
Das ist es ja was mich wurmt ich als Privat Person darf doch nicht andere aufschreiben bzw. verwarnen ausser ich werde vom Staat beauftragt und dann bekomme ich einen Ausweiss den ich auf verlangen vorzeigen kann oder sogar muss. Da er mir seinen Ausweiss nicht gezeit hat gilt er für mich als Privat Person und somit hat er keine befugniss mich zu verwarnen. Oder sehe ich das Falsch?
MfG, Badboy.
Leider darf JEDER jemanden "aufschreiben". Das ist halt eine normale Anzeige, die die Polizei dann aufnimmt und der Aufschreiber ist dann der Zeuge. Da gab es auch mal einen Bericht im Fernsehen von einem Durchgeknallten, der Sherif spielt und alle Autos aufschreibt. Der geht dann jeden Tag mit zig Zetteln zur Polizei und erstattet Anzeige. Die Polizei muss in dem Falle die Schreibarbeit machen und muss den Sachen nachgehen.
Und als Privatperson braucht man dann auch niemandem seinen Ausweis zeigen.
Analog wäre das so: Du siehst, wie jemand erschossen wird und gehst zum Autofahrer hin und sagst, dass du dir das Kennzeichen notierst. Dann wirst du dem ja auch nicht deinen Ausweis zeigen. Und obwohl du dann deinen Ausweis nicht zeigst und Privatperson bist, darfst du dir dann das Kennzeichen aufschreiben und es zur Polizei bringen.
Ja schon aber der hat das ja nicht zur Polizei gebracht sonder so wie ich das verstanden habe arbeitet er woll in diesem amt als weis nicht wer und schreibt die Leute auf.