Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

121 Antworten

Die 5 Euro sind nur in der ersten h zu zahlen, das ganze kann das Ordnungsamt steigern, bis zu dem Punkt wo abgeschleppt wird. Da sind dann 150 Euro offen. Machen sie leider viel zu wenig. Wir hatten im letzten Jahr das Glück 3 Weihnachsmärkte im Umkreis von 1km vor der Nase zu haben, es kann sich keiner vorstellen was in meiner Sackgasse für Sachen abgespielt haben.

Sch.... Parkhaus.

Aber 150,- € sind bei 3 Wochen Urlaub in Berlin durchaus akzeptabel.

Gruß, Günni.

Zitat:

Aber 150,- € sind bei 3 Wochen Urlaub in Berlin durchaus akzeptabel.

Zahlt man nicht auch irgendwann Standgebühren, wenn man das Auto nicht wieder vom Abschleppunterenehmen abholt?

Da gibts noch ne andere Möglichkeit: Kredit aufnehmen und Auto als Sicherheit bei der Bank lassen - zahlt man eben ein paar Euro Zinsen, aber... ;-)

(da gibts sogar nen Witz zu... aber den kriege ich jetzt nicht mehr zusammen)

MfG, HeRo

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Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Da gibts noch ne andere Möglichkeit: Kredit aufnehmen und Auto als Sicherheit bei der Bank lassen - zahlt man eben ein paar Euro Zinsen, aber... ;-)

(da gibts sogar nen Witz zu... aber den kriege ich jetzt nicht mehr zusammen)

MfG, HeRo

Ein Mann geht zum Pfandleiher irgendwo in einer Einkaufsstraße (München, Berlin, Düsseldorf) und gibt sein Auto für 14 Tage o.ä. dort als Pfand ab. Er fragt wie hoch die Zinsen für die Zeit sind und es kommen 25 Mark Zinsen raus. Dann sagt er, dass das ein Spottpreis wäre für 14 Tage parken an dieser Straße, da er das Auto direkt vor dem Pfandleiher stehen lassen kann....

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


 

Zahlt man nicht auch irgendwann Standgebühren, wenn man das Auto nicht wieder vom Abschleppunterenehmen abholt?

Solche Plätze haben wir noch nicht. Nur für Fahzeuge die eingezogen wurden. Parksünder stellen die einfach in einer anderen Strasse ab und fertig.

Aber solche Plätze gibt es doch, oder? Habe ich zumindestens mal im TV gesehen, dass die die Fahrzeuge auf den Hof stellen und man auch erst gegen Zahlung der Abschleppkosten das Fahrzeug wiederbekommt. Wenn die es woanders hinstellen, dann könnte man ja einfach hingehen und dann wieder weiterfahren, vorausgesetzt man findet es 😁.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Aber solche Plätze gibt es doch, oder? Habe ich zumindestens mal im TV gesehen, dass die die Fahrzeuge auf den Hof stellen und man auch erst gegen Zahlung der Abschleppkosten das Fahrzeug wiederbekommt. Wenn die es woanders hinstellen, dann könnte man ja einfach hingehen und dann wieder weiterfahren, vorausgesetzt man findet es 😁.

Jedenfalls nicht in Berlin. Wo das Fahrzeug steht sagt einem die Polizei am Telefon. Die 150 Euro muss man so oder so zahlen, dafür sorgt der Staat dann schon. :-)

Zitat:

Die 150 Euro muss man so oder so zahlen, dafür sorgt der Staat dann schon. :-)

Klar, da kommt man natürlich nicht drumherum. Nur wenn Du die 150€ zahlen musst, um an Dein Auto zu kommen ist schon was anderes. In den Berichten war es teilweise für die Autobesitzer gar nicht so einfach, eben mal die ca. 150€ hinzublättern. Wenn Du dann Deine EC-Karte oder so nicht dabei hast, dann sind das schon unglückliche Umstände. In die möchte ich in einer fremden Stadt nicht unbedingt kommen ...

Das ganze soll mehr oder weniger der Abschreckung dienen, für 150 Euro kann man eine ganze Weile mit Parkschein rumstehen. Noch teurer wird es wenn jemand behindert oder gar Feuerwehr Zufahrten verstellt werden.

Meines wissens gibt es eine "Verwaltungsvorschrift", nach welches solche Schilder verboten sind. Es sind max 2 Verkehrsschilder mit einem Zusatzschild erlaubt, um eben genau diese Konfusionen zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt (z.B. Automobilclub) müsste da mehr wissen...!

Zitat:

Original geschrieben von Praetorianer007


Meines wissens gibt es eine "Verwaltungsvorschrift", nach welches solche Schilder verboten sind. Es sind max 2 Verkehrsschilder mit einem Zusatzschild erlaubt, um eben genau diese Konfusionen zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt (z.B. Automobilclub) müsste da mehr wissen...!

In Berlin verstösst die Stadt laufend gegen die STVO und scheren sich einen Dreck drum.

VwV zu §39-43 Abs.11:

"Am gleichen Pfosten düfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen übereinander angebracht werden.
...
Mehr als 2 Vorschriftszeichen sollen nicht an einem Pfosten angebracht sein...Sind es ausnahmsweise mehr, darf sich nur eins an den fließenden Verkehr wenden.
...
Mehr als 2 Zusatzzeichen sollen nicht an einem Pfosten angebracht werden."

Hier also kein Problem. 2 Vorschriftszeichen, 2 Zusatzschilder.

Gruß Meik

Auch wenn ich das mit dem Schilder immer noch nicht gerafft haben werde, aber ...

Zitat:

"Am gleichen Pfosten düfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen übereinander angebracht werden. ..."

Dann noch aus der StVO ...

Zitat:

Auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen.

Auf dem Photo ...

2 Vorschriftszeichen + 2 Zusatzschilder = 2 Verkehrszeichen + 2 Verkehrszeichen = 4 Verkehrszeichen > 3 Verkehrszeichen

...

Da ist leider die Begrifflichkeit nicht eindeutig. Es heisst zwar auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen, aber sowohl in der StVO selber wie auch in den VwV werden sie immer gesondert betrachtet. Also 2 Vz und 2 Zus.Schilder sind erlaubt. Da die Schilder sich alle nicht auf den fließenden Verkehr beziehen dürften da ausnahmsweise sogar noch mehr Schilder stehen.

Viel Juristendeutsch...

Gruß Meik

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