Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

121 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Am Foto kann man es nicht erkennen, die 4 letzten Sa vor Weihnachten muss man bis 19:00 einen Parkschein ziehen.

hier mal eindeutiger: http://mitglied.lycos.de/qwert108/2004-08-16-17-36-02.jpg

Verkohlen kann ich mich selber.

Heute früh: 5.00 Uhr. Wetter bescheiden. Die Frisur hält (aber nicht im Halteverbot). Aufbruch nach Berlin.

Mittags: 12.00. Regen und Wind. Die Frisur hält immer noch (ohne Strafzettel). Berlin erreicht.

Schock und verarscht gefühlt. P-Schild von Peterbit ist nicht das P-Schild von E 55 AMG. Gibt es da 2 von in B?

Kurz nach Mittag: 12.01. Regen und Wind. Die Frisur lässt nach. Strafzettel wegen Falschparkens, nur um Geisterschilder zu suchen (hab ich Peterbit in den Briefkasten geworfen)😉.

Gruß, Günni.

PS. Die Pfeile (hier nach vorne) haben nichts mit Indianern zu tun 😁.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Kurz nach Mittag: 12.01. Regen und Wind. Die Frisur lässt nach. Strafzettel wegen Falschparkens, nur um Geisterschilder zu suchen (hab ich Peterbit in den Briefkasten geworfen)😉.

Oller Qwatschkopf, das Foto sollte nur verdeutlichen, warum er evtl. den SZ bekommen hat.

In D beziehen sich Zusatzschilder immer auf die darüberliegenden Schilder.

Also nochmal:

Schild unten: "Be- und Entladen Ein- und Aussteigen frei"

Das heißt, ich darf Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen.

Aber hups. Darüber noch ein Schild? "Mo-Fr 8-19h, Sa 8-14 h".

Hat das was mit mir zu tun? Ja. Ich darf also Mo-Fr 8-19h, Sa 8-14 h Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen.

Aber hups. Darüber noch ein Schild? "Halteverbot (Pfeil nach vorne) bis zum nächsten Halteverbot (Pfeil zurück).

Oooooch. Dann komme ich einfach nach 14.00 zurück, nachdem mir "ausnahmsweise" das Halten "eingeschränkt" erlaubt wurde 😁 😁.

Huuuups. Warum steht denn da kein Schild "eingeschränktes Halteverbot"? Da dürfte ich ja ohne Einschränkung Be- Entladen etc.. Und EIN Zusatzschild "Parken 17-8 frei" würde reichen, das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben.

Nach Ortseinsicht ist es mir ganz klar geworden. Im Wendehammer darf NIE gehalten werden. Kurz dahinter darf kurzfristig Be- Entladen etc. werden. Noch dahinter beginnt erst die Parkzone (Pfeil).

Gruß, Günni.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Nach Ortseinsicht ist es mir ganz klar geworden. Im Wendehammer darf NIE gehalten werden. Kurz dahinter darf kurzfristig Be- Entladen etc. werden. Noch dahinter beginnt erst die Parkzone (Pfeil).

Ausserhalb der Zeiten die da angegeben werden, darf man da parken. Das steht ausser Frage.

Ich halte meine Wette auch für Dich aufrecht, 5 Euro das er den SZ bekommen hat, weil er keinen Parkschein hatte.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Ausserhalb der Zeiten die da angegeben werden, darf man da parken. Das steht ausser Frage.

Ich halte meine Wette auch für Dich aufrecht, 5 Euro das er den SZ bekommen hat, weil er keinen Parkschein hatte.

An Deine favorisierte "Märchenrettung" glaube ich nicht. Parkschein im Halteverbot? Kann ich auch nicht glauben.

Aber vielleicht gibt es ja noch Wunder. Und Deine 5- € nehmen wir als Anzahlung für den Falschparker 😁.

Gruß, Günni.

Ein Halteverbot ist ein Halteverbot. Wenn nach überwiegender Meinung nur zu den ausgewiesenen Zeiten das Halteverbot eingeschränkt ist (Ein- Aussteigen etc. erlaubt) und ansonsten das Parken frei ist, wozu gäbe es ein Halteverbot wenn dies nach eurer Meinung ja NIE gültig wäre????

Aus Jux und Dollererei?

Gruß, Falschparker aus Profession.

so, hab heute "endlich" post bekommen!
5€ darf ich blechen, weil ich keinen parkschein gezogen hatte...

ABER:
seht euch doch bitte nochmal das bild an!!!
die parkzone bzw. das schild zeigt NICHT in meine richtung...

das verstehe ich nicht!
es sei denn, hinter mir irgendwo, wo eh totales halteverbot ist, war nochmal ein parkzonenschild aufgestellt, was ich nicht glaube!

foto vergrössert:
http://mitglied.lycos.de/.../parkzonenschildlupe.jpg

Zitat:

Original geschrieben von E55 AMG


so, hab heute "endlich" post bekommen!
5€ darf ich blechen, weil ich keinen parkschein gezogen hatte...

Darf ich rum gehen und meine 5 Euro Wetteinsatz einsammeln. Ich sagte schon das es ein spezial Fall ist der nur an den 4 Sa. vor Weihnachten gültigkeit hat. Nur ist der SZ unberechtigt. Ich würde Wiederspruch einlegen.

PS: Deine Kamera ist schlecht.... 🙂

PPS: Günther, komme nie nach Berlin mit dem Auto, wenn ich Dir mal die Stadt zeigen will, Du traust Dich ja nirgenswo das Auto abzustellen. Ich parke bei uns in der Woche zu 90% auf einem Uhrzeit eingeschränkten Behinderten Parkplatz. Von 6:30-15:00. Die meisten, sehen nur das Behinderten Zeichen und fahren weiter, ist übrigens auch Bedarfsgerecht geregelt, der Behinderte arbeitet im Krankenhaus welches gleich nebenan ist. Da ich vor Ihm weg bin und nach Ihm wieder zu Hause bin, ist der Parkplatz fast immer frei.🙂

Zu Deiner Frage: Das ist eine Be und Entlade Zone, ganz rechts im Bild kann man noch einen Rolli sehen, der da vor dem Laden steht. Damit der LKW nicht den Wendehammer evtl. zuparkt hat man sich eben für diese Version entschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


An Deine favorisierte "Märchenrettung" glaube ich nicht. Parkschein im Halteverbot? Kann ich auch nicht glauben.
Aber vielleicht gibt es ja noch Wunder. Und Deine 5- € nehmen wir als Anzahlung für den Falschparker 😁.

Mein Gunni, komm mal an meine Seite, Peterbit muss Dich mal richtig drücken. Unten steht ja schon das warum er den SZ bekommen hat. Ich bin seit über 14 Jahren beruflich wie privat hier unterwegs ich kenne doch meine Stadt.

Zitat:

Original geschrieben von E55 AMG


so, hab heute "endlich" post bekommen!
5€ darf ich blechen, weil ich keinen parkschein gezogen hatte...

Das ist schon Guiness-Buch verdächtig: 1500 Hits für einen 5-Euro-Strafzettel... Bring doch mal ein Bronze-Zusatz-Gedenkschild unterhalb an!

Ich würde ja glatt nochmal zum Ordnungsamt rennen und mir den Grund für den SZ verdeutlichen lassen. Nimm die Bilder mit und die sollen Dir sagen, warum denn nun an dieser Stelle ein Parkticket nötig ist. Mit dem, was man auf den Bildern sehen kann, sehe ich absolut keinen Grund, warum ein Parkticket notwendig gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Ich würde ja glatt nochmal zum Ordnungsamt rennen und mir den Grund für den SZ verdeutlichen lassen. Nimm die Bilder mit und die sollen Dir sagen, warum denn nun an dieser Stelle ein Parkticket nötig ist. Mit dem, was man auf den Bildern sehen kann, sehe ich absolut keinen Grund, warum ein Parkticket notwendig gewesen wäre.

Da er nicht aus Berlin kommt, dürfte es mehr Aufwand sein als wie alles andere. Das ist der Käse dabei. 🙁

Guten Rutsch und ein gesundes 2005

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Da er nicht aus Berlin kommt, dürfte es mehr Aufwand sein als wie alles andere. Das ist der Käse dabei. 🙁

Guten Rutsch und ein gesundes 2005

E-Mail ist dann Dein Freund und Helfer. Dauert zwar immer relativ lange, bis Antwort kommt, aber bis dato kann man ja unter Vorbehalt die 5 Euro überweisen. Und bei der (wahrscheinlichen) Erstattung der 5 Euro natürlich die Überweisungsgebühr mit einfordern. Nicht zahlen wäre in zweierlei Hinsicht natürlich dumm, denn erstens sind es "nur" 5€ und zweitens handelt man sich im Fall der Fälle noch die Bearbeitunggebühren ein, dann landet man schnell bei 30€ und die wären woanders nötiger ...

Bis zum nächsten Jahr 😁

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


.....dann landet man schnell bei 30€ und die wären woanders nötiger

Ich habe 50 Euro nach Asien überwiesen. Die können es brauchen.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Mein Gunni, komm mal an meine Seite, Peterbit muss Dich mal richtig drücken. Unten steht ja schon das warum er den SZ bekommen hat. Ich bin seit über 14 Jahren beruflich wie privat hier unterwegs ich kenne doch meine Stadt.

Der Lügt sich doch einen in die Tasche. 5,-€ für so eine "Straftat" 😁? Da wäre ja jeder "Wetteinsatz" überhöht. Oder ist Berlin so "sozial" bei SZ?

5,- € Parkgebühren für 24 Std. Klasse Parkhaus 😉.

Gruß, Günni.

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