Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!
hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!
als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...
wie interpretiert ihr dieses schild?
http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg
ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...
und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!
wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!
ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!
ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!
121 Antworten
Ahhhhjaa und ich schaue die ganze Zeit nach nem Daimler AMG
Soviel dazu, wenn man keine Zeit findet, den ganzen Thread durchzulesen.
In diesem Fall spreche ich Dich von aller Schuld frei und sage Dir einen Freispruch 1. Klasse zu-))
MFG
Ich würde mich ja totlachen, wenn die daraus interpretieren würden:
"Absolutes Halteverbot, jedoch ist das Be- und Entladen, sowie das Ein- und Aussteigen, in der darüber angegebenen Zeit erlaubt."
Grundsätzlich herscht dort ja erst einmal absolutes Halteverbot. Das erste Zusatzschild schränkt dieses Verbot ein und hebt es dadurch in den übrigen (Edit: natürlich nicht "in den genannten"😉 Zeiten auf. Aber das nächste Zusatzschild hingegen beschränkt das darüberliegende, also wird das absolute Halteverbot in dieser Zeit nicht vollständig aufgehoben, sondern nur zum Be- und Entladen, sowie zum Ein- uns Aussteigen, freigegeben.
Ich wüsste zwar nicht, was dies Regelung in der Praxis für Vorteile hätte (warum sollte man Abends nicht Ein- und Aussteigen dürfen?), aber so macht es zumindestens vom Wortlaut der StVO her Sinn.
Bin schon ganz gespannt auf die Auflösung 😁
Zitat:
Original geschrieben von E55 AMG
da wo ich stand, war KEINE parkzone!
das blaue schild, was man hinten im bild sieht, zeigt in die andere richtung...
100% ich sage Dir das bekommst Du weil Du kein Parkschein hattes. Das ist eine Parkraumzone. Ich setzte 5 Euro das Du es deswegen bekommen hast. Warten wir es ab, aber die 5 Euro stehen. :-))
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Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
100% ich sage Dir das bekommst Du weil Du kein Parkschein hattes. Das ist eine Parkraumzone. Ich setzte 5 Euro das Du es deswegen bekommen hast. Warten wir es ab, aber die 5 Euro stehen. :-))
aber wieso sollte ich deshalb ´nen SZ bekommen, wenn der PFEIL DES PARKBEWIRTSCHAFTUNGSSCHILDES IN DIE ANDERE RICHTUNG ZEIGT?!
das blaue parkzonenschild im hintergrund des bildes zeigt in fahrtrichtung, also vom fotograf (ich 😁 ) weg...
da der golf hinter dem schild steht, ist er NICHT im parkzonenbereich!
und hinter mir waren keine weiteren schilder mehr...
Na, dann bin ich ja auch mal wirklich gespannt, wie deren Interpretation aussieht. Meine obige Interpreation ist ja schon ziemlich weit hergeholt, aber ist bestimmt noch zu toppen! Lass uns bitte nicht so lange warten 😁
Zitat:
Original geschrieben von E55 AMG
das blaue parkzonenschild im hintergrund des bildes zeigt in fahrtrichtung, also vom fotograf (ich 😁 ) weg...
da der golf hinter dem schild steht, ist er NICHT im parkzonenbereich!und hinter mir waren keine weiteren schilder mehr...
Wenn Du mal ganz genau auf die Zeiten schaust, sind es auch nur diese 4Sa im Jahr wo man eben doch bezahlen müsste.
Übrige Zeit:
Mo-FR von 9:00-19:00
Sa von 9:00-14:00
Deswegen hat man das Parkschild nicht weiter nach hinten gestellt. Im übrigen hast Du Recht, die Zusatzbeschiderung schränkt das Halteverbot ein und ausserhalb der angegebenen Zeiten kann man da Parken. Das nennt man Bedarfsgerechte Beschilderung. In dem Fall geht es um eine Entladezone.
Das obere Halteverbot ist für den Wendehammer denke ich, was das untere soll, wurde hier schon mehrfach erklärt. Ich bleibe aber trotzdem dabei, wahlfrei hast Du den SZ bekommen weil Du keinen Parkschein hast. Wobei der aber auch nicht nötig ist.
Oder bist Du eigentlich der Penner mit der schwarzen Karre die so halb auf dem Gehweg steht? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Peterbit
Wenn Du mal ganz genau auf die Zeiten schaust, sind es auch nur diese 4Sa im Jahr wo man eben doch bezahlen müsste.
??? Hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Gesundheits/Steuer/Rechtschreib-Reform jetzt die Samstag vor Weihnachten abgeschafft? Hatte ich noch gar nicht bemerkt... Wo soll denn stehen, dass die Sa im Dez anders ausgeschildert sind als dies restlichen???
Vielleicht war der ruhenden Verkehrsüberwacherin auch nur die Uhr stehengeblieben...
Zitat:
Original geschrieben von Xipho
??? Hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Gesundheits/Steuer/Rechtschreib-Reform jetzt die Samstag vor Weihnachten abgeschafft? Hatte ich noch gar nicht bemerkt... Wo soll denn stehen, dass die Sa im Dez anders ausgeschildert sind als dies restlichen???
Vielleicht war der ruhenden Verkehrsüberwacherin auch nur die Uhr stehengeblieben...
Am Foto kann man es nicht erkennen, die 4 letzten Sa vor Weihnachten muss man bis 19:00 einen Parkschein ziehen.
hier mal eindeutiger: http://mitglied.lycos.de/qwert108/2004-08-16-17-36-02.jpg
Hier hat das P-Schild allerdings einen Doppelpfeil, in dem konkreten Fall soll das P-Schild aber nur einen Pfeil nach Links besitzen, somit wäre das P-Schild im Hintergrund des ersten Bildes uninteressant.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Hier hat das P-Schild allerdings einen Doppelpfeil, in dem konkreten Fall soll das P-Schild aber nur einen Pfeil nach Links besitzen, somit wäre das P-Schild im Hintergrund des ersten Bildes uninteressant.
Das hat es mit Sicherheit auch, und nur an diesen 4 Sa heisst das frei Parken. An allen anderen Tagen schiesst das Zusatzschild das Parken aus, so das man auch nicht zahlen muss. Die Damen und Herren haben nur geschaut ob er einen Parkschein hat, war keiner da, also Knöllchen dran.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Hier hat das P-Schild allerdings einen Doppelpfeil, in dem konkreten Fall soll das P-Schild aber nur einen Pfeil nach Links besitzen, somit wäre das P-Schild im Hintergrund des ersten Bildes uninteressant.
@e55 AMG: welche Untat steht denn nun wirklich auf dem Strafzettel???
-Parken im Halteverbot
-Parken im Parkverbot / ohne Parkschein?
und wieviel soll es kosten?
Zitat:
Original geschrieben von Xipho
@e55 AMG: welche Untat steht denn nun wirklich auf dem Strafzettel???
-Parken im Halteverbot
-Parken im Parkverbot / ohne Parkschein?und wieviel soll es kosten?
Der Bescheid ist noch nicht da, sonst könnten wir das raten ja lassen. Und ich meine kleine Wette vergessen. 🙂