Strafzettel wegen Parkens des Anhängers länger als 14 Tage
Hallo,
vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.
Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.
Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.
Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.
Also wer 1 und 1 zusammenzählen kann, weiß dass ich den Bauschutt mit dem Hänger weggefahren habe. Zudem war ein Freund dabei gewesen.
Laut Ordnungs Amt ist der Beweis : Zeugen.
Dadurch, dass ich aber die Rechnung habe, beweist es für mich dass das Ordnungs Amt lügt.
Wie würde et ihr jetzt vorgehen?
Natürlich widersprechen aber wie? Direkt die Rechnung mitschicken oder nur sagrn NEIN das ist nicht wahr und warten was dann passiert? Also die Rechnung sozusagen als "Joker" aufbewahren?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:48:36 Uhr:
Man hängt ihn an das Zugfahrzeug, dann parkt er korrekt. Oder man bewegt ihn regelmässig. Es geht bei der Parkregelung darum, das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlichem Grund zu unterbinden.
Vielleicht gesetzeskonform, jedoch nicht korrekt. Ein selten genutzter Hänger gehört nicht der Allgemeinheit vor die Nase gesetzt.
Gruß
83 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:44:13 Uhr:
Ich möchte gerne 20,-€ von dir haben. Soll ich dir meine PayPal-Daten per PN schicken?
Können ja diejenigen die sich tatsächlich Gedanken machen wie man umsonst aus der Situation kommt zusammenlegen.
Stell doch die PayPal-Verbindung hier ein.
Mit etwas Glück reicht's vielleicht für 'n Anhänger.
Oder 'ne gepflegte R-Klasse.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Okt. 2019 um 17:45:42 Uhr:
@Schubbie schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:44:13 Uhr:
Ich möchte gerne 20,-€ von dir haben. Soll ich dir meine PayPal-Daten per PN schicken?Warum, Parkst Du Deinen Anhänger auch rechtswidrig?
Dann müsste ich zahlen...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Okt. 2019 um 17:49:26 Uhr:
Ist er ja nicht. Der Anhänger wurde mehr als 14 Tage nicht bewegt. Weisst der TE sogar mit der vermeintlichen Bauschuttfahrt sogar selber nach.
Wo ist dieser Beweis?
Er weißt lediglich nach, dass er den Anhänger das letzte mal vor 6 Tagen bewegt hat, was davor war, hat er gar nicht beschrieben und kann er mit der Quittung auch schlecht nachweisen.
Die Quittung belegt lediglich, dass das Ordnungsamt mit dem Zeitraum falsch liegt, womit der ganze Vorwurf auch schon fragwürdig wird bzw. hinfällig ist.
Hat der TE irgendwo geschrieben, daß die "Schuttfahrt" die einzige in dem Zeitraum war? Oder interpretiert ihr das nur so?
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Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 19. Okt. 2019 um 17:49:01 Uhr:
Oder geht’s mal wieder nur ums Prinzip?
Es muss zwingend zuerst ums Prinzip gehen, weil der ganze Rechtsanspruch sonst für die Hose ist.
Du würdest einem Dieb doch kein Geld zahlen, nur weil es nur um 20 € geht. Vielmehr wirst auch du ihm aus Prinzip nichts geben, was ihm nicht zusteht.
Ich hab nochmals den Startbeitrag gelesen. Solange der TE nicht Farbe bekennt (was,wieviel,wann) bin ich aus den Spekulationen raus hier.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:49:01 Uhr:
Wer da wie in Beweiszwang ist, wage ich nicht zu behaupten.
Kann auch andersrum sein. Oder es geht nach Anscheinsbeweis.
Aber wie soeben gefragt : um welche Summe handelt es sich?
15.- €
Oder geht’s mal wieder nur ums Prinzip?
Stel dir vor, dein Nachbar sagt dem Ordnungsamt, dass du zu schnell warst, und du bekommst ein Bußgeld von 15 Euro. Einen beweis gibt es nicht. Würdest du es zahlen, obwohl du die korrekte Geschwindigkeit hattest?
Wenn du zahlst ist die Sache erst mal vom tisch. Aber wer weiß, ob der Nachbar beim nächsten Mal wieder sagt, dass du zu schnell warst, und ein neues ticket kommt? Das Ordnungsamt sieht dann anhand des Geldeinganges, dass du beim ersten Mal die Schuld eingesehen hast.
Hierbei geht es nicht nur ums Prinzip, sondern um vorausschauendes Handeln.
Ich sollte mal 10€ für das Überschreiten der Höchstparkzeit zahlen, als Beweismittel wurden Zeuge und Foto genannt. Da ich mir ziemlich sicher war das auf dem Foto meines Fahrzeuges der Mitarbeiterausweis In der WSS zu sehen ist, der mich zum unbegrenzten Parken auf dem Gelände berechtigt habe ich dem Ticket widersprochen und das Foto angefordert. Das ist für mich kein „Faß aufmachen“. Warum soll ich 10€ verschenken wenn der Ball mit einer Email zu OA zurückgespielt ist?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:44:13 Uhr:
Ich möchte gerne 20,-€ von dir haben. Soll ich dir meine PayPal-Daten per PN schicken?
Ich hätte auch gerne 20 Euro
Zitat:
@JamboBwana schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:13:00 Uhr:
Ich würde halt gern herausbekommen, wer dieser Zeuge war und wie er dies bezeugen kann. Meinen "Joker" die Rechnung will ich eigentlich nicht sofort ziehen, sondern erstmal sagen: Nein, das ist nicht wahr. Das Zugfahrzeug steht nebenan in der Garage. Der Hänger wird regelmäßig genutzt.
Bei 20Euro würde ich keinen Joker zurückhalten, sondern das direkt beifügen. Je weniger Arbeit du dem Ordnungsamt machst, umso williger sind die bestimmt das Bußgeld fallen zu lassen. Auch wirkt es am glaubhaftesten, wenn du die Rechnung direkt parat hast. Bei einem unberechtigtem Parkticket über 20Euro habe ich dem Antwortbrief einfach meinen Parkschein über die Zeit beigefügt und nie wieder was davon gehört. Der Sachbearbeiter hat das wohl als erledigt zu den Akten gelegt und nicht mal mehr was zurückgeschrieben. So haben die am wenigsten Arbeit.
Wenn du mehr Infos haben willst, dann rufe beim Ordnungsamt an oder gehe vorbei.
Zitat:
@JamboBwana schrieb am 19. Oktober 2019 um 08:59:40 Uhr:
Hallo,vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.
Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.
Steht in dem Brief tatsächlich " bis vor 3 Tagen"? Oder ist da ein konkretes Datum genannt? Wenn nicht, könnte sich die Aussage bis vor 3 Tage auch auf das Erstelldatum des Briefes beziehen und dann eventuell vor dem Bauschuttabtransporttermin liegen.
Ansonsten noch meine Empfehlung zukünftig einfach korrekt mit dem Anhänger parken. Der Ärger wird sich sonst wiederholen.
Zitat:
@MvM schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:07:35 Uhr:
Zitat:
@JamboBwana schrieb am 19. Oktober 2019 um 08:59:40 Uhr:
Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.
Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.Die alleinige Rechnung ist unnütz, wenn nicht dein Name drauf steht, oder eine Abuchung von deinem Konto erfolgte.
Die nicht erfasste Ventileinstelung dürfte schon ausreichen, aber dabei diese Rechnung (ach wenn sie anonym ist) zusätzlich mit einreichen, und ggf einen Zeugen zu benennen macht es dem Ordnungsamt schwer...
Die Rechnung ist natürlich auf meinem Namen und mein Kobto
@TE: Letztlich ist jetzt doch nur noch interessant, ob dein Anhänger vor der Aktion länger als 14 Tage abgestellt war - falls Du es hier nicht verraten willst, einfach wegen des Kostenrisikos.
Falls Du den Hänger regelmäßig mal bewegt hast und jetzt halt bloß diese letzte Fahrt konkreter belegen und benennen kannst wäre es natürlich doof zu zahlen um des Friedens willen.
Ansonsten ist das Risiko gegenüber den 20 EUR schon unverhältnismäßig - zumal Du ja auch erst in einem Bußgeldverfahren mit höheren Kosten die Möglichkeit hättest, näheres zu den Beweisen zu erfahren...