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Strafzettel wegen Parkens des Anhängers länger als 14 Tage

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 6:59

Hallo,

vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.

Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.

Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.

Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.

Also wer 1 und 1 zusammenzählen kann, weiß dass ich den Bauschutt mit dem Hänger weggefahren habe. Zudem war ein Freund dabei gewesen.

Laut Ordnungs Amt ist der Beweis : Zeugen.

Dadurch, dass ich aber die Rechnung habe, beweist es für mich dass das Ordnungs Amt lügt.

Wie würde et ihr jetzt vorgehen?

Natürlich widersprechen aber wie? Direkt die Rechnung mitschicken oder nur sagrn NEIN das ist nicht wahr und warten was dann passiert? Also die Rechnung sozusagen als "Joker" aufbewahren?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:48:36 Uhr:

Man hängt ihn an das Zugfahrzeug, dann parkt er korrekt. Oder man bewegt ihn regelmässig. Es geht bei der Parkregelung darum, das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlichem Grund zu unterbinden.

Vielleicht gesetzeskonform, jedoch nicht korrekt. Ein selten genutzter Hänger gehört nicht der Allgemeinheit vor die Nase gesetzt.

Gruß

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Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. Oktober 2019 um 15:30:10 Uhr:

 

und ich weiß nicht ob das möglich ist, aber wenn du nun beweist das du den Anhänger vor sechs Tagen bewegt hast, dann wird eben dieser Zeitraum als Tatvorwurf genommen, bis zum 03.09 sind ja locker 14 Tage rum.

Das stimmt doch so überhaupt nicht.

Wenn man den Zeitraum ab dem 3.09 nimmt, hätte die Behörde "vor" dem Schutttransport einen Strafzettel anbringen müssen.

Da die Behörde allerdings, und so liest sich das für mich, in diesem Zeitraum nicht tätig geworden ist, beginnt die 14 Tages Frist wieder von vorne, also ab dem Tag wo der Anhänger nach dem Schutttransport abgestellt wurde.

am 19. Oktober 2019 um 13:54

Wir kennen alle die genauen Beobachtungen des Zeugen nicht.

Möglicherweise gibt es ja eine längere Beobachtungsreihe und es lässt sich trotzdem auf einen längeren Zeitraum festlegen...

Was ist der Ermittlungsstand? Fragebogen an den Halter mit Verwarngeldangebot?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Oktober 2019 um 15:46:59 Uhr:

Das stimmt doch so überhaupt nicht.

Wenn man den Zeitraum ab dem 3.09 nimmt, hätte die Behörde "vor" dem Schutttransport einen Strafzettel anbringen müssen.

Sicher das der Strafzettel dann auch schon da sein muss?

Müsste doch ausreichen wenn ein 14 Tage Zeitraum gefunden wurde, ist ja bei normalen Parkverstößen auch nicht anders.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 19. Oktober 2019 um 16:05:19 Uhr:

 

Sicher das der Strafzettel dann auch schon da sein muss?

Müsste doch ausreichen wenn ein 14 Tage Zeitraum gefunden wurde, ist ja bei normalen Parkverstößen auch nicht anders.

Also Ich würde mal sagen, daß die Behörde dann schon mal zu Potte kommen sollte, wenn ein Nachbar oder Wer auch immer sich über den Anhänger beschwert.

Wir sprechen hier ja über einen Zeitraum von weit mehr als vier Wochen vom 3.09 bis zu dem Tag als der Schutt mit diesem Anhänger transportiert wurde.

In dem Zeitraum sollte dann der Strafzettel dran sein... und nicht erst, nach dem der Anhänger bewegt wurde und somit wieder offiziell stehen darf.

Der TS könnte es ja auf die Spitze treiben und den Anhänger, dort wo Er ihn abgestellt hat, auch an das Zugfahrzeug anhängen... somit wäre es ein "abfahrfertiges Gespann" und fällt somit nicht mehr unter die 14-Tage Frist. Das Auto mit angekuppeltem Anhänger kann somit ewig stehen bleiben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:21:59 Uhr:

 

Warum sollte die Rechnung von der Bauschuttdeponie nichts nützen ?!

Was besseres kann doch dem TS nicht passieren... es ist ein Zeuge vorhanden, der dabei war als mit dem Anhänger Bauschutt transportiert wurde und eine Rechnung von der Deponie ist auch noch vorhanden.

Ich schrieb, dass eine Rechnung, auf dem Kein Name steht, und das Geld nicht vom Konto abgebucht wurde, noch kein Beweis ist. Die Rechnung hätte von jedem sein können, der in diesem zeitraum dort etwas abgeladen hat.

Wenn man die Rechnung im Zusamenhang mit anderen Beweisen vorlegt, ist es schon glaubhafter.

Was wollen sie denn vom TE an Unsummen Kohle haben dass hier so ein Alarm gemacht wird?

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Oktober 2019 um 16:28:50 Uhr:

 

Ich schrieb, dass eine Rechnung, auf dem Kein Name steht, und das Geld nicht vom Konto abgebucht wurde, noch kein Beweis ist. Die Rechnung hätte von jedem sein können, der in diesem zeitraum dort etwas abgeladen hat.

Wenn man die Rechnung im Zusamenhang mit anderen Beweisen vorlegt, ist es schon glaubhafter.

Fakt ist, daß der TS eine Rechnung von der Bauschuttdeponie (oder vom entsorgenden Unternehmen, wie auch immer) hat.

Das diese Rechnung von Jedem stammen könnte, der an diesem Tag oder Zeitraum dort Bauschutt abgeladen hat, müsste die Behörde erstmal nachweisen, bzw. beweisen.

Wenn auf der Rechnung nicht das Kennzeichen vom Anhänger drauf steht, beweist die nichts. Außer der TE hat Schutt abgegeben.

Und vom AnzeigenEingang bis zum angeblichen Bewegen des Fzg sind mehr als 2,sogar mehr als 4 Wochen vergangen.

Ich als Behörde hätte hier keine Bedenken, eine OWi zu erlassen.

Frage wurde schon gestellt, um welchen Betrag feilschen wir hier. 20 €?

 

Gruß M

Habe gerade mal gegoogelt, der Spaß kostet tatsächlich 20€.

Beschissene 20€ für die nun ein Aufriss gemacht wird als geht es um sonst was.

Bezahlen und fertig.

Ich möchte gerne 20,-€ von dir haben. Soll ich dir meine PayPal-Daten per PN schicken?

"Habe gerade mal gegoogelt, der Spaß kostet tatsächlich 20€.

Beschissene 20€ für die nun ein Aufriss gemacht wird als geht es um sonst was.

Bezahlen und fertig."

Genau. Eine Garage mieten wäre teurer. Und wenn man das nicht machen will, sollte man wenigstens den Anhänger alle 14 Tage bewegen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:44:13 Uhr:

Ich möchte gerne 20,-€ von dir haben. Soll ich dir meine PayPal-Daten per PN schicken?

Warum, Parkst Du Deinen Anhänger auch rechtswidrig?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Okt. 2019 um 17:42:20 Uhr:

Bezahlen und fertig.

Wieso sollte man zahlen, wenn man im Recht sein könnte?

Bisher fehlt doch der explizite Nachweis, dass er dort tatsächlich durchgehend stand.

 

Ich nehme an, dass es dir egal ist, ob du im Recht bist oder nicht, so lange es sich nur um 20 € handelt?

Andere haben es ja schon vorgemacht, ich behaupte einfach, dass du mir 20 € schuldest und du zahlst dann, weil sich ein Streit darum für sich ja nicht lohnt.

Wer da wie in Beweiszwang ist, wage ich nicht zu behaupten.

Kann auch andersrum sein. Oder es geht nach Anscheinsbeweis.

Aber wie soeben gefragt : um welche Summe handelt es sich?

15.- €

Oder geht’s mal wieder nur ums Prinzip?

Zitat:

@FWebe schrieb am 19. Oktober 2019 um 17:45:59 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Okt. 2019 um 17:42:20 Uhr:

Bezahlen und fertig.

Wieso sollte man zahlen, wenn man im Recht sein könnte?

Ist er ja nicht. Der Anhänger wurde mehr als 14 Tage nicht bewegt. Weisst der TE sogar mit der vermeintlichen Bauschuttfahrt sogar selber nach.

 

In der Gesamtheit ist es aber nur ein stinknormaler Nachbarschaftsstreit. Der eine gönnt dem andren nix.

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