Strafzettel wegen Parkens des Anhängers länger als 14 Tage
Hallo,
vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.
Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.
Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.
Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.
Also wer 1 und 1 zusammenzählen kann, weiß dass ich den Bauschutt mit dem Hänger weggefahren habe. Zudem war ein Freund dabei gewesen.
Laut Ordnungs Amt ist der Beweis : Zeugen.
Dadurch, dass ich aber die Rechnung habe, beweist es für mich dass das Ordnungs Amt lügt.
Wie würde et ihr jetzt vorgehen?
Natürlich widersprechen aber wie? Direkt die Rechnung mitschicken oder nur sagrn NEIN das ist nicht wahr und warten was dann passiert? Also die Rechnung sozusagen als "Joker" aufbewahren?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:48:36 Uhr:
Man hängt ihn an das Zugfahrzeug, dann parkt er korrekt. Oder man bewegt ihn regelmässig. Es geht bei der Parkregelung darum, das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlichem Grund zu unterbinden.
Vielleicht gesetzeskonform, jedoch nicht korrekt. Ein selten genutzter Hänger gehört nicht der Allgemeinheit vor die Nase gesetzt.
Gruß
83 Antworten
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 21. Oktober 2019 um 18:49:45 Uhr:
Wo bitte siehst du die Verbindung zu Gesetzesverstössen wenn man einen Anhänger kauft und noch keine Endgültige Lösung zu dessen dauerhaftem Verbleib hat?
Wessen Gehirn möchtest du anschalten und auslesen wie eine Festplatte? Die aller Nachbarn denen du sonst nur vor den Kopf schauen kannst?
Es ist einfach legal einen Anhänger am Strassenrand zu parken. Wenn er bewegt wird ist auch der längere Verbleib legal.
Ich habe diese Gesetzeslücken nicht gemacht.Ach und bemängeln tuh ich dann doch andere Sachen in Richtung Gesetzesverstoss.
Moorteufelchen
Das ist keine "Gesetzeslücke", sondern eine ausdrückliche Regelung. Wer sich daran hält, hat kein Problem. Die Aufregung hier ist doch einigermaßen künstlich. Wer fordert, dass vor einem Autokauf ein privater Parkplatz nachgewiesen werden muss, war wohl zu lange in Tokio. Wer von generellen Höchstparkzeiten, die sich nach Stunden bemessen soll, hat wohl vergessen, dass es dafür ausreichend gesetzliche Regeln gibt.
Grüße vom Ostelch
Wo wohnt ihr eigentlich alle? Als ich einen Stellplatz für unser Sommerauto suchte, dauerte es sehr lange, bis ich etwa 10 Autominuten entfernt etwas gefunden habe. Total unpraktisch. Aber was anderes gibt es halt nicht. In meinem Vierteil gibt es schlicht keine Stellplätze. Nicht für Geld und gute Worte. Und die Leute, die dort leben, müssen auch zur Arbeit. Wollen Freunde besuchen. In den Urlaub fahren. Brauchen ein Auto.
Ostelch,
das mit Tokio mag richtig sein. Jedoch geht es hier im Threat um Anhänger und nicht um KFZ. In Tokio wirst du keine zehn PKW mit AHK finden, somit gibt es das Anhänger Problem dort nicht.
Gruß
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Oktober 2019 um 18:55:03 Uhr:
Wer fordert, dass vor einem Autokauf ein privater Parkplatz nachgewiesen werden muss,
Wer sowas fordert wird von mir nicht ernst genommen. Die Person ist doch nur aus eigennutz daran interesiert überall einen freien Parkplatz vorzufinden, auch wenn es die dortigen Anwohner nervt. Oder er will einfach nur durch jede Wonsiedlung ungehindert durchbrettern können.
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Zitat:
@wpp07 schrieb am 22. Oktober 2019 um 05:36:04 Uhr:
Ostelch,
das mit Tokio mag richtig sein. Jedoch geht es hier im Threat um Anhänger und nicht um KFZ. In Tokio wirst du keine zehn PKW mit AHK finden, somit gibt es das Anhänger Problem dort nicht.Gruß
Was unterscheidet einen unzulässig geparkten Anhänger von einem unzulässig geparkten PKW? Beides muss lediglich kontrolliert und verfolgt werden, um es zu unterbinden und der Fall ist erledigt. Das ist doch eine Scheindiskussion.
Grüße vom Ostelch