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Strafzettel nicht lesbar

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 17:05

Hallo,

habe gestern einen Strafzettel bekommen. Der nachfolgende Regenschauer hat den Strafzettel aber an meiner Windschutzscheibe festkleben lassen. Das, was ich vorsichtig "abreisen", bzw. entfernen konnte, gibt zwar Aufschluss über die Summe (15€, Parken im Halteverbot), der Rest (AktenzeichenKontonummer, Nummernschild, usw) ist aber so verwaschen, dass ich es nicht mehr lesen kann.

Frage: Kommt der Strafzettel nochmal per Post ins Haus, wenn ich jetzt nicht direkt überweise?

Vllt. könnte ich die Kontonummer herausfinden, aber spätesten beim Betreff kann ich kein Aktenzeichen angeben.

Wie ist es generell, wenn der Strafzettel abhanden kommt (z.B. jemand entfernt in mutwillig), bzw. wie in meinem Fall durch Witterung nicht mehr lesbar ist?

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2011 um 18:53

Verlorene/zerstörte Strafzettel entbinden nach dt. Recht nicht von der Zahlung. Klaut dir einer deinen Zettel hinter dem Wischer, mußt du also trotzdem zahlen.

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19 Antworten
am 15. Dezember 2011 um 17:09

Locker bleiben, Anhørungsbogen abwarten, dort dann Sachlage schildern ;)

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

Frage: Kommt der Strafzettel nochmal per Post ins Haus,...

das hängt von der jeweiligen stadt ab...

einige schicken dir erstmal eine kostenfreie "erinnerung", andere probierens direkt mit bearbeitungsgebühren...

ruf doch einfach bei der stadtverwaltung an und schildere dein "problem"...

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

...habe gestern einen Strafzettel begonnen.

Wie meinst du das? Die Aussage steht irgendwie im Widerspruch zum Rest des Textes.

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

...habe gestern einen Strafzettel begonnen.

Wie meinst du das? Die Aussage steht irgendwie im Widerspruch zum Rest des Textes.

Sollte natürlich "bekommen" heißen. Habe ich korrigiert.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ruf doch einfach bei der stadtverwaltung an und schildere dein "problem"...

Ja klar, auch noch hinterhertelefonieren.

 

Ich würde da gar nichts unternehmen.

Warten auf die Zahlungserinnerung bzw. den Anhörungsbogen und dort angeben was los war.

Ich gehe mal davon aus, dass man den verwaschenen Wisch aufgehoben hat.

am 15. Dezember 2011 um 18:53

Verlorene/zerstörte Strafzettel entbinden nach dt. Recht nicht von der Zahlung. Klaut dir einer deinen Zettel hinter dem Wischer, mußt du also trotzdem zahlen.

am 16. Dezember 2011 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ruf doch einfach bei der stadtverwaltung an und schildere dein "problem"...

Ja klar, auch noch hinterhertelefonieren.

Ich würde da gar nichts unternehmen.

Warten auf die Zahlungserinnerung bzw. den Anhörungsbogen und dort angeben was los war.

Ich gehe mal davon aus, dass man den verwaschenen Wisch aufgehoben hat.

Naja, durch Sofortzahlung kann man Gebühren vermeiden. Vielleicht lohnt sich das Telefonieren?

Drahkke...du immer mit deiner Haarspalterei :) :)

Aus dem Grund wird in vielen Gemeinden völlig auf solche Strafzettel verzichtet.

In Weinheim (Bergstrasse) bekommt man nur noch eine Wisch zugesteckt. Auf dem steht dann das ein Brief kommt in dem alles geschildert wird, sonst nichts.

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Verlorene/zerstörte Strafzettel entbinden nach dt. Recht nicht von der Zahlung. Klaut dir einer deinen Zettel hinter dem Wischer, mußt du also trotzdem zahlen.

Ich will auch nicht von der Zahlung entbunden werden, nur weil ich den Zettel nicht lesen kann (klar, schön wärs ;) ).

Und aufgehoben hab ich den Rest schon.

Warte ab. Du bekommst eine schriftliche Verwarnung. Die kostet auch nicht mehr als die ursprünglichen 15 €.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Warte ab. Du bekommst eine schriftliche Verwarnung. Die kostet auch nicht mehr als die ursprünglichen 15 €.

jepp. der mist kommt per post, der zettel an der scheibe ist nicht maßgeblich.

(könnte ja auch jemand einfach abgerissen und weggeworfen haben)

am 17. Dezember 2011 um 9:20

Ich sage es mal so, auf kommunaler Ebene völlig unterschiedlich und deswegen etwas "gefährlich" hier darauf einigermaßen verbindlich und allgemeingültig zu antworten!

 

In Frankfurt am Main ist der "Strafzettel" bereits eine Möglichkeit das Vergehen anzuerkennen und mit Bankverbindung und Buchungszeichen (wegen der zuordnung des geldeinganges bei der Stadt) versehen...und bei Geldeingang ist die Sache erledigt....da wäre der genannte Fall des TE"s anders zu beurteilen! Dann kommen nämlich mindestens weitere Gebühren dazu.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von heltino

(könnte ja auch jemand einfach abgerissen und weggeworfen haben)

Mahnung

am 17. Dezember 2011 um 9:25

selbst bei einer so simplen sache wird rumdiskutiert. :D

due müsen dir erstmal einen Anhörungsbogen schicken dazu sind sie verpflichtet weil immer solche fälle wie du ihn beschrieben hast auftreten können.

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