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Parken in der Einbahnstrasse

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 17:11

Hallo an alle Verkehrsexperten,

schaut euch mal die Bilder an , vielleicht könnt ihr dort einen Verkehrsverstoß erkennen den ich übersehe.

Folgender Sachverhalt, mein Junge hat dort geparkt (weißer Skoda) und hat dafür eine " Mitteilung zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit " erhalten. Was ihm nun genau vorgeworfen wird erhält er später von der Bußgeldstelle.

Ich kann nichts feststellen, zumal ich dort selber ab und zu parke.

Es ist eine Einbahnstrasse , und dort darf lt. StVO § 12 Abs. 4 links geparkt werden.

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Die Beladezone die im übrigen ja auch nicht gekennzeichnet ist behindert er auch nicht. Auch hängt das Schild Halteverbot Zeichen 283 nicht parallel zur Fahrbahn, hat also für diese Seite keine Gültigkeit. Auf der rechten Seite hängt es ja richtig.

Es ist auch genug Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung vorhanden also kann es das auch nicht sein.

Und auf dem Gehweg parkt er ebenfalls nicht, keins der Räder berührt auch nur ansatzweise diesen.

Evtl. kann es an dem Schild 325 " Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches" liegen , denn dort darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Aber erstens sind dort garkeine gekennzeichneten Flächen vorhanden, und zweitens ist es auf der rechten Fahrbahnseite doch auch ordentlich gekennzeichnet mit dem Schild 283 unter Schild 325. Das hätte man sich ja in dem Fall auch schenken können da ja der verkehrsberuhigte Bereich auch dort gültig ist.

Also wie seht ihr das ? Ich für meinen Teil erkenne nichts und denke mal hier war die Dame vom Amt etwas voreilig und wollte der Stadtkasse noch ein paar Silberlinge ins Säckel bringen. Aber ich laß mich gerne eines besseren belehren.

gruß gispi97

Dsc00251
Dsc00252
Dsc00253
Beste Antwort im Thema

Rechts ist Haltverbot und links Parkverbot. Wenn keine gekennzeichneten Flächen vorhanden sind, darf man nirgends parken. Sagt das Gesetz.

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Da in dem Bereich keine Parkflächen gekennzeichnet sind, darf dort logischerweise auch nicht geparkt werden.

Rechts ist Haltverbot und links Parkverbot. Wenn keine gekennzeichneten Flächen vorhanden sind, darf man nirgends parken. Sagt das Gesetz.

Auch möglich wär das die Restliche Fahrbahnbreite

nicht ausreichend war / ist!

VB und da ist parken nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig. Ist doch eingentlich ganz einfach :o

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 17:29

Danke für die schnellen Antworten. Sowas hab ich mir ja auch gedacht wie ich schon schrieb. Ich war halt nur davon ausgegangen da es auf der rechten Seite Schildermäßig richtig gekennzeichnet ist hätte man es auf der linken auch so kennzeichnen müssen.

Aber naja dann isses halt so und ich sowie viele andere haben bisher Glück gehabt.

danke gispi97

Was muss man denn dort extra kennzeichnen?

Zitat:

Original geschrieben von gispi97

Ich war halt nur davon ausgegangen da es auf der rechten Seite Schildermäßig richtig gekennzeichnet ist hätte man es auf der linken auch so kennzeichnen müssen.

danke gispi97

Nein, absolutes Haltverbot ist noch einen Zacken "schärfer", kostet aber auch nicht mehr Verwarngeld - falls man nicht abgeschleppt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was muss man denn dort extra kennzeichnen?

Die Parkflächen (wenn dort welche vorgesehen gewesen wären).

Ja, ok aber kein extra Haltverbot.

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was muss man denn dort extra kennzeichnen?

Die Parkflächen (wenn dort welche vorgesehen gewesen wären).

Ich meinte , da das Schild Halteverbot auf der rechten Seite angebracht ist ,hätte man es m.E. auch links anbringen können oder rechts weglassen können da ja auf dieser Seite demzufolge durch das Schild verkehrsberuhigter Bereich ebenfalls das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen untersagt ist.

Habe ich doch richtig verstanden. Es steht dort ein VB Schild, da braucht es keine weiteren Schilder. Jeder Fahrzeuglenker sollte wissen, dass man im VB nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf und noch mehr Schilder brauchen wir bestimmt nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von gispi97

 

Ich meinte , da das Schild Halteverbot auf der rechten Seite angebracht ist ,hätte man es m.E. auch links anbringen können oder rechts weglassen können da ja auf dieser Seite demzufolge durch das Schild verkehrsberuhigter Bereich ebenfalls das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen untersagt ist.

Links darf man aber halten, rechts nicht, das ist ein Unterschied!

am 28. Dezember 2011 um 18:52

Das Halt- und Parkverbot gilt nur für die rechte Seite.

Möglicherweise steht er noch mit 2 Reifen auf dem Gehweg oder die 15m Abstand zur Kreuzung wurden nicht eingehalten.

Ich parke seit Jahren vor unserer Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich, das hat niemals jemanden interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Ich parke seit Jahren vor unserer Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich, das hat niemals jemanden interessiert.

Wenn das nicht geahndet wird, weil es niemanden interessiert und auch keine Kontrollen stattfinden, bedeutet dies doch nicht zwangsläufig, daß es rechtens ist.

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