Strafzettel wegen Falschparken

Hallo,
bei uns in der Str. ist ein Parkverbot, nur hält sich da niemand daran, da eh die Parkplatzsituation angespannt ist. Normalerweise versuche ich immer wo anders zu parken. Einmal hab ich da doch geparkt und prompt einen Strafzettel erhalten.

In der Regel bin ich ja damit einverstanden, da es ja nicht erlaubt sei. Was mich aber stört, habe extra nachgeschaut bei anderen Fahrzeugen die dort auch zu der Zeit geparkt haben, dass diese kein Strafzettel bekommen haben außer ich. Mag wohl daran liegen, dass ich ein anderes Kennzeichen aus einem anderen Landkreis habe.

Gibt es da eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Meiner Meinung nach, sollte keine Ausnahme gemacht werden. Entweder alle Strafzettel oder keiner

Beste Antwort im Thema

Nur weil du an den anderen Autos keine Zettel gesehen hast , bedeutet es nicht das sie keinen bekommen haben.

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Zitat:

@MvM schrieb am 22. Mai 2021 um 09:23:23 Uhr:



Zitat:

@teddybehindert schrieb am 22. Mai 2021 um 08:32:29 Uhr:


Von der Polizei wurde mir schon Rücksichtslosigkeit vorgeworfen, weil ich darauf bestand, das der Falschparker mit Parkausweis abgeschleppt wird von meinem nummerierten Behindertenparkplatz.
Ein Polizist erklärt mir, die Fahrerin sei 80 Jahre alt und könnte sehr schlecht laufen. Ich daraufhin, ist mir egal. Das ist mein nummerierten Behindertenparkplatz. Ich möchte darauf parken weil ich keine andere Möglichkeit habe woanders zu parken , weil in unmittelbarer Nähe kein anderer Behindertenparkpatz frei.
Es wurde also nun doch ein Abschleppwagen bestellt. Der kam und das Auto wurde verladen. Der Abschlepper wollte gerade losfahren. Da kam die Falschparkerin angerannt und schrie mein Auto, mein Auto.
Ich zum Polizisten. Die alte Frau kann also schlecht laufen. Dafür rennen aber um so besser.
Das Gesicht des Polizisten sprach Bände Wie er die alte Frau rennen sah , sowie mein Kommentar.

Man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass durch ein Schock Adrenalin ausgeschüttet wird. Dadurch spürt man Schmerzen nicht mehr so stark, und kann schneller laufen. Das klappt auch bei einer gebehinderten 80 Jährigen. Wenn sie Pech hat, wird sie noch tagelang Schmerzen haben, was schlimmer ist, als abgeschleppt zu werden.

Interessant finde ich, dass ein Schwerbehinderter, einem anderen Schwerebhinderten den Behindertenparkplatz nicht gönnt. Dabei sollte man doch von sich aus wissen, wie wichtig er sein kann.
Die Polizei rufen, um ein Knölchen zu verteilen geht ja noch... Aber der Gedanke "das ist MEIN Parkplatz", und dann auf ein Abschleppen zu bestehen, ist schon sehr egoistisch.

Da ich eine Garage habe brauche ich keinen Behindertenparkplatz. Aber wenn ich einen hätte, würde ich nicht so ein Mimimi bei jemanden machen, der die gleichen Probleme hat, wie ich.

Je nach Zulassungsbezirk bzw. Kreisverwaltung (what ever) ist es überhaupt schwierig solche Parkausweise zu bekommen, er recht eigene Parkplätze.

Daher kann ich Teddy schon verstehen.

Vor allen Dingen braucht er den ja nun mal selber. Damit hat sich jegliche Diskussion doch erledigt. Es ging ja nicht darum mal kurz 30 sec warten zu müssen, weil da jemand kurz n Brief eingeworfen hat. Die Dame war ja anscheinend nicht mehr zu sehen. Hab mich auch schon mal auf nen Behindertenparkplatz gestellt um auf jemanden zu warten oder zu telefonieren. Aber dann hätte ich jederzeit wegfahren können wenn einer ihn braucht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Mai 2021 um 09:26:01 Uhr:


Je nach Zulassungsbezirk bzw. Kreisverwaltung (what ever) ist es überhaupt schwierig solche Parkausweise zu bekommen, er recht eigene Parkplätze.

Daher kann ich Teddy schon verstehen.

Schwierig ist nicht unmöglich. 😉
Man muss halt kämpfen. Und an seiner Stelle würde ich für weitere Behindertenparkplätze kämpfen.

ich habe einen vergleichbaren Fall in der Verwandschaft. Hier scheint es tatsächlich unmöglich.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Mai 2021 um 09:34:14 Uhr:


ich habe einen vergleichbaren Fall in der Verwandschaft. Hier scheint es tatsächlich unmöglich.

Aus welchem Grund wird es denn abgelehnt?

Meine Tante hat eine schwere Lungenkrankheit. Sie ist auf ständige Sauerstoffzufuhr angewiesen und kann selbt mit Rollator nur sehr sehr kurze Strecken überwinden. Es wurde sinngemäss abgewiesen, dass es noch nicht für einen Parkausweis G (gehbehindert) reicht. Also noch nicht mal um einen eigenen Stellplatz

In obiger Geschichte fehlt mir vor allem, ob der Falschparker überhaupt eine Parkberechtigung ausgelegt hat ?
Von daher gehts hier nicht um .Nichtgönnen- oder ähnliches. Ohne Berechtigung kein Parken. Fertig.
@MvM
Wenn einer auf deinem angemieteten Stellplatz parkt, lässt den auch gewähren ? Oder warum gönnst ihm den Parkplatz nicht einfach ?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Mai 2021 um 09:39:40 Uhr:


Es wurde sinngemäss abgewiesen, dass es noch nicht für einen Parkausweis G (gehbehindert) reicht.

Die Stadt hat hierbei richtig gehandelt.

Das Kennzeichen G steht für "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit". Das heißt nicht, dass jemand Gehbehindert ist. Diese Merkzeichen bekommt man als Schwerbehinderte Person praktisch hinterhergeworfen.

Schwerbehindertenparkplätze gibt es erst ab "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Wenn deine Tante wirklich nicht laufen kann, und den Behindertenparkplatz benötigt, muss sie einen Verschlechterungsantrag stellen.

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Mai 2021 um 09:23:23 Uhr:



Zitat:

@teddybehindert schrieb am 22. Mai 2021 um 08:32:29 Uhr:


Von der Polizei wurde mir schon Rücksichtslosigkeit vorgeworfen, weil ich darauf bestand, das der Falschparker mit Parkausweis abgeschleppt wird von meinem nummerierten Behindertenparkplatz.
Ein Polizist erklärt mir, die Fahrerin sei 80 Jahre alt und könnte sehr schlecht laufen. Ich daraufhin, ist mir egal. Das ist mein nummerierten Behindertenparkplatz. Ich möchte darauf parken weil ich keine andere Möglichkeit habe woanders zu parken , weil in unmittelbarer Nähe kein anderer Behindertenparkpatz frei.
Es wurde also nun doch ein Abschleppwagen bestellt. Der kam und das Auto wurde verladen. Der Abschlepper wollte gerade losfahren. Da kam die Falschparkerin angerannt und schrie mein Auto, mein Auto.
Ich zum Polizisten. Die alte Frau kann also schlecht laufen. Dafür rennen aber um so besser.
Das Gesicht des Polizisten sprach Bände Wie er die alte Frau rennen sah , sowie mein Kommentar.

Man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass durch ein Schock Adrenalin ausgeschüttet wird. Dadurch spürt man Schmerzen nicht mehr so stark, und kann schneller laufen. Das klappt auch bei einer gebehinderten 80 Jährigen. Wenn sie Pech hat, wird sie noch tagelang Schmerzen haben, was schlimmer ist, als abgeschleppt zu werden.

Interessant finde ich, dass ein Schwerbehinderter, einem anderen Schwerebhinderten den Behindertenparkplatz nicht gönnt. Dabei sollte man doch von sich aus wissen, wie wichtig er sein kann.
Die Polizei rufen, um ein Knölchen zu verteilen geht ja noch... Aber der Gedanke "das ist MEIN Parkplatz", und dann auf ein Abschleppen zu bestehen, ist schon sehr egoistisch.

Da ich eine Garage habe brauche ich keinen Behindertenparkplatz. Aber wenn ich einen hätte, würde ich nicht so ein Mimimi bei jemanden machen, der die gleichen Probleme hat, wie ich. Da ein Einkaufszentrum, und die Post in der Nähe ist, würde ich der Stadt klar machen, dass die einen zusätzlichen allgemeinen Behindertenparkplatz einrichten möge. Nach deinen Aussagen wird er dort dringend benötigt, und du als Anwohner kannst du einigen Schwerbehinderten helfen.

Du würdest das einfach akzeptieren wenn dein nummerierten Parkplatz ständig besetzt ist? Nach deiner Denkweise könnte ich diesen Parkplatz so gut wie nie nutzen.
Da gibt es 5 Behindertenparkplätze mit Nummer.
Sowie 4 normale Behindertenparkplätze.
Überwiegend parken auf diesem Parkplätzen welche ohne Berechtigung.
Fazit: Du solltest es unterlassen Dir ein Urteil zu bilden wenn Du die Gegenheiten nicht kennst. Es gibt reichlich Parkplätze dort. Wenn ich könnte würde ich sogar einen normalen Parkplatz nutzen.
Selbst wenn ich einen 2.hätte wäre der ebenso belegt.
Die Behindertenparkplätze werden oft von Nichtberechtigten
genutzt..
Ich bin also egoistisch. Wo hätte ich denn parken sollen wenn alle Behindertenparkplätze belegt sind.
Es waren noch einige andere normale Parkplätze frei.
Allerdings hätte ich dann stundenlang im Auto sitzen müssen weil ich nicht aus dem Auto gekommen wäre weil die Parkplätze zu schmal sind auszusteigen.
Warum sind Behindertenparkplätze wohl breiter.
Mal darüber nachdenken wäre angebracht...

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Mai 2021 um 09:51:11 Uhr:


Schwerbehindertenparkplätze gibt es erst ab "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Wenn deine Tante wirklich nicht laufen kann, und den Behindertenparkplatz benötigt, muss sie einen Verschlechterungsantrag stellen.

Aber selbst dann dürfte sie nicht auf dem nummerierten Behindertenparkplatz parken. Die Nummerierten sind nunmal vom jeweiligen Parkausweis abhängig.
Genau deshalb gehen die Behörden auch sehr sparsam damit um, jedem Antrag zuzustimmen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. Mai 2021 um 09:42:51 Uhr:


In obiger Geschichte fehlt mir vor allem, ob der Falschparker überhaupt eine Parkberechtigung ausgelegt hat ?
Von daher gehts hier nicht um .Nichtgönnen- oder ähnliches. Ohne Berechtigung kein Parken. Fertig.
@MvM
Wenn einer auf deinem angemieteten Stellplatz parkt, lässt den auch gewähren ? Oder warum gönnst ihm den Parkplatz nicht einfach ?

teddybehindert schrieb, dass die 80 Jährige Dame einen Parkausweis hatte.

Für einen angemeieteten Stellplatz zahlt Geld, es ist ein bezahltes Eigentum.
Behindertenparkplätze bekommt man aus teilen des öffentlichen Verkehrsraumes kostenlos zur verfügung gestellt.

Zitat:

@teddybehindert schrieb am 22. Mai 2021 um 09:54:15 Uhr:


Du würdest das einfach akzeptieren wenn dein nummerierten Parkplatz ständig besetzt ist?
..
Überwiegend parken auf diesem Parkplätzen welche ohne Berechtigung.
Fazit: Du solltest es unterlassen Dir ein Urteil zu bilden wenn Du die Gegenheiten nicht kennst. Es gibt reichlich Parkplätze dort. Wenn ich könnte würde ich sogar einen normalen Parkplatz nutzen.
Selbst wenn ich einen 2.hätte wäre der ebenso belegt.
Die Behindertenparkplätze werden oft von Nichtberechtigten
genutzt..

Die nichtbehinderten kann man ja auch abschleppen. Mir geht es nur um die Dame, die einen Parkausweis für einen Behindertenparkplatz hatte. Hier hätte ein Knöllchen gereicht.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. Mai 2021 um 10:02:04 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 22. Mai 2021 um 09:51:11 Uhr:


Schwerbehindertenparkplätze gibt es erst ab "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Wenn deine Tante wirklich nicht laufen kann, und den Behindertenparkplatz benötigt, muss sie einen Verschlechterungsantrag stellen.

Aber selbst dann dürfte sie nicht auf dem nummerierten Behindertenparkplatz parken. Die Nummerierten sind nunmal vom jeweiligen Parkausweis abhängig.
Genau deshalb gehen die Behörden auch sehr sparsam damit um, jedem Antrag zuzustimmen.

Es geht hier nicht ums dürfen, oder nicht dürfen, oder das man es sich gefallen lassen soll, sondern um die art der Bestrafung. Ein Abschleppen ist unverhältnismäßig, wenn die Person selbst eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat.

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung -> Knölchen
Alle anderen -> Abschleppen

Zitat:

@MvM schrieb am 22. Mai 2021 um 09:23:23 Uhr:



Zitat:

@teddybehindert schrieb am 22. Mai 2021 um 08:32:29 Uhr:


Von der Polizei wurde mir schon Rücksichtslosigkeit vorgeworfen, weil ich darauf bestand, das der Falschparker mit Parkausweis abgeschleppt wird von meinem nummerierten Behindertenparkplatz.
Ein Polizist erklärt mir, die Fahrerin sei 80 Jahre alt und könnte sehr schlecht laufen. Ich daraufhin, ist mir egal. Das ist mein nummerierten Behindertenparkplatz. Ich möchte darauf parken weil ich keine andere Möglichkeit habe woanders zu parken , weil in unmittelbarer Nähe kein anderer Behindertenparkpatz frei.
Es wurde also nun doch ein Abschleppwagen bestellt. Der kam und das Auto wurde verladen. Der Abschlepper wollte gerade losfahren. Da kam die Falschparkerin angerannt und schrie mein Auto, mein Auto.
Ich zum Polizisten. Die alte Frau kann also schlecht laufen. Dafür rennen aber um so besser.
Das Gesicht des Polizisten sprach Bände Wie er die alte Frau rennen sah , sowie mein Kommentar.

Man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass durch ein Schock Adrenalin ausgeschüttet wird. Dadurch spürt man Schmerzen nicht mehr so stark, und kann schneller laufen. Das klappt auch bei einer gebehinderten 80 Jährigen. Wenn sie Pech hat, wird sie noch tagelang Schmerzen haben, was schlimmer ist, als abgeschleppt zu werden.

Nicht dein Ernst.😁 Du solltest Ironie auch dementsprechend kennzeichnen.

Zitat:

Interessant finde ich, dass ein Schwerbehinderter, einem anderen Schwerebhinderten den Behindertenparkplatz nicht gönnt. Dabei sollte man doch von sich aus wissen, wie wichtig er sein kann.
Die Polizei rufen, um ein Knölchen zu verteilen geht ja noch... Aber der Gedanke "das ist MEIN Parkplatz", und dann auf ein Abschleppen zu bestehen, ist schon sehr egoistisch.

Hier war ja wohl nichts anderes frei. Da hält sich meiner Meinung nach der Egoismus in Grenzen und ich halte es für legitim auf seinem Recht zu bestehen.

Zitat:

Da ich eine Garage habe brauche ich keinen Behindertenparkplatz. Aber wenn ich einen hätte, würde ich nicht so ein Mimimi bei jemanden machen, der die gleichen Probleme hat, wie ich. Da ein Einkaufszentrum, und die Post in der Nähe ist, würde ich der Stadt klar machen, dass die einen zusätzlichen allgemeinen Behindertenparkplatz einrichten möge. Nach deinen Aussagen wird er dort dringend benötigt, und du als Anwohner kannst du einigen Schwerbehinderten helfen.

Das kannst du jetzt ganz entspannt sagen, weil dir das eben nicht passieren kann. Anders sieht es aus, wenn du ständig feststellst, dass dein Parkplatz von Unberechtigten benutzt wird und du findest keinen anderen Platz. Mal sehen, ob du dann immer noch so entspannt bist. Und der Versuch die Stadt auf fehlende Behindertenparkplätze aufmerksam zu machen ist eine gute Idee. Wenn ich mir "meine" Stadtverwaltung so ansehe, wird es nur niemanden in Wirklichkeit interessieren.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Mai 2021 um 09:39:40 Uhr:


Meine Tante hat eine schwere Lungenkrankheit. Sie ist auf ständige Sauerstoffzufuhr angewiesen und kann selbt mit Rollator nur sehr sehr kurze Strecken überwinden. Es wurde sinngemäss abgewiesen, dass es noch nicht für einen Parkausweis G (gehbehindert) reicht. Also noch nicht mal um einen eigenen Stellplatz

Sie soll mit ihrem Arzt sprechen und über einen Gleichsteliungsantrag beim Versorgungsamt die Gleichstellung mit Merkmal aG beantragen.
Wird nicht einfach, aber versuchen kann sie's ja mal.

@MvM
Ich geh von aus, Du bist nicht behindert, brauchst keine Parkerleichterung.

Dann lass doch einfach die dumme Diskussion.

Es wird einen Grund geben,weshalb Teddy einen Parkplatz für sich hat.
So einfach gibt's die nicht.
Brauchst Du um das zu akzeptieren erst seinen Bescheid mit den Daten zu seinen Einschränkungen?

Zitat:

@AS60 schrieb am 22. Mai 2021 um 11:20:14 Uhr:


so ansehe, wird es nur niemanden in Wirklichkeit interessieren.

.stattdessen werden lieber Parkplätze für e Fahrzeuge und Ladestationen geschaffen.

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