Strafzettel wegen Falschparken

Hallo,
bei uns in der Str. ist ein Parkverbot, nur hält sich da niemand daran, da eh die Parkplatzsituation angespannt ist. Normalerweise versuche ich immer wo anders zu parken. Einmal hab ich da doch geparkt und prompt einen Strafzettel erhalten.

In der Regel bin ich ja damit einverstanden, da es ja nicht erlaubt sei. Was mich aber stört, habe extra nachgeschaut bei anderen Fahrzeugen die dort auch zu der Zeit geparkt haben, dass diese kein Strafzettel bekommen haben außer ich. Mag wohl daran liegen, dass ich ein anderes Kennzeichen aus einem anderen Landkreis habe.

Gibt es da eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Meiner Meinung nach, sollte keine Ausnahme gemacht werden. Entweder alle Strafzettel oder keiner

Beste Antwort im Thema

Nur weil du an den anderen Autos keine Zettel gesehen hast , bedeutet es nicht das sie keinen bekommen haben.

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Die Ausreden sind vielfältig.
Eine ganz besonders beliebte Aussage, das Schild haben ich nicht gesehen. Solch eine Aussage gegenüber der Polizei müsste eigentlich zu einem Sehtest führen " fg"

Zitat:

@MichaOA schrieb am 24. Mai 2021 um 22:33:50 Uhr:


Hat der unberechtigt Parkende einen Schwerbehindertenparkausweis mit einer anderen Nummer ausliegen, verwarne ich und setze den um. Heißt, ich würde ihn auf den nächsten freien und legalen Parkplatz stellen lassen, um einem behinderten Menschen den Weg/die Fahrt an den Stadtrand zum Verwahrgelände zu ersparen. Frei machen würde ich den in jedem Fall. Die Kosten dafür sind übrigens die gleichen.

Da gehst du aber anders vor, als das Ordnungsamt Duisburg. Sind andere Parkplätze in der direkten Umgebung frei, wird (falls zumutbar) der schwerbehinderte gebeten, sich dort hinzustellen. Der schwerbehinderte Falschparker bekommt nur ein Knölchen.

Da es seit fast 20 Jahren modern ist, die Handynummer gut sichtbar auszulegen, kann man sich oft schon selbst helfen. (Je nachdem, wie beweglich man ist.) Selbst wenn das Ordnungsamt kommt, wird erst versucht der Fahrer zu kontaktieren, und dann der Schlepper gerufen.

Zitat:

@MichaOA schrieb am 25. Mai 2021 um 07:49:03 Uhr:


Was den ruhenden Verkehr betrifft, gibt es oftmals nicht ganz richtige Ansichten bei den Leuten. Ich stelle das fast täglich auf der Straße fest. Deshalb würde ich gern zu diesem Thema etwas beitragen.

Kannst ruhig etwas mehr Beitragen, als nur ein paar Sätze. Aktuell diskutieren in diesem Beitrag nur zwei Schwerbehinderte, mit unterschiedlichen Erfahrungen. (Beim Thema Falschparken eines Schwerbehinderten auf dem personenbezogenen Parkplatz eines anderen Schwerebhinderten.) Das Problem ist, dass jeder ein anderes Empfinden hat, und einige bei solchen sachen gerne stark übertrieben.

Du darfst bei deiner Beurteilung jedoch nicht vergessen, dass du zu den leichten Fällen nicht gerufen wirst, und hauptsächlich die harten Fälle erlebst, wo das Ordnungsamt gerufen werden musste. Was mir jedoh stark aufgefallen ist, ist dass in Recklinhausen ein orangener Bulli der internen Post der Stadtverwaltung gerne auf Behindertenparkplätzen steht. Falls du aus dieser Stadt bist wäre es nett, wenn du mit der Dame mal redest. Ich habe es schon mehrals gemacht, ohne Erfolg. Es interessiert sie einfach nicht. Die Deusche Post, Hermes und co. müssen ebenfalls Sachen ausliefern, und kommen ohne das blockieren eines Schwerebindertenparkplatzes zurecht.

Wer so dumm ist,die Handynummer auszulegen, sollte sich nicht wundern,wenn Vorsatz unterstellt wird,mit den entsprechenden Folgen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Mai 2021 um 11:52:21 Uhr:


Wer so dumm ist,die Handynummer auszulegen, sollte sich nicht wundern,wenn Vorsatz unterstellt wird,mit den entsprechenden Folgen.

Diese "entsprechenenden Folgen", falls sie überhaupt kommen, sind deutlich günstiger als ein Schlepper. Aber man muss erstmal den Vorsatz nachweisen. Der Zettel könnte ja auch für den Firmenparkplatz sein...

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Zitat:

@MvM schrieb am 25. Mai 2021 um 11:47:29 Uhr:



Zitat:

@MichaOA schrieb am 24. Mai 2021 um 22:33:50 Uhr:


Hat der unberechtigt Parkende einen Schwerbehindertenparkausweis mit einer anderen Nummer ausliegen, verwarne ich und setze den um. Heißt, ich würde ihn auf den nächsten freien und legalen Parkplatz stellen lassen, um einem behinderten Menschen den Weg/die Fahrt an den Stadtrand zum Verwahrgelände zu ersparen. Frei machen würde ich den in jedem Fall. Die Kosten dafür sind übrigens die gleichen.

Da gehst du aber anders vor, als das Ordnungsamt Duisburg. Sind andere Parkplätze in der direkten Umgebung frei, wird (falls zumutbar) der schwerbehinderte gebeten, sich dort hinzustellen. Der schwerbehinderte Falschparker bekommt nur ein Knölchen.

Da es seit fast 20 Jahren modern ist, die Handynummer gut sichtbar auszulegen, kann man sich oft schon selbst helfen. (Je nachdem, wie beweglich man ist.) Selbst wenn das Ordnungsamt kommt, wird erst versucht der Fahrer zu kontaktieren, und dann der Schlepper gerufen.

Sorry. Du hast natürlich recht. Da waren bei mir die Finger schneller als die Gedanken. Auch wir machen vor jedem Schleppvorgang eine Halterabfrage. Geschleppt wird nur, wenn der Halter nicht erreicht wird oder wenn der Halter negativ ist. Allerdings ist es keine Pflicht, vorher den Halter zu machen. Man könnte auch gleich schleppen. Die Stadt hat nichts von einem Schleppvorgang. Die entstandenen Kosten gehen ans Abschleppunternehmen. Die Stadt kassiert nur das Verwarngeld und wenn es zum Bußgeld wird, die Verwaltungsgebühr. Egal ob geschleppt wird oder nicht. Jeder Schleppvorgang muss genau dokumentiert werden. Einmal mit Fotos jeder noch so kleinen Delle, jeder Beschädigung und jedes Kratzers. Dazu kommt die schriftliche Dokumentation. Je nach Zustand des Fahrzeuges nimmt das schon mal 20 min in Anspruch. Dazu kommt die Wartezeit auf den Schlepper. Während dieser Zeit kann ich nichts anderes machen und muss beim Fahrzeug bleiben.

Im geschilderten Fall war die unberechtigt parkende Fahrzeugführerin jedoch nicht am Fahrzeug und offenbar nicht erreichbar. Deshalb war das Einleiten des Abschleppvorgangs berechtigt. Da das Fahrzeug bereits am Haken war, ist das sowieso eine Vollfahrt. Auch wenn wieder abgeladen wird. Wie ich bereits schrieb. Auch wir hätten das Fahrzeug der unberechtigt parkenden schwerbehinderten Person nur auf einen freien und legalen Parkplatz in der Nähe umgesetzt. Grundsätzlich setzen wir Fahrzeuge in denen ein Schwerbehindertenparkausweis oder Schwerbehindertenausweis (berechtigt nicht zum parken!) nur um, wenn eine Behinderung vorliegt und der Halter/die Halterin nicht erreicht wird. Alles andere wäre unverhältnismäßig.

Werden nur einfache Verwarnungen verteilt (Parken ohne Parkschein, Parken im Scheibenbereich ohne Parkscheibe, Zeit überzogen, Parken im Bewohnerbereich, u.ä.), interessiert mich die Handynummer nicht im geringsten. Erst wenn ein Abschleppen nötig wird, nutze ich diese und erspare mir Arbeit. Auch wenn Werbung am Fahrzeug angebracht ist, nutzen wir die dort angegebenen Nummern oder wenn eine Homepage angegeben ist, kann man ins Impressum schauen wegen der Kontaktdaten. Manchmal hat man Erfolg damit, manchmal nicht.

Viele Grüße,

Micha

Hier in Deutschland ist das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein " Schnäppchen" im Vergleich zu den Niederlanden.
In den Niederlanden kann laut Bußgeldkatalog 370€ fällig sein.
Wer meint einen Behindertenparkplatz zu ignorieren sollte ruhig tief in die Tasche greifen müssen.
Die paar Euros wie hier in Deutschland schrecken offenbar nicht ab

Zitat:

@MvM schrieb am 25. Mai 2021 um 11:47:29 Uhr:


Was mir jedoh stark aufgefallen ist, ist dass in Recklinhausen ein orangener Bulli der internen Post der Stadtverwaltung gerne auf Behindertenparkplätzen steht. Falls du aus dieser Stadt bist wäre es nett, wenn du mit der Dame mal redest. Ich habe es schon mehrals gemacht, ohne Erfolg. Es interessiert sie einfach nicht.

Das hat bei uns ein Trupp der städtischen Betriebe immer gemacht - Supermarkt-Parkplatz immer auf den ersten (den Behinderten-)Parkplatz. Egal, wie leer oder voll. Drauf angesprochen meinte der Fahrer nur "dann zeig mich doch an". Nun, ich habe eine nette Mail mit Foto an die städtischen Betriebe gesandt, den Fahrer zitiert, und darum gebeten zu klären, ob diese Werbung im Sinne der Betriebsleitung ist ... noch am selben Tag hat sich der GF per Mail zurückgemeldet mit der Info, den entsprechenden Fahrer ausfindig zu machen und zu befragen, einige Tage später schrieb der Herr, er "gehe davon aus, dass dieses Verhalten abgestellt ist".

Genauso in einem Parkhaus eines großen Betreibers von Parkhäusern - deren Servicewagen immer am Eingang auf dem Behindertenparkplatz. Mail geschrieben mit dem Hinweis, dass ich noch mal gelernt habe dass man die nächsten Parkplätze ohnehin dem Kunden überlässt, aber die Blockade eines Behindertenplatzes durch das Servicefahrzeug dann doch wirklich keine gute Werbung ist. Da kam nur eine kurze Antwort: "wir danken für den Hinweis, der Fahrer hat einen Parkplatz im Parkhaus zugewiesen bekommen". Den hab ich gesucht - der letzte auf der obersten nicht überdachten Etage, am weitesten weg vom Treppenhaus. 😉

Also wenn einen sowas stört, kann man dann schon was erreichen wenn man die Betreiber kontaktiert.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Mai 2021 um 12:03:41 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 25. Mai 2021 um 11:47:29 Uhr:


Was mir jedoh stark aufgefallen ist, ist dass in Recklinhausen ein orangener Bulli der internen Post der Stadtverwaltung gerne auf Behindertenparkplätzen steht. Falls du aus dieser Stadt bist wäre es nett, wenn du mit der Dame mal redest. Ich habe es schon mehrals gemacht, ohne Erfolg. Es interessiert sie einfach nicht.

Das hat bei uns ein Trupp der städtischen Betriebe immer gemacht - Supermarkt-Parkplatz immer auf den ersten (den Behinderten-)Parkplatz. Egal, wie leer oder voll. Drauf angesprochen meinte der Fahrer nur "dann zeig mich doch an". Nun, ich habe eine nette Mail mit Foto an die städtischen Betriebe gesandt, den Fahrer zitiert, und darum gebeten zu klären, ob diese Werbung im Sinne der Betriebsleitung ist ... noch am selben Tag hat sich der GF per Mail zurückgemeldet mit der Info, den entsprechenden Fahrer ausfindig zu machen und zu befragen, einige Tage später schrieb der Herr, er "gehe davon aus, dass dieses Verhalten abgestellt ist".

Genauso in einem Parkhaus eines großen Betreibers von Parkhäusern - deren Servicewagen immer am Eingang auf dem Behindertenparkplatz. Mail geschrieben mit dem Hinweis, dass ich noch mal gelernt habe dass man die nächsten Parkplätze ohnehin dem Kunden überlässt, aber die Blockade eines Behindertenplatzes durch das Servicefahrzeug dann doch wirklich keine gute Werbung ist. Da kam nur eine kurze Antwort: "wir danken für den Hinweis, der Fahrer hat einen Parkplatz im Parkhaus zugewiesen bekommen". Den hab ich gesucht - der letzte auf der obersten nicht überdachten Etage, am weitesten weg vom Treppenhaus. 😉

Also wenn einen sowas stört, kann man dann schon was erreichen wenn man die Betreiber kontaktiert.

Nur so geht es, da die Behindertenparkplätze auf Supermärkten vom Betreiber eingerichtet, die Schilder nicht gewidmet sind und daher nicht in den Aufgabenbereich der Stadt bzw. des Ordnungsamtes fallen. Auch die Polizei hat hier nicht zu sanktionieren

Bei uns werden städtische Fahrzeuge immer verwarnt. Wir hatten vor einiger Zeit den Fall, da hat ein Kollege alle Falschparker in der Straße verwarnt. An einem städtischen Fahrzeug ging er einfach vorbei. Ein "aufmerksamer Bürger" hat das zur Anzeige gebracht, da er selbst dort verwarnt wurde. Gab nen Riesen-Anschiss für den Kollegen und die Sachgebietsleitung hat extra eine dienstliche Anweisung heraus gegeben, städtische Fahrzeuge sind immer zu verwarnen, wenn sie gegen geltende Regeln verstoßen. Es sei denn die sind im Einsatz (Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, usw.) Aber dann haben die auch eine Sondergenehmigung ausliegen. Auch bei Geschwindigkeitsmessungen gibts die Knöllchen. Mich hats selbst zuletzt im Februar erwischt. 6 km/h zu schnell in der 30-er Zone. Geblitzt von den eigenen Kollegen. Passiert halt. Da gibts von der Fuhrparkleitung die Verwarnung in die Hand gedrückt und man überweist die 15 €. Das wars. Aber einfach was unter den Tisch fallen lassen, gibt es nicht bei uns.

Auch Fahrzeuge von Kollegen werden verwarnt. Ist natürlich blöd, wenn man das Fahrzeug eines Kollegen verwarnt. Kommt hin und wieder mal vor. Aber gerade wir sollten ja wissen, wie man korrekt parkt.

Viele Grüße,

Micha

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