ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafzettel

Strafzettel

Themenstarteram 1. August 2007 um 16:20

Hi

Habe heute in Heilbronn am Hauptbahnhof geparkt. Wie auch immer, ich hatte keinen Parkschein gelöst, selbstredend saudumm. AUf jeden Fall bekam ich dann von einer ominösen Betreibergesellschaft einen STrafzettel in Höhe von 23 €. Die Firma ist ansässig in Berlin. Nun meine Frage:

Geht das mit Rechten DIngen zu? Bisher dachte ich immer nur Behörden ist es erlaubt Strafzettel auszustellen. Soll ich nun in den sauren Apfel beißen und die Kohle zahlen?

Gruß Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Kannst natürlich bis zur Gerichtsverhandlung warten, aber 300€ wird es dann nicht unterschreiten.

Ich nehme mal an, er hat mittlerweile gezahlt :p

Oder aber die Gerichtsverhandlung zieht sich :D

~

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Falko2301

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Wenn im Rechstschutz, auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, ........ was sonst?!

Hab ich auch schon überlegt. Aber welcher Rechtschutz ist das (Verkehr? Privat? ...) Ich hab eine Verkehrsrechtschutz, aber ist die zuständig? Ausserdem ist da im Schadensfall noch der Selbstbehalt von etwas über 100,- Euro. Dumme Situation.

Ich würde Tippen VRS. Ob Du die 100 in diesem Falle zu zahlen hast, müßte durch einen Rückruf zu Deiner V. zu klären sein. Der Angerufen sollte allerdings keinen `kostensparenden´ Eindruck vermitteln.

Andereseits würde ich auf die 100 Euro keine Rücksicht nehmen, weil mir so Abzockeverhalten sehr gegen den Strich geht!!

am 9. Januar 2009 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Falko2301

 

Hab ich auch schon überlegt. Aber welcher Rechtschutz ist das (Verkehr? Privat? ...) Ich hab eine Verkehrsrechtschutz, aber ist die zuständig? Ausserdem ist da im Schadensfall noch der Selbstbehalt von etwas über 100,- Euro. Dumme Situation.

Ich würde Tippen VRS. Ob Du die 100 in diesem Falle zu zahlen hast, müßte durch einen Rückruf zu Deiner V. zu klären sein. Der Angerufen sollte allerdings keinen `kostensparenden´ Eindruck vermitteln.

Andereseits würde ich auf die 100 Euro keine Rücksicht nehmen, weil mir so Abzockeverhalten sehr gegen den Strich geht!!

Hallo, habe mit meiner Rechtschutz geprochen. Parkdelikte sind nicht versichert. Jetzt muß ich alleine sehen wie ich da einigermaßen ungeschoren raus komme. Wenn einer einen Tip hat, nur zu.

am 23. Juni 2009 um 10:37

Hallo!

Ich habe mich hier neu registriert, weil mir ein ganz besonders komischer Fall passiert ist. Ich habe am 15.05. eine Stelle in Köln angetreten. Jetzt habe ich heute eine Mahnung (!) von Contipark Parkgaragen erhalten .. weil ich am 15.05. einen Strafzettel erhalten haben soll (den ich aber nie gesehen habe). Jetzt kommt der Knaller: Das Tagesentgelt beträgt 9,60 Euro.

Die Mahnung: 50,30 Euro!!!! Was haltet ihr davon? Ich habe nie einen Strafzettel erhalten von denen! Was für eine bodenlose Frechheit. Wie soll ich vorgehen?

am 23. Juni 2009 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von AngelaDO

Hallo!

Ich habe mich hier neu registriert, weil mir ein ganz besonders komischer Fall passiert ist. Ich habe am 15.05. eine Stelle in Köln angetreten. Jetzt habe ich heute eine Mahnung (!) von Contipark Parkgaragen erhalten .. weil ich am 15.05. einen Strafzettel erhalten haben soll (den ich aber nie gesehen habe). Jetzt kommt der Knaller: Das Tagesentgelt beträgt 9,60 Euro.

Die Mahnung: 50,30 Euro!!!! Was haltet ihr davon? Ich habe nie einen Strafzettel erhalten von denen! Was für eine bodenlose Frechheit. Wie soll ich vorgehen?

Hallo, wenn Du an besagtem Tag da geparkt hast und keinen Parkschein gelöst hast, wäre es eine Überlegung wert zu bezahlen. Ich hatte keine Mahnung erhalten, da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Mein erster Brief war von einer Inkassogesellschaft. Obwohl ich denen schriftlich nachgewiesen habe, daß ich die Mahnung nie erhalten habe, wollten die die ganze Summe. Die haben das dann auch an eine Anwltskanzlei übergeben. Das ganze wäre 100-Prozentig vor Gericht gegangen. Ich habe dann bezahlt, weil die Beauftragung eines Anwalts etc. wohl noch teurer gekommen wäre. Habe letzten Endes ca. 130,- Euro abgelatzt. Und ich hatte auch nichts am Auto!!! Übelste Methoden sind das!

keiner zieht das hier mal durch, obwohl alle der meinung sind, es ist nicht rechtens.

möchte mal das erste urteil sehen.

und: 130 €, da hätte ich es mal drauf angelegt.

Seit wann darf ein Privatmann " Strafzettel " verteilen? :rolleyes: Ich hätte den Kram zum Anwalt gegeben und gut ist. Es wäre nicht erste tolle " Inkassobüro " , was nachher den Schwanz einzieht :D .

am 24. Juni 2009 um 6:28

was heisst da privatmann ? die firma contipark betreibt parkplätze/häuser ... sobald man auf ihrem grundstück parkt geht man mit der firma contipark einen vertrag ein ... in ihren AGB´s stehen die genannten Kosten/Vertragstrafen/Schadensersatz drin

 

Das sind zwar immer noch keine " Strafzettel " , aber macht nichts :rolleyes: . Im übrigen sind die AGB gut sichtbar anzubringen, bei uns an einem Parkplatz stehen z.B. gut sichtbar überall große Schilder mit dem Text. Ob allerdings diese AGB einer richterlichen Überprüfung standhalten, weiß auch keiner. Mein Fazit: Stehen da keine AGB zahl ich nichts. Es ist schließlich deren Aufgabe, eine unberechtigte Nutzung zu verhindern. War das allerdings gut sichtbar, hat der Betreffende die A-Karte gezogen.

Mal abgesehen davon, daß Du jetzt durchaus von allein zahlen solltest, wenn Du dort geparkt hast und Dir die Kostenpflicht bekannt war, gilt folgendes (Achtung, Laienwissen! Im Ernstfall ab zum RA!):

Reagieren MUSS man in einem solchen Fall (Privatforderung; gilt auch bei [nichtstaatlichen] Unternehmen) erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt. Du hast das Recht, Dich auch gegenüber 13 Inkassofirmen und 26 Rechtsanwälten taub zu stellen, deren Schreiben haben überhaupt keine Bedeutung, wenn Du meinst, daß kein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist; auch dem Mahnbescheid kannst Du ohne Angabe von Gründen („Forderung ist unberechtigt“) widersprechen. Briefe und Mahnbescheide kann schließlich einfach mal JEDER schicken, der meint, Geld von Dir zu wollen.

Daß und warum kein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, mußt Du frühestens vor Gericht tatsächlich erklären. Die Begründung sollte dann aber auch haltbar sein.

Nur wenn Du meinst, daß der Vertrag zwar zustandegekommen ist, aber z. B. die Entgeltpflicht arglistig verschwiegen wurde, wäre Anfechtung wegen Täuschung sinnvoll; dies muß schon vorgerichtlich erklärt werden (buitte immer mit dem Zusatz „hilfsweise“), solche Fälle sind aber ziemlich exotisch und dürfen nicht mit der Unwirksamkeit eines Vertrags verwechselt werden.

Wenn Du dagegen die Parkkosten zahlen würdest, aber die Mahnkosten für übertrieben hältst, kannst Du nur den Hauptforderungsteil zahlen. Aber Achtung: Damit hast Du anerkannt, daß ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, Du beschränkst damit zwar den Streitwert auf die Mahnkosten, aber Mahnkosten der Höhe nach für unberechtigt zu halten könnte eine ganze Ecke schwieriger durchzusetzen sein als obiges!

am 24. Juni 2009 um 17:24

Knöllchen in Höhe von 26 Euro (3Euro Tagesentgelt + 23 Euro Vertragsstrafe) erhalten. Wenn man zwar selber gefahren ist, aber nicht der Halter ist, was können die einem da haben? Muss der Halter im Vorfeld, bevor die Mahnung kommt, mitteilen das er an dem angezeigten Datum nicht gefaren ist? Wer hatte so einen Fall schonmal und wie ist der ausgegangen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen