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Strafzettel

Themenstarteram 1. August 2007 um 16:20

Hi

Habe heute in Heilbronn am Hauptbahnhof geparkt. Wie auch immer, ich hatte keinen Parkschein gelöst, selbstredend saudumm. AUf jeden Fall bekam ich dann von einer ominösen Betreibergesellschaft einen STrafzettel in Höhe von 23 €. Die Firma ist ansässig in Berlin. Nun meine Frage:

Geht das mit Rechten DIngen zu? Bisher dachte ich immer nur Behörden ist es erlaubt Strafzettel auszustellen. Soll ich nun in den sauren Apfel beißen und die Kohle zahlen?

Gruß Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Kannst natürlich bis zur Gerichtsverhandlung warten, aber 300€ wird es dann nicht unterschreiten.

Ich nehme mal an, er hat mittlerweile gezahlt :p

Oder aber die Gerichtsverhandlung zieht sich :D

~

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Zitat:

Original geschrieben von la merde

sie können dir halt nr mahnung schicken und dann mit dem inkasso drohen....

 

es kann ja auch sein, dass ein platz privatgrund ist, welches dem staat gehört. wo ich beim bund war, ware die straße, welche an der kaserne vorbeiführte eine "bundeseigene privatstraße".

 

Das ist richtig, ob eine Straße für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, hängt von der Widmung nach dem Straßengesetz ab. Die Widmung besagt aber nichts über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks.

Nochmal was zum Thema 5€ Strafe.

Wo: Öffenlicher Parkraum, Parscheinautomat.

Kosten: Ohne Parschein 5 €

mit Parkschein, aber Parkzeit länger als 10min. überschritten 15 €

Da stimmt doch was nicht oder ?

In meinem Freundes und Familienkreis, halten es die meisten mitlerweile so, dass sie Parken

ohne Parkschein. Geht 9 von 10x gut, und kostet 1x 5€.

Aber Achtung! Nicht glauben das man den ganzen Tag für 5€ parken kann.

Wenn die Eintreiber vom Ordnungsamt das 2.mal vorbeikommen wirds teuer.

 

Grüße

Hallo,

für einen Fernsehbeitrag suche ich Betroffene, die übermäßig viel Geld für eine überschrittene Parkdauer in den Contipark Parkgaragen bezahlt haben. Bitte wenden Sie sich an jana.thiele@metaprod.net

Vielen Dank.

Zitat:

Original geschrieben von Brownyy

Also könnte ich es in diesem Fall drauf ankommen lassen? Was wären dann die Folgen?

Falls es sich als rechtsmäßig rausstellt, dass es mehr wird.

Wenn mir mal eine Firma/der Staat was vorwirft, schreibe ich die Antwort wieso Ihnen nichts zusteht, kostenlos.

Umgekehrt wollen die aber Chirurgenstundensätze für das Einfügen des Namen in das Standardformular.

Das Inkassoschreiben bzw. die erste Mahnung wird die Summe schon verdoppeln.

Kannst natürlich bis zur Gerichtsverhandlung warten, aber 300€ wird es dann nicht unterschreiten.

Da die Dich ermittelt haben, wird es kein Fake sein.

Dass es vielleicht etwas viel ist, ist unter uns gesagt richtig, aber Gerichte werden für die Ermittlung Deiner Daten, das Erfassen vorher, die Korrespondenz etc. sicher eine Summe von 23€ nicht hinterfragen. Ich würde es zahlen und dafür die Füsse aus Trotz auf die Sitze im Zug legen ;) aber das nur unter uns.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Kannst natürlich bis zur Gerichtsverhandlung warten, aber 300€ wird es dann nicht unterschreiten.

Ich nehme mal an, er hat mittlerweile gezahlt :p

Oder aber die Gerichtsverhandlung zieht sich :D

~

...jo, das Thema sollte mittlerweile durch sein...

Der Vollständigkeit halber: Bei uns um die Ecke (in Erlangen) gibts auch nen privaten Parkplatz mit Automaten und Strafzettelverteilern. Da passiert garnix, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt. Allerdings warnen die, dass man abgeschleppt werden könnte. Blöd allerdings, dass der Eigentümer hier die Kosten vorstrecken müsste. In der Regel ignorieren die dann die wenigen, die weder Parkautomaten noch "Strafzettel" bezahlen. So lange das Geschäft trotzdem läuft... ;)

Trotzdem: Immer schön Parkschein ziehen, denn der Eigentümer denkt sich da schon was dabei! :)

Gruß

Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

...jo, das Thema sollte mittlerweile durch sein...

Der Vollständigkeit halber: Bei uns um die Ecke (in Erlangen) gibts auch nen privaten Parkplatz mit Automaten und Strafzettelverteilern. Da passiert garnix, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt. Allerdings warnen die, dass man abgeschleppt werden könnte. Blöd allerdings, dass der Eigentümer hier die Kosten vorstrecken müsste. In der Regel ignorieren die dann die wenigen, die weder Parkautomaten noch "Strafzettel" bezahlen. So lange das Geschäft trotzdem läuft... ;)

Trotzdem: Immer schön Parkschein ziehen, denn der Eigentümer denkt sich da schon was dabei! :)

Gruß

Jan

So einen gibts in München auch, allerdings ist deren Masche, dir den (neuen) Standort deines Autos erst nach Zahlung von fast 300€(!!) zu verraten. Auch wenn das Gaunermethoden sind hält sich mein Mitleid in Grenzen, da an der Einfahrt zu diesem Privatgrundstück Schilder den "Abschleppbereich" ankündigen.

Ja, abschleppen ist teuer... Da haben wahrscheinlich zu viele nicht bezahlt, so dass der Betreiber eben "rabiatere" Methoden anwenden musste. Ist ja auch sein Recht, denn man nutzt ja nen privaten Parkplatz... Da geht man durch konkludentes Handeln auf dessen Vorstellungen ein und akzeptiert eben auch, dass man abgeschleppt wird, wenn man nicht zahlt. Wahrscheinlich aber erst, wenn das Kennzeichen auf der Wiederholungstäterliste steht, oder?

Gruß

Jan

Nö, sofort. Da laufen auch schon ein paar Verfahren :D .

am 19. November 2008 um 8:40

@timovic: Da gibts nur eine Lösung: Sofort die Polizei rufen. Sollst mal sehen, wie schnell die den Wagen rausrücken.

am 19. November 2008 um 8:53

Da hätte ich gleich eine Frage die sich daraus ergibt.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden so allgemein abgeschleppte Fahrzeuge bis zur Zahlung behalten und nicht zurück gegeben?

Privatfirmen schliessen das 30 000€-Ding ohne der Besitzer zu sein ein und geben es erst wieder wenn man die von ihren diktierte Abschleppgebühr bezahlt.

Bin zwar kein Jurist, aber in den paar Jurafächern hieß es immer "Anspruchsteller muss Anspruchsgegner beweisen...".

Also wer abschleppt der soll die Abschleppgebühren einklagen wenn keiner zahlt, aber Auto nicht rausrücken bis es geklärt ist, empfinde ich als Diebstahl.

Ich darf ja auch nicht die Wohnung von Bekannten besetzen die mir 100€ schulden.

Da es um keine konkrete Rechtsberatung geht, sondern wir nur so laut über Grundsätzliches denken, denke ich dass es ok ist wenn wir das mal klären.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

 

So einen gibts in München auch, allerdings ist deren Masche, dir den (neuen) Standort deines Autos erst nach Zahlung von fast 300€(!!) zu verraten. Auch wenn das Gaunermethoden sind hält sich mein Mitleid in Grenzen, da an der Einfahrt zu diesem Privatgrundstück Schilder den "Abschleppbereich" ankündigen.

Genau diesen Sachverhalt habe ich kürzlich in einer der zahlreichen Auto-Sendungen im Fernsehen gesehen.

Es ging um einen unbefestigten Parkplatz der Bahn. Schild mit Hinweis auf Abschleppen war aufgestellt.

Die Masche, gefilmt mit versteckter Kamera aus einem zweiten Fahrzeug.

Zugegebenermaßen Falschparker stelt sein Fahrzeug ab und geht. Kaum ausser Sicht, kommt ein "Parkplatzwächter" und legt dem Fahrzeug eine Parkkralle an. Ca. 5min später ist der Abschlepper da, nimmt das Fahrzeug hoch und stellte es um. Soll heißen, irgendwo im Umkreis von ca. 3-5km um den Parkplatz wird der Wagen wieder abgeladen. Kommt der Fahrer dann zurück, sagt der Wächter sowas wie "Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt, den Standort kenne ich nicht, den kann ich erst erfragen wenn Sie die Strafe von (ich glaube es waren so. 150 Euro) gezahlt haben..."

Der Reporter sagt, dass er gerne wissen würde wo sein Auto steht, immerhin sei es trotz seines Park-Fehlverhaltens sein Fahrzeug, und bevor er zahlt müsse er doch weningsten wissen das das Auto auch dort ist und OK ist. Diese Auskunft wird Ihm aber verweigert. Darauf holt der Reporter die Polizei, die ihm tatsächlich sagt "sie, die Polizei, könne da nichts machen".

Also beisst er in den sauren Apfel und bezahlt, erfährt dann wo der Wagen steht, holt sich ein Taxi, und macht sich auf den Weg.

Was sind das denn für Methoden?

Mein Fahrzeug Abschleppen lassen. OK, ärgerlich aber gerechtfertigt. Aber es irgenwo in der Stadt absetzen und mir dann nicht sagen wo bevor gezaht wurde, das ist doch dann schon Diebstahl. Außerdem, wer kommt für Schäden auf wenn der Wagen am Absetzort einen abkriegt?

Und die Polizei kann nichts machen? Ich war Fassungslos.

Grüße

am 5. Januar 2009 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Brownyy

Hi

Habe heute in Heilbronn am Hauptbahnhof geparkt. Wie auch immer, ich hatte keinen Parkschein gelöst, selbstredend saudumm. AUf jeden Fall bekam ich dann von einer ominösen Betreibergesellschaft einen STrafzettel in Höhe von 23 €. Die Firma ist ansässig in Berlin. Nun meine Frage:

Geht das mit Rechten DIngen zu? Bisher dachte ich immer nur Behörden ist es erlaubt Strafzettel auszustellen. Soll ich nun in den sauren Apfel beißen und die Kohle zahlen?

Gruß Thomas

Hallo, mir ist etwas ähnliches passiert. Ich habe im August letzten Jahres am Bahnhof geparkt ohne einen Parkschein zu ziehen. Das Parkhaus war voll, ich hatte kein Kleingeld und im Bahnhof wollte keiner wechseln. Ich stand da etwa 15 min. Einen Strafzettel habe ich nicht erhalten. Nun habe ich eine Zhalungsaufforderung von einem Inkasso-Unternehmen erhalten, das eine Forderung von knapp 100,- Euro an mich stellt. Das summiert sich aus einem Strafzettel von knapp 40,- Euro und diversen Gebühren. Ich habe vorher keine Zahlungserinnerung, Mahnung oder ähnliches bekommen. Vieleicht ging der Original-Strafzettel verloren, wobei knapp 40,- Euro viel sind für ein Parkvergehen. Hat jemand was Ähnliches erlebt? Ist das überhaupt legal? Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?

Gruß Falko

Zitat:

Original geschrieben von Falko2301

Hat jemand was Ähnliches erlebt? Ist das überhaupt legal? Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?

Gruß Falko

Wenn im Rechstschutz, auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, ........ was sonst?!

am 5. Januar 2009 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Falko2301

Hat jemand was Ähnliches erlebt? Ist das überhaupt legal? Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?

Gruß Falko

Wenn im Rechstschutz, auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, ........ was sonst?!

Hab ich auch schon überlegt. Aber welcher Rechtschutz ist das (Verkehr? Privat? ...) Ich hab eine Verkehrsrechtschutz, aber ist die zuständig? Ausserdem ist da im Schadensfall noch der Selbstbehalt von etwas über 100,- Euro. Dumme Situation.

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