Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?
Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen 🙁
Bitte doch um eure Meinung
Danke schön
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:
also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...
Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?
Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.🙄
Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?
90 Antworten
Zitat:
@spreetourer schrieb am 27. Juni 2018 um 19:52:13 Uhr:
Und das Parkverbot ist tatsächlich auch ein Parkverbot (Schild mit nur einem Schrägstrich = eingeschränktes Halteverbot, wo man zwar halten, aber nicht parken darf).
Es gibt kein Schild "Parkverbot". Parkverbote gibt es nur als allgemeine Regel. Das Schild "eingeschränktes Haltverbot" ist nicht identisch mit einem Parkverbot. Und ich bin ziemlich sicher, dass alle, die zuvor geschrieben haben, dass das alles eindeutig sei, gar nicht genau wissen, was man im jeweiligen Verbot darf bzw. nicht darf. 🙂
Vom Namen "eingeschränktes Haltverbot" kann man nicht unbedingt Rückschlüsse auf die exakte Bedeutung ziehen.
Man kann allerdings noch eine Schippe drauf setzen (advanced korinthing):
Wenn jemand im Bereich eines zeitlich beschränkten absoluten Haltverbots, außerhalb des Gültigkeitszeitraums (legal) parkt und dann wird die Regelung zur relevanten Zeit gültig: Verstößt dieser jemand dann gegen das "Haltverbot"? 😎
Nein. Das macht das Auto. 😎
Es ging eigentlich nur um das zusätzlichen mit der Zeitangabe mit Verbindung eingeschränktes halte verbot.
Danke für alle Antworten denke die Frage ist mit Verwirrung beantwortet worden. 😁
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 27. Juni 2018 um 21:08:09 Uhr:
Es gibt kein Schild "Parkverbot".
Das ist bekannt. Trotzdem sagen die Meisten „Parkverbot“ zum VZ „Eingeschränktes Haltverbot“. Und jeder weiß, was gemeint ist. 😉
Zitat:
@spreetourer schrieb am 27. Juni 2018 um 21:27:41 Uhr:
Und jeder weiß, was gemeint ist. 😉
Ich bezweifle, dass das jeder weiß. Ich schätze, dass weniger als 1 % der Autofahrer die exakte Bedeutung des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot" kennen.
...sehr zur Freude der Ordnungsämter.....😁 😛
Seid ihr total bekloppt? 5 Seiten im Kreis gedrehe und eigentlich weiß jeder was gemeint ist. Es wird auf Kleinigkeiten rumgeritten und ansonsten neue Kleinigkeiten gesucht, über die man noch diskutieren könnte. Ihr könnte doch nicht echt so viel Zeit und Langeweile haben?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 27. Juni 2018 um 21:34:09 Uhr:
Ihr könnte doch nicht echt so viel Zeit und Langeweile haben?
Doch, ist so. Lenkst du uns bisschen ab?
Zitat:
@cocker schrieb am 27. Juni 2018 um 19:49:43 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Juni 2018 um 19:48:08 Uhr:
Was ist denn an absoluten und eingeschränkten nicht eindeutig bzw. mißverständlich?ist mir irgendwo auch nicht klar...
Kleines Quiz zum eingeschränkten Haltverbot. Welche der folgenden Tätigkeiten ist erlaubt bzw. nicht erlaubt?
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 5 Stunden einen Möbeltransporter beladen
- 2 Stunden einen Möbeltransporter beladen, darin enthalten 20 Minuten Frühstückspause
- 5 Minuten das Auto hinstellen, davon 4 Minuten jemanden in einem Haus abholen, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein
- 15 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein und ihn anschließend in ein Haus begleiten, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
Zitat:
@Florian333 schrieb am 27. Juni 2018 um 21:30:38 Uhr:
Ich schätze, dass weniger als 1 % der Autofahrer die exakte Bedeutung des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot" kennen.
Und ich schätze, dass 99 % der Parksünder im absoluten und eingeschränkten Haltverbot das VZ kennen, aber bewusst ignorieren. So wie tagtäglich vor unserer Spk. 😉
Zum Quiz:
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben -> erlaubt
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben -> verboten, es sei denn Ein-/Aussteigen usw.
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO) -> erlaubt, Knöllchen aber (zunächst) sicher.
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO) -> verboten, es sei denn Ein-/Aussteigen usw.
- 5 Stunden einen Möbeltransporter beladen -> erlaubt
- 2 Stunden einen Möbeltransporter beladen, 20 Minuten Frühstückspause -> verboten, Nachweis aber schwierig
- 5 Minuten das Auto hinstellen, davon 4 Minuten jemanden in einem Haus abholen, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO) -> erlaubt, Knöllchen aber (zunächst) sicher.
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein -> erlaubt
- 15 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein und ihn anschließend in ein Haus begleiten, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO) -> erlaubt
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 27. Juni 2018 um 22:35:48 Uhr:
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben -> verboten, es sei denn Ein-/Aussteigen usw.
Wie erfolgt denn da (ohne Ein- und Aussteigen usw.) die Beweissicherung?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 27. Juni 2018 um 21:52:37 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 27. Juni 2018 um 19:49:43 Uhr:
ist mir irgendwo auch nicht klar...
Kleines Quiz zum eingeschränkten Haltverbot. Welche der folgenden Tätigkeiten ist erlaubt bzw. nicht erlaubt?
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei im Auto sitzen bleiben
- 3 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei das Auto verlassen (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 5 Stunden einen Möbeltransporter beladen
- 2 Stunden einen Möbeltransporter beladen, darin enthalten 20 Minuten Frühstückspause
- 5 Minuten das Auto hinstellen, davon 4 Minuten jemanden in einem Haus abholen, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
- 4 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein
- 15 Minuten das Auto hinstellen, dabei einem Rollstuhlfahrer beim Aussteigen behilflich sein und ihn anschließend in ein Haus begleiten, wobei das Auto verlassen wird (verlassen im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO)
Ohne Zusatzschilder ist, abgesehen vom ersten, keiner der eindeutig Punkte erlaubt bzw. es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Dennoch wird in einigen dieser Situationen kein Ordnungshüter der Welt ein Knöllchen vergeben.