Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?
Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen 🙁
Bitte doch um eure Meinung
Danke schön
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:
also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...
Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?
Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.🙄
Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?
90 Antworten
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 28. Juni 2018 um 08:37:59 Uhr:
Diese Pause ist aber doch laut BG und Arbeitschuz vorgeschrieben! ! 😁 😛
DER war gut! Gilt dann auch nicht als
@Hyrai- Verzögerung. 😉