Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?

Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen 🙁

Bitte doch um eure Meinung

Danke schön

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:


also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?

Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.🙄

Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?

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Fahr mal z.B. nach Berlin an die "VKÜ-Hotspots", da wirst du sehen, wie das geht. 😁

Oh oh, durchgefallen! 😉

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. Juni 2018 um 22:52:27 Uhr:


Fahr mal z.B. nach Berlin an die "VKÜ-Hotspots", da wirst du sehen, wie das geht. 😁

Kannst du mir die Extrafahrt nach Berlin ersparen und stattdessen bitte kurz darlegen, wie das geht? Danke!

Der VKÜ erwartet dich schon, misst die Dauer des Haltens und schreitet nach 3 Minuten zur Tat. Oder er wartet "versteckt" 10 Minuten und klemmt dir im Vorbeigehen das Knöllchen dran.

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edit:
ach egal, auflösung kommt bestimmt bald 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. Juni 2018 um 22:35:48 Uhr:


Zum Quiz:

Du verfälschst die Statistik. Ich schrieb ja, dass nur 1 % der Autofahrer die exakten Regeln kennt und du gehörst zu diesem einen Prozent. Ist alles korrekt, was du geschrieben hast, auch die mutmaßlichen Knöllchen. 🙂

Zitat:

@Hyrai schrieb am 27. Juni 2018 um 22:50:46 Uhr:


Ohne Zusatzschilder ist, abgesehen vom ersten, keiner der eindeutig Punkte erlaubt bzw. es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Doch, das ist alles eindeutig. Welche weiteren Voraussetzungen hältst du denn für nötig?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. Juni 2018 um 22:58:46 Uhr:


Der VKÜ erwartet dich schon, misst die Dauer des Haltens

Ab Zündung aus oder?

Zitat:

@Hyrai schrieb am 27. Juni 2018 um 23:03:02 Uhr:


entladen in 5stunden -> wer die möbel ohne verzögerung entlädt braucht keine 5 stunden -> nicht erlaubt

Und wenn der den ganzen Tag brauchen würde, wäre es erlaubt.

In unserem Wohngebiet gibt es öfters mal einen Umzug. Meistens stellt die Umzugsfirma am Vortag das VZ zum eingeschränkten Haltverbot auf (gegen Gebühr). Am Umzugstag selber stellen die sich dann genau hinter ihr eigenes Schild. Dabei kann die Be- oder Entladung auch schon mal 5 Std oder mehr dauern. Vor allem, wenn der Möbellift kaputt geht. Alles schon erlebt. 😉

Möbellift.... wie sich die Zeiten ändern. ... 😮
Früher wurde alles durchs Treppenhaus bugsiert 😁 😁 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 27. Juni 2018 um 23:19:53 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 27. Juni 2018 um 23:03:02 Uhr:


entladen in 5stunden -> wer die möbel ohne verzögerung entlädt braucht keine 5 stunden -> nicht erlaubt

Und wenn der den ganzen Tag brauchen würde, wäre es erlaubt.

In unserem Wohngebiet gibt es öfters mal einen Umzug. Meistens stellt die Umzugsfirma am Vortag das VZ zum eingeschränkten Haltverbot auf (gegen Gebühr). Am Umzugstag selber stellen die sich dann genau hinter ihr eigenes Schild. Dabei kann die Be- oder Entladung auch schon mal 5 Std oder mehr dauern. Vor allem, wenn der Möbellift kaputt geht. Alles schon erlebt. 😉

in der regel stellen die aber nicht nur das schild fürs eingeschränkte halteverbot auf, sondern auch ein Zusatzschild mit hinweis auf umzug und den zeitraum. und das auch nicht einen tag vorher, sondern eher eine woche. (zumindest ist das bei uns so)
zumal es sich in dem fall ja nichtmal um ein "echtes" eingeschränktes halteverbot handelt, sondern die einfach nur gegen gebühr mithilfe dieses schildes den platz für den umzugswagen freihalten. die könnten ihr schild also genauso gut entfernen bevor sie mit dem entladen anfangen - käme aufs gleiche raus.

Das gilt an Stellen, an denen sonst kein Haltverbot besteht. Im -ortsfest- beschilderten eingeschränkten Haltverbot darf man aber einen Umzugslaster Be- oder Entladen. Oder einen LKW mit Baumaterial. Paketdienst...

Zitat:

@spreetourer schrieb am 27. Juni 2018 um 23:19:53 Uhr:


Ab Zündung aus oder?

Das spielt für den Verkehrsverstoß keine Rolle.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 28. Juni 2018 um 00:05:28 Uhr:


Das gilt an Stellen, an denen sonst kein Haltverbot besteht. Im -ortsfest- beschilderten eingeschränktem Haltverbot darf man aber einen Umzugslaster Be- oder Entladen. Oder einen LKW mit Baumaterial. Paketdienst...

ja, darf man - sofern dabei keine verzögerungen auftreten. hatte ich ja so geschrieben.
20min pause sind eine verzögerung.
und dass es ohne verzögerung keine 5 std dauert einen umzugslaster zu entladen habe ich einfach mal so behauptet. 😛

erlaubt ist parktechnisch alles (natürlich ohne jemanden zu behindern), so lange man sich nicht erwischen lässt bzw. mit den Konsquenzen klarkommt 😁

Zitat:

@Hyrai schrieb am 28. Juni 2018 um 00:07:41 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 28. Juni 2018 um 00:05:28 Uhr:


Das gilt an Stellen, an denen sonst kein Haltverbot besteht. Im -ortsfest- beschilderten eingeschränktem Haltverbot darf man aber einen Umzugslaster Be- oder Entladen. Oder einen LKW mit Baumaterial. Paketdienst...

ja, darf man - sofern dabei keine verzögerungen auftreten. hatte ich ja so geschrieben.
20min pause sind eine verzögerung.
und dass es ohne verzögerung keine 5 std dauert einen umzugslaster zu entladen habe ich einfach mal so behauptet. 😛

Diese Pause ist aber doch laut BG und Arbeitschuz vorgeschrieben! ! 😁 😛

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