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Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 11:15

Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

 

 

Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?

 

Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen :(

 

Bitte doch um eure Meinung

 

 

 

Danke schön

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:

also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?

Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.:rolleyes:

Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?

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am 25. Juni 2018 um 11:22

So wie man es in der Fahrschule gelernt hat, das Zusatzschild nennt die Bedingungen für das obige Schild. In diesem Fall, gilt es von 10 bis 16 Uhr und du darfst in der Zeit dort nicht parken.

In erster Linie ist ein Halteverbaut kein Parkverbot und umgekehrt.

Aber wenn dort ein Halteverbot von x-y gilt, dann darfst du während der Zeit genauso wenig dort parken. Macht ja auch keinen Sinn, nicht halten zu dürfen, dafür aber die Straße durch parken blockieren zu dürfen.

Hast du denn nun einen Strafzettel bekommen? Und wenn ja, was ist dort als Vorwurf notiert.

Normalerweise bezieht sich das Zusatzschild auf das Schild direkt darüber. Also eingeschränktes Halteverbot von 10-16.

Wenn vorher kein absolutes Halteverbot steht, darfst du m.M.n. zwischen 16-10 dort Parken.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 25. Juni 2018 um 13:23:46 Uhr:

In erster Linie ist ein Halteverbaut kein Parkverbot und umgekehrt.

Aber wenn dort ein Halteverbot von x-y gilt, dann darfst du während der Zeit genauso wenig dort parken. Macht ja auch keinen Sinn, nicht halten zu dürfen, dafür aber die Straße durch parken blockieren zu dürfen.

Kompletter Blödsinn; Brille putzen und noch mal gaaaanz langsam den Thementitel und ersten Satz lesen! ;) Da steht unmissverständlich eingeschränktes Haltverbot, also darf man da sehr wohl halten, aber eben nicht parken. Und wenn durch Zusatzschild eine zeitliche Dauer angegeben ist, dann gilt das Schild auch nur für diese Zeit, in dem Fall also von 10 - 16 Uhr. In der übrigen Zeit gilt weder ein Park- noch Halteverbot.

am 25. Juni 2018 um 11:54

worum gehts eigentlich ? Geparkt vor 10 und nach 16 Uhr ?

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 13:54:02 Uhr:

worum gehts eigentlich ? Geparkt vor 10 und nach 16 Uhr ?

Es geht hierum (Wichtiges fett markiert):

Zitat:

@Moo-Opel-Corsa-C2003 schrieb am 25. Juni 2018 um 13:15:11 Uhr:

Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?

Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte, ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen. :(

Daraus kann man ableiten, dass die Kontrolle vor 10 Uhr oder nach 16 Uhr war. Und der kontrollierende Beamte war entweder ein Azubi oder von der Naturschutzbehörde ausgeliehen. Auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen!

 

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 13:54:02 Uhr:

worum gehts eigentlich ? Geparkt vor 10 und nach 16 Uhr ?

Das wollte ich auch schon wissen.

Auch was auf dem Strafzettel steht.

am 25. Juni 2018 um 12:04

also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:

also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)? Der Kontrollbeamte meint, dass man laut Zusatzschild nur zwischen 10 und 16 Uhr parken dürfe und hat ihm deshalb ein Knöllchen verpasst, was aber falsch ist. Der TE hat dazu um Meinungen gebeten. Eigentlich eindeutig genug.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:

also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?

Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.:rolleyes:

Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?

am 25. Juni 2018 um 12:15

Etwas Klarheit in die Frage zu bringen...

Wie ist die Beschilderung genau?

Was für Beamte? (Polizei oder OA)

Was steht auf dem Strafzettel?

Wurde das Fahrzeug evtl. ausserhalb der Zeit abgestellt und innerhalb kontrolliert?

Alles möglich und schonmal schlecht rübergebracht, Polizeibeamte die mit einer wirklich klaren Beschilderung nicht zurechtkommen sind unwarscheinlicher.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:

also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)? Der Kontrollbeamte meint, dass man laut Zusatzschild nur zwischen 10 und 16 Uhr parken dürfe und hat ihm deshalb ein Knöllchen verpasst, was aber falsch ist. Der TE hat dazu um Meinungen gebeten. Eigentlich eindeutig genug.

Ok, du hast deinen Post noch mal editiert.

Genau die Antwort nach dem Strafzettel und dem Tatvorwurf wäre aber interessant, um zu sehen worum es geht.

Evtl, nur ein versehen des Beamten oder aber es geht um was anderes.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Juni 2018 um 14:12:58 Uhr:

Genau wie deine Antwort.

Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?

Meine Antwort zum Thema und den Fragen kannst du im 4. Kommentar von oben lesen. Und mE ist dort alles Relevante zum Sachverhalt gesagt, ich wüsste nicht, was es da noch aufzuklären gäbe.

Und bevor wir uns hier der Sache wegen in die Haare kriegen: Der TE möchte lediglich wissen, ob seine Meinung oder die des Beamten richtig ist. Meine Antwort war, dass er (der TE) Recht hat. Und nur darum geht es im Grunde genommen, alles Andere ist eigentlich irrelevant.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 25. Juni 2018 um 14:15:12 Uhr:

Etwas Klarheit in die Frage zu bringen...

Wie ist die Beschilderung genau?

Was für Beamte? (Polizei oder OA)

Was steht auf dem Strafzettel?

Wurde das Fahrzeug evtl. ausserhalb der Zeit abgestellt und innerhalb kontrolliert?

Alles möglich und schonmal schlecht rübergebracht, Polizeibeamte die mit einer wirklich klaren Beschilderung nicht zurechtkommen sind unwarscheinlicher.

Bei uns Kontrollieren fie Polizisten nicht den ruhenden Verkehr.

Das macht das OA.

Denke das wird wohl vielerorts so gehandhabt.

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