Strafzettel / Anonymverfügung Österreich (ab 07/2011)

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,

bevor ich zur eigentlichen Frage komme und hier einige Mitmenschen die gewohnten Reflexe zeigen:

1. na klar, ich kenne die Sufu... 🙂
2. na klar, es gibt dazu eine Menge Einträge - die Ratschläge beziehen sich aber allesamt auf die Zeit vor (!) der letzten Grundsatz-Entscheidung des EU-Parlaments (Juli 2011) (es sei denn ich habe in den letzten Tagen was übersehen!)

(siehe hier: http://www.faz.net/.../...l-werden-europaweit-zugestellt-30457596.html )

Nun zum Thema: Ich habe einen Strafzettel / Anonymverfügung aus Österreich bekommen.

Nix Verrücktes: außerorts 11 km/h, 29 Öro

Da ich sehr häufig im europäischen Ausland bin und man mit dem 350er CDI ja praktisch immer leicht zu schnell ist, ist die praktische Handhabung eines Auslandstrafzettels für jetzt und die Zukunft schon eine Frage über die ich mir Gedanken mache.

In den letzten 20 Jahren habe ich regelmäßig Post von "draussen" bekommen (immer wegen ähnlicher Lapalien!) und habe bis heute nie was bezahlt und infolge auch nie irgendwelches Theater gehabt.

Nach Lektüre des obigen Artikels bin ich mir nicht sicher, ob ich damit so weiterverfahren kann. Im Grunde empfiehlt er ja nix zu bezahlen:

Zitat:

"Geahndet werden sollen etwa zu schnelles Fahren, .... . Die Richtlinie soll spätestens 2013 in Kraft treten. Ob die Verkehrssünder tatsächlich zur Kasse gebeten werden, ist aber offen. ..."

"Doch Verkehrssünder können die Knöllchen vorerst beruhigt in den Papierkorb werfen. Mahnungen gibt es in der Praxis kaum, da die nationalen Polizeibehörden nicht ausreichend zusammenarbeiten. Daran dürfte sich auch jetzt zunächst kaum etwas ändern."

Hat jemand schon konkrete Erfahrungen über die letzten beiden Monate gemacht? Wie verfahrt ihr damit (gern auch als PN!)

Bitte erspart mir /dem geneigten Leser polemische Hinweise i. S. v. "Raser","selber schuld" etc., aufgekochtes Halbwissen oder Handlungsweisen/-ratschläge in der Zeit vor Juli 2011.

Danke schonmal für jeden sachdienlichen Hinweis + Sonnige Restwoche!
Reyblan

Beste Antwort im Thema

Wenn man was angestellt hat, sollte man dazu stehen und sich benehmen wie ein erwachsener Mensch...

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Warum ist dieser Thread überhaupt im W/S/C 204 Forum?!

Ich tippe auf Layer 8 Fehler.
In die globale Suche Österreich eingegeben, und hier gelandet.

PS: Den gleichen Beitrag hat er auch woanders geschrieben, und da beteiligt er sich auch.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 22. Januar 2015 um 09:06:52 Uhr:


Wenn man was angestellt hat, sollte man dazu stehen und sich benehmen wie ein erwachsener Mensch...

Ich wollte ausnahmsweise nicht die Anstandskeule schwingen, wird mir ja schon gerne von Betroffenen vorgeworfen... 😉 Aber da hast Du natürlich Recht. Er sollte lieber froh darüber sein, dass ihm dabei noch die drei (?!) Punkte erspart bleiben!

Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 22. Januar 2015 um 12:17:31 Uhr:



Du natürlich Recht. Er sollte lieber froh darüber sein, dass ihm dabei noch die drei (?!) Punkte erspart bleiben!

Ich gehe mal davon aus, dass die Übertretung Außerorts stattgefunden hat. Innerorts ist selten 100km/h erlaubt. Dann wären das in D nach aktuellem Bußgeldkatalog 1 Punkt und 120€. Innerorts wären es 2 Punkte, 160€ und 1 Monat Stop and Go Strafe.

Dazu kämen dann noch die Verwaltungsgebühren, IMHO ~30€.

Mit den 110€ ist er noch gut dabei.

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Leute mal ganz ehrlich.... .

Wenn man schlichtweg "Scheisse" baut, dann kann man dazu doch auch stehen und dafür gerade stehen. Was ist das nur für ein Handeln? Ich habe dafür schlichtweg kein Verständnis!

Zahl den Strafzettel und gut ist! Es geht ja noch nicht mal um Punkte oder Fahrverbot! Du gibts doch selbst zu, dass du zu schnell unterwegs warst, aus welchen Gründen auch immer.

Gruß

Teutone

Zitat:

@Teutone33 schrieb am 22. Januar 2015 um 17:40:40 Uhr:


Leute mal ganz ehrlich.... .

Wenn man schlichtweg "Scheisse" baut, dann kann man dazu doch auch stehen und dafür gerade stehen. Was ist das nur für ein Handeln? Ich habe dafür schlichtweg kein Verständnis!

Zahl den Strafzettel und gut ist! Es geht ja noch nicht mal um Punkte oder Fahrverbot! Du gibts doch selbst zu, dass du zu schnell unterwegs warst, aus welchen Gründen auch immer.

Gruß

Teutone

Um einen "Running-Gag" einiger Experten in diesem Forum aufzugreifen:

Ey Mann, das war jetzt aber echt nicht die Frage!! 😉

Abgesehen davon kennen wir die Umstände nicht: jeder übersieht mal ein Verkehrsschild oder Ähnliches...

Übersehen schützt vor Strafe nicht. 😉

"Übersehen" ist aber etwas anderes als "schlichtweg Scheisse bauen". Just my opinion... 😉
Aber vorm Gesetz gilt natürlich "Ignorantia legis non excusat".

Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 22. Januar 2015 um 21:04:36 Uhr:


"Übersehen" ist aber etwas anderes als "schlichtweg Scheisse bauen". Just my opinion... 😉
Aber vorm Gesetz gilt natürlich "Ignorantia legis non excusat".

Dafür fahren wir Mercedes mit Verkehrszeichenerkennung.

Die Ausrede, Schild übersehen, gilt also nicht.

Und wer sich das Feature nicht leisten kann, soll halt zahlen

- oder auf Breitreifen verzichten :-)

Sorry, der gehässige Kommentar muss sein.

Von jemandem, der erst kürzlich 60 Euro in der Schweiz
abdrückte für 9 km/h zu schnell. Zum Glück fuhr zu der
Zeit der Kumpel, der für das Knöllchen ein schönes
Essen spendierte :-) Kumpel hatte sich in der Baustelle
um eine Rasterstelle beim Tempomat vertan, 90 statt 80.

gruss kajakspider

Wenn man gehässig sein möchte, sollte man aber auch so ehrlich sein und daran denken, dass die VZE doch gar nicht immer funktioniert: mal registriert sie ein Schild überhaupt nicht, mal wird sie von Schildern auf Parallelfahrbahnen irritiert und zeigt dann die falsche Höchstgeschwindigkeit an und teilweise sind die parallel über das Kartenmaterial abgerufenen Daten bereits veraltet, die dann auch im Fzg angezeigt werden. Diese Erfahrung habe ich in zwei C204 unterschiedlicher Bj gemacht. Auf die VZE kann man sich nicht verlassen, die ist nur ein nettes Gimmick. Und im Gegenschluss kann man auch nicht behaupten, sie wäre ein Garant gegen Geschwindigkeitsübertretungen.

Und in den Vor-Mopf, zumindest bei meinem, gabs keine VZE, weder fuer Geld noch gute Worte....
Soviel zum Thema VZE nicht leisten koennen ;-)

Zitat:

@forfourfahrer schrieb am 23. Januar 2015 um 09:33:27 Uhr:


Und in den Vor-Mopf, zumindest bei meinem, gabs keine VZE, weder fuer Geld noch gute Worte....
Soviel zum Thema VZE nicht leisten koennen ;-)

Wieso wer Geld hat fährt doch keinen alten VorMopf. Duck und weg. 😁

Im Ernst, wenn ich einen Strafzettel bekomme zahle ich ihn einfach weil ich Mist gebaut habe, so einfach ist das. Ich durfte auch schonmal 1 Monat zu Fuß gehen, aber zu Recht. Diese Rausredenmentatiltät wird immer schlimmer, man besten gleich zum Anwalt bestimmt war das Messsystem nicht geeicht...

Zitat:

@qwertzuiopasdfg schrieb am 23. Januar 2015 um 09:43:16 Uhr:



Wieso wer Geld hat fährt doch keinen alten VorMopf. Duck und weg. 😁
(...)

Touche...😁

Es soll aber auch noch Erstbesitzer von Vor-Mopfmodellen geben...oder welche die den Vormopf als Gebrauchten kauften da es noch kein Mopf gab.

Ich schweife ab...

habe die strafe Bezahlt bevor ich noch mehr ärger bekomme,
eine Sache Interessiert mich und zwar wieso wird der Fahrer nicht Fotografiert ? wo bleibt das Foto?

Hi,

ich denke mal, es liegt an der Halterhaftung. Bei uns muss erst einmal der Fahrer ermittelt werden.

Dein Strafzettel war aber noch echt billig, ich habe in Belgien auf der Autobahn für 3 km/h zu scnell schon 60,- € bezahlt.

Gruß

Michael

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