Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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@der_Nordmann

Keine Ahnung.

Wenn das stimmt ist JP ein Wiederholungstäter.

Und dann sieht es ganz übel aus.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 07:25:10 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 29. Juni 2020 um 22:15:59 Uhr:


Es gibt Schlimmeres, als für 4 Sekunden mal über die Strenge zu schlagen und dabei niemanden zu gefährden.

Das lässt sich hinterher von manch unnötig riskantem Verhalten sagen. Damit kann man sich immer beruhigen und herausreden wenn es gut gegangen ist.

Grüße vom Ostelch

Gilt das auch für die Penner, die mit 105 km/h ohne Rücksicht auf Verluste auf die Überholspur wechseln, wenn einer mit 200 Km/h ankommt und in die Eisen gehen muss? DAS ist eine KONKRETE Gefährdung, wie sie ständig vorkommt. Ist das auch ein potentieller Mörder?

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 07:50:31 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 07:25:10 Uhr:


Das lässt sich hinterher von manch unnötig riskantem Verhalten sagen. Damit kann man sich immer beruhigen und herausreden wenn es gut gegangen ist.

Grüße vom Ostelch

Gilt das auch für die Penner, die mit 105 km/h ohne Rücksicht auf Verluste auf die Überholspur wechseln, wenn einer mit 200 Km/h ankommt und in die Eisen gehen muss? DAS ist eine KONKRETE Gefährdung, wie sie ständig vorkommt. Ist das auch ein potentieller Mörder?

Was hat deine Aussage jetzt konkret mir dem hirnbefreiten Verhalten eines Moderators zu tun?

Warte kurz, nichts. Wer 200 km/h fährt (mach ich auch gerne, wenn es geht) muss einfach mit so was rechnen auf der Autobahn. In der Stadt rechnet niemand mit vergleichbaren Geschwindigkeiten.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 07:50:31 Uhr:


Gilt das auch für die Penner, die mit 105 km/h ohne Rücksicht auf Verluste auf die Überholspur wechseln, wenn einer mit 200 Km/h ankommt und in die Eisen gehen muss? DAS ist eine KONKRETE Gefährdung, wie sie ständig vorkommt. Ist das auch ein potentieller Mörder?

Willst du jetzt allen Ernstes ein hirnrissiges Verhalten mit einem anderen schönreden? Aber das ist genau diese Masche, mit der sich Leute, die nach Privat-StVO fahren, ständig das eigene Fehlverhalten als "nicht so schlimm" erklären, weil es ja immer noch was Schlimmeres gibt. Außerdem glaubt man ja, man hätte alles im Griff, weil man so ein wahnsinnig guter Fahrer wäre. Dass diese Selbstüberschätzung häufig nur darauf beruht, dass die anderen durch ihr aufmerksames Verhalten die Gefahrensituation entschärfen, begreift der selbsternannte Könner ja nicht. Das gilt übrigens auch für den Penner beim Spurwechsel.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. Juni 2020 um 20:11:00 Uhr:



Zitat:

@lukxs schrieb am 29. Juni 2020 um 13:29:37 Uhr:



.........schnell fahren gehört zum Thema Auto dazu ........

Hast du das in der Fahrschule gelernt?

Ich rede vom Thema generell, hat jetzt nichts damit zutun. Es passiert häufig, spielt keine Rolle ob man das in der Fahrschule lernt oder nicht.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 07:50:31 Uhr:


Gilt das auch für die Penner, die mit 105 km/h ohne Rücksicht auf Verluste auf die Überholspur wechseln, wenn einer mit 200 Km/h ankommt und in die Eisen gehen muss? DAS ist eine KONKRETE Gefährdung, wie sie ständig vorkommt. Ist das auch ein potentieller Mörder?

Wenn die Möglichkeit besteht dass vor dir jemand rauszieht dann hast du dort keine 200 km/h zu fahren. Und wenn auf der rechten Spur mehrere Fahrzeuge hintereinander fahren dann muss man halt damit rechnen das möglicherweise jemand überholt.

Oder wie weit muss deiner Meinung nach jemand zurück schauen? Was ist wenn jemand mit 350 km/h ankommt wenn du mit 130 km/h überholen willst? Den siehst du doch noch nicht mal im Rückspiegel bevor du rausziehst. Nicht umsonst gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Wer mit extrem hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, wird häufig wegen Überholvorgängen bremsen müssen, die begonnen wurden, als er noch gar nicht in Sichtweite war.

Störungsfreies Schnellfahren gibt es nur auf der Rennstrecke, auf der solche Geschwindigkeiten auch deutlich besser aufgehoben sind als auf öffentlichen Verkehrswegen.

Zitat:

Wenn die Möglichkeit besteht dass vor dir jemand rauszieht dann hast du dort keine 200 km/h zu fahren. Und wenn auf der rechten Spur mehrere Fahrzeuge hintereinander fahren dann muss man halt damit rechnen das möglicherweise jemand überholt.

Absatz 5: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

Einfach mal raus fahren ist also eher nicht so state of the art. 😉 Wenn man beim einkaufen ist drängelt man sich an der Kasse schließlich auch nicht vor. 😉

Zum Topic: die Fragestellung ist interessant aber noch nicht beantwortet. Kann er aufgrund des Videos belangt werden?

Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:02:06 Uhr:


Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Wieso bin ich nicht verwundert über Ihr Statement?😛

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:02:06 Uhr:


Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Lässt sich doch klären. Porsche wird kein Interesse an schlechter Publicity haben. Daher diesen Porsche nehmen, die Vorrauseilung des Tacho mit geeichten Messmitteln ermitteln. Dann 3% Toleranz von der richtigen Geschwindigkeit abziehen, bleiben ca. 120 km/h .reicht immer noch. Und es gibt den Vorwurf Autorennen. Das lässt sich ohne temponachweis nachvollziehen.

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Juni 2020 um 10:08:01 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:02:06 Uhr:


Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Wieso bin ich nicht verwundert über Ihr Statement?😛

Danke. Den Artikel kannte ich noch nicht. Hab sowas aber selbst auch noch nie benötigt.

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Juni 2020 um 10:08:01 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:02:06 Uhr:


Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Wieso bin ich nicht verwundert über Ihr Statement?😛

Heißt, das Video reicht offensichtlich aus. 😰 Zumal auch klar zu erkennen ist, wer hinter dem Steuer sitzt.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:24:47 Uhr:


Heißt, das Video reicht offensichtlich aus. 😰 Zumal auch klar zu erkennen ist, wer hinter dem Steuer sitzt.

Ja, aber natürlich. Siehe Seite 1, erste Antwort. 😉

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Juni 2020 um 10:02:06 Uhr:


Zum Topic. Meiner Meinung nach müsste eine gerichtsverwertbare amtliche Messung vorliegen, um jemanden zu sanktionieren. Ein Tachovideo sehe ich daher nicht als ausreichend an.

Doch mit 20% Toleranzabzug ist das auch nach Tacho möglich (auch durch hinterherfahren) 😉

Gruß Metalhead

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