Straftatermittlung nach Unfall mit Radfahrerin

Hallo allerseits.

Vor ein paar Wochen hatte ich leider das unschöne Vergnügen, in einen (und für mich ersten) Unfall verwickelt gewesen zu sein.
Die Lage sah wie folgt aus:
- 30-er Zone
- ein schmaler Streifen für die Autofahrer, links mit Kantstein
- rechts davon der durch eine Linie vom Fahrbereich abgetrennte Streifen für Radfahrer
- noch weiter rechts (also rechts vom Fahrradstreifen) Parkplätze in Fahrtrichtung

Wie man sich schon denken kann, wollte ich vom Autostreifen auf den Parkplatz, bzw. rückwärts in eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos. Dafür musste man notwendigerweise zuerst auf dem Radfahrerstreifen anhalten, um den Verkehr hinter sich nicht aufzuhalten und Raum für den Schwenkbereich zu haben.
Zuvor habe ich eine junge Radfahrerin überholt. Als ich dann nach rechts wollte, habe ich sie zwar im Seitenspiegel gesehen, mir aber nichts weiter dabei gedacht. Erst als ich bereits ganz auf dem Radstreifen war und gebremst habe, hörte ich den dumpfen Knall. Die Radfahrerin war mir hinten rechts am Kotflügel/Stoßstange (noch vor dem Hinterreifen) aufgefahren und stürzte auf Höhe des Hinterreifens zwischen meinem und den geparkten Autos. Ich natürlich total erschrocken und unter leichtem Schock sofort rausgelaufen, ihr auf die Beine geholfen. Sichtliche Verletzungen hatte die Radfahrerin keine, beklagte allerdings leichte Schmerzen im Gesicht und am Schienbein. Krankenwagen oder Polizei wurden nicht gerufen, das Angebot, sie zum Arzt zu fahren, wurde abgelehnt. Stattdessen ging sie mit einer Bekannten dorthin zu Fuß.
Ihr Fahrrad (ziemlicher Schrott) hatte bis auf einen verdrehten Lenker, den ich noch am Unfallort gerade biegen konnte ebenfalls keine sichtlichen Schäden. An meinem Wagen blieben eindeutige Reifenspuren sowie leichte Schürfstellen zurück.

Gestern bekam ich nun die Mitteilung von der Polizei (samt Aufforderung zur Stellungnahme bzw. Vernehmung), dass gegen mich ermittelt und mir der Straftatsbestand Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) vorgeworfen wird, was mich ein wenig umgehauen hat. In der Unfallbeschreibung steht, dass nach Aussagen der Radfahrerin der Unfall nur durch mein Bremsen verursacht wurde. Von mir wird gefordert, dem enweder zuzustimmen und die Schuld anzuerkennen bzw. dies nicht zu tun.

Ich gebe ganz offen zu, dass es etwas dumm gelaufen ist und dass es natürlich zu keinem Auffahrunfall gekommen wäre, wenn ich nicht gebremst hätte oder wenn der Abstand zur Radfahrerin größer wäre, aber eine Straftat anzuerkennen, geht für mich dann doch etwas zu weit.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? An der Unfallstelle herrschte ein deutliches Gefälle, kann es sein, dass dies auch zum Unfall beigetragen hat, weil die Radfahrerin dadurch evtl. nicht in erforderlichem Maße bremsen konnte? Inwieweit gilt hier "Auffahrunfall vs unverhältmäßiges (falls denn so ist) Bremsen"?
Auf wen gehen die Vorwürfe einer Straftat zurück? Ist es eine "Initiativanzeige" der Staatsanwaltschaft oder wurde ich von der Radfahrerin angezeigt? Wenn letzteres, welche Ziele kann sie damit verfolgen?
Inwieweit kann von fahrlässiger Körperverletzung die Rede sein, wenn das Unfallopfer(?) keinerlei sichtliche Verletzungen davon getragen und sich imstande gefühlt hat, selbstständig einen Arzt aufzusuchen? Sind Kratzer (z. B.) oder blaue Flecken eine fahrlässige Körperverletzung?
Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

Danke für alle Anworten.

Beste Antwort im Thema

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden wird von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, das hat nichts mit Geld- oder Vergeltungsgier des Unfallopfers zu tun.

Deinen Schilderungen zufolge war ja Dein Verhalten ursächlich für den Unfall, insofern ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen.

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entschuldigung lieber Threadersteller!
Üblicherweise stellt man sich auch in einer Gemeinschaft (Stichwort Stammtisch) vor.
Da du das unterlassen hast kommt bei mir ein mulmiges Gefühl auf!
Als Neuling und als solchen bezeichne ich dich da du mich sitzt
Sollte man gewisse Sachen einhalten!
Fakt ist und bleibt ein Unfall mit Personenschaden zieht IMMER eine Anzeige wegen Körperverletzung nach sich, außer alle stellen fest das Polizei nix bringt!
Dies muss auch im nachhinein so sein (bestes Beispiel DU!)
Da du aus der Betriebsgefahr deines Fahrzeuges (im vor oder Nachteil wie immer man es sehen will bist) hast du in jedem Fall die Arschkarte gezogen!
Vielleicht meldest du dich ja mal wie es ausgegangen ist!
So wie ich das aber einschätze werden wir dazu von dir nix mehr hören!
Gruß Alex

der jetzt dazu nichts mehr schreibt da ja alles gesagt ist
Strafe zahlen
Höhere Versicherung zahlen
Lehrgeld zahlen

-UND GUT!

Hatte vor 4 Jahren so einen Fall. KAm von deine Nebenstrasse als Linksabbieger. Recht starker Regen, lange vergewissert ob niemand kommt. Angefahren auf einmal ein riesen Knall, total erschrocken da sah ich nur noch irgendwas und ie Scheibe fliegen. Ein älterer Herr samt Fahrrad befand sich auf meinem Dach und fiel links wieder herunter.

Zum Glück ist ihm nur etwas an der Hand passiert sonst nichts. Auto war aber nich mehr so gut, Kotflügel, Motorhaube, Frontscheibe, Stoßfänger, SPiegel neu. Dach ausbeulen usw..

Der Fahrradfahrer war nirgends zu sehen und meiner MEinung nach ohne Licht unterwegs. Seine Stecklampe war nach dem Unfall an, ob sie nun vorher an war oder nicht kann man nicht sagen. uf jeden Fall habe ich eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.

Montags zum Anwalt.. paar Wochen später würde das Verfahren eingestellt..

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Polonium


Könnten Sie das näher erläutern? Meine Rechtsschutzversicherung bringt mir in dieser Situation gar nichts?😕😠🙁
Üblicherweise greift der Straf-Rechtsschutz auch bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Anders wäre es bei vorsätzlichen Taten wie bspw. "Unfallflucht".

Sorry, hatte ich falsch gedacht (oder schon zu weit oder zu paranoid .. gleich an ne nachgeschobene Anzeige wegen Fahrerflucht gedacht 😕 ). Bei fahrlaessigkeit sollte die greifen.

Ich wuerde auf jeden Fall nen Anwalt aufsuchen -grad wenn RSV besteht- und mich auch vorher nicht zu dem Fall aeussern.
Erstmal wird ja nur ermittelt und deine urspruengliche Darstellung mag durch deine Schuldgefuehle getruebt sein und eben nicht den tatsaechlichen Hergang beschreiben (sehr huebsch, das einige Leute das gleich wieder als Videoaufnahme mit Zeitlupe werten - isses aber nicht).

Mag sein, das die Fahradfahrerin unbeleuchtet unterwegs war oder ihre Bremsen defekt oder selbst fahrlaessig zu spaet gebremst hat (wenn man mit nem Auto jemand 'hinten rein faehrst' ist man ja eigentlich auch immer schuld oder teilschuld, selbst wenn der absolut bescheuert faehrt, weil man ja so fahren muss, das man immer bremsen kann - ich glaub nicht, das der 'Mitleidbonus' bei Fahrradfahrern das aufhebt).

nochmals zum mitschreiben:

nahezu JEDER anwalt bietet beratungsgespräche an. diese sind MEIST kostenlos bzw relativ billig. in diesem gespräch sagt dir der anwalt was passiert, was du machen kannst etc. wer DAS nicht macht und die eventuellen 20€ nicht aufbringt ist selber schuld.

den alles andere is einfach rätselraten.

ich stricke mir jetzt mal was zurecht:
wen dich wirklich der richter wegen irgendwas verknackt und dir hier jeder sagt "da passiert nix" dann kannst schlecht sagen "ja aber lieber herr richter die jungs von mt sagen alle das da nix passiert und das ich n troll (warum das den bitte?) bin"...

wen ich einen zettel der staatsanwaltschaft im briefkasten hab dann klingelt 22sek später das tel meines anwaltes. wer das net macht der hat a) n seeeeeehr gesundes selbstwertgefühl, b) is wahnsinnig oder dem is c) eh alles egal.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ich stricke mir jetzt mal was zurecht:
wen dich wirklich der richter wegen irgendwas verknackt und dir hier jeder sagt "da passiert nix" dann kannst schlecht sagen "ja aber lieber herr richter die jungs von mt sagen alle das da nix passiert und das ich n troll (warum das den bitte?) bin"...

Viel schlimmer: man belastet sich ohne anwaltlichen Rat durch die Stellungnahme zum Vorgang selbst. Indem man z.b. rein auf eine (moeglicherweise total falsche) Erinnerung basierend Angaben macht, wie z.b. das man die Fahrradfahrerin vorher ueberholt oder ueberhaupt gesehen haette oder der zeitliche oder raeumliche Ablauf, wie man ihn in erinnerung hat (der auch moeglicherweise total falsch war).

Ein erfahrener Anwalt sollte die Stellungnahme so formulieren koennen, das man sich nicht selbst schon waehrend der Ermittlungen in die Kacke reitet und aussagen macht, die man nachher nicht mehr korrigiert bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01



Mag sein, das die Fahradfahrerin unbeleuchtet unterwegs war oder ihre Bremsen defekt oder selbst fahrlaessig zu spaet gebremst hat (wenn man mit nem Auto jemand 'hinten rein faehrst' ist man ja eigentlich auch immer schuld oder teilschuld,

Wenn man gerade ein anderes Fahrzeug überholt hat (muss nicht zwangsweise ein Fahrrad ein), kann man sich schlecht auf dessen fehlende Beleuchtung berufen - die auch erstmal belegt werden müsste -, sondern die Erfahrung sollte jedem sagen, dass das Fahrzeug noch da ist. Die Radfahrerin ist ja auch nicht vom Kurs abgewichen sondern auf dem Radweg geblieben.

Der Rat mit dem Anwalt ist außerdem deshalb nicht verkehrt, weil aus den gegeben Fakten der Vorwurf entstehen könnte, du hättest die Radfahrerin seitlich abgedrängt. Hast du wenigstens rechtzeitig den Blinker gesetzt (auch hier wieder: Zeugen), damit die Radfahrerin überhaupt damit rechnen konnte, dass du auf den Radweg fährst?

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Wenn man gerade ein anderes Fahrzeug überholt hat (muss nicht zwangsweise ein Fahrrad ein), kann man sich schlecht auf dessen fehlende Beleuchtung berufen - die auch erstmal belegt werden müsste -, sondern die Erfahrung sollte jedem sagen, dass das Fahrzeug noch da ist. Die Radfahrerin ist ja auch nicht vom Kurs abgewichen sondern auf dem Radweg geblieben.

Der Rat mit dem Anwalt ist außerdem deshalb nicht verkehrt, weil aus den gegeben Fakten der Vorwurf entstehen könnte, du hättest die Radfahrerin seitlich abgedrängt.

Nochmal: die gegebenen 'Fakten' sind reine spekulation aus der Erinnerung.

Es muss nicht mal die selbe Fahrradfahrerin gewesen sein, die da ueberholt wurde, auch wenn das eigene Gedaechtnis das suggeriert. Vielleicht haengt das vorher ueberholte Fahrrad da garnicht mit drin und der OP 'belastet' sich selbst indem er behauptet er haette ueberholt und dann nach rechts gezogen. Der menschliche Verstand bastelt sich da gerne 'plausible' Geschichten zusammen (da gibt's nen netten Test mit den Gorillas, die in manchen Bildern auftauchen, waerend der Proband gebeten wird sich die anzahl roter t-shirts zu merken .. guck mal bei YouTube .. selbst wenn du weisst, das da Gorillas sind, siehst du die nicht ohne bewusste Anstrengung, weil sie einfach unplausibel sind).

Du 'interpolierst' aus der in eigenem Schuldgefuehl geschriebenen ersten Erzaehlung des OP, das es so gewesen sein muss .. das kann bei der urspruenglichen Wahrnehmung schon zu 100% eingebildet gewesen sein, durch die Erzaehlung nochmals verzerrt und durch dein Verstanednis komplett in das Gegenteil dessen, was passiert ist verdreht werden (alles unabsichtlich).

Ich habe damals tatsächlich die einfachere Variante gewählt und gegen Zahlung von 200 Euro hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Durch die höhere Einstufung beliefen sich die Kosten in den nachfolgenden Jahren auf noch einige weitere hundert Euro.
Im Endeffekt alles halb so wild im Vergleich zu dem, was ich mir damals ausgemalt habe (Vorstrafe etc.).

Danke für die Rückmeldung! Auch wenn's paar Jahre her ist. 😎

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 29. Juli 2017 um 21:28:19 Uhr:


Danke für die Rückmeldung! Auch wenn's paar Jahre her ist. 😎

Lieber spät als nie! 😁

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