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Straftatermittlung nach Unfall mit Radfahrerin

Themenstarteram 24. November 2010 um 19:04

Hallo allerseits.

Vor ein paar Wochen hatte ich leider das unschöne Vergnügen, in einen (und für mich ersten) Unfall verwickelt gewesen zu sein.

Die Lage sah wie folgt aus:

- 30-er Zone

- ein schmaler Streifen für die Autofahrer, links mit Kantstein

- rechts davon der durch eine Linie vom Fahrbereich abgetrennte Streifen für Radfahrer

- noch weiter rechts (also rechts vom Fahrradstreifen) Parkplätze in Fahrtrichtung

Wie man sich schon denken kann, wollte ich vom Autostreifen auf den Parkplatz, bzw. rückwärts in eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos. Dafür musste man notwendigerweise zuerst auf dem Radfahrerstreifen anhalten, um den Verkehr hinter sich nicht aufzuhalten und Raum für den Schwenkbereich zu haben.

Zuvor habe ich eine junge Radfahrerin überholt. Als ich dann nach rechts wollte, habe ich sie zwar im Seitenspiegel gesehen, mir aber nichts weiter dabei gedacht. Erst als ich bereits ganz auf dem Radstreifen war und gebremst habe, hörte ich den dumpfen Knall. Die Radfahrerin war mir hinten rechts am Kotflügel/Stoßstange (noch vor dem Hinterreifen) aufgefahren und stürzte auf Höhe des Hinterreifens zwischen meinem und den geparkten Autos. Ich natürlich total erschrocken und unter leichtem Schock sofort rausgelaufen, ihr auf die Beine geholfen. Sichtliche Verletzungen hatte die Radfahrerin keine, beklagte allerdings leichte Schmerzen im Gesicht und am Schienbein. Krankenwagen oder Polizei wurden nicht gerufen, das Angebot, sie zum Arzt zu fahren, wurde abgelehnt. Stattdessen ging sie mit einer Bekannten dorthin zu Fuß.

Ihr Fahrrad (ziemlicher Schrott) hatte bis auf einen verdrehten Lenker, den ich noch am Unfallort gerade biegen konnte ebenfalls keine sichtlichen Schäden. An meinem Wagen blieben eindeutige Reifenspuren sowie leichte Schürfstellen zurück.

Gestern bekam ich nun die Mitteilung von der Polizei (samt Aufforderung zur Stellungnahme bzw. Vernehmung), dass gegen mich ermittelt und mir der Straftatsbestand Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) vorgeworfen wird, was mich ein wenig umgehauen hat. In der Unfallbeschreibung steht, dass nach Aussagen der Radfahrerin der Unfall nur durch mein Bremsen verursacht wurde. Von mir wird gefordert, dem enweder zuzustimmen und die Schuld anzuerkennen bzw. dies nicht zu tun.

Ich gebe ganz offen zu, dass es etwas dumm gelaufen ist und dass es natürlich zu keinem Auffahrunfall gekommen wäre, wenn ich nicht gebremst hätte oder wenn der Abstand zur Radfahrerin größer wäre, aber eine Straftat anzuerkennen, geht für mich dann doch etwas zu weit.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? An der Unfallstelle herrschte ein deutliches Gefälle, kann es sein, dass dies auch zum Unfall beigetragen hat, weil die Radfahrerin dadurch evtl. nicht in erforderlichem Maße bremsen konnte? Inwieweit gilt hier "Auffahrunfall vs unverhältmäßiges (falls denn so ist) Bremsen"?

Auf wen gehen die Vorwürfe einer Straftat zurück? Ist es eine "Initiativanzeige" der Staatsanwaltschaft oder wurde ich von der Radfahrerin angezeigt? Wenn letzteres, welche Ziele kann sie damit verfolgen?

Inwieweit kann von fahrlässiger Körperverletzung die Rede sein, wenn das Unfallopfer(?) keinerlei sichtliche Verletzungen davon getragen und sich imstande gefühlt hat, selbstständig einen Arzt aufzusuchen? Sind Kratzer (z. B.) oder blaue Flecken eine fahrlässige Körperverletzung?

Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

 

Danke für alle Anworten.

 

Beste Antwort im Thema
am 24. November 2010 um 19:30

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden wird von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, das hat nichts mit Geld- oder Vergeltungsgier des Unfallopfers zu tun.

 

Deinen Schilderungen zufolge war ja Dein Verhalten ursächlich für den Unfall, insofern ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen.

39 weitere Antworten
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39 Antworten
am 25. November 2010 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

 

Zuvor habe ich eine junge Radfahrerin überholt. Als ich dann nach rechts wollte, habe ich sie zwar im Seitenspiegel gesehen, mir aber nichts weiter dabei gedacht. Erst als ich bereits ganz auf dem Radstreifen war und gebremst habe, hörte ich den dumpfen Knall.

Faktisch beschreibst Du hier, wie Du die Radfahrerin beim Auffahren auf den Radweg geschnitten und ausgebremst hast. Wenn Du keinen Zeugen hast, dass die Radfahrerin geraddezu mutwillig auf Dich draufgefahren ist, dann ist die Sache eindeutig. Wenn das Rad Kernschrott ist, dann hat es auch gut gerappelt - das nimmt kein Radfahrer freiwillig in Kauf und so wird das auch ein Richter sehen.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

An den TE

Ich bin ja der Meinung man sollte mindestens

1 Monat lesen

1 Monat "dabei sein"

vorallem wenn man so einen tollen Thread aufmacht!

Ich weiß das Wetter ist schlecht...

Aber daß kann ja nicht der Grund sein, daß zur Zeit lauter Neulinge

Themen aufmachen die sich an zwei Fingern abzählen lassen!

...

Ziemlich überheblich, finde ich. Am 20.12.2008 warst Du auch neu hier, gehörst also nicht unbedingt zu den ganz alten Hasen im Forum.

 

Wenn Du keine Fragen hast, ok. Andere haben sie. Dafür ist MT da. Und es besteht keine Lese- oder Mitwirkungspflicht, falls Dich etwas nicht interessiert.

 

Zitat:

Ziemlich überheblich, finde ich. Am 20.12.2008 warst Du auch neu hier, gehörst also nicht unbedingt zu den ganz alten Hasen im Forum.

 

Wenn Du keine Fragen hast, ok. Andere haben sie. Dafür ist MT da. Und es besteht keine Lese- oder Mitwirkungspflicht, falls Dich etwas nicht interessiert.

Ich habe ja kein Problem damit daß wer neu ist!

Aber innerhalb von 20 Minuten Anmelden und gleich ein Thema aufmachen, daß offensichtlich nicht gut für den TE aussieht ist doch ziemlich komisch!

Oder wie siehst du das?

Die Angaben sind auch sehr verwirrend.

Gruß alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Ziemlich überheblich, finde ich. Am 20.12.2008 warst Du auch neu hier, gehörst also nicht unbedingt zu den ganz alten Hasen im Forum.

 

Wenn Du keine Fragen hast, ok. Andere haben sie. Dafür ist MT da. Und es besteht keine Lese- oder Mitwirkungspflicht, falls Dich etwas nicht interessiert.

Ich habe ja kein Problem damit daß wer neu ist!

Aber innerhalb von 20 Minuten Anmelden und gleich ein Thema aufmachen, daß offensichtlich nicht gut für den TE aussieht ist doch ziemlich komisch!

Oder wie siehst du das?

Die Angaben sind auch sehr verwirrend.

Gruß alex

OT an

Schon mal dran gedacht, dass sich der TE hier angemeldet hat, um hier sein aktuelles Thema loszuwerden??? So machts doch fast jeder. Und manche bleiben dann wie wir in der Plauschecke hängen. Aber dieses Forum ist für alle da und Troll-Ansätze kann ich bei dem klar und sachlich formulierten Eingangspost nicht erkennen (im Gegensatz zu Deiner Stellungnahme ;) )

Und Du kannst ja nicht wissen, wie viele Threads, die alle nicht wirklich zu seinem Fall passen, er sich durchgelesen hat, BEVOR er sich hier aktiv angemeldet hat, um sein Thema zu erstellen.

Also bitte: sachdienliche Hinweise! Danke!

OT aus

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Ziemlich überheblich, finde ich. Am 20.12.2008 warst Du auch neu hier, gehörst also nicht unbedingt zu den ganz alten Hasen im Forum.

 

Wenn Du keine Fragen hast, ok. Andere haben sie. Dafür ist MT da. Und es besteht keine Lese- oder Mitwirkungspflicht, falls Dich etwas nicht interessiert.

Ich habe ja kein Problem damit daß wer neu ist!

Aber innerhalb von 20 Minuten Anmelden und gleich ein Thema aufmachen, daß offensichtlich nicht gut für den TE aussieht ist doch ziemlich komisch!

Oder wie siehst du das?

Die Angaben sind auch sehr verwirrend.

Gruß alex

Ich denke, genau das passt alles zusammen:

 

Viele stoßen erst auf MT, wenn sie ein Problem haben, sei es technisch oder wie jetzt hier beim Thema Verkehr. Und beim ersten Thread ist man dann vielleicht auch etwas ungelenk.

Das fällt insbesondere nach Unfällen auf; man ist gehörig durch den Wind und verunsichert, sucht Rat und Hilfe.

 

Natürlich gibt es die Kategorie User "Ich habe nie Schuld und alle anderen sind nur böse zu mir", aber das ist eher die Ausnahme.

Zitat:

......

Also bitte: sachdienliche Hinweise! Danke!

OT aus

Habe ich ja gemacht:

Zitat:

.....Und jetzt zu deinem Thema

Natürlich STRAFANZEIGE!

Körperverletzung (auch fahrlässig) ist halt keine Ordnungswiedrigkeit!

Bist du Schuld? - Ja

Wird dich deine Versicherung hochstufen? - ja

Mußt du eine Strafe zahlen? - ja

 

Wenn du in der Probezeit bist kommt weiterer Ärger auf Dich zu!

 

gruß Alex

Vielleicht hätte ich die Reihenfolge beachten sollen - OK

aber sonst?

Gruß Alex

PS wenn ich Troll sage habe ich mehr als nur eine fage Ahnung!

Habe ich aber nicht!

am 25. November 2010 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Jetzt, da die Sache passiert ist, würde ich am Deiner Stelle zumindest das Rückgrat haben, und zu meinem Fehler, denn das ist er, stehen, und nicht die Schuld bei so Kinkerlitzchen suchen, wie Kopfhörer, schlechter Zustand der Bremsen des Fahrrades etc. Das verschlechtert Deine Situation gegenüber der Staatsanwaltschaft im Zweifel nur. (nicht einsichtig etc.)

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Man kann zu seinem Fehler stehen und trotzdem entlastende Elemente suchen. Kommt natürlich dann schwer drauf an wie man das rüberbringt ... aber dafür sollte man dann eben einen Fachmann (Anwalt für Verkehrsrecht) einschalten.

am 25. November 2010 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Aber dafür sollte man dann eben einen Fachmann (Anwalt für Verkehrsrecht) einschalten.

Auf jeden fall, wenn das Verfahren schon laeuft. Und auch keine Aussage ohne den machen.

Rechtschutzversicherung bringt wenn man selbst der Beklagte ist garnichts (wuerd ja sonst Sinn machen und den ein oder anderen vor der Klage abhalten), die zahlen aber nur, wenn man klagen will.

Themenstarteram 25. November 2010 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Ziemlich überheblich, finde ich. Am 20.12.2008 warst Du auch neu hier, gehörst also nicht unbedingt zu den ganz alten Hasen im Forum.

 

Wenn Du keine Fragen hast, ok. Andere haben sie. Dafür ist MT da. Und es besteht keine Lese- oder Mitwirkungspflicht, falls Dich etwas nicht interessiert.

Ich habe ja kein Problem damit daß wer neu ist!

Aber innerhalb von 20 Minuten Anmelden und gleich ein Thema aufmachen, daß offensichtlich nicht gut für den TE aussieht ist doch ziemlich komisch!

Oder wie siehst du das?

Die Angaben sind auch sehr verwirrend.

Gruß alex

Wirklich seltsam, dass außer Ihnen hier niemand etwas komisch findet. Anscheinend liegen die Bewertungskrieterien bei den meisten dann doch wo anders als nur beim Blick auf das Anmeldedatum der User. Sehen Sie das nicht in der geringsten Weise als eine Rechtfertigung, das wäre zu viel der Ehre, aber lediglich zur Information: Vor der Anmeldung las ich dieses Forum mehr oder weniger sporadisch bereits seit 2006, während OT-Diskussionen dieser Art außer der potentiellen Ignore-List-Verlängerung nun wirklich nichts zum Strangthema beitragen.

Themenstarteram 25. November 2010 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

 

Zuvor habe ich eine junge Radfahrerin überholt. Als ich dann nach rechts wollte, habe ich sie zwar im Seitenspiegel gesehen, mir aber nichts weiter dabei gedacht. Erst als ich bereits ganz auf dem Radstreifen war und gebremst habe, hörte ich den dumpfen Knall.

Faktisch beschreibst Du hier, wie Du die Radfahrerin beim Auffahren auf den Radweg geschnitten und ausgebremst hast. Wenn Du keinen Zeugen hast, dass die Radfahrerin geraddezu mutwillig auf Dich draufgefahren ist, dann ist die Sache eindeutig. Wenn das Rad Kernschrott ist, dann hat es auch gut gerappelt - das nimmt kein Radfahrer freiwillig in Kauf und so wird das auch ein Richter sehen.

Amen

Gemeint war, dass das Fahrrad bereits vor dem Unfall ziemlicher Schrott war. Rost, alter Lack etc. entstehen nicht plötzlich durch einen kleinen Unfall. An meinem Auto wurde noch nichts gemacht. Die Reifenspuren sind noch da, die Schürfspuren waren allerdings derart leicht, dass man sie mit dem Finger abwischen konnte. Tiefere Lackschäden hat es nicht gegeben.

Das ist für mich die Große Frage ob das nun "geschnitten und ausgebremst" oder "aufgefahren" gewesen ist. Wo ist da die definierte Grenze? Die Radlerin war definitiv mit einem gewissen Abstand hinter meinem Wagen. Es ist also eine Sache, ob dieser oder die Bremsgverzögerung verhältnismäßig waren. Plus natürlich die Tatsache, dass es an der Stelle ziemlich lange bergab geht.

 

Übrigens, bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung und dem rausreißen von drei Haaren.

 

Zitat:

Die fahrlässige Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch in § 229 geregelt. Durch diesen Paragraphen soll die körperliche Integrität und Gesundheit eines Menschen geschützt werden.

Die Bestrafung von Verkehrsteilsnehmern wegen fahrlässiger Körperverletzung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Fälle, in denen es - z.B. wegen eines Vorfahrtsverstoßes - zu einer Körperverletzung des Unfallgegners gekommen ist, wurden früher häufiger als heute nur als Ordnungswidrigkeit behandelt. Der Verkehrsteilnehmer wird zum Straftäter nach § 229 StGB.

Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung setzt objektiv voraus, dass ein anderer Mensch körperlich misshandelt oder in seiner Gesundheit beschädigt worden ist.

Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtig(BGH NJW 1995, 2643). Dies wird problemlos z.B. bei offenen Wunden, dem Verlust von Zähnen, dem Verlust des Gehörs oder bei einem schweren Schock vorliegen – nicht ohne weiteres bei „blauen Flecken“.

Die Schädigung der Gesundheit besteht im Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustandes.

Die fahrlässige Körperverletzung setzt subjektiv voraus, dass der Täter die Körperverletzung und den dahin führenden Geschehensablauf in seinen wesentlichen Grundzügen im Endergebnis voraussehen konnte.

Eine fahrlässige Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Grundlage für die Zumessung der Strafe ist die Schuld des Täters.

Dabei spielen insbesondere die Intensität der Fahrlässigkeit und die Folgen der Tat eine Rolle.

Bei einer Verurteilung können strafmildernd berücksichtigt werden: eigene (nicht unerhebliche) Körper- und/oder Eigentumsverletzungen, Mitschuld des Verletzen oder Dritter, Nachtatverhalten insbesondere bemühen um Ausgleich des Schadens, kümmern um Verletzte.

Strafschärfend wirken insbesondere Wiederholungstaten

Die fahrlässige Körperverletzung ist kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt. D.h. eine fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt - es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen für geboten.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem oder mehreren Verletzten geht es einmal um die Frage, wer die Kosten für entstandene Schäden z.B. Reparatur-, Gutacherkosten, Schmerzensgeld usw. zu tragen hat und um die Frage ob einer der Unfallbeteiligten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen ist.Diese Fragen sind voneinander zu trennen. Während es bei der Frage der Kosten um Schadensausgleich, also um eine zivilrechtliche Angelegenheit geht, geht es bei der fahrlässigen Köperverletzung um die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer zu bestraften ist, also um eine strafrechtliche Angelegenheit. Diese Fragen werden auch regelmäßig von verschiedenen Gerichten entschieden.

Dennoch hängt beides bei einem Verkehrunfall eng zusammen. Verkehrsunfälle mit Verletzten sind zumeist sehr emotional belastet. Der verletzte Autofahrer oder Insasse sieht sich ob seiner Verletzungen oftmals als Opfer und stellt, obwohl die Schuldfrage noch gar nicht abschließend geklärt ist, Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmer. Gegen diesen wird daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Einige zeigen auch aus einem taktischen Kalkül heraus an. Sie glauben den Druck auf den angezeigten Unfallbeteiligten erhöhen zu können und ihn zum raschen Schadensausgleich bewegen zu können, verkennen dabei aber, das regelmäßig nicht der Verkehrsteilnehmer selbst, sondern „sein“ Haftpflichtversicherer den Schaden ausgleicht und dieser lässt sich von einem Ermittlungsverfahren gegen seinen Versicherungsnehmer nicht beeindrucken. Teilweise versprechen sich die Anzeigenden auch Hilfestellung durch die Polizei bei der Aufklärung des Unfalls. Diese muss bei einem Strafverfahren selbst Ermittlungen aufnehmen und versuchen den Sachverhalt aufzuklären.

Insbesondere für der angezeigten Verkehrsteilnehmer häufen sich die Probleme. Er muss sich mit dem gegen Ihn eingeleiteten Strafverfahren beschäftigen und bekommt weiterhin Probleme, wenn es um den Ausgleich seines Schadens geht. Es gilt zu beachten, dass die Einleitung eines Strafverfahren noch nichts über die Frage des Verschuldens am Verkehrsunfall oder hinsichtlich der Körperverletzung aussagt. Die beteiligten Haftpflichtversicherer verweigern aber regelmäßig die Zahlung bis Akteneinsicht genommen und der Unfallhergang geklärt worden ist. Diese Zeit bis zur Akteneinsicht wird durch ein Strafverfahren aber regelmäßig erheblich verlängert. Also sollte insbesondere der angezeigte Verkehrsteilnehmer, der sich unschuldig fühlt, schnellstmöglich versuchen, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung auszuräumen. Gelingt ihm dies, hat er auch die Chance seine bestehenden zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

 

http://www.123recht.net/Fahrl%C3%A4ssige-K%C3%B6rperverletzung-durch-Verkehrsunfall-__a37245.html

 

Wer hat denn nun die Anzeige erstattet? Die Radlerin, ihre KV? Oder ist dies ein Fall vom "besonderen öffentliches Interesse"?

 

Themenstarteram 25. November 2010 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Aber dafür sollte man dann eben einen Fachmann (Anwalt für Verkehrsrecht) einschalten.

Auf jeden fall, wenn das Verfahren schon laeuft. Und auch keine Aussage ohne den machen.

Rechtschutzversicherung bringt wenn man selbst der Beklagte ist garnichts (wuerd ja sonst Sinn machen und den ein oder anderen vor der Klage abhalten), die zahlen aber nur, wenn man klagen will.

Könnten Sie das näher erläutern? Meine Rechtsschutzversicherung bringt mir in dieser Situation gar nichts?:confused::mad::(

am 25. November 2010 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

Wer hat denn nun die Anzeige erstattet? Die Radlerin, ihre KV? Oder ist dies ein Fall vom "besonderen öffentliches Interesse"?

Soweit ist es doch noch gar nicht, die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet und steht mit ihren Ermittlungen erst am Anfang. Im Zuge dieser Ermittlung werden die Beteiligten zum Sachverhalt befragt und danach kann es durchaus sein, dass das Verfahren eingestellt wird, weil das Opfer keine Stafanzeige gestellt hat und es an öffentlichem Interesse mangelt.

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

Könnten Sie das näher erläutern? Meine Rechtsschutzversicherung bringt mir in dieser Situation gar nichts?:confused::mad::(

Üblicherweise greift der Straf-Rechtsschutz auch bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Anders wäre es bei vorsätzlichen Taten wie bspw. "Unfallflucht".

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

Das ist für mich die Große Frage ob das nun "geschnitten und ausgebremst" oder "aufgefahren" gewesen ist. Wo ist da die definierte Grenze? Die Radlerin war definitiv mit einem gewissen Abstand hinter meinem Wagen. Es ist also eine Sache, ob dieser oder die Bremsgverzögerung verhältnismäßig waren. Plus natürlich die Tatsache, dass es an der Stelle ziemlich lange bergab geht.

Wenn ich - in geschildeter Verkehrssituation - einen Radfahrer im rechten Außenspiegel erkennen kann, ist dieser zu nah, um ihn nicht passieren zu lassen ("Objects in the mirror are closer than they appear." ;)).

Das gilt erst recht auf abschüssiger Strecke, wo Fahrradfahrer zumeist höhere Geschwindigkeiten als in der Ebene erreichen und daher rasch auf ein stehendes Fahrzeug auflaufen.

Zitat:

Das ist für mich die Große Frage ob das nun "geschnitten und ausgebremst" oder "aufgefahren" gewesen ist. Wo ist da die definierte Grenze?

da braucht es im Prinzip keine Grenze -> Radfahrer auf dem Radweg "erwischt", ergo liegt die Schuld in der Regel beim Autofahrer (Schutz des schwächeren im Strassenverkehr) Ich schreib´s gerne nochmal: wenn man weiß, dass man gerade einen Radler überholt hat, kreuzt man nicht kurz danach die Spur des radelnden, wurde hier auch schon mehr als einmal geschrieben ;)

Auch wenns nervt - ich lasse solche lieber vorbei, bevor ich einparke. Alles, was nicht hinter mir ist, ist eine Sorge weniger. Selbst als Radfahrer kann ich die nicht leiden. Trödeln auf dem Radweg und lassen einen nicht überholen ;)

cheerio

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