ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Straftatermittlung nach Unfall mit Radfahrerin

Straftatermittlung nach Unfall mit Radfahrerin

Themenstarteram 24. November 2010 um 19:04

Hallo allerseits.

Vor ein paar Wochen hatte ich leider das unschöne Vergnügen, in einen (und für mich ersten) Unfall verwickelt gewesen zu sein.

Die Lage sah wie folgt aus:

- 30-er Zone

- ein schmaler Streifen für die Autofahrer, links mit Kantstein

- rechts davon der durch eine Linie vom Fahrbereich abgetrennte Streifen für Radfahrer

- noch weiter rechts (also rechts vom Fahrradstreifen) Parkplätze in Fahrtrichtung

Wie man sich schon denken kann, wollte ich vom Autostreifen auf den Parkplatz, bzw. rückwärts in eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos. Dafür musste man notwendigerweise zuerst auf dem Radfahrerstreifen anhalten, um den Verkehr hinter sich nicht aufzuhalten und Raum für den Schwenkbereich zu haben.

Zuvor habe ich eine junge Radfahrerin überholt. Als ich dann nach rechts wollte, habe ich sie zwar im Seitenspiegel gesehen, mir aber nichts weiter dabei gedacht. Erst als ich bereits ganz auf dem Radstreifen war und gebremst habe, hörte ich den dumpfen Knall. Die Radfahrerin war mir hinten rechts am Kotflügel/Stoßstange (noch vor dem Hinterreifen) aufgefahren und stürzte auf Höhe des Hinterreifens zwischen meinem und den geparkten Autos. Ich natürlich total erschrocken und unter leichtem Schock sofort rausgelaufen, ihr auf die Beine geholfen. Sichtliche Verletzungen hatte die Radfahrerin keine, beklagte allerdings leichte Schmerzen im Gesicht und am Schienbein. Krankenwagen oder Polizei wurden nicht gerufen, das Angebot, sie zum Arzt zu fahren, wurde abgelehnt. Stattdessen ging sie mit einer Bekannten dorthin zu Fuß.

Ihr Fahrrad (ziemlicher Schrott) hatte bis auf einen verdrehten Lenker, den ich noch am Unfallort gerade biegen konnte ebenfalls keine sichtlichen Schäden. An meinem Wagen blieben eindeutige Reifenspuren sowie leichte Schürfstellen zurück.

Gestern bekam ich nun die Mitteilung von der Polizei (samt Aufforderung zur Stellungnahme bzw. Vernehmung), dass gegen mich ermittelt und mir der Straftatsbestand Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) vorgeworfen wird, was mich ein wenig umgehauen hat. In der Unfallbeschreibung steht, dass nach Aussagen der Radfahrerin der Unfall nur durch mein Bremsen verursacht wurde. Von mir wird gefordert, dem enweder zuzustimmen und die Schuld anzuerkennen bzw. dies nicht zu tun.

Ich gebe ganz offen zu, dass es etwas dumm gelaufen ist und dass es natürlich zu keinem Auffahrunfall gekommen wäre, wenn ich nicht gebremst hätte oder wenn der Abstand zur Radfahrerin größer wäre, aber eine Straftat anzuerkennen, geht für mich dann doch etwas zu weit.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? An der Unfallstelle herrschte ein deutliches Gefälle, kann es sein, dass dies auch zum Unfall beigetragen hat, weil die Radfahrerin dadurch evtl. nicht in erforderlichem Maße bremsen konnte? Inwieweit gilt hier "Auffahrunfall vs unverhältmäßiges (falls denn so ist) Bremsen"?

Auf wen gehen die Vorwürfe einer Straftat zurück? Ist es eine "Initiativanzeige" der Staatsanwaltschaft oder wurde ich von der Radfahrerin angezeigt? Wenn letzteres, welche Ziele kann sie damit verfolgen?

Inwieweit kann von fahrlässiger Körperverletzung die Rede sein, wenn das Unfallopfer(?) keinerlei sichtliche Verletzungen davon getragen und sich imstande gefühlt hat, selbstständig einen Arzt aufzusuchen? Sind Kratzer (z. B.) oder blaue Flecken eine fahrlässige Körperverletzung?

Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

 

Danke für alle Anworten.

 

Beste Antwort im Thema
am 24. November 2010 um 19:30

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden wird von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, das hat nichts mit Geld- oder Vergeltungsgier des Unfallopfers zu tun.

 

Deinen Schilderungen zufolge war ja Dein Verhalten ursächlich für den Unfall, insofern ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Ich schätze mal, das die Radfahrerin etwas Geld sehen will und deshalb die Anzeige aufgegeben hat. Viel machen kannste da nicht, außer nach Zeugen suchen, die den Unfall gesehen haben. Wenn du pech hast gibts da einige Leute die nun für sie aussagen werden, die aber gar nicht vor Ort waren.:rolleyes:

Ich würde dir zu einem Anwalt raten, da der die örtlichkeiten abklappern kann. Währe gut, wenn du ein paar Beweisfotos hättest.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

... nach Zeugen suchen, die den Unfall gesehen haben.

So etwas von wichtig, gleich vor Ort Leute ansprechen ! Nachher ist immer schlecht.

 

Bei Unfällen mit Personenschaden (und sei es nur ein leichter) immer die Polizei rufen ! Dann würde auch die Sache mit dem selbständig zum Arzt gehen anders aussehen, weil die Polzei das zu Protokoll nimmt.

 

Körperschäden sind alle Verletzungen, egal wie schlimm. Und "fahrlässig" bezieht sich auf Dein angebliches Verhalten als Verkehrsteilnehmer. Dagegen sollte man sich natürlich wehren,

wenn es einem als nicht gerechtfertigt erscheint.

 

Und wenn es zynisch erscheinen mag, wahrscheinlich kannst Du noch froh sein, daß Dir nicht auch noch Unfallflucht unterstellt wird.

am 24. November 2010 um 19:30

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden wird von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, das hat nichts mit Geld- oder Vergeltungsgier des Unfallopfers zu tun.

 

Deinen Schilderungen zufolge war ja Dein Verhalten ursächlich für den Unfall, insofern ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen.

advocard und der anwalt hilft sofort. alles andere is sinnfrei.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

advocard und der anwalt hilft sofort. alles andere is sinnfrei.

Das kann man zu einem Anwalt abgeben, in der Regel werden die Sachen aber dann eingestellt wenn man es zugibt und sich reuig zeigt.

 

Eine fahrlässige Körperverletzung ist auch wenn mir mein Handy runterfällt und jemand anderes stoppert drüber und verstaucht sich den großen Zeh.

Zitat:

Original geschrieben von Polonium

Hallo allerseits.

 

 

Inwieweit kann von fahrlässiger Körperverletzung die Rede sein, wenn das Unfallopfer(?) keinerlei sichtliche Verletzungen davon getragen und sich imstande gefühlt hat, selbstständig einen Arzt aufzusuchen? Sind Kratzer (z. B.) oder blaue Flecken eine fahrlässige Körperverletzung?

Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

 

 

Danke für alle Anworten.

Eindeutig ja, selbst wenn ich dir 3 Haare rausreiße ist das eine Körperverletzung aber sehr warscheinlich sogar nichtmal eine fahrlässige.....

 

§  StGB 230Strafantrag

 

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

 

Hallole zusammen

Immer Immer die polizei rufen wenn Personen

egall welcher Art geschädigt wurden. Zeugen

des unfalls sicherstellen und namen dokumentieren.

Hier wurde durch die Unfallmeldung des Arztes

vermutlich eine maschinerie ausgelöst die keiner

bewusst wollte.

War der oder die Radfahrerin möglicherweise

abgelenkt durch Ohrstöpsel und musik hören??

Im Paragrafen eins STVO steht das jeder so fahren

mußdas er jederzeit anhalten können muß.

Das gilt auch für Radler.

War der zeitliche Abstand so kurz das der Radler

unmittelbar nach deinem Anhaltevorgang aufgefahren

ist oder sind da einige Sekunden oder mehr vergangen?

Ist Dein Fahrzeug schon instandgesetzt oder ist

der Schaden noch zu begutachten? Dieser dient

ggf zur beweissicherung den die tiefe der Beule

lässt aufschlüsse auf die Aufprallgeschwindigkeit bzw Fahregeshwindigkeit der Radlers zu .

Nach genauer analyse kannst du ggf mit einem

Blauen Auge davonkommen. Sprich unbedingt mit

Deinem Anwalt für Verkehrsrecht. Sonst kann es

richtig Übel werden.

Deine Schuld ist nach Deiner Beschreibung nicht

eindeutig nachgewiesen.

Sorry aberich habe schon pfeerde Kotzen sehen

und in dieser hinsicht schon viel mitbekommen,

daher meine Subjektive Parteiergreifung.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

 

 

Im Paragrafen eins STVO steht das jeder so fahren

mußdas er jederzeit anhalten können muß.

Das gilt auch für Radler.

Im § 1 StVO steht genau das:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

advocard und der anwalt hilft sofort. alles andere is sinnfrei.

Das kann man zu einem Anwalt abgeben, in der Regel werden die Sachen aber dann eingestellt wenn man es zugibt und sich reuig zeigt.

oder auch net ;)

deshalb würde ich zu einem anwalt gehen und bei dem ein beratungsgespräch machen. das ist in den meisten fälle kostenlos.

am 24. November 2010 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Sorry aberich habe schon pfeerde Kotzen sehenund in dieser hinsicht schon viel mitbekommen,

daher meine Subjektive Parteiergreifung.

Ich glaub ich schließ mich den Pferden an, schon erstaunlich, was dem Opfer so alles unterstellt wird.

Zitat:

original geschrieben von jloethe

Hier wurde durch die Unfallmeldung des Arztes

vermutlich eine maschinerie ausgelöst die keiner

bewusst wollte.

Was natürlich so nicht stimmt! Ein Arzt verfasst keine Unfallmeldungen und schon gar keine, die er an die Polizei schickt. Ausserdem unterliegt er der gesetzlichen Schweigepflicht, von der ihn nur seine Patientin, also die Radfahrerin entbinden kann. (Oder ein Richter per Anordnung, was aber in diesem Fall absolut irrelevant ist.)

@TE: Deine Unfallgegnerin hat, zumal es sich hier ja auch um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag verfolgt wird, mit größter Sicherheit Strafanzeige gegen dich gestellt.

Deshalb ist der Rat, die ganze Sache in die Hände von jemandem zu geben, der sich mit sowas auskennt (Anwalt) sicher nicht der schlechteste.

Die Maschinerie wurde vermutlich nicht durch den Arzt, sondern durch die zuständige Krankenkasse ausgelöst. Die ist versucht natürlich ihre kosten für die Behandlung niedrig zu halten.

Ich sehe die schuld jedoch eindeutig nicht bei der Radfahrerin, schließlich gab es einen Radweg den Du überquert hast / überqueren musstet. Hier muss man sich grundsätzlich so verhalten, das niemand gefährdet wird, insbesondere beim Rückwärtsfahren wird dies ausdrücklich auch so verlangt. Außerdem, und das hast Du ja geschrieben, wenn ich weiß, dass ich gerade einen Radfahrer überholt habe, dann warte ich vor so einem Manöver gefälligst, bis der wieder an mir vorbei gefahren ist, der kann sich ja schließlich nicht zwischenzeitlich in Luft aufgelöst haben. :rolleyes:

Jetzt, da die Sache passiert ist, würde ich am Deiner Stelle zumindest das Rückgrat haben, und zu meinem Fehler, denn das ist er, stehen, und nicht die Schuld bei so Kinkerlitzchen suchen, wie Kopfhörer, schlechter Zustand der Bremsen des Fahrrades etc. Das verschlechtert Deine Situation gegenüber der Staatsanwaltschaft im Zweifel nur. (nicht einsichtig etc.)

Zitat:

Original geschrieben von abacus200D

Zitat:

original geschrieben von jloethe

Hier wurde durch die Unfallmeldung des Arztes

vermutlich eine maschinerie ausgelöst die keiner

bewusst wollte.

Was natürlich so nicht stimmt! Ein Arzt verfasst keine Unfallmeldungen und schon gar keine, die er an die Polizei schickt. Ausserdem unterliegt er der gesetzlichen Schweigepflicht, von der ihn nur seine Patientin, also die Radfahrerin entbinden kann. (Oder ein Richter per Anordnung, was aber in diesem Fall absolut irrelevant ist.)

@TE: Deine Unfallgegnerin hat, zumal es sich hier ja auch um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag verfolgt wird, mit größter Sicherheit Strafanzeige gegen dich gestellt.

Deshalb ist der Rat, die ganze Sache in die Hände von jemandem zu geben, der sich mit sowas auskennt (Anwalt) sicher nicht der schlechteste.

Hallole und zur Kenntniss

Unfallmeldungen bzw Verletzungen die auf Fremdverschulden

beruhen werden an die jeweilige Berufsgenossenschaft gemeldet da diemuß ja auch Bei Unflällen erstmal die Kosten tragen. Gleiches gilt für Krankenkassen die zu einer Meldung verpflichtet sind soweit mir bekannt ist. Der Arzt muß ja auch Schussverletzunghen melden.

daher vermutlich die aktivierte Maginerie.

wenn dem nicht so sein sollte klärt mich bitte auf .Jol.

An den TE

Ich bin ja der Meinung man sollte mindestens

1 Monat lesen

1 Monat "dabei sein"

vorallem wenn man so einen tollen Thread aufmacht!

Ich weiß das Wetter ist schlecht...

Aber daß kann ja nicht der Grund sein, daß zur Zeit lauter Neulinge

Themen aufmachen die sich an zwei Fingern abzählen lassen!

Und jetzt zu deinem Thema

Natürlich STRAFANZEIGE!

Körperverletzung (auch fahrlässig) ist halt keine Ordnungswiedrigkeit!

Bist du Schuld? - Ja

Wird dich deine Versicherung hochstufen? - ja

Mußt du eine Strafe zahlen? - ja

Wenn du in der Probezeit bist kommt weiterer Ärger auf Dich zu!

gruß Alex

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Straftatermittlung nach Unfall mit Radfahrerin