Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

BMW 3er E36

Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Beste Antwort im Thema

Re: Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

Zitat:

Original geschrieben von Bald M Compact


Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Schrei.....!

Mann, wann lernt Ihr Bauern es denn endlich???

Es ist verbooooten!!

Und sieht zumindestens auch noch besch... aus!

Bin zwar kein BMW-Fahrer, aber solche Postings und Fragen bestätigen doch den Ruf von einigen Jung-BMW-Fahrern.
( Damit meine ich die Proll-Riege, nicht den Fan!)

Welchen Sinn hat es, mit NSW´s zu fahren???

Gut, es beindruckt vielleicht vor Mc Donalds die angesteurete Zielgruppe von Frauen (??!) im Alter von 12 bis 14 Jahren,aber sonst??

Martin (Steinigt mich!)

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Ich habe geschrieben, rechts vom Lenkrad😉 sieht man auch im Anhang. Und den Schalter musst rausziehen. Erste Stufe Nebler vorne, zweite Stufe Nebler hinten. Das wo du gedreht hast dürfte die Leuchtweitenregulierung gewesen sein. Da kannst drehen bis der Schalter raucht, und die Nebler gehen immer noch nicht😁

Drehen am Lichtschalter des Compact = Helligkeit Kombiinstrument einstellen,nix LWR... 😛

Da kopierste schon ein Teil der Compact Betriebsanleitung und überliest das andere.... 😰

Greetz

Cap

Zitat: Ich hab den 316i Compact, da ist der Lichtschalter ja noch oben links am Armaturenbrett neben dem Lenkrad und Nebeldings ist darunter, das hab ich schon gefunden, hab schon dran gedreht und so aber es passiert nix.

Cap, da steht nichts vom drehen am Lichtschalter. Und darunter ist bei meinem Compact (wie auch bei den anderen) der Schalter für die LWR. Ich kann schon lesen, keine Sorge😉

Erwischt. 😁

Ich arbeite in letzter Zeit zuviel..... xD

Greetz

Cap

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immer wieder ein Reizthema hier, aber lustig zu lesen 🙂

Habe meine NSW als TFL programmiert im Einsatz und bisher hat die Rennleitung noch nie was gesagt.

Ich habe keine NSW, daher tangiert mich das Thema äußerst peripher 😁

Eingeschaltete Nebler sehen am Tag affig aus...

Zitat:

Original geschrieben von AlterTobi


...und bisher hat die Rennleitung noch nie was gesagt.

Durchaus möglich. Man kann die Erfahrungen der Vergangenheit allerdings nicht 1:1 auf die Zukunft extrapolieren.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von AlterTobi


...und bisher hat die Rennleitung noch nie was gesagt.
Durchaus möglich. Man kann die Erfahrungen der Vergangenheit allerdings nicht 1:1 auf die Zukunft extrapolieren.

Hat da jemand David Humes Kausalitätsskepsis studiert? 😁

Meine Erfahrung.
Bei uns im Ort juckt es niemanden.
Ich steh an der Kreuzung (Nachts) Nebler an.
Streifenwagen genau gegenüber. Nebler an.
Und blenden tun die Dinger sowieso nicht. Also? Who cares?

Tagsüber bei guter Sicht sind die NSW vorne in Verbinung mit Abblendlicht erlaubt in Deutschland, bei schlechter erst recht. Mit Standlicht nein, nachts das gleiche Spiel. NSW als Tagfahrlicht verwenden ist laut Stvzo nicht erlaubt aber wird der Polizei niemals ins Auge fallen, mit Ausnahmen natürlich. Das ist in Deutschland seit Jahren klar geregelt.

Die Zeiten ändern sich, die Geschmäcker nicht. Waren es mal die an einer Rammstange angebrachten Glupschaugen, namentlich "Ralleyzusatzscheinwerfer mit Schutzgitter" wird das selbe Spielchen jetzt mit den Nebelscheinwerfern gemacht. Soweit, so gut - oder auch nicht.
Die Krönung des Ganzen sind aber derzeit die Autos, die beim Abbiegen oder in Kurven dezent einen der beiden Nebler als Kurvenfahrlicht misbrauchen.
Das sieht dann so symetrisch und elegant aus wie ne angefressene Scheibe Brot. Mahlzeit.
Nebenbei, die StVO verbietet die Verwendung von Nebelscheinwerfern eindeutig. Die Ahnung des Verstoßes liegt bei den Beamten und die sind - manchmal auch - sehr nachsichtige Mitmenschen.

Zitat:

Original geschrieben von Kleiner Dampfer


Die Zeiten ändern sich, die Geschmäcker nicht. Waren es mal die an einer Rammstange angebrachten Glupschaugen, namentlich "Ralleyzusatzscheinwerfer mit Schutzgitter" wird das selbe Spielchen jetzt mit den Nebelscheinwerfern gemacht. Soweit, so gut - oder auch nicht.
Die Krönung des Ganzen sind aber derzeit die Autos, die beim Abbiegen oder in Kurven dezent einen der beiden Nebler als Kurvenfahrlicht misbrauchen.
Das sieht dann so symetrisch und elegant aus wie ne angefressene Scheibe Brot. Mahlzeit.
Nebenbei, die StVO verbietet die Verwendung von Nebelscheinwerfern eindeutig. Die Ahnung des Verstoßes liegt bei den Beamten und die sind - manchmal auch - sehr nachsichtige Mitmenschen.

Letzteres bei euch in Bergisch Gladbach vielleicht. Wenn die NSW mit dem Abblendlicht an sind ist es erlaubt, definitiv. Verlasst euch doch nicht stets auf Polizeikontrollen in denen dann attestiert wird es sei verboten. Das Nebellicht vorne hat doch nicht so viele Watt als das es so dermaßen blenden kann.

Zitat:

Original geschrieben von ThierryHenry12


Letzteres bei euch in Bergisch Gladbach vielleicht. Wenn die NSW mit dem Abblendlicht an sind ist es erlaubt, definitiv. Verlasst euch doch nicht stets auf Polizeikontrollen in denen dann attestiert wird es sei verboten. Das Nebellicht vorne hat doch nicht so viele Watt als das es so dermaßen blenden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

   gilt in Schäbisch Gläbbisch wie in Solingen 😉

In einem Punkt gebe ich dir Recht, ThierryHenry12, die Beamten wissen auch nicht immer alles 😁

Zitat:

Original geschrieben von ThierryHenry12


Tagsüber bei guter Sicht sind die NSW vorne in Verbinung mit Abblendlicht erlaubt in Deutschland

Den Paragraphen in der StVO kennst du sicherlich auswendig?

Ich bitte um Erwähnung,wo ich selbigen finden kann,ich kenne nur den,in dem man die Nebler bei schlechter Sicht oder starkem Regen einsetzen darf.

Greetz

Cap

Ich hänge mal den Auszug der STVO dran. Dann kann jeder selber nachlesen was wirklich Gesetz ist😉

Nsw-stvo
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