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Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 11:19

Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich

am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.

Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des

Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der

Versicherungsschutz wegfällt.

Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes

bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.

Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.

Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung

belangt werden bzw. ist Diebstahl.

Was kann ich nun machen?

1. Schilder an Käufer übergeben

2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken

3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)

 

PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.

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Zunächst einmal hindert der TE durch die Wegnahme der Kennzeichen den Käufer daran, weiterhin auf Zulassung und Versicherung des TE am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Weder besteht eine Zueignungsabsicht, noch die Absicht derBereicherung. Das BGB gibt einem bei Besitzstandsstörung (hier unbefugte/vertragswidrige Nutzung) doch recht weitgehende Rechte, sodass ich hier keine Strafbarkeit sehe. Der TE sollte der Zulassungsstelle die Kennzeichen nebst der Veräußerungsanzeige übergeben. Was er nicht machen darf: Vernichten.

Ich hatte vor Jahren den selben Fall. Der Beamte auf der Zulassungsstelle hat mir ganz unter der Hand geraten, die Schilder abzumontieren und den Käufer so zur Handlung zwingen. ;)

 

Die Polizei werde in so einem Fall seiner Erfahrung nach nix gegen den Täter (also dich) machen.

am 18. Februar 2020 um 16:20

Wenn der Käufer dreist auf deine Kosten das Fahrzeug weiterfährt und nicht ab- oder ummeldet dann würde ich es genauso machen. Halt die Füße still und entsorge diese Kennzeichen fachgerecht.

In Zukunft abgemeldet übergeben.

Eigentlich ist auch die angemeldete Übergabe mit Kennzeichen kein Problem.

Wichtig ist, dass man mit Kaufvertrag verkauft und Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt sind und der Käufer die Übergabe mit Unterschrift bestätigt hat. Ausweis zeigen lassen.

Dann sofort den Verkauf an die Versicherung und Zulassungsstelle melden. Wenn dann nach zwei Tagen nicht abgemeldet ist, die Versicherung kontaktieren und kündigen. Nicht einfach die Beträge rückbuchen. Passiert in den Tagen nach Übergabe ein Unfall wirst Du übrigens nicht hochgestuft, wenn Du den Kaufvertrag mit Übergabe hast und den Verkauf der Versicherung angezeigt hast.

Wenn die Kündigung bei der Versicherung bestätigt wurde (dauert je nach Versicherung maximal ein ein paar Tage) kannst Du zur Polizei gehen und den Käufer anzeigen, da er ein Auto ohne Versicherung betreibt oder zumindest im öffentlichen Straßenverkehr abstellt.

Der Rest ist nicht mehr Dein Problem.

Die Kennzeichen abzumontieren dürfte Diebstahl sein.

In meinem Bekanntenkreis gab es einen ähnlichen Fall. Fahrzeug mit Kaufvertrag und schriftlicher Vereinbarung verkauft, dass der Käufer das Fahrzeug am nächsten Tag ummeldet.

Die Versicherung wurde über den Verkauf umgehend in Kenntnis gesetzt.

 

Ein Monat nach Verkauf stand die Polizei vor der Tür. Mit dem Auto ein Unfall samt Unfallflucht begangen. Von einem Verkauf des Autos war der Polizei und somit der Zulassungsstelle nichts bekannt.

Die Zulassungsstelle wurde nun also mitsamt des Kaufvertrages darüber in Kenntnis gesetzt. Die Versicherung wurde erneut kontaktiert, welche dann äußerte, dass ohne erfolgte Mitteilung der Zulassungsstelle keine Abmeldung der Versicherung erfolgen kann.

Die Bekannten erstatteten nun auch Anzeige bei der Polizei.

 

Anschließend stand die Polizei weitere sechs Mal vor der Tür meiner Bekannten.

 

Zwei weitere Unfälle, geblitzt mit extrem überhöhter Geschwindigkeit und noch drei andere Dinge...

Jedes Mal musste den Polizisten erneut erklärt werden, dass das Fahrzeug schon lange verkauft worden ist.

 

Nach 7 Monaten hatte das Spiel ein Ende. Unfall mit Totalschaden.

Zitat:

@Istefanos schrieb am 18. Februar 2020 um 20:13:41 Uhr:

Wenn die Kündigung bei der Versicherung bestätigt wurde (dauert je nach Versicherung maximal ein ein paar Tage) kannst Du zur Polizei gehen und den Käufer anzeigen, da er ein Auto ohne Versicherung betreibt oder zumindest im öffentlichen Straßenverkehr abstellt.

Warum sollte man das tun?

Wenn die Versicherung gekündigt ist und der Wagen einem nicht mehr gehört, was hat man dann damit zu tun, wenn jemand anders damit ohne Versicherung rumfährt?

Zitat:

@10takel schrieb am 18. Februar 2020 um 20:54:04 Uhr:

Die Versicherung wurde über den Verkauf umgehend in Kenntnis gesetzt.

Natürlich muss man auch die Zulassungsstelle informieren. Dafür gibt es im Internet auch Vordrucke, die man zusammen mit Kaufvertrag ausdrucken kann.

Aus gegebenen Anlass - ich musste meinen Cayenne wegen wirtschafltichen Totalschadens als "Restwert" verkaufen - hat mir der Anwalt geraten nur abgemeldet zu verkaufen. Auch bei Verkaufsanzeige, solange nicht umgemeldet, gehen die Schäden auf meine Kosten.

Aber ich habe mal das Kennzeichen verloren. Da musst dann ein neues Kennzeichen auf die Maschine.

Lass die Dinger verschwinden, hoffe, dass dich keiner gesehen hat, dann muss der Schlawiner neu zulassen.

Ein Bekannter hat genau so reagiert. Über den Zaun geklettert, das Kennzeichen mitgenommen. Nur wurde er dabei erwischt. Die Polizei hat den Käufer aufgeklärt, dass er sich mit einer Anzeige ein Eigentor schießt. Mein Bekannter durfte die Schider behalten, und konnte das Fahrzeug abmelden.

am 18. Februar 2020 um 21:44

Ich hätte es genauso gemacht!

Man ist so nett und gibt den Käufern das Auto angemeldet mit und dann halten die sich nicht dran, in dem Fall muss einfach der Käufer zu einer Handlung gezwungen werden die Behörden tuen dies natürlich auch aber in welchen Jahrhundert weiß man nicht.

Solange du dich nicht erwischen lassen hast alles richtig gemacht

Geh zum (D)einem Anwalt, schildere die Situation offen und ehrlich, und lasse dich über die weiteren möglichen Schritte und deren Folgen beraten!

 

Zitat:

@Bulwey schrieb am 18. Februar 2020 um 21:10:03 Uhr:

 

Warum sollte man das tun?

Wenn die Versicherung gekündigt ist und der Wagen einem nicht mehr gehört, was hat man dann damit zu tun, wenn jemand anders damit ohne Versicherung rumfährt?

Man muss das nicht unbedingt bei der Polizei anzeigen, aber wenn man Bussgeldbescheide oder ähnliches bekommt, dann würde ich es machen.

 

 

Zitat:

@bimota schrieb am 18. Februar 2020 um 21:17:35 Uhr:

Aus gegebenen Anlass - ich musste meinen Cayenne wegen wirtschafltichen Totalschadens als "Restwert" verkaufen - hat mir der Anwalt geraten nur abgemeldet zu verkaufen. Auch bei Verkaufsanzeige, solange nicht umgemeldet, gehen die Schäden auf meine Kosten.

Komischer Anwalt. Das stimmt nämlich nicht.

https://www.frag-einen-anwalt.de/...t-Kaeufer-hat-Unfall--f308092.html

Zitat:

@Korki83 schrieb am 18. Februar 2020 um 22:44:30 Uhr:

Solange du dich nicht erwischen lassen hast alles richtig gemacht

Über diese Aussage muss ich schmunzeln. Woher soll man vor der Tat wissen, dass man nicht erwischt wird? Außerdem steht noch gar nicht fest, ob der TE gesehen wurde. ;) Der TE hat einen ganz gewaltigen Fehler gemacht, und das war nicht die Tat an sich. Man erkundigt sich vorher, wie die Strafen sind, damit man weiß, was auf einen zukommen kann. Dann trifft man die Entscheidung, ob man mit den Konsequenzen einverstanden ist.

Wenn es wenigstens ungeplant gewesen wäre... Zum Käufer fahren, um ihn drauf anzusprechen, aber vor geschlossenen Türen stehen. Dann den Wagen sehen und spontan die Kennzeichen zu mopsen... Aber im Beitrag steht, dass es bereits der Plan war, die Kennzeichen an sich zu nehmen, weil es "auf Grund der eigenen Meinung" erlaubt war... Und jetzt, hat man Angst, dass man vielleicht gesehen wurde...

Zitat:

@Bulwey schrieb am 18. Februar 2020 um 21:10:03 Uhr:

Zitat:

@Istefanos schrieb am 18. Februar 2020 um 20:13:41 Uhr:

Wenn die Kündigung bei der Versicherung bestätigt wurde (dauert je nach Versicherung maximal ein ein paar Tage) kannst Du zur Polizei gehen und den Käufer anzeigen, da er ein Auto ohne Versicherung betreibt oder zumindest im öffentlichen Straßenverkehr abstellt.

Warum sollte man das tun?

Wenn die Versicherung gekündigt ist und der Wagen einem nicht mehr gehört, was hat man dann damit zu tun, wenn jemand anders damit ohne Versicherung rumfährt?

Um vielleicht unbeteiligte Dritte vor etwaigen Zusammenstößen mit solchen ... (hier beliebige Kraftausdrücke einsetzen) zu schützen? :rolleyes:

Dein Geheule möchte ich hören, wenn Du von einem unversicherten PKW über den Haufen gefahren wirst...

@TE: Bist du denn sicher, dass das Auto noch nicht umgemeldet wurde? Man kann heute auch über den eigenen Bezirk hinaus die Kennzeichen nach Ummeldung am Auto lassen. Kaufe ich also morgen ein Auto in Rostock und der Verkäufer gibt es mir netterweise angemeldet mit, darf ich auch zB in Köln wohnen und das Kennzeichen behalten. Es muss nur umgeschrieben werden. Spart ein paar Euro für Schilder und Siegel und Arbeit.

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