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Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 11:19

Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich

am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.

Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des

Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der

Versicherungsschutz wegfällt.

Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes

bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.

Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.

Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung

belangt werden bzw. ist Diebstahl.

Was kann ich nun machen?

1. Schilder an Käufer übergeben

2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken

3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)

 

PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.

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Da bin ich mir nicht so sicher, ob das beim Halterwechsel auch noch geht. MnW ist das nur beim Umzug des Halters möglich, das auswärtige Kennzeichen einmalig zu behalten.

Übrigens gibt es auch bei unversicherten mit der Verkehrsopferhilfe einen Opferschutz.

Zitat:

@therealrob schrieb am 19. Februar 2020 um 08:03:34 Uhr:

Da bin ich mir nicht so sicher, ob das beim Halterwechsel auch noch geht. MnW ist das nur beim Umzug des Halters möglich, das auswärtige Kennzeichen einmalig zu behalten.

Ist seit 10/19 neu. Habe letztens extra bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

Danke für die Aufklärung!

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 19. Februar 2020 um 08:02:20 Uhr:

@TE: Bist du denn sicher, dass das Auto noch nicht umgemeldet wurde?

Ich lach mich schlapp, wenn das Fahrzeug 1-2 Tage (mit beibehaltung des Kennzeichens) vor der Tat umgemeldet wurde. Also sollte man es schnellstmöglich klären, ob das Fahreug noch auf den eigenen Namen angemeldet ist.

schnell wieder dranschrauben :D

Zitat:

@crafter276 schrieb am 18. Februar 2020 um 12:24:58 Uhr:

Du kannst die Versicherungsprämie nicht zurück buchen, das kann nur die Versicherung. Punkt.

Quatsch, jede Lastschrift kannst du zurückbuchen lassen. Was daraus für Konsequenzen erwachsen ist wieder eine andere Frage.

Mit der Veräuserungsanzeige sollte die Versicherung auf den Käufer übergehen.

EDID: Manche haben echt Ideen, Selbstanzeige bei der Polizei??? :D

Wenn einer fragt dann weißt du von gar nix und fertig (Schilder ins Altmetall und gut ist).

Auch wenn's rechtlich nicht korrekt wäre, hätte ich das auch so gemacht.

PS. Beim nächsten mal abmelden, der Käufer kann mit den entsiegelten Kennzeichen noch heim fahren. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 13:29

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Februar 2020 um 10:06:28 Uhr:

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 19. Februar 2020 um 08:02:20 Uhr:

@TE: Bist du denn sicher, dass das Auto noch nicht umgemeldet wurde?

Ich lach mich schlapp, wenn das Fahrzeug 1-2 Tage (mit beibehaltung des Kennzeichens) vor der Tat umgemeldet wurde. Also sollte man es schnellstmöglich klären, ob das Fahreug noch auf den eigenen Namen angemeldet ist.

Heute nochmals bei der Zulassung angerufen.

Keine Abmeldung+kein Verlust.

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 13:30

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Februar 2020 um 13:47:44 Uhr:

Zitat:

@crafter276 schrieb am 18. Februar 2020 um 12:24:58 Uhr:

Du kannst die Versicherungsprämie nicht zurück buchen, das kann nur die Versicherung. Punkt.

Quatsch, jede Lastschrift kannst du zurückbuchen lassen. Was daraus für Konsequenzen erwachsen ist wieder eine andere Frage.

Mit der Veräuserungsanzeige sollte die Versicherung auf den Käufer übergehen.

EDID: Manche haben echt Ideen, Selbstanzeige bei der Polizei??? :D

Wenn einer fragt dann weißt du von gar nix und fertig (Schilder ins Altmetall und gut ist).

Auch wenn's rechtlich nicht korrekt wäre, hätte ich das auch so gemacht.

PS. Beim nächsten mal abmelden, der Käufer kann mit den entsiegelten Kennzeichen noch heim fahren. ;)

Gruß Metalhead

Ja, ich wusste nicht das ich eigenmächtig entsiegeln darf.

darfst Du natürlich auch nicht, ist streng genommen eine Sachbeschädigung und löst u.U. sogar Schadenersatzansprüche aus. Ist nur unauffälliger und kein Diebstahl.

Zitat:

@kirikiri schrieb am 19. Februar 2020 um 14:30:15 Uhr:

Ja, ich wusste nicht das ich eigenmächtig entsiegeln darf.

Darfst du auch nicht.

Du fährst mit dem Käufer zur Zulassungsstelle, meldest das Ding ab und mit den entsiegelten Kennzeichen darf der Käufer dann heim fahren (Kaufvertrag als Nachweis hat er ja im Gepäck). Die Fahrt muß dazu von der KFZ-Versicherung erfasst sein (was sie ist, weil die erst am ende des Tages erlischt) und es muß der direkte Fahrtweg gewählt werden.

Der Käufer braucht kein KZK und du hast keinen Ärger mit nicht abmeldenden Käufern (win-win-Situation).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Februar 2020 um 16:31:03 Uhr:

und es muß der direkte Fahrtweg gewählt werden.

das steht nirgendwo

am 19. Februar 2020 um 16:39

Ist doch dem Käufer sein Problem, wie er die Karre nach Hause bekommt. Der bekommt das Auto und wenn ich nen guten Tag habe, sind da noch die leeren Kennzeichenhalter dran. Der Rest ist sein Problem.

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 16:39

So ich habe mal mit einem Rechtskundigen die LAge besprochen.

Ihr Vorschlag mit dem Kenzch zur Polizei/Zulassung und

die Sachlage mit der Weigerung zur Ummeldung vortragen.

In Anbetracht der "Umstände" dann auf einen milden Staatsanwalt

hoffen.

Entgegen ihrem Vorschlag gehe ich wie folgt vor:

Damit mir bei einem möglichen Verfahren nicht Kennzeichenmißbrauch unterstellt

wird, gehe ich hin und "deponiere" (anonym) die Schilder bei meiner Zulassungsstelle.

Die Anwältin meinte aber, dass dieser Weg problematisch sein kann, da

die Ermittlung zwangsläufig in meine Richtung gehen würden: "Wer sonst sollte

die Tat begangen haben?"

Ich frage mich nur, was die Behörde dann mit den Schildern macht?

ein solches Vorgehen wäre die Maximierung der Unsinnigkeit. Entweder hältst Du still, denn die Kennzeichen könnte jeder entwendet haben. Oder Du gibst sie offiziell ab mit der bitte um Entstempelung und Abmeldung.

Kennzeichenmißbrauch ist es übrigens auf keinen Fall.

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