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Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 11:19

Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich

am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.

Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des

Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der

Versicherungsschutz wegfällt.

Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes

bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.

Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.

Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung

belangt werden bzw. ist Diebstahl.

Was kann ich nun machen?

1. Schilder an Käufer übergeben

2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken

3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)

 

PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Februar 2020 um 11:45:15 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Februar 2020 um 11:43:09 Uhr:

Das stimmt leider. Aber ohne Kennzeichenschilder wird es für den Käufer auch nicht leichter, die Karre endlich umzumelden.

das kann er über eine Verlusterklärung lösen, das steht der Ummeldung nicht entgegen. Neue Schilder gibt es dann eh.

Bei Euch in der Zulassungsstelle reicht beim Verlust der Kennzeichen eine einfache Verlusterklärung aus?

Bei uns ist eine " Versicherung an Eides statt" über den Verlust der Kennzeichen erforderlich.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Februar 2020 um 12:12:45 Uhr:

 

 

Bei Euch in der Zulassungsstelle reicht beim Verlust der Kennzeichen eine einfache Verlusterklärung aus?

Bei uns ist eine " Versicherung an Eides statt" über den Verlust der Kennzeichen erforderlich.

Gruß M

Das sollte für den Käufer auch kein Problem sein. Denn aus seiner Sicht wurden ihm die Kennzeichenschilder ja gestohlen.

 

Grüße vom Ostelch

Ich hätte gedacht der Käufer muss auch erstmal zur Polizei die Kennzeichen gestohlen melden dann zur Zulassungsstelle mit der Anzeige das die Kennzeichen gestohlen sind damit er abmelden kann.

 

P.S. Ich hab meine Autos bis jetzt immer angemeldet verkauft (bis auf einmal Fähnchen Händler, der bekam das Auto abgemeldet). Hat immer gut geklappt bis jetzt. Kaufvertrag + Veräußerungsanzeige.

Zitat:

@kirikiri schrieb am 26. Februar 2020 um 20:12:25 Uhr:

Das hat UNTERHALTUNGSWERT hier!

Ehrlich gesagt es waren ein paar mehr Kölsch!

Die besagte Nacht ist noch etwas vernebelt.

Hoffe der Kumpel kann sich noch besser erinnern.

Und ob das Unterhaltungswert hat! Du hast also "ein paar mehr Kölsch getrunken", so dass du Erinnerungslücken hast und bist dann 45 Minuten mit dem Auto nachause gefahren. Mit etwas Pech wärst du dank bestandener Aufnahme im Polizeiblasorchester jetzt Fußgänger.;)

 

Grüße vom Ostelch

Sowas sollte man aber eher vermuten als sackig durch die Nacht gedüst zu sein.

Themenstarteram 1. März 2020 um 8:29

Ich hätte da mal eine Nachfrage:

Meine Versicherung nimmt ja die eVB bei der Zulassung zurück.

Könnte der Käufer jetzt nicht eine neue Haftpflicht (übergangsweise)

abschließen? Dann hätte er ja eine neue eVB bekommen und es kommt somit

nicht zu der erhofften Zwangsabmeldung?!

Nicht wenn Du der Halter bist

Themenstarteram 1. März 2020 um 15:33

(Extra-)Danke Kai!

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