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Stilo Fernbedienung Zentralverrieglung

Themenstarteram 10. Februar 2005 um 21:54

hallo!

habe heute für meine frau beim fiathändler einen stilo 1,9 jtd active 80 3-türig bj.2002 gekauft. bei der probefahrt ist uns aufgefallen, dass der schlüssel keinen sender hat. beim späteren nachfragen wurde uns gesagt, dass der wagen keine fernbedienung hat. da die verkaufsschilder schon abgemacht wurden, konnten wir nicht mehr vor ort

nachschauen, doch später zuhause haben wir auf der homepage des händlers nachgeschaut , und siehe da es steht

schwarz auf weiss zv mit fernbedienung.zusätzlich steht im prospekt, dass alle stilos zv mit fernbedienug serienmäßig asgestattet sind.

meine frage: gibt es vieleicht doch ausnahmen oder will er die uns vorenthalten?

gruß

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13 Antworten

Hi,

ja, es gibt Ausnahmen was die FFB angeht. Es gibt Fahrzeuge mit und ohne FFB. Laß Dir mal den "Body Computer " auslesen. Da steht drin, ob mit oder ohne. Falls mit FFB kann ein oder mehrerere (max. 8) Schlüssel nachbestellen (ca. 80 - 100 Euro pro Schlüssel).Falls ohne, kann Dir dein FIAT-Händler einen Nachrüstsatz einbauen -> mit 2 Handsendern.

Gruß

Hitch

Hallo,

die Active-Modelle hatten damals noch keine Funk-ZV serienmässig, das gabs erst später dazu.

Ich habe mir die Original Fiat "Easyplip" FB eingebaut, kostet ca. 90€ und der Einbau ist recht einfach.

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 8:07

danke für die antworten. werde trotzdem mit dem verkäufer reden am dienstag wenn wir den wagen abholen. im internet steht jedenfals, dass der wagen eine

fb hat. vieleicht geht da noch was

gruß

Zitat:

Original geschrieben von supermario 64

danke für die antworten. werde trotzdem mit dem verkäufer reden am dienstag wenn wir den wagen abholen. im internet steht jedenfals, dass der wagen eine

fb hat. vieleicht geht da noch was

gruß

Also wenn das der Stilo mit FFB ausgeschrieben ist und keine hat, geht da bestimmt noch was. Du könntest ja sogar theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten (Sachmangel)

Aber ich würde persönlich entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder den nachträglichen Einbau einer FFB-Anlage!

Aber gefallen lassen würde ich es mir nicht!

So viel ich weiß ist, dass bei den ersten Stilo-Modellen und vor allem bei der Active-Ausstattung die FFB eine Sonderausstattung war, d.h. dazu gekauft werden sollte und somit nicht serienmäßig war. Meiner ist Bj. 04/02 und Dynamic, da waren glaub die schon serienmäßig. Aber ich würde auf jeden Fall eine einbauen, ist schon sehr komfortabel und vor allem beim Wiederverkauf ein guter Punkt!

Gruß

Wenn das so im Internet steht dann druck es schnell aus, damit du es schwarz auf weiß hast.

Finde die FFB vom Stilo sehr schickt, sieht genauso aus wie die Klappschlüssel von Audi.

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 20:11

genau das habe ich gemacht und werde am dienstag den

verkäufer zeigen .steht alles drauf sogar die fahrgestellnummer.

gruß

Hi!

Mal ne Frage, habt ihr schon einen Kaufvertrag geschlossen? Wenn nicht schriftlich dann wenigstens einen mündlichen und mit Zeugen?

Problem ist nur, dass das Angebot im Internet keinerlei Willenserklärung bzw. kein Angebot im rechtlichen Sinne. D.h. du kannst das Angebot nicht sofort annehmen. Du musst selber dem Händler das Angebot machen und dieser nimmt es an! Die Anzeige ist nämlich nicht an einen bestimmbaren Personenkreis gerichtet und stellt daher kein rechtl. Angebot dar, genau wie die vielen Anzeigen von Aldi, Lidl, etc. Denn wäre das ein rechtl. Angebot hättest du nen Anspruch darauf, wenn sogar das Auto schon verkauft wäre. Anders sieht es aus, wenn ihr euch schon darauf geeinigt habt, dass du das Auto bekommst. Sollte dies nur mündlich sein, wäre von Vorteil, wenn du einen Zeugen hättest. Da bleibt noch das Problem mit der Anzeige. Diese hat aber rein gar nichts mit dem eigentlichen Kauf zu tun. Das was du kaufst ist im Kaufvertrag geregelt, deshalb ist es immer ratsam, ihn schriftlich abzuschließen, damit man es schwarz auf weiß hat, ob nun FFB oder nicht.

Sorry, aber mein vorheriger Eintrag, da ging ich davon aus, dass es schon um eine Kaufvertrag handelt, indem die FFB Bestandteil ist.

Also weiß ja net, ob Kaufvertrag oder net oder ob das nur ne sogenannte "Reservierung" war.

Vielleicht kannst ja uns mitteile, ob nun Kaufvertrag oder nicht. Habt ihr kein Kaufvertrag, denn kann der Händler im schlimmsten Falle dich wieder heimschicken ohne Stilo wenn er von seinem Standpunkt nicht abrückt. Das ist die rechtliche Seite. Aber ich denke, ihr werdet euch einig!

Gruß

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 20:33

hallo!

den kaufvertrag habe ich gestern im beisein meiner frau unterzeichnet. mitlerweile ist sich meine frau zu 99% sicher, dass auch auf dem verkaufsschild am wagen" zv mit fernbedienung" stand.

Hey, du bin mir jetzt auch nicht mehr so sicher, will ja nichts falsches sagen bzw. dich unnötig in Unsicherheit bringen.

Bin selber nur ein Student mit Nebenfach "BGB", sprich bürgerliches Gesetzbuch, also privatrecht von vorne bis hinten.

Problem ist meiner Meinung nach, dass auch das Typschild am Wagen keinerlei rechtl. Wirkung hat. Was steht im Kaufvertrag, steht da was von FFB?

Ich hätte noch eine Möglichkeit, falss im Kaufvertrag nix mit FFB drin steht. Du könntest vom Kaufvertrag aufgrund des Eigenschaftsirrtum der Sache, hier des Stilo nach § 119 BGB zurücktreten. Allerdings nur, wenn der Irrtum über die Eigenschaft der Sache im Verkehr als wesentlich angesehen wird (

Absatz 2). Frage ist nun, ob die FFB im Verkehr als wesentlich anzusehen ist?

Eigenschaftsirrtum wäre hier, dass du darauf vertraut hast, dass der Stilo tatsächlich eine FFB hat, also genau wie in der Anzeige und im Typenschild beschrieben. Eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits, d.h. hättest du unter normalen Umständen erkennen müssen, dass der Wagen keine FFB, was die Anfechtung zu nichte machen könnte, liegt meines Erachtens eigentlich nicht vor. Obwohl eigentlich merkt man ja gleich beim Öffnen, ob er ne FFB hat - naja, eigentlich Auslegung- und Ansichtsache. Im Zweifel für dich - du hast dich ja bestimmt auf den Rest des Stilo noch gefreut und hast schlicht dann nicht mehr an die FFB gedacht!

Weiteres Problem bzw. Hürde. Die Frist ist nach § 121 BGB. Das heißt, du ohne schuldhaftes zögern unverzüglich den Kaufvertrag beim Händler anfechten musst, nachdem du als der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hast.

Nun, aber wie gesagt, keine Gewähr, nur so haben wir es auch in den Vorlesungen durchgenommen.

Knackpunkt wird der Kaufvertrag sein. Soviel ich weiß, sind die meistens schon so Vordrucke. Und da gibts meistens so ein Satz, das Nebenabreden nur gültig sind, wenn sie schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wurden.

Was mich noch interessiert. Was fürn Stilo ist des? Bj, Motor, KM-Stand, weitere Extras?

Kopf hoch :) Wenns knifflig wird, musst dir leider nen Rechtsanwalt nehmen, wenn der Händler nix machen lässt. Aber du musst nun jetzt schon stolzer Besitzer des Stilos. Herzlich Willkommen in der Familie!

Zum Schluss bleibt mir noch der eine Ratschlag!

Willst du dir die Möglichkeit nicht verbauen, den Stilokaufvertrag aufgrund Irrtums anzufechten, so ruf morgen beim Händler an und kläre das. Dann hast du wenigstens unverzüglich die Anfechtsfrist gewahrt.

Aber ich will dich auch nicht zu ner Anfechtung reden. Ist deine Sache. Aber rein rechtlich muss der Händler, sofern im KV nix über ne FFB steht, nix einbauen oder Preis nachlassen. Leider. Aber vielleicht lässt er mit sich reden und es gibt nen Inspektionsgutschein oder was anderes dazu!

Gruß

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 21:12

also soooo schlimm ist auch nicht.wenn sich da doch nichts machen lässt, werde ich einen nachrüstsatz kaufen und versuchen selber einzubauen. der wagen ist viel zu schön um wegen fehlender fernbedienung vom kaufvertrag zurückzutreten.

es ist ein stilo 1,9 jtd active 80 3-türig bj.9/02, 25tkm mit klimaanlage,alu 15",nebelscheinwerfer, 6 airbags.cd-radio

u.s.w. und hat zwei jahre gebrauchtwagen garantie.

ein bild hab ich auch !

 

gruß

Ein schöner Stilo. :)

Wieviel hat er denn schon gelaufen?

Ich würde es so regeln, dass dir der Händler die FB auf seine Kosten für den kleinen Fehler einbaut.

Themenstarteram 12. Februar 2005 um 7:14

25000km und der händler macht die inspektion + tüv und au.

gruß

Was du dafür zahlen musst, willste net verraten ?

Ach klar, ich würde meinen Stilo auch nie zurückgeben.

Eigentlich muss man schon mehr als nur Ottonormalfahrer sein, wenn man Stilo fährt. Stilo heißt für mich mehr leben als fahren!

Herzlichen Glückwunsch und allseits Gute Fahrt!

Gruß

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