Steuerrückzahlung für Pendler?
Hi zusammen,
da ich ab April im Jahr Beruflich sehr viel fahren muss (Vom Wohnort zum Stützpunkt circa 800km die Woche) komme ich im Jahr auf circa 37.000km die ich nur beruflich Pendel.
Ein zukünftiger Arbeitskollege hat mir gesagt dass er es selbst auch so macht, und dass das auf jedenfall Steuerlich absetzbar ist. Mehr konnte ich nicht erfahren da er momentan beruflich auch nicht erreichbar ist.
Jetzt ist meine Frage, wieviel bekomme ich denn für diese 37.000km im Jahr? Kann man das irgendwo nachlesen?
Freue mich über jede Antwort!
7 Antworten
Es hängt u.a. davon ab ob es sich um eine Auswärtstätigkeit handelt und wo die regelmässige Arbeitsstelle ist.
Anscheinend betrachtet Ihr Kollege dies als Auswärtstätigkeit, kann ich aber jetzt nur vermuten. Er rechnet dann wohl jeden km mit 30 cent ab, statt einer Pkw-Vollkostenrechnung. Aber Vorsicht, es gibt Finanzämter die ab entsprechender Höhe versuchen zu kürzen, oder die regelmässige Arbeitsstelle anzweifeln und an einem anderen Ort ansehen, dann wären nur noch 1x je Woche Heimfahrten absetzbar.
Bzgl. Einsatzwechseltätigkeit gibt es für 2008 wichtige Steueränderungen.
Siehe bsp.weise:
http://www.hk24.de/.../Reisekosten_2008_Steuerliche_Behandlung.jsp
Entweder Steuerratgeber besorgen oder entsprechende Beratungsstellen. Bei 37.000 km im Jahr geht's um viel Geld.
Da sollte man beim ersten Mal der Abrechnung auf der sicheren Seite sein, und dies vorher klären.
Um mal Licht in die Sache zu bringen, vllt hilft das ja, bin Zeitsoldat ab April.
Ergo fahre ich Freitags 384km nach Hause, und Sonntags zum Stützpunkt zurück 384km.
Laut einer Homepage Namens Finanztip -> HIER kann man ab dem 21km 0,30Cent pro km berechnen, jedoch bekommt man maximal 4500€ im Jahr zurückerstattet. Seh ich das richtig?
Allerdings wurde mir auch gesagt dass das ganze abzüglich der Entfernungspauschale der Bundeswehr läuft, die monatlich 150€ in meinem Fall beträgt. Das wären in meinem Fall dann immernoch 2700€.
Seh ich das richtig?
Ich habe den 2008er Link nicht gelesen, aber wenn es für Soldaten/Beamte/öffentlicher Dienst keine Ausnahme gibt, dann solltest Du die Kilometer nur in den ersten 6 Monaten abrechnen können (dürfen). Die langfristige Lösung: kleine Wohnung (Zimmer mieten) und dann auf (ich meine) zwei Jahre die Kosten für das Pendeln und die Aufwände absetzen.
Hierbei sollte ein Steuerberater aber mal einmalig, kostet auch nicht viel,
Zitat:
Original geschrieben von hirsch88
Um mal Licht in die Sache zu bringen, vllt hilft das ja, bin Zeitsoldat ab April.
Ergo fahre ich Freitags 384km nach Hause, und Sonntags zum Stützpunkt zurück 384km.Laut einer Homepage Namens Finanztip -> HIER kann man ab dem 21km 0,30Cent pro km berechnen, jedoch bekommt man maximal 4500€ im Jahr zurückerstattet. Seh ich das richtig?
Allerdings wurde mir auch gesagt dass das ganze abzüglich der Entfernungspauschale der Bundeswehr läuft, die monatlich 150€ in meinem Fall beträgt. Das wären in meinem Fall dann immernoch 2700€.
Seh ich das richtig?
2 Dinge:
1. Die Regelung ab dem 21. km wird wohl gekippt werden soweit dem Urteil des Bundesfinazgerichtes (oder wie genau das heißt) auch beim BVG gefolgt wird. Das heißt, die Pendlerpauschale kann ab dem 1. Kilometer angesetzt werden.
2. Die 30 ct pro Kilometer bekommt man nicht 1 zu 1 zurückerstattet. Die Werbungskosten reduzieren nur das zu versteuernde Einkommen. Was dann davon tatsächlich zurückerstattet wird, ist abhängig vom persönlichen Steuersatz
Zitat:
Ich habe den 2008er Link nicht gelesen, aber wenn es für Soldaten/Beamte/öffentlicher Dienst keine Ausnahme gibt, dann solltest Du die Kilometer nur in den ersten 6 Monaten abrechnen können (dürfen). Die langfristige Lösung: kleine Wohnung (Zimmer mieten) und dann auf (ich meine) zwei Jahre die Kosten für das Pendeln und die Aufwände absetzen.
Hierbei sollte ein Steuerberater aber mal einmalig, kostet auch nicht viel,
Hi,
nunja das mit dem "Zimmer" kann ich mir eigentlich sparen, da kann ich wohl auch bei den Preisen hier in Koblenz einfach den Diesel zahlen und gut.
Zitat:
2 Dinge:
1. Die Regelung ab dem 21. km wird wohl gekippt werden soweit dem Urteil des Bundesfinazgerichtes (oder wie genau das heißt) auch beim BVG gefolgt wird. Das heißt, die Pendlerpauschale kann ab dem 1. Kilometer angesetzt werden.
2. Die 30 ct pro Kilometer bekommt man nicht 1 zu 1 zurückerstattet. Die Werbungskosten reduzieren nur das zu versteuernde Einkommen. Was dann davon tatsächlich zurückerstattet wird, ist abhängig vom persönlichen Steuersatz
1. Fragt sich nur wann.
2. Vom persönlichen Steuersatz, daher? Also Ich, als Single werd ja wohl Steuerklasse 1 oder 6 haben, oder auf was bezieht sich der Steuersatz? (Einkommen?)
Danke schonmal
Zitat:
Original geschrieben von hirsch88
2. Vom persönlichen Steuersatz, daher? Also Ich, als Single werd ja wohl Steuerklasse 1 oder 6 haben, oder auf was bezieht sich der Steuersatz? (Einkommen?)
Hallo Du Hirsch (sorry, der musste sein)
Der Steuersatz ist nicht das Gleiche wie die Steuerklasse. Der Steuersatz ist der prozentuale Anteil den Du von Deinem Gehalt an Steuern abführen musst.
Mal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Du verdienst (nein - Du bekommst) 20.000€ und musst davon 20% Steuern, also 4.000€ bezahlen und bekommst Netto 16.000€ ausgezahlt. Durch die Pendlerpauschale von sagen wir mal 1.000€ reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 19.000€. Davon 20% (die Progression mal nicht berücksichtigt) sind 3.800€. Man muss also 200€ weniger Steuern zahlen und bekommt diese 200€ vom Finanzamt bei der Steuererklärung zurückerstattet.
Zitat:
Original geschrieben von jojo2000
Hallo Du Hirsch (sorry, der musste sein)Zitat:
Original geschrieben von hirsch88
2. Vom persönlichen Steuersatz, daher? Also Ich, als Single werd ja wohl Steuerklasse 1 oder 6 haben, oder auf was bezieht sich der Steuersatz? (Einkommen?)
Der Steuersatz ist nicht das Gleiche wie die Steuerklasse. Der Steuersatz ist der prozentuale Anteil den Du von Deinem Gehalt an Steuern abführen musst.
Mal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Du verdienst (nein - Du bekommst) 20.000€ und musst davon 20% Steuern, also 4.000€ bezahlen und bekommst Netto 16.000€ ausgezahlt. Durch die Pendlerpauschale von sagen wir mal 1.000€ reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 19.000€. Davon 20% (die Progression mal nicht berücksichtigt) sind 3.800€. Man muss also 200€ weniger Steuern zahlen und bekommt diese 200€ vom Finanzamt bei der Steuererklärung zurückerstattet.
Gut und simpel erklärt!
Hinzuzufügen ist aber noch das nur Doppeltkilometer zählen.
Im konkreten Beispiel also pro Woche 384km x 0,30€= 115,20€
Bei 46 Wochen kann man also 5300€ absetzen!
Aber bei einem Soldaten ist das nicht so einfach. Ständige Lehrgänge usw die wiederum Dienstreisen sind, die Grundausbildung usw usw usw-
Am besten selber einlesen. Empfehle da http://www.steuertipps.de/?... oder den schlechteren Weg des Steuerberaters wählen.
Wenn man von den oben genannten 5.300€ bei 20.000€ brutto ausgeht zahlt man ohne das absetzen als Soldat
Brutto-Arbeitslohn: 20.000,00
Lohnsteuer: 2.193,00
Solidaritätszuschlag: 120,61
Kirchensteuer: 175,44
Beim Absetzen von den 5.300€ sieht das dann so aus:
Brutto-Arbeitslohn: 14.700,00
Lohnsteuer: 876,00
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 70,08
Es werden also nachträglich 1542,97€ Erstattet.
Die Höchstgrenez von 4.500€ gilt nur wenn man nicht mit einem Pkw sondern ÖPNV, Fahrrad usw fährt.
Aber das ist echt zu kompliziert. Es gibt so viele Sachen die man absetzen kann. Das schöne am Deutschen Steuerrecht ist das man sich arm rechnen kann.
Gruß
Manuel