Steuer auf LPG kann maximal nur um 12 Cent steigen
Nachdem das Thema "Steuer ab 2010" in der letzten Zeit wiederholt hochgekocht worden ist und offenbar einige Umrüstinteressierte durch Angaben von einer Erhöhung bis zu 65 Cent/L er- und verschreckt worden sind, habe ich mir den Gesetzestext mal eingehend zur Brust genommen. Und siehe da: die mir gegenüber von mehreren Gasversorgern (ohne die rechtlichen Quellen dafür nennen zu können!!??!) gemachten Angaben von maximal 12 Cent/L treffen zu.
Gott sei Dank.
Das Problem liegt darin, dass Gesetzestexte oft einfach der Reihe nach heruntergelesen werden, ohne dass die grundsätzlichen Auslegungskriterien, die man bei der Auslegung von Gesetzen beachten muss, angewendet werden. Dazu zählen die Auslegung nach der Historie, die teleologische Auslegung und insbesondere die Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm.
Während § 1 MinöStG lediglich Begriffsbestimmungen enthält und Flüssiggas an sich im § 1 Abs. 2 Nr.5 dem Mineralöl zuordnet, erfolgt durch § 1 Abs. 3 Nr. 3 die Unterwerfung des Flüssiggases unter die Mineralölsteuer.
§ 2 MinöStG enthält die Regelsteuersätze für steuerpflichtige Mineralöle. Hier wird FLÜSSIGGAS AN SICH in § 2 Abs. 1 Nr. 7 genannt:
"7. für 1.000 kg FLÜSSIGGASE nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR."
Damit ist aber grundsätzlich erst einmal nur FLÜSSIGGAS in all seinen Verwendungsformen gemeint.
Jetzt wird es erst für uns interessant; denn § 3 MinöStG enthält die Sondertatbestände, für die es Steuerermässigungen gibt; und hier wird, neben allen in § 3 nachfolgenden Mineralölen, Flüssiggas als KRAFTSTOFF genannt:
_____________________
"(1) Als KRAFTSTOFF dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden
1. Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen
a) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
b) in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
________________________
Das Flüssiggas auch nach 2009 von der Begriffsbestimmung her ein KRAFTSTOFF bleibt, ist ja wohl klar.
Der oben zitierte § 3 Abs. 1 Nr. 1 a MinöStG schafft jedoch nur einen noch spezielleren Sondertatbestand für den KRAFTSTOFF Flüssiggas zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in FAHRZEUGEN gegenüber den allgemeineren Regelungen unter Nr. 1b; er geht damit über die Nutzung als Kraftstoff in "anderen" Fällen hinaus.
Hier wurde also nur und speziell für den Antrieb in Fahrzeugen eine bis 31.12.2009, also zeitlich befristete, Ermässigung auf 180 Euro vorgenommen.
Da LPG aber auch nach 2009 noch "Kraftstoff" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 bleibt, entfällt somit maximal die Sonderregelung des § 3 Abs. 1 Nr. 1a. Damit fällt FLÜSSIGGAS als KRAFTSTOFF wieder unter § 3 Abs. 1 Nr. 1b.
Dieser Steuersatz von "409 Euro für 1000 Kg" ist aber, wie man oben nachlesen kann, nicht befristet.
Von daher ist nur eine Steuererhöhung von "lediglich" 12 Cent/L ab 2010 möglich. (Und die werden wir gemeinsam auch noch kippen!!!!!)
Also: Ruhig Blut bewahren und so schnell wie möglich auf LPG umrüsten. Bei den ständig steigenden Benzin- und Dieselpreisen wird LPG nicht nur bis 2009, sondern auch darüber hinaus DIE ALTERNATIVE sein.
Bei der immer weiter auseinander klaffenden Preisspanne wird LPG dann wahrscheinlich nach 2010 noch interessanter als heute sein.
Gebt Gas
LPG
77 Antworten
LPG:
Für Deine Recherche vielen Dank.
Gehen wir mal optimistisch davon aus, und hoffen, dass nicht ein anderer im selben Referat eine andere Interpretation aus dem Hut zaubert.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich nicht um die formelle Gleichstellung zu kämpfen lohnt. 12 Cent mehr pro Liter summieren sich für jeden einzelnen auch kräftig auf. Und es geht um ein Prinzip. 2 gleichwertige Konzepte sollten auch gleichwertig behandelt werden.
Meine persönliche Meinung.
Denke aber ich steh damit nicht alleine!
Ich fahre rund 40.000 km im Jahr.
13,5 Cent auf über 5.800 Liter im Jahr sind rund 800 EUR.
Soviel zu den kleinen Cents, die sich läppern.
Natürlich setze auch ich mich weiter für die Gleichsetzung mit CNG ein. Ich habe auch keine Lust, höhere Steuern für saubereres Autofahren zu bezahlen.
Ich wollte hier eigentlich nur die gröbsten Ängste bzgl. horrender Steuern ab 2010 nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von LPG
Natürlich setze auch ich mich weiter für die Gleichsetzung mit CNG ein. Ich habe auch keine Lust, höhere Steuern für saubereres Autofahren zu bezahlen.
Ich wollte hier eigentlich nur die gröbsten Ängste bzgl. horrender Steuern ab 2010 nehmen.
Für deine Reschersche Danke
Wir werden weider Kämpfen um die Gleichstellung und dazu brauchen wir bei der Aktion siehe Unten nicht nur Jeden Eintrag sonderen auch Leute die für uns Vor Ort mit Arbeiten Listen auslegen einfach in der Sache bemühen und wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt könnten wir da doch glatt was bewegen schlieslich haben wir die EU ohne hin auf unserer Seite also Druck von oben haben wir doch schon mal fehlt nur noch der Druck von unten
Ich bitte deshalb nochmals alle User sich bei unserer Aktion einzuschreiben uns Listen zu verteilen so das an alle Tankstellen Listen ausliegen zum einschreiben sprecht ruhig mit den Tankstellenbetreiber was haben die ohne hin zu verlieren????
Für uns Verbraucher sind es ja "13,5ct/L" die wir ja nciht mal per EU beschuß Zahlen müssen ( so kann man es dann schon sehen oder ?)
Es sind nun schon über 200 Unterschriften zu sammen gekommen je gröser die Erreichung aller Gasfahrer um so besser
Mein Dank vor ab an Euch
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...also 13,5ct mehr pro Liter kann ich verkraften. Kommt doch eigentlich noch die Ökosteuer dazu, oder?
Dann erfahrt ihr aus Nordrhein-Westfalen auch mal wie es schmerzt, wenn man für den Liter 60ct zahlen muß, so wie hier in Mannheim üblich ;-)
Grüße
Philipp
Na Hennibal,
mal nicht den Kopf in den Sand stecken! 60 Cent (zwar ärgerlich) sind doch besser als 73,5 Cent. Oder?
Deshalb lohnt es sich schon zu Kämpfen...also für mich zumindest. Das auch an der Autogassäule mehr oder minder abgezockt wird siehst Du am Preisgefälle. Wenn es mehr Tanken gibt, wird sich das auch relativieren. Wenn Du selbst eine Tanke aufmachen würdest, wäre Dein Preis auch so hoch, wenn sich die Investition nach 3 Jahren rechnen soll.
Grüßle Dirk
Die 60 Cent kenne ich von meinen Fahrten durch die Republik.
Natürlich freue ich mich dann wieder auf die Heimatpreise. 😉
Übertrag aus dem autogas-forum, wo es Zweifel an der Gesetzesauslegung gab:
Geschrieben von Georg V70 2.4T VSi am 14. Juli 2005 15:11:49:
Als Antwort auf: Ich glaube Dir und Herrn Nimmerdings (oder so) eben nicht, bleib locker ! geschrieben von Golfstrom am 14. Juli 2005 10:30:14:
Hi Golfstrom,
hast Du Recht studiert? Du benimmst Dich so, hast es aber ganz offensichtlich nicht. Ich schon, bis zum Ende, verdiene damit auch mein täglich Brot und lese §3 MinöStG wie Tunnelblick. Deine Aussage
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"die 'anderen Fälle' also der Unterpunkt b) sind ALL DIE FÄLLE wo es NICHT um Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen geht, denn die sind ausschliesslich in Punkt a) aufgeführt - ist das wirklich so schwer zu begreifen ?"
---
ist übrigens ganz offensichtlich falsch: In § 3 Abs. 1 Nr. 2 geht es zB auch um Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen und in § 3 Abs. 3 geht es um Fälle, die Du unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) ziehst, nämlich stationäre Verbrennungsmotoren. Lies doch bitte einfach mal im Vergleich. Nimm dann gegebenenfalls noch Anlage 1 der die Durchführungsverordnung (MinöStV) zur Hand und siehe dass auch die Tunnelblicks Auslegung stützt.
Es ist übrigens weder angemessen noch der Diskussion dienlich, einen offensichtlich durchaus bemühten Steuerbeamten namentlich oder sonstwie zu verunglimpfen.
So - werde mich dazu nicht weiter äußern, denn erstens haben wir Mitte 2005 und nicht Ende 2009 und zweitens beinhaltet auch die derzeitige Regelung keine Gleichstellung mit Erdgas, auch wenn sie nicht so teuer würde wie von manchen befürchtet. Das sind ungelegte Eier.
Schönen Tag noch und lächle mal wieder :-)
Georg
Geschrieben von Georg V70 2.4T VSI am 14. Juli 2005 15:46:57:
... so schnell kann ich meinen Vorsätzen untreu werden ;-)
Zwei Klarstellungen:
1.
Ich bin nicht der Ansicht, dass man jetzt die Hände in den Sch0ß legen sollte, denn die Verteuerung gegenüber Erdgas bleibt ja das Problem.
2.
Ein kleiner Auszug aus Anlage 1 der MinöStV, damit man mir keine Geheimniskrämerei vorwirft. Sie wurde zwar für was anderes geschrieben, ist aber dennoch für die Auslegung von §3 MinöStG hilfreich, zumal ich an die amtliche Begründung des Gesetzgebers noch nicht drangekommen bin (die wäre noch deutlicher):
------ [Tabelle in Text umgesetzt, Steuerspalte durch "->" gekennzeichnet]----
1.3.1.1
Verteilung und Verwendung als Kraftstoff unvermischt mit anderen Mineralölen zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes
-> Das Flüssiggas muss nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes ermäßigt versteuert sein.
1.3.1.2
Verteilung und Verwendung als Kraftstoff unvermischt mit anderen Mineralölen zum Antrieb von Verbrennungsmotoren nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes
-> Das Flüssiggas muss nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes ermäßigt versteuert sein.
-----------------------------------[Ende]------------------------
Das fehlende "Buchstabe b" im ersten Absatz der Ziff. 1.3.1.2 ist wichtig, denn dadurch bezieht sich die Folge auf alle Verbrennungsmotoren nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 MinöStG [mobile Flüssiggas-Verbrennungsmotoren, im Gegensatz zu den stationären in Abs. 3]. Die Regelung ist momentan für Fahrzeuge allerdings durch die speziellere in 1.3.1.1 überformt. Fällt die weg, wird nach 1.3.1.2 wieder § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) durchgeführt, weil Fahrzeuge halt das Flüssiggas immernoch als Kraftstoff in mobilen Verbrennungsmotoren einsetzen. Es gibt dann nur keine Sonderbegünstigung mehr von Flüssiggas in Fahrzeugen gegenüber anderen mobilen Flüssiggas-Verbrennungsmotoren mehr...
So, Golfstrom, schlag drauf ein, der fehlende "Buchstabe b" könnte ja auch ein seit 1993 unkorrigierter Typo sein - viel Spass :-)
Und nochmal: Das kann sich morgen, im September oder nächstes Jahr alles ändern - und das sollte es auch, um eine Gleichstellung mit Erdgas zu erzielen :-)
Grüße
Georg
Hab den Thread jetzt erst gelesen und musste mich beherrschen, nicht vor Freude an die Decke zu springen. Wenn 13 Cent Erhöhung das "Wurst-Käse-Szenario" sind, kann man ja wirklich locker bleiben und auch über das Jahr 2009 hinaus optimistisch in die Treibstoffzukunft blicken.
Das heißt natürlich nicht, dass nach wie vor eine Gleichstellung von LPG und CNG anzustreben ist, also keinerlei Steuererhöhung bis 2020. Hier wurde doch eine EU-Richtlinie erwähnt. Wer hat die, wann muss sie in nationales Recht umgewandelt worden sein???
ja gilt das mit den flüssiggasen auch für den betrieb in einem auto?
weil wenn ja, 13,6ct - da scheiss ich drauf, soviel steigt der benzinpreis ja pro jahr 😉
dann wirds vielleicht doch noch was mit nem Ford Explorer 😁
"ja gilt das mit den flüssiggasen auch für den betrieb in einem auto?"
Genau darum geht es hier, nämlich um Flüssiggas im Auto.
"weil wenn ja, 13,6ct - da scheiss ich drauf, soviel steigt der benzinpreis ja pro jahr"
Eben; seitdem ich umgerüstet habe (2001), ist die durchschnittliche Spanne zwischen LPG und Benzin von ca. 34 Cent auf über 75 Cent gestiegen. Selbst wenn die Gleichstellung mit CNG nicht kommen und die 13,6 Cent Steuern auf LPG kommen sollten, wird sich die Spanne bis zum 1.1.2010 noch gewaltig vergrößern. Es gibt also keinen Grund mehr, nicht umzurüsten.
Es gibt vielmehr nur noch Gründe, sofort auf Autogas umzusteigen.
Jeder Tag ohne Gas ist ein verlorener Tag.
"dann wirds vielleicht doch noch was mit nem Ford Explorer"
hau rein, der freut sich schon auf`s Gas geben.
Vergesst nicht, dass CNG an den Ölpreis gekoppelt ist und bis 2009 noch dicke die 13Cent ansteigt...
ja nee mir ist klar, dass Gas in jedem Fall billiger ist als Benzin ist, auch in 5 Jahre.
Fakt ist nur, zur Zeit ist es doch noch möglich so nen richtigen Schlucker der locker seine 15 - 20 Liter wegzieht zu fahren.
Aber wenn das LPG 2010 dann auch 110ct kostet (und Benzin von mir aus 180ct) dann bringt es das nichtmehr.
Weil mein Lohn steigt nicht so schnell 😉.
Folglich würd ich dann anstatt nem 4,0Liter V6 doch nen 1,4Liter 4Zylinder fahren.
Weil z.B ein Explorer auf Gas ist immer noch teurer als ein A Klasse auf Benzin 😉
Sieh dir einfach mal die Preisentwicklung bei LPG an. Der durchschnittliche Preis ist in den letzten 5 Jahren annähernd gleich geblieben. Da hier, im Gegensatz zu der Monopolstellung der grossen Unternehmen bei Erdgas, eine grosse Konkurrenzsituation nicht nur unter den deutschen Anbietern, sondern zusätzlich auch durch die Anbieter aus Benelux besteht, wird der Preis für LPG selbst dann, wenn die 13,5 Cent draufkommen sollten, in den nächsten Jahren niemals in die von dir genannte Grössenordnung ansteigen.
Ausser es kommt zu einer LPG-Verknappung durch GTL-Produktion. Ökologisch soll es mir dann auch recht sein, da es nicht mehr unnütz abgefackelt wird...
Da GTL in reiner Form wohl um die 3 € kosten soll, ist der Spritpreis dann schon so horrend, das ich auch mit 1€ für LPG leben kann....